Ich stimme Dir zu, dass der Autofahrer (so wie ich den Sachverhalt aus Deiner Schilderung kenne) vor der Engstelle hätte warten müssen.Ich: "Nein, ich darf Abstand zu den Autotüren halten und sie müssen mindestens 1m Abstand zu mir halten. Damit passen sie hier niemals mehr an mir vorbei!
Aber ist der vor Dir geforderte Abstand korrekt? Also gelebte Praxis und wenn ich an meinen eigenen "Wohlfühlabstand" denke, darf es im Begegnungsverkehr ruhig knapper sein als beim Überholen. Kennt da jemand was aus der Rechtssprechung zu?