Erster Vorfahrts-Unfall mit Trike - inkl. Bullshitbingo

Irgendwie sind beide schuld, genauso wie bei mein letzer Unfall, ich hatte nicht, all hätte der Autofahrer nicht geblinkt, rechts vorbeiffahren sollen, wobei er mich dann abgeschossen hat. Er hat allerdings wie gesagt nicht geblinkt und kein schulterblick gemacht sowie es gelernt wird, also genauso wie bei Jascha beide schuld.. wie ich es so sehe von Fotos war er doch schon weit vor dir, hat er nicht das Recht, du kannst dein Recht aber auch nicht nehmen..
Und solange es nicht absichtlich gemacht wird (sowie bei mein erste Unfall, ist ein gerichtsgang sinnlos wenn nicht zu viel schaden ist.
Meine nächste Rechtsitzung ist am 4.4, der Unfall ein Jahr vorher..
Jascha, sehe es locker, lass deine haftpflich die sache abhandeln und weiter gehts..
Grüsse aus Götzis..
 
Irgendwie sind beide schuld,

Tut mir leid Werner, aber das ist eine komplette Fehleinschätzung. Auf dem Radweg habe ich Vorrang und vertraue entsprechend auf diesen. Nur weil jemand blinkt haue ich nicht voll in die Eisen.

wie ich es so sehe von Fotos war er doch schon weit vor dir, hat er nicht das Recht, du kannst dein Recht aber auch nicht nehmen.

Der Weitwinkel verzerrt das ganze ein wenig. Klar ich kann ab sofort bis zum Stillstand bremsen, wenn ein Autofahrer blinkt, die anderen Radfahrer werden es mir danken...

Jascha, sehe es locker, lass deine haftpflich die sache abhandeln und weiter gehts.

Soweit kommt's noch, dass ich meine Haftpflicht für einen Schaden zahlen lassen, für dessen Ursache ich keinerlei Schuld trage ;) ^^
 
Tut mir leid Werner, aber das ist eine komplette Fehleinschätzung. Auf dem Radweg habe ich Vorrang und vertraue entsprechend auf diesen. Nur weil jemand blinkt haue ich nicht voll in die Eisen.
Da wirst wohl Recht haben, aber von der "Sturheit", dass man nicht bremst, hat man halt auch nicht viel - immerhin ist man zumidnest in A verpflichtet, wenn sich einer den Vorrang erzwingt, als Benachteiligter alles zu tun, damit es nicht zum Zusammenstoß kommt; hab ich mal gelernt, wo das festgelegt ist und ob es daher auch stimmt, weiß ich auch nicht.
Aber dass es grundsätzlich den Vertraunesgrundsatz gibt, stimmt wohl auch...

Ich habe mir schon angewöhnt, wenn jemand den Blinker rechts rausgibt und er macht keinerlei Anzeichen von Bremsen und Schauen, dass ich auf "Gefahrensicht" runterregle und dann noch rechtzeitig stehenbleiben/ausweichen kann.
Aber immer geht's halt nicht, gerade wenn der Abstand zu gering wird und dann läuft's halt doof:cry:.
Aber ich erlebe solche komischen Autofahrer auch in Deutschland am Häufigsten - in Frankreich noch öfter, aber da rechne ich schon damit, weil es ohnehin wild zu geht in der Stadt;). Aber in Deutschland kommt mir vor, gibt es wohl die stursten Autofahrern, die immer auf ihr Recht bestehen (auch wenn sie im Unrecht sind wie dieser Mercedes) und wenn zwei Fahrspuren sind, garantiert die linke benutzen, weil sie vermutlich ja sonst langsamer sein könnten - bin schon öfter rechts über einen Kilometer lang nach vor gefahren, weil sich links die Autos fast stauten, während rechts nichts los war. Irgendwie erlebe ich solche Phänomene nur in Deutschland.
Weiß nicht, wieso:(.

Beste Grüße
Franz
 
immerhin ist man zumidnest in A verpflichtet, wenn sich einer den Vorrang erzwingt, als Benachteiligter alles zu tun, damit es nicht zum Zusammenstoß kommt;
Das ist in De auch so und ich wette mal @K0nsch hat auch genau dieses (nämlich bremsen, wenn man erkennen muss, dass einem jemand tatsächlich die Vorfahrt nimmt) auch getan. Von selten dämlichen Ausnahmen abgesehen fährt doch keiner freiwillig oder gar vorsätzlich ohne schützendes Blechkleid irgendwo rein.
Du bist aber nicht verpflichtet anzunehmen, dass Dir jeder andere Verkehrsteilnehmer tatsächlich die Vorfahrt nehmen wird. Und Hellsehen muss man auch nur, wenn man es kann.
 
Da wirst wohl Recht haben, aber von der "Sturheit", dass man nicht bremst, hat man halt auch nicht viel - immerhin ist man zumidnest in A verpflichtet, wenn sich einer den Vorrang erzwingt, als Benachteiligter alles zu tun, damit es nicht zum Zusammenstoß kommt; hab ich mal gelernt, wo das festgelegt ist und ob es daher auch stimmt, weiß ich auch nicht.
Aber dass es grundsätzlich den Vertraunesgrundsatz gibt, stimmt wohl auch...

Erstens habe ich keine "Sturheit" an den Tag gelegt, ich habe auf mein Vorrangsrecht vertraut...Das hat nichts mit Sturheit zu tun, das hat was mit allgemeinen Verkehrsregeln und vorallem mit dem normalen Umgang zu tun...

Zweitens habe ich alles in meiner Macht verfügbare getan um den Zusammenstoß zu verhindern. Ich habe nämlich zwei Bremsplatten. Bei einem Reifen schauen sogar die Fäden der Karkasse raus...Soviel zum Thema Unfallvermeidungspflicht...

Drittens muss ich nicht Hellsehen können um Rad zufahren. @Franz, tut mir leid, aber dein Post ist für mich auf dem Niveau von Victim Blaming. "Wieso hat dieser Radfahrer sich auch unter den LKW gelegt...hätte ja mal auf seinen Vorrang verzichten können"...
 
Zweitens habe ich alles in meiner Macht verfügbare getan um den Zusammenstoß zu verhindern. Ich habe nämlich zwei Bremsplatten. Bei einem Reifen schauen sogar die Fäden der Karkasse raus...Soviel zum Thema Unfallvermeidungspflicht...
Das hört sich ja ganz schön wild an - da musst du ganz schön einen Speed draufgehabt haben und dementsprechend der Autofahrer wohl noch mehr; war dann der eh schon über den vermutlich erlaubten 50?

Sorry, im vorigen Beitrag von dir hat es sich angehört, als hättest du bewusst nicht gebremst, weil du ohnehin Vorrang hast- das habe ich dann wohl falsch aufgefasst- bitte nicht böse sein:).
...
Auf dem Radweg habe ich Vorrang und vertraue entsprechend auf diesen. Nur weil jemand blinkt haue ich nicht voll in die Eisen.

Beste Grüße
Franz
 
Bremsplatten hat es schnell, da brauch ich keinen hohen Speed. Da kein Tacho am Fahrrad kann ich dir auch keine genauen Zahlen nennen.

Nur weil jemand blinkt haue ich nicht voll in die Eisen.

Vielleicht wird es jetzt deutlicher. Ja nur weil jemand blinkt, bremse ich nicht. Wenn jemand aber rüberzieht, und ich erkenne, dass dieser auch nicht vorhaben wird zu stoppen, dann bremse ich.

Alles vor dem erkennbaren Rüberziehen, zu dem Rüberziehen zählt nicht das blinken, wäre Hellseherei.
 
Also @Konsch
Du hast da als Radfahrer nichts zu suchen!
Du warst in D, ein Autoland!
Also immer aufpassen und vorher schon bremsen!!


:p
 
Mail an die Schwäbische schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Zeitung, Bereich Friedrichshafen, vom 18.03.2017 haben Sie über einen Unfall zwischen einem Liegerad- und Mercedes-Benz-Fahrer berichtet.
Mehrere Dinge in diesem Bericht sind in meinen Augen nicht korrekt wiedergegeben worden.

Kurze Erklärung, was wirklich passierte.
Ich fuhr mit meinem Liegedreirad auf dem benutzungspflichtigen Radweg entlang der Teuringer Straße. Ein weisser Mercedes überholte mich, kurz danach bog der Mercedesfahrer nach rechts ab, ohne hierbei auf den Radweg zu achten. Dabei kam es zum Zusammenstoß, als die Heckstoßstange des Mercedes mich erwischte.

In der Überschrift heißt es "Liegefahrrad-Fahrer rammt Mercedes".
Diese Überschrift suggeriert dem Leser, dass der Unfall mutwillig zustande kam und die Schuld beim Liegeradfahrer liegt. Dies ist nicht korrekt, der Unfallverursacher ist unbestreitbar der Mercedesfahrer. Auf die Überschrift komme ich am Ende noch einmal zu sprechen.

Weiter in Ihrem Text heißt es: "Der 23-Jährige stieß mit seinem Liegerad gegen den Heckbereich des Mercedes eines 59-Jährigen. Dieser hatte den Fahrradfahrer zuvor auf der Teuringer Straße überholt."

Wie Sie oben entnehmen können, hatte der Autofahrer mich tatsächlich kurz vor dem Unfall überholt. Allerdings fehlt hierbei ein wichtiger Aspekt, nämlich, dass ich auf dem Radweg gefahren bin und daher Vorrang hatte. Dies können Sie auch dem Polizeibericht entnehmen. Durch das Fehlen dieses wichtigen Aspekts, kommt es dem Leser so vor, dass ich dem Autofahrer als nachfolgender Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn hinten ins Fahrzeug gefahren wäre. Dadurch wird dem Leser vermittelt, der Radfahrer wäre Schuld.
Zusätzlich wird durch den Begriff "Rammen" der Überschrift noch vermittelt, dass der Radfahrer dem Mercedesfahrer mutwillig hinten rein gefahren wäre. Diese Wortwahl widerspricht in meinen Augen ebenfalls der neutralen Berichterstattung.

Daher bitte ich Sie hiermit den Artikel zu korrigieren und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Vielen Dank im Voraus,

mit freundlichen Grüßen,

Jascha B...
 
Das kann eigentlich nicht von der Polizei her kommen, da wird überhaupt kein Helm oder fehlendes Fähnchen erwähnt. Total unsachlich das - das muss jemand anders gemeldet haben, oder es sind Fake-news...

Die Polizei war in diesem Fall sogar korrekter:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/3588276
"Abbiegeunfall

Friedrichshafen

Leichte Verletzungen erlitt ein 23 Jahre alter Fahrer eines Liegefahrrads bei einem Unfall am Donnerstagabend gegen 17.45 Uhr auf der Teuringer Straße. Der auf dem Geh- und Radweg neben der Teuringer Straße fahrende 23-Jährige stieß mit seinem Liegerad gegen den rechten hinteren Heckbereich des Mercedes eines 59-Jährigen, der den Fahrradfahrer zuvor überholt hatte und unmittelbar vor dem diesem nach rechts auf den Parkplatz beim Zeppelinstadion abbog. Rettungsdienstkräfte brachten den Fahrradfahrer zur Behandlung von Schmerzen an den Beinen in ein Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden ist gering."
Der Südkurier glaubt der Polizei nicht und setzt den Überholvorgang in den Konjunktiv!

Gruß, Klaus
 
Ich war gerade auf einem (Schul-)rechtsvortrag, es ging um Beleidigung im Zusammenhang mit Cybermobbing. Der Dozent, Dr.jur., wies uns ausdrücklich auf den Unterschied von Strafanzeige und StrafANTRAG hin. Bei letztem MUSS ermittelt werden. Die Strafe kann relativ gering ausfallen.
Zivilrechtlich ist dann aber noch erheblich mehr drin, weil die Schmerzen des Täters proportional zur Höhe des Geldverlustes steigen. Hast Du eine Versicherung, die einen Anwalt zahlt oder gibts hier jemanden, der rechtlichen beraten kann (oder im Hpv)?
Gruß Krischan
 
Und die Überschrift stimmt den Leser auf den Inhalt des Artikels ein. Dabei wird meist die Formulierung aus der Überschrift hängen bleiben.
Genau. Wenn der Rest nicht nur "neutral" im Sinne von "keine Seite bevorteilt" ist, sondern auch "neutral" im Sinne von "kann man auf jede Art verstehen", läuft die Interpretation der Überschrift hinterher.

Im Übrigen stelle ich gerade fest, dass ich Deinen Post entweder nicht vollständig gelesen habe (und das bei den wenigen Zeilen)
Öhh, sowas passiert auch anderen hier. :whistle:
 
1. Ganz allgemein und wertfrei: Viele Autofahrer rechnen nicht mit schnellen Radfahrern. Erst recht nicht auf einem abgesetzten Radweg.

2. Wenn es wirklich stimmt (laut Polizeibericht), dass Du "auf dem Geh- und Radweg" gefahren bist, dann bist Du nicht ganz unschuldig. Wenn der Weg nicht ungewöhnlich breit ist, darfst Du auf einem kombinierten Weg nämlich mit einem Trike gar nicht schnell fahren ("Bremsplatten"), denn Du musst auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auch auf die, die erst einen Meter vor Dir auf den Weg treten.
 
2. Wenn es wirklich stimmt (laut Polizeibericht), dass Du "auf dem Geh- und Radweg" gefahren bist, dann bist Du nicht ganz unschuldig. Wenn der Weg nicht ungewöhnlich breit ist, darfst Du auf einem kombinierten Weg nämlich mit einem Trike gar nicht schnell fahren ("Bremsplatten"), denn Du musst auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auch auf die, die erst einen Meter vor Dir auf den Weg treten.

Vor Ort befindet sich ein Zeichen 241. Rad- und Gehweg sind durch Zeichen 295 von einander getrennt. Der Radweg führt in diesem Abschnitt übersichtlich gerade aus.

Selbst wenn das ein kombinierter Weg gewesen wäre, zum gegebenen Zeitpunkt waren keine Fußgänger unterwegs. Daher ist es dort auch als Radfahrer legitim mit 30 zu fahren.
 
Wir wissen es nicht. Ich gehe mal davon aus, das der TO angepasst gefahren ist und eventuelle Fußgänger nicht gefährdet hat. Aber all das ist ebenfalls Spekulation.
Fakt ist das der Benz Fahrer einfach ohne Schulterblick über den kombinierten Fußgünger/Radweg abgebogen ist und damit diesen Unfall verursacht hat. Punkt.
Wie es weiter geht werden wir hier sicherlich zu gegebener Zeit erfahren.
 
Selbst wenn das ein kombinierter Weg gewesen wäre, zum gegebenen Zeitpunkt waren keine Fußgänger unterwegs. Daher ist es dort auch als Radfahrer legitim mit 30 zu fahren.

Ich verweise auf https://www.haufe.de/recht/weitere-...emeinsamen-rad-und-gehweg-vor_208_171092.html
Ein Radler war auf einem solchen Weg schwer gestürzt. Der Grund für den Sturz, der ihm starke Kopfverletzungen bescherte: Er war mit voller Fahrt in der Handtasche einer Frau hängengeblieben. Diese war überraschend aus ihrem Grundstück auf den Rad- und Gehweg getreten.
...
Der Kläger habe sich grob fahrlässig verkehrswidrig verhalten, als er keinen ausreichenden Abstand zum Grundstückseingang eingehalten habe.
...
Auf solch kombinierten Strecken gilt: Fahrradfahrer haben viel mehr Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Sie müssen jederzeit anhalten können – auch wenn Fußgänger überraschend ihren Weg kreuzen. Wer per Pedes unterwegs ist, darf dagegen so gut wie alles: Er muss weder nach hinten noch um die Ecke herum nach Drahteseln Ausschau halten. Er darf plötzlich stehenbleiben oder den Weg über die gesamte Breite nutzen.
...
Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO: Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.
Dazu gehört auch, dass er damit rechnet, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können.​

 
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