Licht ohne Zulassung für einen ausländischen Gast?

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Hallo allesamt
dass man in D Licht mit einer entsprechenden Zulassung braucht, ist klar, diese Diskussion muss hier nicht geführt werden.
Aber:
Wie sieht es RECHTLICH im Falle eines Unfalles aus, wenn ein Gast aus der Schweiz, der dort auch seinen Erstwohnsitz hat, wo zB ein Garmin Varia RTL515 zulässig ist (also mit Blinkfunktion) in Deutschland unterwegs ist? Darf das Licht dann in D betrieben werden oder sollte er das hierzulande lieber weggepackt lassen?
Danke!
 
Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrrad auch trotz Rücklicht mit Blinkfunktion immer noch betriebs- und verkehrssicher ist. Dann ist das gemäß §46 (4) FZV erlaubt.
 
Danke dir für die Antwort gleich inklusive Quellenangabe. Das klärt die Lage und erklärt, warum nicht jede Radreise mit einem Umrüsten beginnen muss (auch wenn die Konsequenz etwas verwirrend ist, dass die Zulässigkeit ein und desselben Rades davon abhängt, wo der Besitzer gemeldet ist, aber man kann nicht alles haben :)).
Danke nochmals


PS: Weißt Du zufällig auch, ob das analog auch in den meisten unserer europäischen Nachbarländern gilt, wenn man als Deutscher mit einem hierzulande zulässigen Rad dort eine Reise macht, das dort eventuell anders ausgestattet sein müsste?
 
Danke dir für die Antwort gleich inklusive Quellenangabe. Das klärt die Lage und erklärt, warum nicht jede Radreise mit einem Umrüsten beginnen muss (auch wenn die Konsequenz etwas verwirrend ist, dass die Zulässigkeit ein und desselben Rades davon abhängt, wo der Besitzer gemeldet ist, aber man kann nicht alles haben :)).
Danke nochmals


PS: Weißt Du zufällig auch, ob das analog auch in den meisten unserer europäischen Nachbarländern gilt, wenn man als Deutscher mit einem hierzulande zulässigen Rad dort eine Reise macht, das dort eventuell anders ausgestattet sein müsste?

Ask @bebauchterbiker :ROFLMAO:

I hate blinky red lights, they are illegal here, every roady has one. Welcome to the EU outside of Germany ;)
 
Braucht ein deutscher Reisender auf einem Heimatfahrrad dann auch keinen Helm in Spanien??
Gruß Krischan
 
Braucht ein deutscher Reisender auf einem Heimatfahrrad dann auch keinen Helm in Spanien??
Gruß Krischan
Wenn mich nicht alles täuscht, regelt der von @Warmduscher zitierte Paragraph nur die Ausstattung des Fahrrades, nicht die Bekleidung des Fahrers/Fahrerin. Nach allem was ich weiß, kriegt man von der spanischen Polizei auch als Deutscher ohne Helm außerorts eine Verwarnung und die kann echt teuer sein.
 
Wie sieht es RECHTLICH im Falle eines Unfalles aus, wenn ein Gast aus der Schweiz, der dort auch seinen Erstwohnsitz hat, wo zB ein Garmin Varia RTL515 zulässig ist (also mit Blinkfunktion) in Deutschland unterwegs ist?
Hat die Schweiz das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr unterzeichnet? JA!
Ist ein blinkende Rücklicht als alleiniges Rücklicht in CH erlaubt? Nein.

Somit kann man sich nicht auf den Grundsatz "was daheim erlaubt ist, muss hier auch erlaubt sein" berufen.
 
Garmin Varia RTL515
Das Rücklicht hat 4 Modi, die eigentlich alle nicht erlaubt sind in Deutschland. Helles Dauerlicht (Helligkeit einer Nebelschlussleuchte), dunkleres Dauerlicht (Peleton Modus), Nacht-Blink Modus (eher pulsieren) und Tag-Blink Modus. Einfach auf das dunklere Dauerlicht schalten sollte helfen. Ich glaube nicht, dass irgendjemand merkt, dass das dunklere Dauerlicht eigentlich auch etwas zu hell ist (8 Lumen statt zulässigen 5 Lumen).

Alternativ kann man problemlos ein Rücklicht ab 10€ kaufen, bei Aldi gab es neulich sogar noch einen recht hellen Frontscheinwerfer dazu.
 
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Somit kann man sich nicht auf den Grundsatz "was daheim erlaubt ist, muss hier auch erlaubt sein" berufen.
Mist. Wie immer ist es komplizierter als zunächst gedacht. So weit, so bekannt ;)

Ich war wie auch @Warmduscher davon ausgegangen, dass das RTL515 in der Schweiz zulässig sei. In Deutschland ist es das nicht, schon allein weil es blinken KANN. Deswegen bekommt es schon nicht die berühmte Schlangenlinie, nach der zuerst geguckt wird, wenn es geknallt hat (wenn nicht, ist es eh erst einmal egal, aber darum geht es hier nicht, auch nicht darum, dass man sich ohne weiteres in D zulässige Lichter besorgen kann, ist hier wirklich nicht als Abwatschen gemeint @jensNBG !).

Weiß jemand, ob das Garmin Varia RTL515 in der Schweiz nicht nur gerne verwendet wird, sondern auch zulässig ist? Gibt es für die Schweiz ein Äquivalent zur Schlangenlinie in Deutschland?
 
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Auf veloplus.ch ist alles zu Licht gut erklärt:

Gesetzeslage für das Velolicht in der Schweiz​

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Velobeleuchtung sind simpel:

  • Ab Eindunkeln (und in Tunnels) muss nach vorne mindestens ein am Velo fixiertes weisses Dauerlicht auf 100m Distanz gesehen werden, nach hinten ein rotes.
  • Es dürfen zusätzliche, blinkende Lichter in Rot oder Weiss montiert sein.
  • Eine min./max. Leuchtstärke ist nicht vorgeschrieben, die Lichter dürfen jedoch nicht blenden.
  • Zusätzliche, am Körper oder an Gepäckstücken festgemachte Lichter sind erlaubt.
Das RTL515 ist also imho zulässig, sofern es nicht blendet.
 
Reicht es aus, wenn man es nicht blinkend einstellt oder braucht es ein zweites Rücklicht, das wirklich nur Dauerlicht kann?
Da gibt's keine genaue Regelung wie in D. Es muss einfach ein Dauerlicht sein. Für mein Verständnis geht es um das, was du siehst - eben ein nicht-blendendes Dauerlicht. Wie das Licht produziert wird (Akku, Dynamo, Mini-AKW à la Loriot ...) und was die Lampe sonst noch kann, ist dann egal.
(Das Stichwort "Eigenverantwortung" ist hier noch relativ hoch im Kurs ;))
 
Dann hast mit dem dunklen Dauerlicht das sündhafte Stück Hightech auf den Wert eines Aldi Batterierücklichts eingependelt.
 
Völlig okay, @Warmduscher, du hattest klar gesagt, falls das so in der Schweiz zulässig ist, darf ein Urlauber auch in Deutschland damit rumfahren, somit musste nur noch das Teilproblem geklärt werden, ob dem tatsächlich so ist.

Auch wenn das hier vielleicht pedantisch rüberkommt, hilft es total, den rechtlichen Hintergrund besser zu verstehen. Dass wir im Alltag den gesunden Menschenverstand walten lassen, ist gut so, war hier aber nicht das Thema.
 
Dann hast mit dem dunklen Dauerlicht das sündhafte Stück Hightech auf den Wert eines Aldi Batterierücklichts eingependelt.
Das ist ja auch schon beim Garmin Varia RTL516 der Fall, der Variante, die in Deutschland zulässig ist und nur Dauerlicht kann. Allerdings ist die Anzeige des überholenden (Auto)Verkehrs auf dem Fahrradcomputer ignoriert, was subjektiv eigentlich der viel wichtigere Aspekt ist.

Letztlich ging es mir hier um die Frage, ob man auf diesen Aspekt der passiven Sicherheit verzichten müsste, um sich rechtliche Scherereien zu ersparen oder nicht. So wie ich die Expertenmeinungen hier verstanden habe, ist das nicht der Fall und mein Gast könnte sein Garmin Radar 515 verwenden.
 
Es ist doch eigentlich relativ simpel. Es gibt in der EU ein Abkommen, dass die Straßenzulassung von Fahrzeugen nach ihrem Herkunftsland regelt. Dem ist die Schweiz beigetreten.

Heißt im Prinzip: Wenn ein schweizer Fahrzeug den Regeln der Schweiz entspricht, kann es so auch in jedem anderen europäischen Land gefahren werden.

Da das Varia so in der Schweiz zulässig ist, ist es an einem schweizer Fahrzeug auch in Deutschland zulässig.

Und sobald ich nen Link dazu gefunden habe, poste ich den auch.
 
Besser verständlich für Verkehrshüter ist natürlich wenn das Licht schon in der Schweiz an das Rad monitert wurde. Zwinkersmiley. Weil der Sinn vom Wiener Übereinkommen war dass Du mit deinem Fahrzeug so wie es in der Heimat ist in die Mitgliedsländer reisen kannst ohne angemacht zu werden. Und nicht dass es Du im Ausland erst so ausrüstest wie es in der Heimat ok gewesen wäre.
 
Es ist doch eigentlich relativ simpel. Es gibt in der EU ein Abkommen, dass die Straßenzulassung von Fahrzeugen nach ihrem Herkunftsland regelt. Dem ist die Schweiz beigetreten.
Genau, so weit waren wir
Heißt im Prinzip: Wenn ein schweizer Fahrzeug den Regeln der Schweiz entspricht, kann es so auch in jedem anderen europäischen Land gefahren werden.
Das kann wiederum so nicht stimmen.
Die Grundlage ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr wie von @bebauchterbiker geschrieben, das haben bis dato 88 Staaten unterschrieben. Es gibt europäische Staaten, die nicht dazugehören (Republik Irland, auch Spanien hat eine Sonderrolle) und es gibt auf der anderen Seite eine ganze Reihe außereuropäischer Staaten, die dazugehören.
Siehe hier
Da das Varia so in der Schweiz zulässig ist,
Nach einer solchen ausdrücklichen Bestätigung suchen wir noch, aber es zeichnet sich ab, dass es eine so einschneidende Regelung wie in Deutschland in der Schweiz nicht gibt, es de facto also erlaubt ist, falls es die Bedingung nichtblendendes rotes Dauerlicht erfüllt..
ist es an einem schweizer Fahrzeug auch in Deutschland zulässig.
Da sind wir wieder einer Meinung. Wenn zulässig in der Schweiz, dann auf Urlaubsfahrt eines Schweizers auch hierzulande.

Ich reiche hier mal den Link auf den Paragraphen nach, auf den @Warmduscher sich bezog:

Und sobald ich nen Link dazu gefunden habe, poste ich den auch.
Einiges ist ja jetzt da, aber wenn Du noch mehr beitragen kannst, gerne, das hilft jedem, der in Zukunft nach einer solchen Antwort sucht.
 
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