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Heute habe ich auf Strava eine weitere Nachricht von einem deutschen Radfahrer gesehen, der von einem unserer wohlwollenden Polizisten auf den Radweg geleitet wurde. Freundlich und nur mit einer Verwarnung, aber mit dem Hinweis, dass dies normalerweise mit einem Bußgeld von 140 € verbunden ist (ja, unsere Bußgelder sind extrem hoch).
Ich werde selbst regelmäßig angehalten, vor allem, wenn ich noch nicht oft irgendwo war und die Leute mich noch nicht kennen, deshalb wollte ich Ihnen das mitteilen.
Vermutlich hat sich der Polizist geirrt: Es sei denn, an der fraglichen Straße steht das folgende Schild:
Wenn dort ein ausdrückliches Radfahrverbot besteht, dürfen Sie dort nicht fahren. Wenn es kein solches Schild gibt, dürfen Sie dort fahren, vorausgesetzt, Ihr Fahrrad hat mehr als zwei Räder und ist inklusive Gepäck breiter als 75 cm (letzteres kann mit einem DF ein Problem sein, aber vielleicht hilfen die Hosen ja gerade genug).
Wir unterliegen einer "Lastenrad-Regel", die einige andere Anforderungen an unsere Velomobile stellt: Offiziell muss ein Velomobil in den Niederlanden zum Beispiel zwei Scheinwerfer haben, links und rechts der Mitte (meine Milans Mk5 und Mk6 sind beide legal - es gibt keinen Mindestabstand oder so; alle neuen Modelle jedoch nicht! Aber auch wenn ich darauf bestehe, dass es so ist; die meisten Polizisten wissen das auch nicht ).
Sollten Sie es noch einmal sehen, verweisen Sie bitte auf die eigens von mir eingerichtete Empfehlungsseite: magdatdingopdeweg.nl ("ist dieses Ding auf der Straße erlaubt")
Dieser Link führt Sie zum richtigen Artikel (5, Punkt 4) auf Maxius.nl, einer Online-Plattform mit den vollständigen Niederländischen Rechtsvorschriften.
Die wörtliche Übersetzung des Artikels: Fahrer von Fahrrädern mit mehr als zwei Rädern, die einschließlich der Ladung breiter als 0,75 m sind, und von Fahrrädern mit Anhängern, die einschließlich der Ladung breiter als 0,75 m sind, dürfen die Fahrspur benutzen.
Zum Beispiel an dieser Stelle:
Genau hier setzt das N570 an. Ich sehe das Zeichen G12a (aus den Ortsschildern, grün eingekreist), das einen (Moped-)Radfahrer verpflichtet, den Radweg zu benutzen, außer wenn RVV 1990 Art. 5 Punkt 4 gilt, was bei vielen Velomobilen der Fall ist. Weder das Zeichen C14 noch das Zeichen C15 sind vorhanden.
Auf vielen N-Straßen (ähnlich wie bei Ihren B-Straßen) ist dies der Fall. Auch wenn das Schild an einer anderen Stelle steht, aber an der Kreuzung, an der Sie abbiegen (also nicht über den Grünstreifen), vergessen wurde, dürfen Sie dort offiziell Rad fahren.
Vollständige Übersicht der niederländischen Zeichen
Ein Überblick über meine Geschichte, einschließlich einer von der Staatsanwaltschaft aufgehobenen Geldstrafe, finden sie auf velomobiel.nl
Zum Schluss noch ein Rückblick auf die Zeit, als ich selbst angehalten wurde, damals mit dem QV:
In Belgien gelten ähnliche Regeln, aber erst ab einer Breite von 1 Meter. Auch die Radwege sind katastrophal, weshalb ich Belgien heutzutage meide wie die Pest.
Ich werde selbst regelmäßig angehalten, vor allem, wenn ich noch nicht oft irgendwo war und die Leute mich noch nicht kennen, deshalb wollte ich Ihnen das mitteilen.
Vermutlich hat sich der Polizist geirrt: Es sei denn, an der fraglichen Straße steht das folgende Schild:
Wenn dort ein ausdrückliches Radfahrverbot besteht, dürfen Sie dort nicht fahren. Wenn es kein solches Schild gibt, dürfen Sie dort fahren, vorausgesetzt, Ihr Fahrrad hat mehr als zwei Räder und ist inklusive Gepäck breiter als 75 cm (letzteres kann mit einem DF ein Problem sein, aber vielleicht hilfen die Hosen ja gerade genug).
Wir unterliegen einer "Lastenrad-Regel", die einige andere Anforderungen an unsere Velomobile stellt: Offiziell muss ein Velomobil in den Niederlanden zum Beispiel zwei Scheinwerfer haben, links und rechts der Mitte (meine Milans Mk5 und Mk6 sind beide legal - es gibt keinen Mindestabstand oder so; alle neuen Modelle jedoch nicht! Aber auch wenn ich darauf bestehe, dass es so ist; die meisten Polizisten wissen das auch nicht ).
Sollten Sie es noch einmal sehen, verweisen Sie bitte auf die eigens von mir eingerichtete Empfehlungsseite: magdatdingopdeweg.nl ("ist dieses Ding auf der Straße erlaubt")
Dieser Link führt Sie zum richtigen Artikel (5, Punkt 4) auf Maxius.nl, einer Online-Plattform mit den vollständigen Niederländischen Rechtsvorschriften.
Die wörtliche Übersetzung des Artikels: Fahrer von Fahrrädern mit mehr als zwei Rädern, die einschließlich der Ladung breiter als 0,75 m sind, und von Fahrrädern mit Anhängern, die einschließlich der Ladung breiter als 0,75 m sind, dürfen die Fahrspur benutzen.
Zum Beispiel an dieser Stelle:
Genau hier setzt das N570 an. Ich sehe das Zeichen G12a (aus den Ortsschildern, grün eingekreist), das einen (Moped-)Radfahrer verpflichtet, den Radweg zu benutzen, außer wenn RVV 1990 Art. 5 Punkt 4 gilt, was bei vielen Velomobilen der Fall ist. Weder das Zeichen C14 noch das Zeichen C15 sind vorhanden.
Auf vielen N-Straßen (ähnlich wie bei Ihren B-Straßen) ist dies der Fall. Auch wenn das Schild an einer anderen Stelle steht, aber an der Kreuzung, an der Sie abbiegen (also nicht über den Grünstreifen), vergessen wurde, dürfen Sie dort offiziell Rad fahren.
Vollständige Übersicht der niederländischen Zeichen
Ein Überblick über meine Geschichte, einschließlich einer von der Staatsanwaltschaft aufgehobenen Geldstrafe, finden sie auf velomobiel.nl
Zum Schluss noch ein Rückblick auf die Zeit, als ich selbst angehalten wurde, damals mit dem QV:
In Belgien gelten ähnliche Regeln, aber erst ab einer Breite von 1 Meter. Auch die Radwege sind katastrophal, weshalb ich Belgien heutzutage meide wie die Pest.