Kleiner Unfall mit ungeklärter Schuldfrage...

AW: Kleiner Unfall mit ungeklärter Schuldfrage...

Beide haben noch gebremst, ein milder Zusammenstoß der Vorderräder war dann aber unvermeidbar. Ich selbst konnte ausweichen, und bin dann auch gleich weitergefahren, da es offensichtlich war, daß es keinen Personenschaden gab.
Das war eindeutig Unfallflucht: Du bist noch ausgewichen. Also warst du im Spiel. An einem Unfall beteiligt ist man nicht erst dann, wenn man mit einem anderen Verkehrsteilnehmer irgendeine Berührung hatte. Auch ohne eine Berührung ist man ein Beteiligter, wenn man mit in die Situation verwickelt war, egal wie.
Du hättest anhalten müssen, nicht um dich davon zu überzeugen dass kein Schaden entstanden war, sondern um als Beteiligter und Unbeschädigter einfach zu Verfügung zu stehen zur Klärung eventueller Fragen und zur Unfall-Rekonstruktion.
Und es gab auch wirklich keinen Schaden?
Schließlich ist es ja möglich, dass einer einen Unfall verursacht, ohne selbst einen Sachschaden abzukriegen. Man denke z.B. an mißlungene Ausweichmanöver, die reflexartig erfolgten von denen, die einen Unfall noch im letzten Moment zu verhindern versuchten.
 
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Na ob das Unfallflucht war bzw. ist bezweifle ich mal.
Um Unfallflucht zu begehen, muss man Unfallbeteiligter sein.

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Betreffende schuldhaft gehandelt hat. Zum Beispiel ist man Unfallbeteiligter auch dann, wenn man wegen eines Tieres, das auf die Fahrbahn läuft, stark bremst und der Nachfolgende auffährt.
Weitere Beispiele:

  • Beifahrer, der eine leere Bierdose aus dem Fenster wirft und dadurch einen Unfall verursacht
  • Fahrzeughalter, der einem Betrunkenen das Auto überlässt, jedoch nur dann, wenn er selbst im Auto mitfährt
Ein Zeuge, der den Unfall lediglich beobachtet hat, ist kein Unfallbeteiligter. Wenn er sich vom Unfallort entfernt, bevor die Polizei eintrifft, kann er nicht nach § 142 StGB bestraft werden.


Grüße Kai
 
AW: Kleiner Unfall mit ungeklärter Schuldfrage...

Ein Zeuge, der den Unfall lediglich beobachtet hat, ist kein Unfallbeteiligter. Wenn er sich vom Unfallort entfernt, bevor die Polizei eintrifft, kann er nicht nach § 142 StGB bestraft werden.
M. W. zählt das Entfernen vom Unfallort als Zeuge auch als Verstoß gegen irgendeinen § - frag mich nicht welchen.

Auf jeden Fall ist es zumindest, wie Sutrai ausgeführt hat, sehr schlechter Stil, als Zeuge einfach weiterzufahren, zumal wenn man Teile der Umstände, die zum Unfall geführt haben, selbst herbeigeführt hat!
 
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Auf jeden Fall ist es zumindest, wie Sutrai ausgeführt hat, sehr schlechter Stil, als Zeuge einfach weiterzufahren,
zumal wenn man Teile der Umstände, die zum Unfall geführt haben, selbst herbeigeführt hat!


Dem ersten Teil stimme ich zu, den zweiten möchte ich in Frage stellen. Was hat ein "Verfolger" damit zu tun, dass der vorne Fahrende unaufmerksam fährt?
Zum Jagen und Gejagtwerden gehören zwei und hier war es ja der vorne Fahrende, der zuerst meinte, es einem anderen zeigen zu müssen. In wieweit also der "Jäger" etwas "herbeigeführt" hat, ist also fraglich.

C.
 
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Unfallbeteiligter wäre sehr weit hergehohlt.
Im Endeffekt hat du dir nähmlich kein Rennen geliefert, da du ja auf das (mögliche ) Überhohlen aus sicherheitserwägungen verzichtet hast. Du bist einfach hinter jemand her gefahren.
Der Rest sind Spiztfindigkeiten, in der Praxis eh nicht beweisbar und damit juristisch irrelevant.
Wenn du während (oder ganz kurz vor) dem Unfall irgendwas gefährliches gemacht hättest, sähe es vielleicht anders aus, aber aus der Schilderung entnehme ich, das das nicht der Fall war.
Dein Vordermann und die Hollandradlerin sollen das mal schön unter sich ausmachen, da ist offensichtlich genug Schuld vorhanden.
Unfallflucht ist es definitiv nicht, es hätte aber nicht schaden können, deine Personalien als Zeuge an zu geben...

Zum Thema Rennen:
Sollte man es tuen? Nein
Machen es die Meisten: ich denke schon.
Ein bisschen Ergeiz und Adrenalin gehört halt zum Strampeln, und solange man dabei die Sicherheit nicht völlig vergisst, sollte das nicht so dramatisch sein.
 
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Hallo,

zur Disskusion über die rechtlichen Aspekte des Vorfalls fällt mir sofort, neben der StVO, noch die Rechtsprechung ein, die mit Sicherheit den vorliegenden Sachverhalt mit Leben füllen könnte.

@ Wolfson: Möglich wäre hier ein Verstoß der Strafvereitelung (führt aber jetzt zu weit, den § auszuquetschen).


Tschüss, Raimi
 
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@ Wolfson: Möglich wäre hier ein Verstoß der Strafvereitelung (führt aber jetzt zu weit, den § auszuquetschen).

Du meinst sicherlich die "Strafvereitelung im Amt"? Eine gewagte Theorie.

Grüße,
André
 
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Hallo,

vielen Dank für Eure interessanten Antworten.

Ich muß zu meiner vermeintlichen "Ehrenrettung" vielleicht noch mal zwei Sachen klarstellen: Zum einen habe ich den anderen Radler nicht bedrängt; wie ich bereits sagte, habe ich einigen Respekt vor dem Gefahrenpotential von Radwegen, und habe zu jedem Zeitpunkt ausreichenden Abstand gehalten. Zum anderen habe ich an der Einmündung, an der der Unfall passierte, rechtzeitig vorher abgebremst - sonst wäre ich wahrscheinlich auch dran gewesen.

Was das Verbot von Rennen im Verkehr angeht (wenn es für Radler denn gilt), träfe mich/uns juristisch betrachtet auch keine Schuld - wir haben uns ja in keiner Weise abgesprochen oder so, ich habe einfach nur seine Geschwindigkeit gehalten, nicht mehr und nicht weniger. Wenn man allerdings die Gesetze mal aussen vor läßt, und nur betrachtet, was auf menschlicher/kausaler Ebene ablief, ist es wieder etwas anderes; auf dieser Ebene bin ich relativ sicher, daß der Unfall nicht passiert wäre, wenn ich den Radler einfach hätte ziehen lassen.

Was das Weiterfahren angeht, muß ich Sutrai recht geben; das war in der Tat nicht nett, und soll auch nicht wieder vorkommen.

Heute bin ich die gleiche Strecke gefahren (es handelt sich um meinen Arbeitsweg), und habe mich mal zusammengerissen und versucht, wie ein Gentleman zu fahren. Ich habe dann sogar jemanden, der mich überholt hat ziehen lassen - so schwer war das gar nicht :)

Am besten wäre eigentlich, wenn ich tatsächlich bei Liegeradrennen mitfahren würde, um mich dort auszutoben. Da wäre dann nur das Problem, daß ich permanent auf dem letzten Platz landen würde - als halbwegs fitter Mensch auf einem Liegerad im Flachland andere Alltagsradler zu versägen ist eben eine Sache, aber ohne gezieltes Training gegen trainierte Liegeradler anzutreten ist etwas völlig anderes.

Mal sehen, vielleicht kann ich über den Winter ja mal ein wenig trainieren und dann nächstes Jahr mal ein Rennen fahren und vielleicht Zweitletzter werden :)

Ach, und eine Sache noch, nur der Interessanz halber: Wenn man meinen Einfluß jetzt mal außen vor läßt, wer von den beiden anderen wäre dann eher Schuld an dem Unfall?


Beste Grüße,
Niko.
 
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Ich habe dann sogar jemanden, der mich überholt hat ziehen lassen - so schwer war das gar nicht :)

Nein, isses auch nicht, vor allem wenn man sein Potential kennt. Sich zu denken "da freut sich jetzt einer mich überholt zu haben" und dabei zu wissen, das man selbst gerade (deutlich) unter voller Leistung fährt -- das ist deutlich souveräner und lässiger als es dem anderen unbedingt zeigen zu müssen.

- Marcus
 
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Hallo Niko!

Am besten wäre eigentlich, wenn ich tatsächlich bei Liegeradrennen mitfahren würde, um mich dort auszutoben. Da wäre dann nur das Problem, daß ich permanent auf dem letzten Platz landen würde - als halbwegs fitter Mensch auf einem Liegerad im Flachland andere Alltagsradler zu versägen ist eben eine Sache, aber ohne gezieltes Training gegen trainierte Liegeradler anzutreten ist etwas völlig anderes.

Mach' Dir da mal keine Gedanken. Ich bin in diesem Jahr bei der EM in Leer mitgefahren und sicher alles andere als trainiert. Das kommt erst so langsam. So ein Rennen motiviert sehr stark und außerdem gab es für die, die glaubten zu langsam zu sein, eine Alltagsradler-Wertung.
Im Vordergrund steht aber vielmehr das Miteinander. Mir ist es ziemlich egal gewesen, wo ich letztendlich gelandet bin. Ich hatte mir vorher meinen eigenen Ziele gesetzt und diese auch geschafft. Hat man ein Rennen mit Rundkurs, weiß man ganz schnell nicht mehr wo man steht. Da vermischt sich alles...
Einfach mal teilnehmen! Letztendlich kannst Du nur gewinnen und damit meine ich nicht die Platzierung :)

Zur Schuldfrage: Ich würde der Hollandradlerin die meiste Schuld zusprechen. Sie ist links auf dem Fußweg gefahren (dat geht mal gar nicht :confused:) und dann links abgebogen, ohne den Gegenverkehr durchzulassen.

Grüße
Heiko
 
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Hallo,
Mal sehen, vielleicht kann ich über den Winter ja mal ein wenig trainieren und dann nächstes Jahr mal ein Rennen fahren und vielleicht Zweitletzter werden :)
Niko.

Nächstes Jahr wirst de dann mit dem Milan starten? Da wirst de nicht letzter.:)


@Zitat Heiko
Hat man ein Rennen mit Rundkurs, weiß man ganz schnell nicht mehr wo man steht.

Das ist so nicht richtig:D
 
AW: Kleiner Unfall mit ungeklärter Schuldfrage...

@Zitat Heiko
Hat man ein Rennen mit Rundkurs, weiß man ganz schnell nicht mehr wo man steht.

Das ist so nicht richtig:D

:D
War ja klar, dass da von Dir was kommt!
Soviele Überrundungen von Dir wie in diesem Jahr, werde ich 2013 nicht zulassen ;)

Gruß
Heiko
 
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Hallo!
Ich bekomme den Hinweis mich auf eine illegale Seite zu begeben, die Regierungskritisch ist und es besser zu lassen selber zu prüfen, ob diese Seite illegal ist !?!?!?

Bekomme auch diese Seite.?.?
 
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Diese "Maske" ist rechtlich nicht wirksam, es ist lediglich ein Hinweis, dass so eine Seite künftig nicht verfassungskonform sein könnte. Zitat der Fußzeile dieser Maske: "Trotz potenziell regierungskritischem Inhalt ist derzeitig das Aufrufen dieser Seite nicht illegal."
Die Seite selbst ist m.E. völlig verfassungskonform, weil sehr sachlich und selbst die Links nichts verfassungsfeindliches enthalten. Die Maske sagt vor allem: "Liebe Radfahrer, Organe des Staats planen unserer Meinung eine Einstufung der Legalität von Internetseiten nach undurchsichtigen Kriterien." Bisher habe ich allerdings dergleichen nur über kinderpornographische und politisch radikale Seiten gehört. Wenn der Ersteller dieser Vorschaltung eine Seite, die sich sachlich mit Rechtssituationen von Radfahrern auseinandersetzt, als zensurgefährdet erlebt, dann frage ich mich, ob da nicht eine Tendenz zur paranoiden politischen Überbewertung des Radfahrens und daraus resultierender Panikmache vorliegt...

Grüße, Martin
 
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Äh, glaubt Ihr etwa, dass dieser Hinweis ernst gemeint sei? Sieht für mich eher selbstgemacht aus, um auf die Absurditäten einer Internetzensur hinzuweisen...
 
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Kann schon stimmen, trotzdem finde ich das Ding etwas seltsam: Wenn es z.B. vor Karikaturen o.ä. von Politikern geschaltet wäre, wohl deutlich verständlicher. Aber wir driften vom ursprünglichen Thema dieses Threads ab...
 
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Hallo!
Ich bekomme den Hinweis mich auf eine illegale Seite zu begeben, die Regierungskritisch ist und es besser zu lassen selber zu prüfen, ob diese Seite illegal ist !?!?!?

Wer sich auch nur am Rande mit dem Thema Zensur im Internet beschäftigt hat, dem dürfte die Intention verständlich sein - alle anderen wundern sich wenigstens mal kurz. :rolleyes:

Grüße,
André
 
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