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Wenn da nicht stünde "Parken verboten", hätte ich glatt angenommen, dass schon das Halten verboten ist.Wer den Dialekt kann weiß es.
Immerhin bleiben Dir Fuhrwerke erspart .
Die sogenannten "Fahrradstraßen" werden gern als "unechte" Tempo 30 Zonen eingerichtet, wenn dort (Fußgänger-) Ampeln stehen oder eine andere Vorfahrtsregelung als "rechts vor links" gewünscht ist.
Der VCD ist der Meinung, dass abweichende Vorfahrtregeln in bestimmten Fällen auch in 30er-Zonen möglich sind, u.a. wenn das Buslinien durchlaufen:Nein, Bestandschutz gibt es da nicht. 30 ZONE = Rechts vor Links.
Nun ja, leuchtet mir ein. Radl bergab auf einem Gehweg … wenn da jemand nicht bremst kann das schnell (!) gefährlich werden.Bergab müssen die wohl geschoben werden...Anhang anzeigen 323131
Und der Fuss e.V. ist anderer Meinung:Der VCD ist der Meinung, dass abweichende Vorfahrtregeln in bestimmten Fällen auch in 30er-Zonen möglich sind, u.a. wenn das Buslinien durchlaufen:
https://www.vcd.org/fileadmin/user_.../Tempo_30/Tempo30_Soforthilfe_Papier_2021.pdf (PDF-Seite 7 oben)
Oder ist das ein Parcours