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AW: Kleiner Unfall mit ungeklärter Schuldfrage...
Du hättest anhalten müssen, nicht um dich davon zu überzeugen dass kein Schaden entstanden war, sondern um als Beteiligter und Unbeschädigter einfach zu Verfügung zu stehen zur Klärung eventueller Fragen und zur Unfall-Rekonstruktion.
Und es gab auch wirklich keinen Schaden?
Schließlich ist es ja möglich, dass einer einen Unfall verursacht, ohne selbst einen Sachschaden abzukriegen. Man denke z.B. an mißlungene Ausweichmanöver, die reflexartig erfolgten von denen, die einen Unfall noch im letzten Moment zu verhindern versuchten.
Das war eindeutig Unfallflucht: Du bist noch ausgewichen. Also warst du im Spiel. An einem Unfall beteiligt ist man nicht erst dann, wenn man mit einem anderen Verkehrsteilnehmer irgendeine Berührung hatte. Auch ohne eine Berührung ist man ein Beteiligter, wenn man mit in die Situation verwickelt war, egal wie.Beide haben noch gebremst, ein milder Zusammenstoß der Vorderräder war dann aber unvermeidbar. Ich selbst konnte ausweichen, und bin dann auch gleich weitergefahren, da es offensichtlich war, daß es keinen Personenschaden gab.
Du hättest anhalten müssen, nicht um dich davon zu überzeugen dass kein Schaden entstanden war, sondern um als Beteiligter und Unbeschädigter einfach zu Verfügung zu stehen zur Klärung eventueller Fragen und zur Unfall-Rekonstruktion.
Und es gab auch wirklich keinen Schaden?
Schließlich ist es ja möglich, dass einer einen Unfall verursacht, ohne selbst einen Sachschaden abzukriegen. Man denke z.B. an mißlungene Ausweichmanöver, die reflexartig erfolgten von denen, die einen Unfall noch im letzten Moment zu verhindern versuchten.