Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Hut ab, wer ein Fenster in unter 3 Minuten abladen und den Wagen wieder wegfahren kann!
Parken ist es nach 3 Minuten, wenn Du nur so anhälst. Der Ladevorgang darf länger dauern, ohne daß es dadurch zum Parken wird (bei einem Umzug auch inkl. Pause).

Wenn man nicht die Finger stillhalten kann, einfach mal Ahnung haben ;)
 
Parken ist es nach 3 Minuten, wenn Du nur so anhälst. Der Ladevorgang darf länger dauern, ohne daß es dadurch zum Parken wird (bei einem Umzug auch inkl. Pause).

Wenn man nicht die Finger stillhalten kann, einfach mal Ahnung haben ;)

Aber halt auch nur, wenn das auf der Fahrbahn geschieht und dort ein eingeschränktes Halteverbot herrscht. Auf Schutzstreifen oder Gehwegen gilt absolutes Halteverbot.
 
Wenn man nicht die Finger stillhalten kann, einfach mal Ahnung haben ;)
Etwas mehr Freundlichkeit ist mit Sicherheit nicht verkehrt.
bei einem Umzug auch inkl. Pause
Und was sehen wir immer für Schilder bei Umzügen? Wenn Teile vom Straßenraum besetzt werden, muss der vorher abgesperrt werden,und in der Regel das auch bei der Stadt beantragt werden. Nur weil beim Handwerks und Lieferverkehr ein Auge zugedrückt wird....
Sehe ich noch keinen Grund das Besserwisser Smiley zu setzen.
 
Wenn Teile vom Straßenraum besetzt werden, muss der vorher abgesperrt werden
Nur, wenn man möchte, daß andere Verkehrsteilnehmer das freilassen, oder wenn man eine Ausnahmegenehmigung benötigt (z. B. wegen einem Halteverbot).
Wenn kein Halteverbot besteht, oder auch wenn ein beschränktes Halteverbot besteht, benötige ich keine vorherige Genehmigung, um dort zu halten.
 
Also nochmal gaaanz langsam:
Wenn ein (Kraft-)Fahrzeug anhält, ohne duirch die Verkehrssituation dazu gezwungen zu sein, nennt man das Halten.
Verläßt die fahrzeugführende Person das Fahrzeug und den Bereich, in dem sie noch Einfluß auf das Fahrzeug nehmen könnte (z. B. bei Bedarf wegfahren), wird dsrsus ein Parken.
Bleibt die Person beim Fahrzeug, dieses steht aber länger als 3 Minuten, wird daraus Parken.
Außer es wird gehalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Ein- und Ausladen, dann spielen die 3 Minuten keine Rolle mehr, dann gilt das so lange als Halten, bis der Einstiegs- bzw. Ausstiegsvorgang oder der Be- bzw. Entladevorgang abgeschlossen ist.
Steht das Fahrzeug dabei in einem beschränkten Halteverbot, darf es bei einem entsprechend lange andauernden Vorgang auch stehenbleiben, wenn die tätigen Personen mal eine Pause einlegen, z. B. wenn ein Umzugslaster über Stunden beladen wird.
Steht das Fahrzeug dabei (teilweise) in einem Bereich mit unbeschränktem Halteverbot, so wird aus dem unerlaubten Halten während des Entladens trotzdem kein unerlaubtes Parken - und genau darum ging es eingangs!

Edit sagt:
StVZO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
zu Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot)
1.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2.
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Edith sagt, daß @Fanfan schneller war ...

Überlaßt das Recht haben doch einfach den wolfsons und @Klaus d.L.s, die kennen sich damit einfach besser aus durch jahrzehntelange Übung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie wird das in Einklang mit der 3minuten Regel gebracht?
Aufgrund der Beschreibung zu Zeichen 286 in Anlage 2 zur StVO (Hervorhebung von mir):
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
 
Echt gute Bremsen
hatte ich heute auch, aber trotz blockierender Vorderräder bin ich als Wartepflichtiger komplett
über eine Kreuzung gerutscht o_O
Gute Regenreifen (Conti Contact Urban) und normalerweise rechtzeitiges Bremsen nutzten nix - ok, fuhr leider fast 40 in Zone 30 :oops:
Das Auto von rechts, bei dem ich mich per Handzeichen entschuldigte, musste immerhin nicht bremsen.
Aber im nassen Herbst sind es nicht nur Blätterhaufen, die rutschig sind, manchmal bildet sich in der nähe von Bäumen ein fast unsichtbarer Schmierfilm - also bitte :
fahren :cool: - (gilt auch für mich)
 
Darf deswegen auf dem Radweg gestanden werden,auf dem Behindertenparkplatz?
Die Frage war, ob es unzulässiges Halten oder unzulässiges Parken war!
Darüber, das das Fahrzeug (vermutlich*) nicht dort stehen durfte, herrschte doch von Anfang an Einigkeit.

*Wir wissen nichts über eine eventuelle Sondergenehmigung.
 
Und,wurden die Glasscheiben abgeladen?
War wer zusehen? Darf deswegen auf dem Radweg gestanden werden,auf dem Behindertenparkplatz? Oder wofür gibt es Ladezonen in den Städten?
Ist das eine Bewerbung um einen Eintrag auf der Ignorierliste? :mad: Du hattest gefragt, wie lange Be- und Entladezeiten zur "3minuten Regel" passen, und darauf habe ich geantwortet.
 
Wenn man nicht die Finger stillhalten kann, einfach mal Ahnung haben
"Wer sein Fahrzeug verlässt, parkt" steht in der StVO, es war niemand zum Fahrzeug gehöriges in Sichtweite.
Verläßt die fahrzeugführende Person das Fahrzeug und den Bereich, in dem sie noch Einfluß auf das Fahrzeug nehmen könnte (z. B. bei Bedarf wegfahren), wird dsrsus ein Parken.
Oh, Du weißt es doch selbst?
auf der Fahrbahn halten
Aha, weder der Gehweg noch der Behindertenparkplatz noch der Radfahrstreifen dort sind Teile der Fahrbahn.

Überlaßt das Recht haben doch einfach den wolfsons und @Klaus d.L.s, die kennen sich damit einfach besser aus durch jahrzehntelange Übung!
Mit dem kleinen Unterschied, dass ich tatsächlich Recht habe. ;)
StVZO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
zu Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot)
Nur der Vollständigkeit halber: Dort steht kein solches Schild. Das absolute Halteverbot ergibt sich aus der Widmung der benutzten Straßenteile. Auf der Fahrbahn selbst ist dort das Halten übrigens auch verboten -> durchgezogene Mittellinie. Die nächste mir bekannte
befindet sich in geschätzt 2 km Entfernung. ;)
*Wir wissen nichts über eine eventuelle Sondergenehmigung.
Es lag nichts sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
Und wo finde ich die pauschale Ausnahmegenehmigung zum stundenlangen Falschparken von Umzugslastern?

Und ist seine Plörren auf den Radweg zu stellen eigentlich schon ein gefährlicher Eingriff?
 
@Klaus d.L. Was ist los? Jetzt schmeißt Du auch die Dinge durcheinander.
Der Laster stand höchstwahrscheinlich unzulässig dort. Wenn aber die Fenster abgeladen wurden (inkl. ins Haus tragen z. B.), war es trotzdem unzulässiges Halten und nicht Parken, auch wenn die fahrzeugführende Person gerade das Fenster ins Haus trug und ergo nicht mehr am Fahrzeug war.
Anlass für eine Anzeige bestand auf jeden Fall, nur eben vermutlich nicht wegen Falschparkens.

Wirklich kurios, Dir das erklären zu müssen!
 
Ich habe gestern eine Frau mit Rollator beobachtet die auf der Fahrbahn unterwegs war. Es war eine Fahrbahn die eine 180 Grad Wendung machte. Auf der Fahrbahn darf in einer Richtung 2 Spurig nebeneinander gefahren werden. Es gibt ab der Kurve keinen Gehweg. Wo sie hin wollte habe ich nicht weiter beobachtet. Aber egal wohin? Es hätte sichere und vermutlich kürzere Wege für Fußgänger gegeben.

Jetzt frage ich mich ob sie da unterwegs war, weil ja Fahrzeuge aller Art auf der Fahrbahn zu fahren haben. :unsure:
 
Es hätte sichere und vermutlich kürzere Wege für Fußgänger gegeben.
Und hast Du angehalten und der Frau geholfen? Die Benutzung von Rollatoren geht oft mit einem fortgeschrittenen Alter einher. Im fortgeschrittenen Alter kann im Kopf auch mal nicht mehr alles ganz logisch sein. Dazu kommen Bordsteinkanten, die unendlich hoch werden, wenn man Füße und Rollator nicht mehr hochbekommt. Statt also fasziniert zuzusehen, wie solche Personen von Kfz umkurvt werden, könnte man ja gerade mit einem gut sichtbaren Velomobil anhalten, die Sache ein wenig absichern und vielleicht in sinnvollere Bahnen lenken?

Gruß,
Martin
 
Jetzt frage ich mich ob sie da unterwegs war, weil ja Fahrzeuge aller Art auf der Fahrbahn zu fahren haben. :unsure:
Nur dich, oder auch die Frau selbst? Je nach Situation und Fahrzeug kann man anschließend hinterherzuckeln, die Frau ein paar Meter zurückbegleiten, Taxi spielen oder die Polizei zur Absicherung verständigen.
Ups, @Racertje war schneller.
 
@Racertje @Fanfan
Beides sehr gute Vorschläge, tatsächlich bin ich mir aber nicht sicher, ob ich in einer solchen Situation ebenfalls auf diese Gedanken gekommen wäre (vermutlich erst eine halbe Stunde hinterher....). Aber da ich nun bereits mal davon gelesen habe, sollte ich mir das für die Zukunft merken. (y)
 
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