Sichtbarkeit von Velomobilen

Was ich noch anmerken wollte: Ich habe einige Mopedfahrer in meinem Bekanntenkreis, und da ist es schon öfter vorgekommen, dass Kellermänner abmontiert, teilweise einfach abgebrochen wurden. Andere wissen auch, wie teuer die Dinger sind. Nur mal so am Rande. Außerdem finde ich es selber prinzipiell nicht gut, wenn Lichter so nahe zusammen gebaut sind, da das das Erkennen erschwert. Just my 2 cents...
LG Oliver
 
Da hast Du mich wahrscheinlich falsch verstanden, ich finde das Zusammenfassen der Lichtflächen in so kleinen Gehäusen sehr kritisch. Ich habe bei mir mit dem Hintergedanken alles getrennt. Die Blinker stehen links und rechts des Bremslichtes, das Rücklicht steht über dem Bremslicht. So fallen die jeweiligen Lichter mehr auf. Ist zumindest meine Meinung.
Außerdem steht in der StVZO unter Paragraph 67 auch explizit, dass Rücklicht und Blinker nicht in einem Gehäuse vereint sein dürfen. Bei Mopeds gelten ja andere Paragraphen.
Ich bin jetzt nicht der Paragraphenreiter, aber diese Einschränkung macht in meinen Augen durchaus Sinn.
Aber jeder, wie er will. Ich kann und will da niemandem etwas vorschreiben. Ich kann nur meine Bedenken anmelden.;)
LG Oliver
 
Außerdem steht in der StVZO unter Paragraph 67 auch explizit, dass Rücklicht und Blinker nicht in einem Gehäuse vereint sein dürfen. Bei Mopeds gelten ja andere Paragraphen.
Da hast Du was falsch verstanden. In §67 StVZO steht, dass das Rücklicht keine Blinkfunktion haben darf, im Sinne von Rücklicht mit rotem Diskomodus. Genauso wie Frontstrahler keinen Diskomodus haben dürfen.
Blinker im Sinne von "Fahrtrichtungsanzeigern" sind fürs Fahrrad gar nicht vorgesehen, in §67 auch nicht erwähnt und damit gar nicht zulässig.... Wenn man sich Motorradteile anbaut (die nach irgendeiner ECE Norm zugelassen sind und keine K-Nummer haben), ist es sowieso schon egal. Wenn müsste man ein Fahrradlicht (ggfs mit Bremsfunktion) ans VM schnallen und dazu noch Blinker. Das ist die legalste Lösung die es gibt.

Ansonsten stimme ich dir schon zu, dass eine Trennung der Lichter durchaus sinnvoll sein kann.
 
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Allerdings überstrahlt das Bremslicht das Blinklicht.
Koennte man bei den Kellermann Atto's nicht Relais vorschalten die das jeweilige Rueck- und Bremslicht ausschalten wenn das Blinklicht angeht? Das abwechselende Blinken von Ruecklicht und Blinker wuerde diesen sicher noch mehr betonen.
 
Blinker im Sinne von "Fahrtrichtungsanzeigern" sind fürs Fahrrad gar nicht vorgesehen, in §67 auch nicht erwähnt und damit gar nicht zulässig....

Seit der Überarbeitung 2017 sind Blinker im Sinne von Fahrtrichtungsanzeigern natürlich zulässig für mehrspurige Fahrräder oder einspurige, bei denen bedingt durch die Bauweise Armzeichen nicht klar erkennbar sind.
 
Aber jeder, wie er will. Ich kann und will da niemandem etwas vorschreiben. Ich kann nur meine Bedenken anmelden.;)
Ich kann dazu nur anmerken, das die Kellermann Bullet 1000 DF an meinem Milan das am besten sichtbare Rücklicht/Bremslicht/Blinker produzieren, das ich bisher an Velomobilen gesehen habe. Die Dinger sind allerdings schwer, (zu) teuer, nicht wasserdicht und der Kellermann Kundendienst lässt ebenfalls zu Wünschen übrig.

Die Atto sind deutlich schlechter zu erkennen aber im Vergleich zu den originalen, mickerigen, in DE schlicht illegalen, kaum sichtbaren, Rücklicht/Blinklicht/Bremslicht-LED zb von Velomobiel.NL schon eine gewaltige Verbesserung.
 
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Blinker im Sinne von "Fahrtrichtungsanzeigern" sind fürs Fahrrad gar nicht vorgesehen, in §67 auch nicht erwähnt und damit gar nicht zulässig....

In §67 Absatz 3 StVZO:
Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
 
Koennte man bei den Kellermann Atto's nicht Relais vorschalten die das jeweilige Rueck- und Bremslicht ausschalten wenn das Blinklicht angeht? Das abwechselende Blinken von Ruecklicht und Blinker wuerde diesen sicher noch mehr betonen.
So dass das Rücklicht entgegengesetzt blinkt? Dann hast du nur noch eine Leuchte, dienihre Farbe zwischen rot und orange wechselt. Das ist dann wirklich garnicht mehr zu erkennen. Aber wenn das Rücklicht dann abgeschaltet bleibt, würde ea funktionieren. Dann sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer aber je nach Blickwinkel gar kein rot mehr. :unsure:
Ich glaube, diese Kombination ist einfach gar keine gute Idee und zurecht verboten. :confused:

Würde vielleicht mal ein extra Rücklicht mittig anbringen und die Rücklicht-Blinker nur beim Bremsen rot leuchten lassen, mit der begrenzten verringerten Leuchtkraft oder beim Blinken die Seite abgeachaltet. (Also wenn sie achon angebaut sind und man sie nicht abbauen und verkaufen möchte.)
 
Habe in der langweiligen Konferenz zwei - wie ich finde - gute Ideen gehabt...
sichtbares VM 1.jpg

. sichtbares VM 2.jpg
zugegeben-die Details müsste man noch etwas ausfeilen und die Aerodynamik ... na ja.
 
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@Kurbel @Callamon: Ups ihr habt natürlich Recht, hab ich schlampig gelesen..:X3: Die Argumentation von @Little Willy war dennoch die falsche, richtig ist die Argumentation nach §67 Abs. 2 Satz 3:
Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich in ihrer Wirkung gegenseitig nicht beeinflussen.

Also: Fahrtrichtungsanzeiger müssen offiziell separat sein.

Und es bleibt dabei: Ein Motorradrück-/Bremslicht ist doofer Weise immer noch illegal.
 
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Mein Reden... ;)
Allerdings hatte ich schon lange vor der Revision der StVZO Blinker montiert. Zweimal wurde ich von Polizeibeamten darauf angesprochen, jedesmal positive Reaktionen. Und das bei einem Scorpion, kein VM.
Wie gesagt, Vorschriften und Regeln sind gut und schön, manchmal machen sie sogar Sinn.:ROFLMAO:
LG Oliver
 
Und es bleibt dabei: Ein Motorradrück-/Bremslicht ist doofer Weise immer noch illegal.
Zweimal wurde ich von Polizeibeamten darauf angesprochen, jedesmal positive Reaktionen.
Solang mir PKW/LKW bei ner Vollbremsung aufgrund der Bremslichter nicht ins VM rauschen, ist mir das wirklich schnurzegal!
Ich glaube damit ist alles zum Thema "legal, illegal, sch....egal" gesagt, ich sehe das exakt so wie meine Vorredner.
So lange man damit niemanden blendet, ablenkt oder in den Wahnsinn treibt, es aber definitiv der (eigenen) Sicherheit dient, ist mir auch wurschtegal ob das legal ist.
Gut finde ich natürlich immer wenn die Komponenten ein Prüfzeichen haben und grundsätzlich für den Strassenverkehr zugelassen sind - blenden möchte ich auch niemanden.
Bisher gab es von der Polizei offenbar noch nie irgendwo böse Worte oder gar eine Strafe wegen Motorradbeleuchtung an Velomobilen oder Trikes, sondern eher Lob.

Da ist dann wirklich die Frage ob diese Vorschriften in dieser Form noch zeitgemäss sind.
Da wurde ja in den letzten Jahrn schon einiges geändert, Dynamos sind nicht mehr Pflicht, Blinker teils erlaubt, ein Scheinwerfer darf jetzt auch mehr als 2,4 Watt haben...
 
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