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Hallo,

1.) Experte ist für mich zum Unwort verkommen, weil an jeder Ecke einer lauert.

2.) Konrad Freiberg (GdP) hat aus meiner ehemaligen beruflichen Sicht Recht. Beachtet man allerdings die tatsächlichen Zahlen der Verkehrsverstöße so hat der andere Pulle Bier Pullezei Unrechtim Vergleich Radfahrer versus Autofahrer.

Tschüss Raimi
 
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Hallo,

Wobei derOrginal Artikel in den Westfälischen Nachrichten eher belanglos ist.

viele Grüße

Christoph

Wobei ich über den folgenden Absatz doch angenehm erstaunt war:
"Allerdings räumen viele Experten ein, dass die Radler nicht allein verantwortlich seien. Missachtung durch Autofahrer und Stadtplaner nannte der Autofahrerverband ADAC als Ursachen für die erschreckenden Zahlen."


Immerhin, der ADAC gibt direkt mal zu, dass auch Autofahrer an etwas schuld sein können... ;)

Grüße, Martin
 
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Wobei derOrginal Artikel in den Westfälischen Nachrichten eher belanglos ist.

Ich finde das hier delikat:

Westfälischen Nachrichte schrieb:
der Präsident des am Mittwoch eröffneten Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar, konstatiert: „Derzeit benehmen sich viele Radfahrer, als ob sie sich in einem rechtsfreien Raum bewegen.“

"Also ob"!?
Kommt es auf einem benutzungspflichtigen radweg zu einem unfall oder sturz, kann einem radfahrer mitschuld zugesprochen werden, weil er hätte permanent schrittgeschwindigkeit fahren müssen oder auf der allgemeinen fahrbahn fahren müssen.
Kommt es auf der allgemeinen fahrbahn zu einem unfall, kann einem radfahrer mitschuld zugesprochen werden, weil er hätte ja auf dem radweg fahren müssen.
Als radfahrer bewegt man sich tatsächlich insofern in einem rechtsfreien raum, als dass man keinerlei rechtssicherheit bezüglich der benutzung der sonderfahrbahnen oder der allgemeinen fahrbahnen hat, wenn man sich zwischen beiden entscheiden muss, was man durch die fahrlässigkeit der meisten kommunen bei der planung und ausschilderung oft muss.

MfG
Andreas I.
 
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Als radfahrer bewegt man sich tatsächlich insofern in einem rechtsfreien raum, als dass man keinerlei rechtssicherheit bezüglich der benutzung der sonderfahrbahnen oder der allgemeinen fahrbahnen hat, wenn man sich zwischen beiden entscheiden muss, was man durch die fahrlässigkeit der meisten kommunen bei der planung und ausschilderung oft muss.

Einen Entscheidungsspielraum gibt es da nicht. Wenn die Zeichen 237/240/241 aufgestellt sind, musst Du den Sonderweg benutzen. Wer auf einem FUßweg mit Zusatzschild "Fahrräder frei" fährt, ist selber schuld!

Tschüss Carsten

PS: Das Verhalten wie "im rechtsfreien Raum" bemerke ich eher am konsequenten Missachten von Ampeln von vielen Radlern.:mad:
 
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Einen Entscheidungsspielraum gibt es da nicht. Wenn die Zeichen 237/240/241 aufgestellt sind, musst Du den Sonderweg benutzen.

Ja, leider! Diese Schilder werden ja wohl anscheinend nicht nur nach Beurteilung eines Experten an unfallträchtigen Straßen aufgestellt, sondern inzwischen einfach generell an jeden Radweg gepflanzt. Somit wird man dann als VMler recht schnell zum Verkehrssünder :rolleyes:.
 
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PS: Das Verhalten wie "im rechtsfreien Raum" bemerke ich eher am konsequenten Missachten von Ampeln von vielen Radlern.:mad:
Wenn die Ampel auf Rot ist und ich seh' weit und breit kein Auto, dann fahr ich rüber. Ich bin doch kein Idiot und laß mir von der Maschine des Systems alles vorschreiben und ich denke, das ist in jeder Gesellschaft, die sich so etwas wie Freiheit auf die Fahne geschrieben hat, auch politisch richtig so, daß die Mitbürger auch mitdenken und sich von Apparaten nicht alles vorschreiben lassen. Wohlgemerkt, das Ganze nur, wenn kein Gegenverkehr weit und breit. In Japan macht das jeder so und es funktioniert.
 
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Einen Entscheidungsspielraum gibt es da nicht. Wenn die Zeichen 237/240/241 aufgestellt sind, musst Du den Sonderweg benutzen

Dafür muß die Anordnung sichtbar und verständlich sein und befolgt werden können. Ein Blauschild an einem Weg, welcher nicht als fahrbahnbegleitend zu erkennen ist, entfaltet keine Benutzungspflicht. Ein Blauschild, welches nicht quer zur begleitenden Fahrbahn steht, ist für einen fahrbahnbegleitenden Radweg nicht verständlich oder u.U. auch nicht sichtbar. Ein Sonderweg, der von der Fahrbahn aus nicht fahrend erreichbar ist, ist nicht nutzbar. Und kann dem Blauschild kein Sonderweg zugeordnet werden, ist die Anordnung auch nichtig. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aber du siehst, es gibt einige Fälle, in denen ein Blauschild seine anordnende Wirkung bzgl. der Benutzungspflicht nicht entfaltet - und dies nicht nur in der Theorie, sondern vielfach in der Praxis.

Grüße,
André
 
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Einen Entscheidungsspielraum gibt es da nicht. Wenn die Zeichen 237/240/241 aufgestellt sind, musst Du den Sonderweg benutzen.

Stimmt.
Es gibt da keinen "entscheidungsspielraum", es gibt da einen entscheidungszwang.
Eine radfahrerin, die einen benutzungspflichtigen und nicht von herbstlaub beräumten sonderweg benutzte und sich verletzte, bekam eine mitschuld zugesprochen, weil sie wegen des erkennbaren risikos hätte entweder "angemessen und vorsichtig" oder auf der "straße" fahren müssen.
Also in dieser situation besteht laut gerichtsurteil der zwang, sich zwischen den beiden varianten zu entscheiden und eben nicht stumpf da lang zu fahren, weil da ein schild steht.
So.
Bei herbstlaub oder schnee ist das noch einfach.
Aber es gibt auch noch risiken wie gefährliche einmündungen, hohes fußgängeraufkommen (wo deswegen eigentlich keine benutzungspfliocht ausgeschildert werden darf), zu geringe breite des weges, schilder und/oder lampen- o. ampelmasten im weg, mattschwarze poller, längs gepflasterte wege (wo die reifen "einspuren") und ... und ... und ...
Da kann es hinterher heißen:
Mitschuld, wenn Sie trotz des erkennbaren risikos diesen weg benutzten.

Aber wenn man als radfahrer wegen des erkennbaren risikos die allg. fahrbahn benutzt, kann es hinterher heißen:
Mitschuld, Sie hätten den radweg benutzen müssen.

Insofern ist es doch wieder ein "entscheidungsspielraum", denn egal wie ich mich entscheide, bin ich als radfahrer bei diesem schxxXspiel immer der gearxxxte.

Da kann ich mich noch so sehr bemühen, meine eigene gefährdung und die gefährdung anderer abzuschätzen und dementsprechend verantwortungsbewusst zu fahren, rechtlich ist die entscheidung immer zur hälfte falsch, es gibt da keine rechtssicherheit.

MfG
Andreas I.
 
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Ich hab ja immer den Eindruck, die rote Radwegpflasterung kitzelt irgendeinen atavistischen Spieltrieb.

Hier in Hanau sind die Radwege im Schnitt so ziemlich naja, aber selbst bei den aktuellen Großprojekten, wo königlich Platz ist für den rotgepflasterten Streifen und graugepflasterte Fußgängeralleen, spazieren die Fußgänger instinktsicher auf dem roten Streifen. Und erschrecken sich gar fürchterlich, wenn man klingelt.
 
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Ist relativ einfach; Radwege sind in D zumeist entweder rot gepflastert oder an Kreuzungen rot überpinselt.

Irrtum, rote Straßenmalerei hat verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung und ich kann dir problemlos Wege zeigen, wo der Fußweg rot und der Radweg grau gepflastert sind.

Grüße,
André
 
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PS: Das Verhalten wie "im rechtsfreien Raum" bemerke ich eher am konsequenten Missachten von Ampeln von vielen Radlern.:mad:

Hallo Carsten,
die Ampel als solche ist zunächst nur eine bunte Strassenbeleuchtung und Verkehrsregelungsfunktion fällt erst bei vorhandenem zu regelnden Verkehr
an. Insofern ists situationsbedingt ziemlich wurscht, welche bunte Lampe brennt. Natürlich gibt es auch hierzulande Menschen, die um Mitternacht an gottverlassenen Kreuzungen auf Grün warten:). Verstehs nicht falsch: die Schelte ist mir zu pauschal.
Grüße aus Franken
Roland
 
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Hallo Pinguin,

Ist relativ einfach; Radwege sind in D zumeist entweder rot gepflastert oder an Kreuzungen rot überpinselt.

Wie André schon gesagt hat, das steht nirgendwo in der StVO und auch nicht in der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

Außerdem würde das ja heißen, dass der Fußweg nur 15 cm, breit ist. Das kann ich mir nicht denken. So ignorant kann doch keine Stadtverwaltung sein.

Gruß
Andreas
 
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Hallo,
die Lichtzeichenalge wird im § 37 StVO geregelt. Dort ist nicht von Beleuchtung die Rede sondern von Verhaltensvorschriften. Es gibt bekanntermaßen nicht nur Kfz im Straßenverkehr sondern z. B. andere Readfahrer oder auch Fussgänger, sogar alte Menschen können bei grünem Lsa-Zeichen plötzlich rennen. In sofern ist dein Verhalten eher als Leichtsinn einzuschätzen.

Tschüss, Raimi
 
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Hallo,
rechtlich verbindliche Markierungen müssen in Deutschland weiss oder gelb(Baustellen) sein. Dies steht in den RMS, Richtlinien zur Markierung von Straßen.
Dort sind z. B. auch die Breite un Länge von Markierungen geregelt. Die rot eingefärbten Radwege dienen nur zur leichteren Erkennbarkeit derselben.


Tschüss, Raimi
 
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