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Hallo allesamt
dass man in D Licht mit einer entsprechenden Zulassung braucht, ist klar, diese Diskussion muss hier nicht geführt werden.
Aber:
Wie sieht es RECHTLICH im Falle eines Unfalles aus, wenn ein Gast aus der Schweiz, der dort auch seinen Erstwohnsitz hat, wo zB ein Garmin Varia RTL515 zulässig ist (also mit Blinkfunktion) in Deutschland unterwegs ist? Darf das Licht dann in D betrieben werden oder sollte er das hierzulande lieber weggepackt lassen?
Danke!
dass man in D Licht mit einer entsprechenden Zulassung braucht, ist klar, diese Diskussion muss hier nicht geführt werden.
Aber:
Wie sieht es RECHTLICH im Falle eines Unfalles aus, wenn ein Gast aus der Schweiz, der dort auch seinen Erstwohnsitz hat, wo zB ein Garmin Varia RTL515 zulässig ist (also mit Blinkfunktion) in Deutschland unterwegs ist? Darf das Licht dann in D betrieben werden oder sollte er das hierzulande lieber weggepackt lassen?
Danke!