Magnic Light

AW: Magnic Light

Wieso?
Hast du exakte Angaben über Beleuchtungsstärke, etc?

Wobei das Teil ja auch ohne integrierte Leuchte - also als reiner Dynamo - in den Verkauf gehen soll.
Wenn also ausreichend Strom für die gängigen und zugelassenen Fahrradbeleuchtungen erzeugt wird, sehe ich diesen Kritikpunkt nicht.
 
AW: Magnic Light

Ok, ich bin in dem Thema vielleicht nicht weit genug drin. Trotzdem kann ich das kaum glauben. Die vorgaben der StZVO bzw der Anlage beschreiben doch nur die äußeren, elektrischen Eigenschaften und auch die nur an einem Ohmschen Widerstand. Die geforderten Werte für niedrigere Geschwinigkeiten erzwingen eine hohe Spannung/Geschwindigkeit von ca 1V / km/h. Die bei hohen Geschwindigkeiten entstehenden Spannugnen dürfen dann aber halt nicht nach draussen gegeben werden. Würde man mit einem DC/DC Wandler die Spannung auf 6V gegrenzen, sollte nach dem Prüfprotokol eigentlich nichts schief gehen. Das setzt aber natürlich einen Elektronik vorraus, die in der Lage ist, nicht die komplette Leistung des Dynamos abzurufen und intern mit den ca 100V zurecht zu kommen, ohne die Effizienz für niedrige Geschwindigkeiten zu opfern. Sicher keine ganz triviale aber keinen grundsätzlich unmögliche Aufgabe.

Eine interessante Frage wäre, ob man mit einem mehrpoligen Generator dessen Spulen man wahlweise parallel (hohe Geschwindigkeit) oder in Reihe (niedrige Geschwindigkeit) schaltet irgenwo hin kommt.

Fabi
 
AW: Magnic Light

Hallo Klopfer,
Wieso?
Hast du exakte Angaben über Beleuchtungsstärke, etc?
Was ist wohl moeglich mit 2 Lumis a' 100mW ?
Die moeglichen Wirkungsgrade sind doch wohl als bekannt vorauszusetzen?
Und auch bei wie wenig Leistung die zu leuchten beginnen !!!
Schau doch einfach mal in die gaengigen Typenblaetter.

Wobei das Teil ja auch ohne integrierte Leuchte - also als reiner Dynamo - in den Verkauf gehen soll.
Wenn also ausreichend Strom für die gängigen und zugelassenen Fahrradbeleuchtungen erzeugt wird, sehe ich diesen Kritikpunkt nicht.
Ja das ist wiedermal typisch, nur weil Dir Einer verspricht dass man ruhig nach herzenslust schlampern kann, und Pseudonachteile, die es in Wirklichkeit (ohne Faulheit und Schlendrian) garnicht gibt, nicht auftreten und Dir mit dramatisch weniger als 1/10 der erforderlichen Mindestleistung etwas vorgaukelt, drischst Du auf jeden ein, der Dich, um dein Wohlergehen besorgt, auf dem Boden der Realitaet zu halten versucht.

Ein ordentlich angepasster Seitenlaeufer, laeuft praktisch geraeuschlos, und rutscht weder bei Naesse noch bei Schlamm, oder Schnee ...
Das das anders waehre, laesst Du Dir natuerlich gerne einreden, um Dich hinterher von etwas zu kurrieren was Du vorher garnicht hattest.
Es ist mit Dir immer wieder dasselbe.

Das Der, der Vorschrift entsprechende Dynamo, schwerer laeuft, als man das gerne haette liegt am Gesetzgeber, weil der das so verlangt ...
Der Rest der Argumentation ist Mumpitz.

Der Dynamo kann 2 Stueck 100mW Lumis zum leuchten bringen, allerdings steht das auch nur drauf, ob der Generator bei 5Km/h ueberhaupt 0,2W abzugeben vermag, wage ich zu bezweifeln. Es ist eher anzunehmen das er das auch bei 50Km/h nicht schafft, denn dann bestuende schon die Gefahr dass sie auch mal in einer Vohrfuehrung durchgeschmurgelt werden.

Aber eines ist sicher, schon bei weniger als 1W ist, egal wie sie das Teil noch verbessern, ist mit gaengigen Magneten, schluss mit Lustig zu erwarten ...

Was denkst Du wohl was passiert wenn Du an einen Puppenstubengenerator einen Flackscheinwerfer dranhengst?

Und nochmal, der Hersteller, der/die beim Gesetzgeber dafuer gesorgt hat, ... man denke sich nix dabei ..., das die TA-24 so ist, wie sie ist, wird jeden Mitbewerber vom Markt putzen, der den Statusquo gefaehrdet, da kommt nichts davon auf den Markt, auch wenn Du alt und grau darueber wirst., eher geht ein Kamel durch ein Nadeloehr.


mfG
Matthias
 
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AW: Magnic Light

Es steht in der StVZO §67c Anlage TA-24 ganz ausdrucklich: dass der Wirkungsgrad auf 30% fuer 6V Anlagen, und 50% fuer 12V Anlagen im Maximum zu begrenzen ist.

Nein, da steht, dass der Wirkungsgrad bei 15km/h mindestens so hoch sein muss.

Dass der Wirkungsgrad real existierender Klauenpolgeneratoren beim Betrieb mit dem vorgeschriebenen Leuchtmittel in der Regel nicht über diesen Wert hinauskommt (und bei höheren Geschwindigkeiten auch noch rapide abfällt) ist natürlich unbestritten...

Gruß,

Norbert
 
AW: Magnic Light

Hallo Fabi,
Ok, ich bin in dem Thema vielleicht nicht weit genug drin. Trotzdem kann ich das kaum glauben.
Das ist kein Glaubensbekenntniss ... Das ist Geltendes Recht.

Passiert ein Personenschaden, dann nimmt der Richter das Gesetz und liest es vor, und so wie es da geschrieben steht, so handhabt er es.

Die vorgaben der StZVO bzw der Anlage beschreiben doch nur die äußeren, elektrischen Eigenschaften und auch die nur an einem Ohmschen Widerstand. Die geforderten Werte für niedrigere Geschwinigkeiten erzwingen eine hohe Spannung/Geschwindigkeit von ca 1V / km/h. Die bei hohen Geschwindigkeiten entstehenden Spannugnen dürfen dann aber halt nicht nach draussen gegeben werden. Würde man mit einem DC/DC Wandler die Spannung auf 6V gegrenzen, sollte nach dem Prüfprotokol eigentlich nichts schief gehen.
Nein auch das "Procedure" inclussive des Erwaehrmen durch Kurzschlussdurch 5x1Sekunde Kurzschuss bei 15Km/h, vor dem beginn der Messungen ist zwingend vorgeschrieben, erwaemt sich der Dynamo dabei nicht auf ueber 28°C (man schreibt das 23°C+5°C) dann wir hier schon abgebrochen, weil alle nachfolgenden Messungen davon abhaengig sind. Und der Dynamo wird verworfen.

Auch die Kennlienie muss in den Punkten 5,10,15,30Km/h und der Geschwindigkeit mit der Maximalen Leistung, In Spannung und Strom exakt einer vorgegebenen Kennlienie entsprechen.

Auch wird in der "Tabelle 0.6" auch genau der maximal moegliche Wirkungsgrad, vollstaendig eineindeutig, fuer jeden lesbar festgelegt.
Und zwischen der geforderten Kennlienie, und dem vorgeschriebem Wirkungsgrad, ist keinerlei Raum fuer "einen Makt" egal in welcher Form
vorhanden. Selbst die Unterscheidung 12V versus 6V kann mit dem selben Generator nur durch andere Birneln erreicht werden.
Und der billigste 6VDynamo allein durch "Umlabeln" zum "12V-High-End-Luxusdynamo" gemacht werden.
Genau das hat der Gesetzgeber fuer das "Luxus-Segment" vorsorglich festgeschrieben.
Man lese den Gesetzestext aufmersam, .... denke sich aber nichts dabei ....


Das setzt aber natürlich einen Elektronik vorraus, die in der Lage ist, nicht die komplette Leistung des Dynamos abzurufen und intern mit den ca 100V zurecht zu kommen, ohne die Effizienz für niedrige Geschwindigkeiten zu opfern. Sicher keine ganz triviale aber keinen grundsätzlich unmögliche Aufgabe.
Ja bei den Dynamos der Dymotec S-Serie, genauso wie beim Lightspin, versuchte man sich daran, Strom erzeugen gleichrichten und entsprechend der vorgegebenen
Kurve wieder in Wechselstrom zurueckverwandeln, und dabei natuerlich jeden eventuellen Uberschuss verheitzen. Die oberhalb von 5Km/h geltenden Wirkungsgrade
wurden natuerlich auch eingehalten, und so erreichten z.B. die Dymotc ihhre beworbenen "Sagenhaften Wirkungsgrade" knapp darunter, um dann bei 5V schlagartig zu verfallen.


Die Patente des Lightspin wurden aufgekauft, und die Firma dann systematisch in die Pleite getrieben, die Dymotec-S Serie wurde eingestellt, kaum das der gefaehliche Mitbewerber "verschwunden" war.

Eine interessante Frage wäre, ob man mit einem mehrpoligen Generator dessen Spulen man wahlweise parallel (hohe Geschwindigkeit) oder in Reihe (niedrige Geschwindigkeit) schaltet irgenwo hin kommt.
Na klar, man kann sich die Hose auch mit der Zange zuknoepfen ....
Es ist egal womit Du 70% der Leistung im Bereich von 5-30Km/h-Vmax. verheizt!
Klar kannst Du den Wirkungsgrad eines aufwaendigen und hochwertigen Generators auch mit Elektonik verschlechtern, aber warum sollte das jemand wollen wollen, wenn jeder x-beliebige Hersteller einen kompletten Dynamo, bzw. dessen Klauenpoliges Innenleben, fuer 2Euro fixundfertig kaufen kann?
Und damit auf ganz wundersame Art und weise auch noch dem Gesetz entspricht.
Und diese allesammt gleichen Teile, nur noch durch Geschwurbel, in "Gute" und "Billige" eingeteilt, unter's Volk bringen kann.

mfG
Matthias
 
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AW: Magnic Light

Hallo Norbert,
Nein, da steht, dass der Wirkungsgrad bei 15km/h mindestens so hoch sein muss ....in der Regel nicht über diesen Wert hinauskommt (und bei höheren Geschwindigkeiten auch noch rapide abfällt) ist natürlich unbestritten...
was natuerlich de Fakto, ausser exakt bei 15Km/h nichts anderes bedeutet als Weniger als 30% ...


mfG
Matthias
 
AW: Magnic Light

Ich hab im Netz die TA24 leider nicht gefunden. Auf Enhydralutris liest sich das alles aber ein bisschen anders als bei dir. Viele von den angeblichen Anforderungen verkehren sich dort ins Gegenteil. Mir ist schon klar, daß die Anforderungskurve schlecht zu einer Lichtmaschine passt, deren Leistung im "schlimmsten Fall" quadratisch mit der Drehzahl - und somit mit der Geschwindigkeit steigt. Diese Anforderungskurve ist zwar technisch für den Dynamo sehr ungünstig, kommt aber nicht von ungefähr. Eigentlich will man ja eine Lichtmaschine haben, die für alle Geschwindigkeiten die selbe oder noch besser eine beliebige Leistung bringen kann - wie das z.B. bei einem Akku möglich ist.

Auch wenn du da ständig drüber weg gehst, denke ich daß eine Elektronik, die die entnommene Leistung regeln kann, das Problem eigentlich sehr gut lösen würde. Auch wenn die nur 80 bis 85% Wirkungsgrad hat, sollte bei einer (fiktiven?) Lichtmaschinen, die ja angeblich so viel besser als die Klauenpol-Generatoren sein sollen, noch genügend übrig bleiben. Zudem würde eine solche Elektronik auch alle anderen Problem, die durch den ungeregelten Leistungsausstoß des Dynamos entstehen, lösen.

Florian
 
AW: Magnic Light

Ja das ist wiedermal typisch, ...
... drischst Du auf jeden ein ...
... Es ist mit Dir immer wieder dasselbe ...
Tourette-Syndrom, Psychose?

Das Der, der Vorschrift entsprechende Dynamo, schwerer laeuft, als man das gerne haette liegt am Gesetzgeber, weil der das so verlangt ...
Meine Rede: Bürokratengaul ...

Was denkst Du wohl was passiert wenn Du an einen Puppenstubengenerator einen Flackscheinwerfer dranhengst?
Der Hinweis ist wohl berechtigt.
Ich gehe allerdings davon aus, dass dieser Hinweis auch auf der Packung zu lesen sein wird, wenn es denn mal zum Verkauf kommt.

Und nochmal, der Hersteller, der/die beim Gesetzgeber dafuer gesorgt hat, ... man denke sich nix dabei ..., das die TA-24 so ist, wie sie ist, wird jeden Mitbewerber vom Markt putzen, der den Statusquo gefaehrdet, da kommt nichts davon auf den Markt, auch wenn Du alt und grau darueber wirst., eher geht ein Kamel durch ein Nadeloehr.
Ja, die Handlanger machen schon massiv dagegen Stimmung.


EDIT:
Der Dynamo kann 2 Stueck 100mW Lumis zum leuchten bringen, allerdings steht das auch nur drauf, ob der Generator bei 5Km/h ueberhaupt 0,2W abzugeben vermag, wage ich zu bezweifeln. Es ist eher anzunehmen das er das auch bei 50Km/h nicht schafft, denn dann bestuende schon die Gefahr dass sie auch mal in einer Vohrfuehrung durchgeschmurgelt werden.
Ich wage zu bezweifeln, dass du wirklich weißt, wie der funktioniert. Es ist eher anzunehmen, dass du das nicht tust.
(nur Stichwort Wirbelstrom und Induktion reicht mir da nicht).
 
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AW: Magnic Light

Hallo zusammen,
was wenn MagicLight oder der compact Dynamo in benachbarten EU-Ländern legal benutz werden dürfen .
Wenn der Hersteller dann noch im EU-Ausland ansässig ist . Wie schauts dann aus?

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
AW: Magnic Light

Hallo Fabi,
Ich hab im Netz die TA24 leider nicht gefunden. Auf Enhydralutris liest sich das alles aber ein bisschen anders als bei dir.
Mein Arbeitgeber bekommt sie vom Gesetzgeber gestellt, der normale Mensch muss sie kaufen knapp 200Euro kostet die einzige erhaeltliche vollstaendige und verbindliche Ausgabe.

Viele von den angeblichen Anforderungen verkehren sich dort ins Gegenteil.
Es ist mein "Taeglich Brot" solche Gesetzestexte zu lesen, die geforderten Tests anzustellen, und die entsprechenden Gutachten zu fertigen, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Erlaubnisse erteilt werden.
Was Du vielleicht nicht weisst, es gibt fuer die Prueforganisationen intern ganz klare von den Hausjuristen erarbeitet Richtlienien, wie diese Gesetzestexte zu handhaben sind.

An diesem Text, z.B. TA-24 haben eine ganze Anzahl hochbezahlter Technikjuristen intensivst gefeilt.
Das klingt zwar ganz einleuchtend, und ein wenig plump, vielleicht gar duemmlich oder einfaeltig was da steht, aber es gibt dort keinen My Spielraum, den man vor irgendeinem deutschen (oder europaeischem) Gericht verteidigen koennte.

Mir ist schon klar, daß die Anforderungskurve schlecht zu einer Lichtmaschine passt, deren Leistung im "schlimmsten Fall" quadratisch mit der Drehzahl - und somit mit der Geschwindigkeit steigt.
Permanenterregte Generatoren kann man garnicht steuern, maximal schalten.
Entweder man baut sie bewusst schlecht, das die verluste sie rechtzeitig abregeln, oder sie drehen so hoch das man die Spannung nicht mit trivialer Elektronik beherrschen kann.

Auch die (mir) bekannten Elektroniken von Lightspin, wie auch der Dymotec-S Serien nutzen eine Mischung aus schalten und verheizen.

Wenn man diese sinnvoll nutzen will, kann man nur vor die Elektronik greifen, und alles was rauskommt in einen Akku laden, und wenn der voll ist rigoros (mechanisch)abschalten.

Allerdings ist auch das, leztendlich nur dann mit dem Gesetz zu vereinbaren, wenn der "Notgluehobstbetrieb" erhalten bleibt, oder ein StVZO konformer "Alibi-Dynamo" zusaetzlich am Fahrzeug verbaut ist, und auch waehrend der Fahrt als Hauptfahrlicht benutzt wird ....

Ausnahmen sind baugleich zu den gaengigen UCI-Strassenrennraedern gebaute Fahrzeuge wenn sie unter 11Kg bleiben.


Auch wenn du da ständig drüber weg gehst, denke ich daß eine Elektronik, die die entnommene Leistung regeln kann, das Problem eigentlich sehr gut lösen würde. Auch wenn die nur 80 bis 85% Wirkungsgrad hat, sollte bei einer (fiktiven?) Lichtmaschinen, die ja angeblich so viel besser als die Klauenpol-Generatoren sein sollen, noch genügend übrig bleiben. Zudem würde eine solche Elektronik auch alle anderen Problem, die durch den ungeregelten Leistungsausstoß des Dynamos entstehen, lösen.
Nein ich gehe garnicht "einfach so ueber irgendetwas hinweg" und moderne Generatoren, z.B. wie der im Lightspin verbaute Eisenlose, bringen Wirkungsgrade von 95% und mehr ... wenn man diese vom Prinzip her schwankende Leistungsabgabe puffern koennte.
Aber genau das, erfordert eine "Bateriebeleuchtung" und die ist fuer alle Nicht-UCI-baugleichen Rennraeder eben fuer das "Hauptfahrlicht" nicht erlaubt.
Oder einen festen Einbau des Speichers IN den Dynamo.

Allerdings gibt es Gerichtsurteile, die wenn der Halter und Fahrer des Fahrzeuges = Hersteller der Lichtanlage ist, er eine Zusatzbeleuchtung fuer Fern- und Abblendlicht mitfuehren und benutzen darf, wenn er sicherstellen und im Schadensfall beweisen kann, das sie den Richtlinien der StVZO fuer diese KfZ-gleichen Anlagen entspricht, und er auch den Bedarf durch seine von allgemeinen Fahrradverkehr extrem abweichenden Anforderungen hatte. Obendrein wird in weiterer Rechtsprechung der Eigentuemer und Fahrer einer solchen selbsthergestellten Beleuchtung von einer vorherigen Zulassung befreit. Allerdings nur wenn er unabhaengig davon, ein StVZO-Konformes Hauptfahrlicht mitsichfuehrt, und auch gleichzeitg benutzt ...

Das ist das bisher einzige Schlupfloch das es bisher gibt um die fatale Wirkung der TA's etwas "aufzuweichen"

Das Andere Problem, ist simpel Oekonomisch, gaengige Dynamos koste zwischen 5 und 20Euro fuer den Verbraucher, egal welchen Prinzips ...
Die Schwurbel-Produkte diverser "Markenhersteller" sind nicht besser, sondern nur teurer.

Die Ueberwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer faehrt aus verstaendlichen Gruenden mit Billigdynamos.

Das wird auch solange so bleiben, wie die StVZO nicht novelliert wird, oder sich jemand, gegen den Widerstand der Markt-Monopolisten oekonomisch durchzusetzen vermag, und das letztendlich auch noch irgendwie (physisch) zu ueberleben vermag.

mfG
Matthias
 
AW: Magnic Light

was wenn MagicLight oder der compact Dynamo in benachbarten EU-Ländern legal benutz werden dürfen .
Wenn der Hersteller dann noch im EU-Ausland ansässig ist . Wie schauts dann aus?
Gerd

Hallo GerdB

Innerhalb der EU gibt es (zumindest für uns Österreicher) eine Gleichwertigkeitsklausel.
Diese besagt Sinngemäß:
Sachen die in einem EU-Land erzeugt und legal verwendet werden dürfen, dürfen auch in Österreich verwendet werden, sofern sie den Mindestanforderungen des Österreichischen Regelwerkes? (Gesetzes etc,) entsprechen.
Deshalb auch Blinker am Mango ;)

Liebe, Velomobile Grüße

Dieter
 
AW: Magnic Light

Hallo mbi03,

vielen Dank für die Ausführungen! Zwei Fragen dazu:

1) Was zeichnet denn ein "Hauptfahrlicht" aus? So eine gesetzeskonforme Notbeleuchtung wär jetzt nicht das, was ich neben nem fetten LED-Scheinwerfer als Hauptfahrlicht bezeichnen würde.
2) Müssen die unter 11kg schweren Räder wirklich nach UCI-Schema gebaut sein, oder reicht es, wenn die magische 11kg-Marke unterschritten wird?

Grüße, Heiko
 
AW: Magnic Light

1) Was zeichnet denn ein "Hauptfahrlicht" aus? So eine gesetzeskonforme Notbeleuchtung wär jetzt nicht das, was ich neben nem fetten LED-Scheinwerfer als Hauptfahrlicht bezeichnen würde.

Die StVZO kennt für Fahrräder keine Unterscheidung und Hauptfahrlicht und sonstiger Lichter. Es ist nach vorn nur genau ein Licht zugelassen das den gesetzlichen Bestimmungen genügen muss.
2) Müssen die unter 11kg schweren Räder wirklich nach UCI-Schema gebaut sein, oder reicht es, wenn die magische 11kg-Marke unterschritten wird?
Es ist nirgends definiert, was nach StVZO ein Rennrad ist. IMHO ist dieser Punkt noch immer strittig. Maximal könntest du vor Gericht "Pluspunkte" sammeln, wenn du nachweisen kannst das dein Rad UCI-conform ist.

Mac
 
AW: Magnic Light

Hallo,
Die StVZO kennt für Fahrräder keine Unterscheidung und Hauptfahrlicht und sonstiger Lichter. Es ist nach vorn nur genau ein Licht zugelassen das den gesetzlichen Bestimmungen genügen muss.
Nein das ist FALSCH, Zusatzbelechtungen sind mittlerweile durch mehrere Gerichtsentscheide ausdrucklich erlaubt.
Zu unterscheiden ist Haupfahrlicht, das zwingend entsprechend der STVO zu benutzen ist, und der StVZO und den TA's zu entsprechen hat.

Davon zu unterscheidende Zusatzbeleuchtungen sind, ausdruecklich NICHT zu verbieten, wenn sie nur dort und dann benutzt werden wo fuer den Anwender ein ueber die allgemeinen Anforderungen des Fahrradfahrens hinausgehender Bedarf nachgewiesen werden kann, und diese den geltenden Vorschriften der StVZO in bezug auf Blendungsfreiheit und Fahrbahnausleuchtung entsprechen.

Da diese Zusatzbeleuchtung nicht Industriell fuer Fahrraeder hergestellt und vertrieben werden(duerfen), muss der Anwender im Schadensfall nachweisen das der Bedarf zwingend, der Einsatz gerechtfertigt, und die Bauart entsprechend war. Ein Zulassungspflicht und eine Bauartpruefung vor Inbetriebnahme wurden vom Gericht ausdrucklich verneint. Als Ersatz fuer die der StVO/StVZO entsprechend Fahrradbeleuchtung duerfen sie allerdigs ausdruecklich nicht benutzt werden.

Az. M 6277 VI 84 ; und Andere


Es ist nirgends definiert, was nach StVZO ein Rennrad ist. IMHO ist dieser Punkt noch immer strittig. Maximal könntest du vor Gericht "Pluspunkte" sammeln, wenn du nachweisen kannst das dein Rad UCI-conform ist.

Das war vor 20Jahren noch so, auch diese Frage ist schon durch Gerichtentscheidung entschieden.
Wenn Du einen Unfall z.B. mit Personenschaden, verursacht hast, oder der gegnerische Anwalt Dir in einem Solchen, eine Mitschuld anhaengen will, kannst Du mit dieser Behauptung, boese aufwachen, wenn Du an den Falschen kommst. Ich wuerde es nicht probieren, einer meiner Sportfreunde blieb nicht nur auf dem Schaden sitzen, sondern hatte auch noch die Gerichtskosten zu zahlen.
Die verschiedenen Aktenzeichen habe ich nicht im Kopf, bin ja kein Anwalt ...
Ich weiss nur das in dem betreffenden Fall, mindestens 1Dutzend Gerichtentscheidungen in vergleichbaren Faellen zitiert wurden.

Ich sage es auch immer meinen Schuetzlingen:
Entweder ein UCI-Standart entsprechendes Strassenrennrad und unter 11Kg oder Dynamo.
Sportliches Mountainbiking, oder was zur Randoneuse abgehalftertes, ohne Dynamo kanst Du voll vergessen, es wird Dich kaum ein Polzist anhalten, die meisten sind ja froh wenn am Fahrradl ueberhaupt was leuchtet, aber einen Unfall mit hohem Sach- oder gar Personenschaden, mit Batterielicht, mit etwas anderm als einem Strassenrenner mit dem Du auch an eineer UCI-Veranstaltung teilnehmen duerftest .... bitte nicht ausprobieren!

mfG
Matthias
 
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AW: Magnic Light

Nein das ist FALSCH, Zusatzbelechtungen sind mittlerweile durch mehrere Gerichtsentscheide ausdrucklich erlaubt.
Meine Aussage war, dass die StVZO das nicht vorsieht. Kann jeder selbst im verlinkten Text nachlesen.

Az. M 6277 VI 84 ; und Andere
Das von dir genannte Gerichtsurteil widerspricht meiner Aussage nicht, da es sich hier um den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung handelt. Die kannst du natürlich jederzeit beantragen. Die "Anderen" kenne ich nicht, aber ich bin gern bereit dazuzulernen, schon weil mit das Thema stark interessiert/betrifft.


Das war vor 20Jahren noch so, auch diese Frage ist schon durch Gerichtentscheidung entschieden.
Da wäre es jetzt aber schon spannend, die genauen Gerichtsentscheidungen zu kennen.

Wenn Du einen Unfall z.B. mit Personenschaden, verursacht hast, oder der gegnerische Anwalt Dir in einem Solchen, eine Mitschuld anhaengen will, kannst Du mit dieser Behauptung, boese aufwachen, wenn Du an den Falschen kommst. Ich wuerde es nicht probieren, einer meiner Sportfreunde blieb nicht nur auf dem Schaden sitzen, sondern hatte auch noch die Gerichtskosten zu zahlen.
Ich hab nichts behauptet was zwingend dazu führt irgendetwas zu probieren. ;) Ich habe sogar gesagt, dass man mit einem UCI-Rad nicht zwingend auf der sicheren Seite ist. Ich muss mich aber mal schlau machen, ob mein Reiserad UCI-konform ist. :D

Ich sage es auch immer meinen Schuetzlingen:
Entweder ein UCI-Standart entsprechendes Strassenrennrad und unter 11Kg oder Dynamo.
Sportliches Mountainbiking, oder was zur Randoneuse abgehalftertes, ohne Dynamo kanst Du voll vergessen, es wird Dich kaum ein Polzist anhalten, die meisten sind ja froh wenn am Fahrradl ueberhaupt was leuchtet, aber einen Unfall mit hohem Sach- oder gar Personenschaden, mit Batterielicht, mit etwas anderm als einem Strassenrenner mit dem Du auch an eineer UCI-Veranstaltung teilnehmen duerftest .... bitte nicht ausprobieren!
Ich hoffe, deine Schützlinge haben an ihren UCI-Rädern dann auch die anderen von der StVZO vorgeschriebenen Anbauten.

Mac
 
AW: Magnic Light

Hallo,
Meine Aussage war, dass die StVZO das nicht vorsieht. Kann jeder selbst im verlinkten Text nachlesen.
DAS ist soweit richtig, abr FALsch ist die Behauptung, allein und ausschliesslich, darueber sagt die StVo/StVZO nichts aus. Es ist einfach NICHT geregelt.

Das von dir genannte Gerichtsurteil widerspricht meiner Aussage nicht, da es sich hier um den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung handelt. Die kannst du natürlich jederzeit beantragen. Die "Anderen" kenne ich nicht, aber ich bin gern bereit dazuzulernen, schon weil mit das Thema stark interessiert/betrifft.
Bitte lesen ...
Dort ging es unter anderem darum, das man KEINE Ausnahmengenehmigun, benoetigt, wie das Land Bayern zuvor behauptet hatte, genau DAS wurde
dort ein fuer alle mal, endgueltig und abschliessend geklaehrt, keine weiteren Ausnahmegenehmigungen ... sondern eine Musterentscheidung,
auf die sich von da ab, jeder berufen kann, und da laut diesem Urteil keine Zulassungs und Genemigungspflicht mehr gegeben ist, muss man auch keine
Ausnahme fuer etwas beantragen, was eh keiner expliziten Genehmigung bedarf.




Ich hab nichts behauptet was zwingend dazu führt irgendetwas zu probieren. ;) Ich habe sogar gesagt, dass man mit einem UCI-Rad nicht zwingend auf der sicheren Seite ist. Ich muss mich aber mal schlau machen, ob mein Reiserad UCI-konform ist. :D
Das klingt schon viel gemaessigter, Hier mal die Essentials .
Ich glaube kaum das Dein Reiserad eine Chance hat da geht es teilweise um Millimeter, Massverhaeltnisse, Sattelpositon und Neigung usw. ...
Allerdings IST man mit eine UCI-Rad zwingend auf der richtigen Seite. Genau DAS und nur DAS ist ja der Sinn der Ausnahmeregelung.
Mit allen anderen Raedern NICHT, egal wie sportlich sie benutzt werden, oder der Fahrer daherkommt.


Ich hoffe, deine Schützlinge haben an ihren UCI-Rädern dann auch die anderen von der StVZO vorgeschriebenen Anbauten.
Im Fall der Teilnahme an einer Sportveranstaltung, entfallen die Punkte 1-11 des §67 auf die Du hier anspielst komplett.

Im Training muessen die entsprechenden Anbauten incl. der Batterieleuchten lediglich mitgefuehrt werden, und bei einsetzender Dunkelheit auch angebaut werden. Siehe §17 ...

Allerdings faehrt bei uns im Training keiner und besonders keine Kinder und Jugendlichen ohne den kompletten Satz angebaut zu haben, auf oeffentlichen Strassen.

mfG
Matthias
 
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AW: Magnic Light

Allerdings faehrt bei uns im Training keiner und besonders keine Kinder und Jugendlichen ohne den kompletten Satz angebaut zu haben, auf oeffentlichen Strassen.

Sehr loeblich. Aber habt ihr wirklich den kompletten Satz? Ich kenne niemanden der mit Reflektoren in den Speichen oder eine der wenigen Pedale faehrt, an die man Reflektoren anbringen kann.

Eine helltoenende Glocke hat am Pfingstmontag jeder Menge Leute auf dem Deich den Arsch gerettet, als man mich uebersehen hatte. Ein Rufen haette ich sicherlich nicht so gut wahrgenommen. Ich sollte mir auch mal wieder eine anbauen.

Peter
 
AW: Magnic Light

FALsch ist die Behauptung, allein und ausschliesslich, darueber sagt die StVo/StVZO nichts aus. Es ist einfach NICHT geregelt.
In §67 Abs 2 ist das sehr eindeutig geregelt.

Dort ging es unter anderem darum, das man KEINE Ausnahmengenehmigun, benoetigt, wie das Land Bayern zuvor behauptet hatte, genau DAS wurde
dort ein fuer alle mal, endgueltig und abschliessend geklaehrt, keine weiteren Ausnahmegenehmigungen ... sondern eine Musterentscheidung,
auf die sich von da ab, jeder berufen kann, und da laut diesem Urteil keine Zulassungs und Genemigungspflicht mehr gegeben ist, muss man auch keine
Ausnahme fuer etwas beantragen, was eh keiner expliziten Genehmigung bedarf.
Gerichte klären in Deutschland nie etwas allgemein endgültig und abschließend, schon aus Prinzip nicht. Endgültig ist es nur für den konreten Fall wenn man in der letzten Instanz ist. In dem konkreten Fall ging es um einen Antrag zu einer Außnahmegenehmigung. Das Gericht hat die Ablehnungsbegründung zu dieser Genehmigung für rechtwiedrig erklärt. Gerichte treffen auch keine Musterentscheidungen. Es ist allerdings in der Rechtspraxis üblich, dass sich Gerichte auf ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte berufen, das ist aber nicht zwingend. Richter sind unabhängig und müssen sich nur nach dem Gesetz richten. Das Gericht hat nicht (und kann das auch nicht) den Abs 2 aus §67 StVZO für ungültig erklärt.


Das klingt schon viel gemaessigter,
Ich bin immer gemäßigt. Alles andere wird von dir regelmäßig reininterpretiert obwohl ich es nie geschrieben habe.

Ich glaube kaum das Dein Reiserad eine Chance hat da geht es teilweise um Millimeter, Massverhaeltnisse, Sattelpositon und Neigung usw. ...
Die Maße sind gar nicht so das Problem, problematischer sind solche Dinge wie Schutzbleche (die UCI lässt ja keine nichttragenden Verkleidungen zu) und Gepäckträger (dazu find ich bei denen nix relevantes).

Allerdings IST man mit eine UCI-Rad zwingend auf der richtigen Seite. Genau DAS und nur DAS ist ja der Sinn der Ausnahmeregelung.
Mit allen anderen Raedern NICHT, egal wie sportlich sie benutzt werden, oder der Fahrer daherkommt.
Für diese Aussage hätte ich halt schon gern einen Beleg (und bitte nur dann ein Aktenzeichen wenn das auch irgendwo nachlesbar zitiert wurde). Eine Gerichtsentscheidung, die aussagt, dass ein Rad kein Rennrad ist weil es nicht UCI-konform ist, ist noch keine sichere Aussage darüber, dass der Gesetzgeber der Meinung ist dass alle Räder die UCI-konform wären auch "Rennräder" sind.

Im Fall der Teilnahme an einer Sportveranstaltung, entfallen die Punkte 1-11 des §67 auf die Du hier anspielst komplett.
Ich dachte wir reden hier vom Straßenverkehr.

Im Training muessen die entsprechenden Anbauten incl. der Batterieleuchten lediglich mitgefuehrt werden, und bei einsetzender Dunkelheit auch angebaut werden. Siehe §17 ...
Das ist falsch, alle vorgeschriebenen Reflektoren müssen fest verbaut sein. Nur die Batterieleuchten müssen nicht fest verbaut sein.

Allerdings faehrt bei uns im Training keiner und besonders keine Kinder und Jugendlichen ohne den kompletten Satz angebaut zu haben, auf oeffentlichen Strassen.
Es ist schön dass du deine Schützlinge dazu veranlasst sich regelkonform zu verhalten. Allerdings ist mir persönlich egal, ob ihr euch perfekt an meiner Meinung nach teilweise sinnlose Vorschriften haltet. Ich hätte an die Bemerkung einen Smiley machen sollen, sorry.

Mac
 
AW: Magnic Light

Der Thread gleitet leider sehr in Zulassungsgedöns aus.

Finde ich aus 2 Gründen nicht so interessant:
1. ist es momentan noch gar kein Thema, da es Magnic-Light ja auch nicht zum kaufen gibt.
2. kann man das ja auch alles Alternativprodukt zu Batterieleuchten anschauen, die ja offiziell auch nicht erlaubt, faktisch aber geduldet werden.

Die Funktionsweise würd mich viel mehr interessieren.
 
AW: Magnic Light

Die Funktionsweise würd mich viel mehr interessieren.

Nun, das weißt du du doch längst.

We found out that eddy currents which are induced in the wheels have magnetic fields which can be absorped to produce electricity! (...)

Let a ball-magnet (...) roll in an aluminum pan or on an aluminium plate. The ball will not really roll (although it should) because it sticks to the aluminium surface. What happens here is caused by a simple well known electromagnetic effect: Since aluminium is conductive, eddy currents are induced in the aluminium surface when the ball moves relative to the pan. (Quelle)


Für mich ist das Thema damit gegessen. Die Felge per Wirbelstrom zu heizen kostet mehr Energie, als das Rad eines Seitenläufers jemals dissipieren kann (solange das nicht durchrutscht). Im Magnic Light dreht sich im einfachsten Fall eine magnetische Kugel innerhalb des Gehäuses, mit deren Drehbewegung ein normaler Dynamo Energie erzeugen könnte. Die Bauform legt zwar nahe, dass sie sich was besseres haben einfallen lassen ... das ist mir aber unerheblich, weil die Energiedissipation in der Felge schon ausreicht, um das Konzept unterlegen zu machen.
 
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