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Als hässlich vielleicht? OT EndeWie werden diese am Evo-R (immer noch?) bewertet - zu mikrig oder?
Ich würde ja sagen, deutlich besser als die am DF XL verbauten Atto DF (die haben 1cm Durchmesser), da sind die von Dir verlinkten Blinker mit 27 x 46 x 27 mm ja luxuriös groß!Wie werden diese am Evo-R (immer noch?) bewertet - zu mikrig oder?
Ach, wenn's der Ästhetik der Moped-Fahrer genügt ...Als hässlich vielleicht? OT Ende
18cm nach VorschriftAußerdem finde ich es selber prinzipiell nicht gut, wenn Lichter so nahe zusammen gebaut sind, da das das Erkennen erschwert. Just my 2 cents...
Da hast Du was falsch verstanden. In §67 StVZO steht, dass das Rücklicht keine Blinkfunktion haben darf, im Sinne von Rücklicht mit rotem Diskomodus. Genauso wie Frontstrahler keinen Diskomodus haben dürfen.Außerdem steht in der StVZO unter Paragraph 67 auch explizit, dass Rücklicht und Blinker nicht in einem Gehäuse vereint sein dürfen. Bei Mopeds gelten ja andere Paragraphen.
Koennte man bei den Kellermann Atto's nicht Relais vorschalten die das jeweilige Rueck- und Bremslicht ausschalten wenn das Blinklicht angeht? Das abwechselende Blinken von Ruecklicht und Blinker wuerde diesen sicher noch mehr betonen.Allerdings überstrahlt das Bremslicht das Blinklicht.
Blinker im Sinne von "Fahrtrichtungsanzeigern" sind fürs Fahrrad gar nicht vorgesehen, in §67 auch nicht erwähnt und damit gar nicht zulässig....
Ich kann dazu nur anmerken, das die Kellermann Bullet 1000 DF an meinem Milan das am besten sichtbare Rücklicht/Bremslicht/Blinker produzieren, das ich bisher an Velomobilen gesehen habe. Die Dinger sind allerdings schwer, (zu) teuer, nicht wasserdicht und der Kellermann Kundendienst lässt ebenfalls zu Wünschen übrig.Aber jeder, wie er will. Ich kann und will da niemandem etwas vorschreiben. Ich kann nur meine Bedenken anmelden.
Blinker im Sinne von "Fahrtrichtungsanzeigern" sind fürs Fahrrad gar nicht vorgesehen, in §67 auch nicht erwähnt und damit gar nicht zulässig....
Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
So dass das Rücklicht entgegengesetzt blinkt? Dann hast du nur noch eine Leuchte, dienihre Farbe zwischen rot und orange wechselt. Das ist dann wirklich garnicht mehr zu erkennen. Aber wenn das Rücklicht dann abgeschaltet bleibt, würde ea funktionieren. Dann sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer aber je nach Blickwinkel gar kein rot mehr.Koennte man bei den Kellermann Atto's nicht Relais vorschalten die das jeweilige Rueck- und Bremslicht ausschalten wenn das Blinklicht angeht? Das abwechselende Blinken von Ruecklicht und Blinker wuerde diesen sicher noch mehr betonen.
Ja, wenn ich rechts abbiegen will wechselt die rechte Atto im Blinkrhythmus von Orange nach Rot. Die Atto's sinds zusaetzlich zur originalen Beleuchtung.So dass das Rücklicht entgegengesetzt blinkt?
Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich in ihrer Wirkung gegenseitig nicht beeinflussen.
Solang mir PKW/LKW bei ner Vollbremsung aufgrund der Bremslichter nicht ins VM rauschen, ist mir das wirklich schnurzegal!Und es bleibt dabei: Ein Motorradrück-/Bremslicht ist doofer Weise immer noch illegal.
Und es bleibt dabei: Ein Motorradrück-/Bremslicht ist doofer Weise immer noch illegal.
Zweimal wurde ich von Polizeibeamten darauf angesprochen, jedesmal positive Reaktionen.
Ich glaube damit ist alles zum Thema "legal, illegal, sch....egal" gesagt, ich sehe das exakt so wie meine Vorredner.Solang mir PKW/LKW bei ner Vollbremsung aufgrund der Bremslichter nicht ins VM rauschen, ist mir das wirklich schnurzegal!