Ab 01.01.2017: Neue Regelungen zu Bremslicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Blinker, Fahrradanhänger u.a.

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist dann doch nicht so groß wie Reinhard vermutet.
Wenn Du in der Praxis ein vernünftiges Licht und diese Reflektoren am Rad hast, gibt es garantiert keine Beanstandung. Auch dann nicht, wenn irgendwo 'ne Wellenlinie o.ä. fehlt. Der Link von Dir bzw. Christoph zeigt ja auch ganz andere Probleme an, diese sollte ruhig häufiger bestraft werden.
 
Hallo Reinhard,

Wenn Du in der Praxis ein vernünftiges Licht und diese Reflektoren am Rad hast, gibt es garantiert keine Beanstandung.

Mit dieser Garantie werde ich Dich beim Wort nehmen und - sollte ich mal Kenntnis von einem Knöllchen oder schlimmerem haben - die Kosten bei Dir einfordern lassen.

Gruß, Klaus
 
Mach das ... Für jedes Jahr, wo Du keine Kenntnis davon hast schickst Du einfach 'nen 20er rüber ... :rolleyes:
 
Ich fahr seit 2 Jahren nun völlig überdimensionierte Lichter und wurde da noch nicht mit rausgezogen. Sie sind so stark, das der Verkehr in völliger Dunkelheit langsam am äusserstem Rand an mir vorbei fährt, entgegenkommend als auch überholend. Klappt natürlich nur bei absoluter Dunkelheit, wo der Autofahrer keine Strassenlaternen hat. Soll jetzt keine Grundsatzdiskussion werden aber ich fühle mich seitdem deutlich sicherer.

Falls Fragen dazu kommen, ich verwende hinten
https://www.amazon.de/Blinklicht-Mo...F8&qid=1483112768&sr=8-1&keywords=moon+shield

und vorne
https://www.amazon.de/6000LM-Fahrra...=UTF8&qid=1483112806&sr=8-1&keywords=agm+cree
 
Ich fahr seit 2 Jahren nun völlig überdimensionierte Lichter und wurde da noch nicht mit rausgezogen. Sie sind so stark, das der Verkehr in völliger Dunkelheit langsam am äusserstem Rand an mir vorbei fährt, entgegenkommend als auch überholend.
Mir ist so ein Chinaböller einige Zeit auf dem Arbeitsweg entgegengekommen. Landstraße, beidseitiger Rad_weg.
Ohne jegliches Unrechtsbewusstsein nahm dieser Kerl sich heraus, mich so zu blenden, dass ich nachher trotz gutem Licht praktisch blind fuhr. Auf eine Lupine oder "Heugabel quer" als Reaktionweitere Eskalation habe ich mich dann doch nicht eingelassen.
Auf solche Rücksichtslosigkeiten kann ich gut verzichten.

Gruß
Christoph
 
Auf solche Rücksichtslosigkeiten kann ich gut verzichten.
Dem schließe ich mich 100% an.

Mein Arbeitsweg war lange Zeit dem Fluss entlang auf einem dunklen Radweg. Die Blendung durch manche schlecht eingestellte normale Lampen war oft schon übel.

Reines Gelände-Fernlicht im normalen Verkehr einzusetzen ist aus meiner Sicht einfach nur daneben.

Harald
 
Ich fahr seit 2 Jahren nun völlig überdimensionierte Lichter und wurde da noch nicht mit rausgezogen. Sie sind so stark, das der Verkehr in völliger Dunkelheit langsam am äusserstem Rand an mir vorbei fährt, ...

vorne
https://www.amazon.de/6000LM-Fahrra...=UTF8&qid=1483112806&sr=8-1&keywords=agm+cree

Mir ist so ein Chinaböller einige Zeit auf dem Arbeitsweg entgegengekommen....
Auf solche Rücksichtslosigkeiten kann ich gut verzichten.

Full ACK! Solche Blendgranaten sind wirklich unsozial den Anderen gegenüber!
Zumal es mitlerweile durchaus gute, helle und günstige Lampen gibt wie den BUMM IQ Cyo Premium:

Dynamo:
https://www.amazon.de/Busch-Müller-Frontlicht-Lumotec-1752QTSNDI-04/dp/B00G49RGJE

Akku:
https://www.amazon.de/Busch-Müller-Gleichspannungseinspeisung-1752Q42-6N-04/dp/B00RSSDMB6
 
Full ACK! Solche Blendgranaten sind wirklich unsozial den Anderen gegenüber!
Zumal es mitlerweile durchaus gute, helle und günstige Lampen gibt wie den BUMM IQ Cyo Premium:

Allerdings erlebe/erleide ich vermehrt, auch durch solche STVO konforme Wellenlinien doppelt-dreifach-Prüfzeichen bewehrte - und eben häufig schlampig montierte - Lichttechnik geblendet zu werden. Nicht die Leuchtstärke des Scheinwerfers ist entscheidend, sondern der Mann/die Frau dahinter. Als Fußgänger und Radfahrer stehe ich eher einer zunehmenden Radikalisierung durch Flakscheinwerfer zu trüben Karbitfunzeln degradierende Gebäude-und Gartenbeleuchtungen hilflos und geblendet gegenüber. Offensichtlich ein Rechtsfreier Raum, da niemand kontrolliert, wen oder was dieser Lichterror außerhalb der heimischen Umfriedung "beleuchet". Als gelernter Deutscher sehe ich aber auch ein, daß ein paar hundertausend Radfahrer die bei Dunkelheit unterwegs sind - vielleicht sogar ohne Wellenlinie - ein größeres Gefahrenpotenzial bergen, als milliarden stümperhaft installierter Gebäudebeleuchter. War Blendung durch KFZ-Beleutung schon?
 
Hier wurden bisher hauptsächlich die Änderungen in der StVZO diskutiert. In der ADFC-Radwelt wurde aber auch erwähnt, dass mit den Änderungen in der StVO die Ausweisung von Radwegen außerorts wieder vereinfacht wird. Es ist keine "besondere örtliche Gefahrenlage" mehr notwendig. (StVO §45 Abs. 9)
Diese Radwege (Zeichen 237, 240, 241) sind doch dann implizit Benutzungspflichtig, oder irre ich mich da?
 
Hallo,

nein, Du irrrst nicht, und mit wenig Suchen findest Du hier im Forum auch eine Unterhaltung dazu.

Gruß, Klaus
 
Off-Topic: Wenn einem das Lesen solch eines Protokolls zu langweilig wird, lohnt es sich, mal nach dem Begriff "Heiterkeit" zu suchen.
 
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