Flectr Speichenreflektoren

Hallo,


Ich habe ihn nur überflogen, denn die Betonung liegt richtig auf "alt". Die Reflektorstäbchen gibt es seit geraumer Zeit auch in wenig schmutzanfällig und die Reifenreflektoren halten bei mir zumindest solange wie der Rest des Reifens, das war früher anders. Die schnelle und nachhaltige Verschmutzung der Reifenreflexstreifen liegt nach meinen Erfahrungen nicht an der Nähe zum Straßenbelag, sondern an Felgenbremsen in Kombination mit Nässe. Bei Schönwetterfahrrädern treten nämlich ebensowenig Probleme auf wie bei Allwetterfahrrädern mit Rücktritt-, Scheiben- oder Trommelbremsen. Sehr schön kann man das beobachten, wenn an einem Fahrrad eine deises Typs mit Felgenbremsen am anderen Rad kombiniert sind.

Wenn ich mir die http://www.stvzo.de/stvzo/b6.htm
durchlese, dann sind die Räder mit verkleidetem Vorderrad ja generell nicht stvzo konform ..........

Warum, was fehlt denen?

Gruß, Klaus
 
Wenn ich mir die http://www.stvzo.de/stvzo/b6.htm
durchlese, dann sind die Räder mit verkleidetem Vorderrad ja generell nicht stvzo konform ..........

Dann hast du § 67 (5) Absatz 1 nicht gelesen. Da steht dass Reflexstreifen am Reifen ausreicht. Eine Radverkleidung verdeckt so einen Reflexstreifen normalerweise nicht.

Schwieriger dürfte es beim Velomobil sein. Das Hinterrad ist bei den meisten VMs völlig verdeckt, die Vorderräder oftmals auch durch "Hosen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabend, wenn das Vorderrad nicht sichtbar ist ....... dann kann man auch die angebrachten Reflektoren nicht erkennen. :eek: Und es sollen doch Vorder und Hinterrad mit Reflektoren ausgestattet sein .
[DOUBLEPOST=1513378019][/DOUBLEPOST]oh zu spät, gut, wenn ein Segmentteil sichtbar ist , dann mag das wohl stimmen. Ich persönlich würde zusätzlich diese 3M Streifen aufpflastern.
 
Aha, du meinst nicht "verkleidetes Vorderrad" (bei dem die Verkleidung an den Speichen oder Felgen angebracht wird und den Reifen komplett sichtbar bleiben lässt), sondern Vorderrad innerhalb der Fahrradverkleidung. Dann könntest Du Recht haben, aber warum schränkst Du das auf "Vorderrad" ein? Für das Hinterrad gelten doch dieselben Vorschriften.
Man müsste auf die Verkleidung einen sich an den Reifereflektor anschließenden Ring aus zugelassenem reflektierendem Material kleben, z.B. abgepopelt von oder herausgeschnitten aus einem Reifen ...

Ganz streng genommen stellen Packtaschen eigentlich auch ein Problem dar, vorne wie hinten, ebenso wie der Rockschutz an Damenrädern. Und noch strenger genommen sind auch Gabel und Kettenstreben etc. ein Problem.

Gruß, Klaus
 
Ich fand die flectr-Idee gut, den Preis aber eine Unverschämtheit. Im Unterschied zu gängigen Prismenfolien sollte ja bei der vorgegebenen Anbringungsweise eine 360-Grad-Reflektion erfolgen, und das war ja das entscheidende Verkaufsargument. Im Produktvideo habe ich das so nicht erkennen können. Deshalb habe ich eine Rolle Orafol ORALITE Konturmarkierung VC104+ CG-15 RA3/C weiß - 50mm bestellt, es gibt wohl drei verschiedene Reflektorqualitäten, RA3 ist die höchste, d. h. reflektiert am meisten Licht, und die Folie simpel mit der Schere zugeschnitten und aufgeklebt. Die 50mm passen genau zwischen zwei Speichen bei 28"/32 Speichen. Demnächst werde ich wieder einmal einen Freund bitten, bei Dunkelheit mit dem Auto an mir vorbei zu fahren und die Wirkung zu bewerten, dann wird man sehen. 1 Meter dieser hoch reflektierenden elastischen Multiprismenfolie kostet übrigens 5,30 EUR (!).
 
Wo ist das Foto @Fafnir?

Du hättest für Deutschland gelbe Folie für Speichenreflektoren gebraucht. Hab ich letzte Woche iwo in der StVo oder Zo gelesen.
Ich hatte noch weiß rumliegen.
Hauptsache leuchtet zurück ;)
Gruß Krischan
 
Du hättest für Deutschland gelbe Folie für Speichenreflektoren gebraucht. Hab ich letzte Woche iwo in der StVo oder Zo gelesen.
Ob gelb oder weiß, zugelassen ist nichts davon, schon gar nichts was man sich selbst zusammenschnippelt.

Ansonsten, die zugelassenen Stäbchenreflektoren sind auch weiß.
 
Ob gelb oder weiß, zugelassen ist nichts davon
Mensch, Leute, @crummel hat sich auf der der ersten Seite des Threats die Mühe gemacht, die Bestimmung einzustellen! Hier geht es um Punkt drei. Übrigens muss eine der Möglichkeiten gewählt werden, nicht alle auf einmal. Aber dein Rad maximal sichtbar zu machen, ist natürlich erlaubt und aus meiner Sicht auch wünschenswert.
"Zugelassen" gibt's hier nicht, das sind Fahrräder und keine Kraftwagen. Es gibt regelkonform und nicht regelkonform.
Die Von Flectr angebotene Lösung entspricht Punkt drei der Bestimmung. Du kannst mehr tun als gefordert, aber zwei Reflekoren (Beschaffenheit nicht definiert) gegenüber liegend tun der Verordnung genüge. Ich habe vier Flächen alle 90 Grad.
Nicht mal die Beschaffenheit der Reflektoren ist näher geregelt.
schon gar nichts was man sich selbst zusammenschnippelt.
Warum so herabwürdigend? Ist eine Folie regelkonform, wenn sie aus einer Stanzmaschine kommt und nicht regelkonform, wenn man sie mit einer Schere zurecht schneidet? Oh, man oh man!
Kommt, wenn ich Zeit dafür habe! Leuchtet aber enorm hell, wirst ja sehen.
 
Hallo,

Mensch, Leute, @crummel hat sich auf der der ersten Seite des Threats die Mühe gemacht, die Bestimmung einzustellen! Hier geht es um Punkt drei. Übrigens muss eine der Möglichkeiten gewählt werden, nicht alle auf einmal. Aber dein Rad maximal sichtbar zu machen, ist natürlich erlaubt und aus meiner Sicht auch wünschenswert.
"Zugelassen" gibt's hier nicht, das sind Fahrräder und keine Kraftwagen. Es gibt regelkonform und nicht regelkonform.

Leider falsch: Nicht regelkonforme Fahrräder dürfen sogar beschlagnahmt werden, zumindest im Wiederholungsfall. Und Crummel hat die Vorschriften nicht vollständig zitiert, die Regel, dass alle Beleuchtungseinrichtungen (Lampen und rückstrahlende Mittel) das Prüfzeichen haben müssen, steht an anderer Stelle im Paragrafen. Maximale Sichtbarkeit ist nicht erlaubt!

Nicht mal die Beschaffenheit der Reflektoren ist näher geregelt.

Du irrst. Allerdings stehen die Regeln nicht in der StVZO, sondern da steht nur, dass das KBA sie zugelassen haben muss. Und das achtet dann auf die Einhaltung der Regeln bezüglich der Beschaffenheit.

Stelle doch bitte keine Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen!

Gruß, Klaus
 
da steht nur, dass das KBA sie zugelassen haben muss
Ja, aber mal schauen, wie lange sich diese Rechtsauffassung hält: Zumindest bei den Fahrtrichtungsanzeigern referenziert der §67 StVZO ja bereits auf Vorschriften für Fahrzeuge de Klasse L.
Ich denke, man muss abwarten, ob die Rechtssprechung zukünftig auch retro-reflektierende Materialien, die bereits für andere Fahrzeuge zugelassen sind, akzeptiert. Ob „bauartgenehmigt“ zukünftig immer „K~~~“ bedeuten wird, bezweifle ich.

Gruß
Christoph
 
Maximale Sichtbarkeit ist nicht erlaubt!
§ 67 Abs. 5 StVO

Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
das Prüfzeichen haben müssen
Stimmt! Könnte hier der Gesetzgeber an den rückwärtigen roten "Z"-Reflektor und den weißen Frontreflektor gedacht haben? Als Notfalleinrichtungen für den plötzlichen Ausfall der Lichtquelle? Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ringförmigen Reflektionsstreifen auf Fahrradmänteln, die im Gesetz als eine der drei Möglichkeiten für Seitenmarkierung verlangt werden, kein KBA-Prüfzeichen haben? (Habe gerade vergeblich auf meinen Mänteln danach gesucht)
Stelle doch bitte keine Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen!
Tja, Wahrheit und Vorschrift. Gerade bei momentan heiß umkämpften Themen wie dem §67 StVZO bemüht sich der Gesetzgeber sicher der gewachsenen Bedeutung gerecht zu werden und in kurzen Intervallen nachzubessern. Unscharfe Formulierungen sind da nicht zu vermeiden. Sollten diese tatsächlich einmal von öffentlichem Interesse werden, wird er sicher präzisieren.
Ich denke, man muss abwarten, ob die Rechtssprechung zukünftig auch retro-reflektierende Materialien, die bereits für andere Fahrzeuge zugelassen sind, akzeptiert. Ob „bauartgenehmigt“ zukünftig immer „K~~~“ bedeuten wird, bezweifle ich.
Das sehe ich genauso!
Ich wollte euch mal eine meiner persönlichen Meinung nach sinnvolle Möglichkeit vorstellen, die Sichtbarkeit/Sicherheit bei Nachtfahrten zu erhöhen. Meiner persönlichen Meinung nach habe ich auch den Vorschriften genügt. Bitte folgt meinem Beispiel nicht!!! Denn ich bin nicht der Gesetzgeber und somit nicht im Besitz der allgemeingültigen Wahrheit!!! Eine Grundsatzdiskussion über gesetzliche Vorschriften habe ich nicht angestrebt und bin somit ab hier OT.
 
Hallo,

§ 67 Abs. 5 StVO
Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

Das ist aber weniger als "maximale Sichtbarkeit". Sicher kann man auch mehrere Speichensticks mit Prüfzeichen an jeder Speiche anbringen, ich verstehe unter "maximal" aber eher vollflächig reflektierende Radverkleidungen, reflektierende Rahmen und aktive Beleuchtung in den Rädern etc.

Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ringförmigen Reflektionsstreifen auf Fahrradmänteln, die im Gesetz als eine der drei Möglichkeiten für Seitenmarkierung verlangt werden, kein KBA-Prüfzeichen haben? (Habe gerade vergeblich auf meinen Mänteln danach gesucht)

Zwei Gründe:
1. Prüfzeichen wurde vergeben, kann aber aus technischen Gründen nicht aufgebracht werden (gab es mal bei einem Reifenhersteller, iIrc Schwalbe).
2. Übergeordnetes Prüfzeichen der EU ist in den Mantel geprägt: https://www.schwalbe.com/de/faq-detailseite/was-muss-man-zu-dem-reflektierenden-streifen-wissen.html

Gruß, Klaus
 
Und ich frage mich, ob das KBA, welches den Begriff KRAFTFAHR im Namen trägt, überhaupt für Radler von Belang ist? :confused:
Ja, ist es. Wenn man sich lange genug durch die (Ver-)Ordnungen unterhalb des Straßenverkehrsgesetzes hangelt, stößt man irgendwann darauf. Und auch darauf, dass die eigentliche Prüfung im LTI in Karlsruhe erfolgt.
Ich fänd's auch besser, wenn das KBA sich um vernünftige (Auslegung der) KFZ-Zulassungsvorschriften kümmern könnte, statt um so einen Fliegensch**ß.
 
Ich fänd's auch besser, wenn das KBA sich um vernünftige (Auslegung der) KFZ-Zulassungsvorschriften kümmern könnte, statt um so einen Fliegensch**ß.
Das KBA sollte dem Umwelt– und nicht dem Verkehrs–Ministerium angegliedert werden. Dann könnte es anfangen, vernünftig zu arbeiten.

Gruß
Christoph
 
Wenn man die StVZO so streng wie bei Kfz auslegt, sind alle Fahrräder verboten, weil die Forderung, dass Reflektoren nicht verdeckt werden dürfen, nicht erfüllbar ist, und zwar nicht nur bei den Pedalreflektoren, sondern auch bei den Speichen- und Reifenreflektoren, denn die werden zwangsweise durch Rahmen und Gabel zweit- oder teilweise verdeckt.
Wenn man die STVO so streng wie bei Fahrrädern auslegt sind fast alle KFZ verboten weil die Forderung dass das Gehör nicht beeinträchtigt werden darf nicht erfüllt wird.
Danach kann man also nicht gehen!
 
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