AW: Magnic Light
Hallo Fabi,
Ich hab im Netz die TA24 leider nicht gefunden. Auf
Enhydralutris liest sich das alles aber ein bisschen anders als bei dir.
Mein Arbeitgeber bekommt sie vom Gesetzgeber gestellt, der normale Mensch muss sie kaufen knapp 200Euro kostet die einzige erhaeltliche vollstaendige und verbindliche Ausgabe.
Viele von den angeblichen Anforderungen verkehren sich dort ins Gegenteil.
Es ist mein "Taeglich Brot" solche Gesetzestexte zu lesen, die geforderten Tests anzustellen, und die entsprechenden Gutachten zu fertigen, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Erlaubnisse erteilt werden.
Was Du vielleicht nicht weisst, es gibt fuer die Prueforganisationen intern ganz klare von den Hausjuristen erarbeitet Richtlienien, wie diese Gesetzestexte zu handhaben sind.
An diesem Text, z.B. TA-24 haben eine ganze Anzahl hochbezahlter Technikjuristen intensivst gefeilt.
Das klingt zwar ganz einleuchtend, und ein wenig plump, vielleicht gar duemmlich oder einfaeltig was da steht, aber es gibt dort keinen My Spielraum, den man vor irgendeinem deutschen (oder europaeischem) Gericht verteidigen koennte.
Mir ist schon klar, daß die Anforderungskurve schlecht zu einer Lichtmaschine passt, deren Leistung im "schlimmsten Fall" quadratisch mit der Drehzahl - und somit mit der Geschwindigkeit steigt.
Permanenterregte Generatoren kann man garnicht steuern, maximal schalten.
Entweder man baut sie bewusst schlecht, das die verluste sie rechtzeitig abregeln, oder sie drehen so hoch das man die Spannung nicht mit trivialer Elektronik beherrschen kann.
Auch die (mir) bekannten Elektroniken von Lightspin, wie auch der Dymotec-S Serien nutzen eine Mischung aus schalten und verheizen.
Wenn man diese sinnvoll nutzen will, kann man nur vor die Elektronik greifen, und alles was rauskommt in einen Akku laden, und wenn der voll ist rigoros (mechanisch)abschalten.
Allerdings ist auch das, leztendlich nur dann mit dem Gesetz zu vereinbaren, wenn der "Notgluehobstbetrieb" erhalten bleibt, oder ein StVZO konformer "Alibi-Dynamo" zusaetzlich am Fahrzeug verbaut ist, und auch waehrend der Fahrt als Hauptfahrlicht benutzt wird ....
Ausnahmen sind baugleich zu den gaengigen UCI-Strassenrennraedern gebaute Fahrzeuge wenn sie unter 11Kg bleiben.
Auch wenn du da ständig drüber weg gehst, denke ich daß eine Elektronik, die die entnommene Leistung regeln kann, das Problem eigentlich sehr gut lösen würde. Auch wenn die nur 80 bis 85% Wirkungsgrad hat, sollte bei einer (fiktiven?) Lichtmaschinen, die ja angeblich so viel besser als die Klauenpol-Generatoren sein sollen, noch genügend übrig bleiben. Zudem würde eine solche Elektronik auch alle anderen Problem, die durch den ungeregelten Leistungsausstoß des Dynamos entstehen, lösen.
Nein ich gehe garnicht "einfach so ueber irgendetwas hinweg" und moderne Generatoren, z.B. wie der im Lightspin verbaute Eisenlose, bringen Wirkungsgrade von 95% und mehr ... wenn man diese vom Prinzip her schwankende Leistungsabgabe puffern koennte.
Aber genau das, erfordert eine "Bateriebeleuchtung" und die ist fuer alle Nicht-UCI-baugleichen Rennraeder eben fuer das "Hauptfahrlicht" nicht erlaubt.
Oder einen festen Einbau des Speichers IN den Dynamo.
Allerdings gibt es Gerichtsurteile, die wenn der Halter und Fahrer des Fahrzeuges = Hersteller der Lichtanlage ist, er eine Zusatzbeleuchtung fuer Fern- und Abblendlicht mitfuehren und benutzen darf, wenn er sicherstellen und im Schadensfall beweisen kann, das sie den Richtlinien der StVZO fuer diese KfZ-gleichen Anlagen entspricht, und er auch den Bedarf durch seine von allgemeinen Fahrradverkehr extrem abweichenden Anforderungen hatte. Obendrein wird in weiterer Rechtsprechung der Eigentuemer und Fahrer einer solchen selbsthergestellten Beleuchtung von einer vorherigen Zulassung befreit. Allerdings nur wenn er unabhaengig davon, ein StVZO-Konformes Hauptfahrlicht mitsichfuehrt, und auch gleichzeitg benutzt ...
Das ist das bisher einzige Schlupfloch das es bisher gibt um die fatale Wirkung der TA's etwas "aufzuweichen"
Das Andere Problem, ist simpel Oekonomisch, gaengige Dynamos koste zwischen 5 und 20Euro fuer den Verbraucher, egal welchen Prinzips ...
Die Schwurbel-Produkte diverser "Markenhersteller" sind nicht besser, sondern nur teurer.
Die Ueberwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer faehrt aus verstaendlichen Gruenden mit Billigdynamos.
Das wird auch solange so bleiben, wie die StVZO nicht novelliert wird, oder sich jemand, gegen den Widerstand der Markt-Monopolisten oekonomisch durchzusetzen vermag, und das letztendlich auch noch irgendwie (physisch) zu ueberleben vermag.
mfG
Matthias