AW: Riskant
Woher wusste ich dass du das sagen würdest?
Hmm ... vielleicht, weil du weißt, dass die scheinen kein
grund sein können, einen derart schmalen bürgersteig zum benutzungspflichtigen radweg zu machen?
Bei uns hier gibt es einen sehr ähnlichen Radweg, der sich genau auf meinem kürzesten Weg zur Arbeit befindet. Aber da fahre ich lieber einen Umweg.
Hier im städchen gibt es abschnitte, da sind die bürgersteige breit genug, um auch noch einen benutzungspflichtigen radweg drauf zu machen. Diese radwege würden sich auch ganz gut benutzen lassen, wenn sie nicht an den straßenbahnhaltestellen eng hinter den wartehäuschen vorbeigeführt würden und natürlich fußgänger, die nicht auf eine bahn warten wollen, sich nicht an den wartenden vorbeidrängeln, sondern hinter dem wartehäuschen langgehen. Von kindern beim langweiligen warten mal ganz abgesehen ...
Wenn es baulich nicht anders geregelt werden kann oder wenn es so gewollt ist, dass da alles andere hinter den forderungen der örtlichen verkehrsbetriebe zurückzustehen hat und die wartehäuschen unbedingt kurz und tief bauen müssen und vorne noch 2 m frei davor haben müssen (und nicht auch mal länger, weniger tief und mit "nur" 1,5 m frei nach vorne, so dass dahinter 1-1,5 m wegbreite gewonnen werden könnten) - dann ist das ja auch alles schön und gut, nur benutzungspflichtig dürfen diese wege nicht sein. Auch wenn die sonstigen gegebenheiten eine benutzungspflicht begründen würden, sind die nadelöhre an den wartehäuschen zu risikoreich. Da sind schwungvolle kontakte mit fußgängern vorprogrammiert.
Das gehört von rechts wegen als gehweg für "radfahrer frei" ausgeschildert.
So interpretiere ich als mündiger bürger das auch, d.h. da gehöre ich von rechts wegen, wenn ich mehr als 5 km/h fahre, auf die fahrbahn.
MfG
Andreas I.