Vom schrecklichen Lindwurm

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Verkürzt: verbales Sodom und Gomorra bis hin zur Selbstzerfleischung des Forums. Vernünftige Menschen würden sich zunehmend zurück ziehen, der Rest sich gegenseitig zerfleischen.
mein Gedanke dazu:
Hmm ... was lässt mich glauben, dass er kein vernüftigter Mensch ist ist?
 
Aber erst mal wie gesagt hören, was der Anwalt sagt.
Zum AGG wird er Dir erklären das das hier mit dir herzlich wenig zu tun hat.
Bei den Beleidigungen wird er dich darauf hinweisen, das bereits dein Eröffnungsbeitrag in diesem Fadem voll davon ist: Forennutzer sind Trolle, Forenmob, Schulhofschläger, der Admin macht sich strafbar, zeigt kognitive Dissonanzen und psychische Auffälligkeiten.

Aber mach mal. Es würde dir immerhin einen Kontakt mit der Realität verschaffen.
 
Zum AGG wird er Dir erklären das das hier mit dir herzlich wenig zu tun hat.

Warum?

der Admin macht sich strafbar, zeigt kognitive Dissonanzen und psychische Auffälligkeiten.

Das ist ein Strohmann. Das steht da nicht. Warum brauchst Du ein Scheinargument?
Hier wurde mir allerdings schon so einiges unterstellt, was nachgewiesenermaßen nicht haltbar ist.


Ist ein Zitat von mir eines anderen Forenmitgliedes, dass sich von diesem genau auf den von mir geschilderten Sachverhalt bezog. Das ich heranziehe und als berechtigt bezeichne und was auch aufzeigt, dass es ein anderes Verständnis der Abläufe gibt als das mir Vorgehaltene. Auf Basis eines zuvor geschilderten sehr klaren Sachhintergrundes. Dieser Begriff ist in hiesigem Forum auch schon öfter genutzt worden, in solchen Zusammenhängen. Ich kenne ihn tatsächlich aus hiesigem Forum. Wortbedeutung von Mob: "aufgewiegelte Volksmenge". Was tatsächlich passt, auch im Zusammenhang mit dem AGG, woraus ich zitiert habe. Ich hatte auch beschrieben, dass insbesondere das Verhalten des Admins genau das herbeiführt, er also aufwiegelt.

Forennutzer sind Trolle

Troll ist ein Sachbegriff, sehr üblich im Internet. Und hier sehr zutreffend. Das lässt sich gut begründen, es passt sehr genau.

Es hat sich auch niemand bisher darüber beschwert. Der gesamte Beitrag ist insgesamt sehr sachlich. Und ist eben sehr gut begründet. Es lag nicht in meiner Absicht, jemanden zu beleidigen. Ich denke, dass die konstruktive Absicht dort auch sehr gut zur Geltung kommt.

Ich denke nicht, dass Deine Wertung greifen würde. Man könnte sich vielleicht vorstellen, dass ein Richter dies anders bewertete als ich jetzt, kann dabei aber auch davon ausgehen, dass er den Hintergrund mit berücksichtigt. Es könnte sein, dass er das rügen würde, vielleicht, ja, aber eben auch, dass er in der Bewertung berücksichtigt, dass das Verhalten, dass mir auch zuvor bereits entgegen gebracht wird, geeignet ist, emotional sehr belastend zu sein und es sehr verständlich ist, dass diese Emotionalität dann auch zum Ausdruck kommt. Die Konfliktforschung rät sogar ausdrücklich dazu, dies auch zu tun. Und es ist erkennbar, dass es mir nicht darum ging, Personen verächtlich zu machen. Was für eine Beleidigung eine Voraussetzung ist. Einen Bauarbeiter Bauarbeiter zu nennen, ist ein klassisches Rechtsbeispiel dafür, es kann eine Beleidigung sein oder auch nicht.

Vorstellbar wäre durchaus, dass ein Richter, hätte ich die Begriffe nicht verwendet, in seiner Urteilsbegründung diese Begriffe nutzten würde, um das Verhalten zu charakterisieren.

Das beunruhigt mich nicht. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass Du Dich tatsächlich irgendwann einmal beleidigt gefühlt hast. Es macht Euch ja offenkundig im Gegenteil sehr viel Spaß. Zumal ihr auch im Vorfeld Euch auch so ausdrückt, aber eben ohne Begründung entgegen den Tatsachen und in der durchgängig erkennbaren Absicht der Verächtlichmachung.

Solltest Du Dich durch meine Formulierungen aber doch verletzt gefühlt haben, bitte ich dies zu entschuldigen. Das war nicht meine Absicht.

Ah, Schulhofschläger hatte ich vergessen. Dass ist eine Assoziation von mir. Das Verhalten ist absolut vergleichbar. Dieser Begriff diente dazu, verständlich zu machen, was ich meine. Bildsprache. Es geht ja in meinem Beitrag um menschliches Fehlverhalten. Die Begriffe passen dazu und sind in diesem Zusammenhang gängig.
 
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Mir glaubst Du es eh nicht.

Doch, könnte durchaus sein. Meine Meinungsbildungsprozess beruht weniger darauf, wer etwas sagt, sondern eher, was er sagt, wobei man ja beides immer zusammen sehen muss. Es gibt den ein oder anderen Punkt, wo ich Fragen habe, siehe oben. War bisher in allen Rechtsfällen so, die ich hatte. Oder hast Du wieder keine Begründung?

Wobei es auch andere Rechtsgrundlagen gibt, von denen denkbar wäre, dass sie herangezogen werden könnten.
 
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kognitive Dissonanzen

Kognitive Dissonanz, ja, da war noch was.

Aber fragt Euch doch mal selber, was ihr hier ausgesagt habt und was dabei definitiv jeder objektiven Grundlage entbehrte und was dabei tatsächlich in Eurem Kopf vorging bzw. was ihr gefühlt habt und wie ihr weiter damit umgegangen seid.
 
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Dann schau halt §1AGG Zielsetzung und §2 AGG Anwendungsbereich an.

Kenne ich. Ist berücksichtigt.

Bei §2 wird sehr gerne der entscheidende Satz überlesen. War bisher immer so. Punkt 8:

den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

§1, richtig. Treffer.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Hier habe ich zwei Fragen zu. Die eine ist klar, die andere ist äußerst ungewöhnlich. Bezugnahme könnte sein Weltanschauung. Das kann man begründen, ist aber eine der offenen Fragen, ob das in hiesigem konkreten Fall passt.

Das andere wäre Behinderung. Wobei das in zwei verschiedenen Varianten ansetzbar sein könnte. Die erste ist bereits fraglich, kann sein, kann nicht. Die andere ist aber eine reine Theorie von mir, die ich hochspannend finde und hier aber eher nicht das geeignete Fallbeispiel für diese Theorie wäre, mal schauen, das beruht darauf, dass Behinderung rechtlich etwas anderes meint, als die meisten Menschen sich das denken. Und in diesem juristischen Sinne eine spannende Deutung möglich wird. Denn nicht der Mensch selber ist behindert. Sondern er wird behindert. Meine sich daraus ergebende juristische Theorie würde ich seit Jahren gerne mal einem Praxistest unterziehen, aber da gibt es bessere Fallbeispiele. Aber zur Not frisst der Teufel ja Fliegen. Beide könnten auch kombiniert werden. Und es gibt sogar noch einen Dritten Ansatz, den ihr selbe mir in die Hände spielt ...

Aber, wie gesagt, es gibt ersatzweise auch andere rechtliche Grundlagen, die hiesige Vorgänge justiziabel machen. Beleidigung und Medienrecht zum Beispiel.

Der Vorgang der Diskriminierung selber ist hingegen definitiv vorhanden, alle gesetzlichen Merkmale liegen vor. Die einzig offene Frage ist, ob hier eine Lücke bei §1 besteht, die Diskriminierung erlaubt bzw. den Rechtsweg verschließt. Was dann auch wieder juristisch anfechtbar wäre. Es könnte sein, dass es nötig wäre, das Recht zu erweitern. Wo ich dann überlegen müsste, ob ich den Aufwand betreiben möchte. Denn dann müsste ich es selber machen und könnte es nicht einfach dem Anwalt überlassen.

Wie gesagt, mal sehen.

Wir haben ja auch noch das EU-Recht, welches über das Deutsche hinaus geht.
 
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Ceterum censeo slsFlocke e foro eiectum esse:LOL:
Ich denke da ist der zeitliche Aspekt nicht korrekt getroffen worden.
Geworfen werden wird träfe es eher.
Richtig schwierig wird es mit vollendeter Vergangenheit werden.:unsure:
Auch gegen Dummgeschreibsel?
In Amiland schätze ich den Schadensersatz auf eine zweistelligen Millionenbetrag im unteren Drittel.
Worum ging's doch gleich...?
Ach du hast ihn auch geblockt ;)
Hmm ... was lässt mich glauben, dass er kein vernüftigter Mensch ist ist?
Das resultiert aus der Fähigkeit rational denken zu können.

Lieber @Reinhard

ich wünsche dir einen schönen Urlaub und bitte laß diesen Faden unzensiert.
Wir (die Community) haben gerade großen Spaß:)
 
Wir (die Community)

Wieder diese Überheblichkeit. "Wir" wäre ja noch OK gewesen, es hätte gemeint, die hier gegen mich stehenden oder zumindest diejenigen, die noch übrig sind oder auch eben den Teil der Community, der schweigend genießt. Aber Du vereinnahmst die gesamte Community für Dich. Das haben wir ja hier öfter schon gehabt und hat sich gezeigt, dass das nicht stimmt. Aber ihr habt es ja schon der Vergangenheit geschafft, die Community zu reduzieren. Vielleicht schafft ihr es ja irgendwann so weit, dass eine solche Aussage passte. Dann seid ihr unter Euch.
 
Vielleicht auch mal zum Verständnis, warum wir überhaupt ein stark ausgeprägtes Antidiskriminierungsrecht haben:

Der zugrunde liegende Gedanke ist der Anspruch, eine demokratische Gesellschaft zu sein. Demokratie bedeutet, dass alle die Möglichkeit haben, Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung zu nehmen. Diskriminierung steht dem entgegen, es ist ein antidemokratisches Prinzip. Da der Diskriminierte eben nicht mehr gleichberechtigt mitgestalten kann.

Deswegen ist es ja ein Hohn, wenn von rechts zum einen mehr Demokratie gefordert, zum anderen aber Diskriminierung gelebt wird und eben ganz besonders das Antidiskriminierungsrecht, Gleichberechtigung, verhasst ist. Da kann man die Jungs und Mädels teils schön mit auseinander nehmen.

Auch ihr sprecht euch sehr deutlich gegen gleichberechtigte Teilnahme aus. Teils sehr direkt, teils indirekt. Das "wir" zu Beispiel. Wir, die Community, zum Beispiel. Dieses Wir beinhaltet hier aber eine Abgrenzung zu einem anderem Communitymitglied.

Das Verfassungsgericht hat im ersten von 14 Urteilen zur Rolle der Medien geurteilt, dass "Meinungsvielfalt konstituierend für Demokratie" sei. Und daher die Pflicht der Medien sei, diese Meinungsvielfalt abzubilden. Aber meine Meinung ist nicht erwünscht. Sie soll ausgeschlossen werden.
 
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Es hat sich auch niemand bisher darüber beschwert.
Worüber auch, über die Halsschmerzen vom Kopfschütteln?
Bezugnahme könnte sein Weltanschauung.
"Querkopf" ist noch keine Weltanschauung ("Querdenker" hätte evtl. besser gepasst, wenn es inzwischen nicht verbrannt wäre). Aus dem AGG ein Recht für Frauen auf Benutzung einer öffentlichen Herrentoilette abzuleiten scheint mir im Moment einfacher als ein Recht auf Schreiben in einem Forum.
Aber mach mal und berichte, was dein Anwalt dazu meint.
 
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