Flectr Speichenreflektoren

Trotzdem setze ich Konturenband, nach Bedarf geschnitten, ein. Mein Leben ist mir wichtiger als sinnfreie Vorschriften.
 
PS: Viele Trikes wie die von HP sind im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen, weil sie an Schutzblechen Reflektionsfolien ohne KBA-Prüfzeichen und reflektierendes Material an der Sitzbespannung haben.
Da bin ich mir nicht sicher: wenn die üblichen Strahler alle korrekt am Rad sind, dürfen weitere Strahler ohne Zulassung schon dran sein, auch eine Krokodilquietschhupe, Hauptsache, die "helltönende Glocke " ist auch mit an Bord - festgeschraubt, versteht sich.
 
Jetzt oder nie... Anarchie...

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Ist wirklich richtig leicht, mit Blitz hätts auch schön geleuchtet ;)
Gute Nacht, Krischan
 
Da bin ich mir nicht sicher: wenn die üblichen Strahler alle korrekt am Rad sind, dürfen weitere Strahler ohne Zulassung schon dran sein

Nein, alle verwendeten müssen eine Zulassung besitzen:

"§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer für Abblendlicht, auch mit Fernlichtfunktion oder auch mit Tagfahrlichtfunktion, Schlussleuchten, auch mit Bremslichtfunktion, Fahrtrichtungsanzeiger, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen, Felgen oder in den Speichen, weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen für Fahrräder und Fahrradanhänger (§ 67 Absatz 1 bis 5, § 67a Absatz 1);"

Es gibt nur einen Trick: Montage an oder als Gepäck oder Körper.

Gruß, Klaus, der sich bemüht, Vorschriften zu kennen, bevor er gegen sie verstößt
 
(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Kann kein Liegerad mir bekannter Bauart je erfüllen. Könnte einem da die gegnerische Versicherung einen Strick draus drehen?
 
Hallo,

Kann kein Liegerad mir bekannter Bauart je erfüllen.

Bei Liegen ohne Tretlagerüberhöhung wird die Bestimmung erfüllt - zumindest in dem Maße wie bei Aufrechten, nur genau umgekehrt: Von vorne sichtbar, von hinten kaum. Zumindest habe ich bisher vier Liegen besessen, bei denen die Pedalreflektoren sichtbar waren: Tanaro, Ostrad, Anthrotech und Scorpion Plus.

Könnte einem da die gegnerische Versicherung einen Strick draus drehen?

Ich kenne kein entsprechendes Urteil (auch keines, dass irgendeinem Radler fehlende Reflektoren vorgeworfen hätte) und halte es für unwahrscheinlich, außerdem kannst Du den Strick zumindest seit 1.6.2017 an den Händler weiterreichen, denn er hätte das Rad nur StVZO-gemäß ausgerüstet verkaufen dürfen.
Außerdem muss die Versicherung erst einmal darauf kommen, dass Dein Rad entweder keine Pedalreflektoren besaß oder dass diese nicht in die geforderten Richtungen wirken. Und dann stellt sich weiterhin die Frage nach der Relevanz für das Unfallgeschehen. O.k., hätte der Verunfallte das nicht zugelassene Fahrrad nicht benutzt, wäre er nicht verunfallt ...

Wenn man die StVZO so streng wie bei Kfz auslegt, sind alle Fahrräder verboten, weil die Forderung, dass Reflektoren nicht verdeckt werden dürfen, nicht erfüllbar ist, und zwar nicht nur bei den Pedalreflektoren, sondern auch bei den Speichen- und Reifenreflektoren, denn die werden zwangsweise durch Rahmen und Gabel zweit- oder teilweise verdeckt. Zur Erinnerung: Leuchten die Rücklichter eines Autos durch die Speichen eines geladenen Fahrrades hindurch und sind somit zu einem kleinen Teil verdeckt, benötigt der Träger eigene Leuchten, damit das Kfz nicht die Zulassung verliert.

Gruß, Klaus
 
Zur Erinnerung: Leuchten die Rücklichter eines Autos durch die Speichen eines geladenen Fahrrades hindurch und sind somit zu einem kleinen Teil verdeckt, benötigt der Träger eigene Leuchten, damit das Kfz nicht die Zulassung verliert.
Und es ist die Abdeckung durch die Speichen, die dafür den Ausschlag gibt? Es gibt in diesem Fall mindestens zwei Richtungen, aus denen sie auch durch etwas größere zusammenhängende Flächen verdeckt werden.
 
Und es ist die Abdeckung durch die Speichen, die dafür den Ausschlag gibt? Es gibt in diesem Fall mindestens zwei Richtungen, aus denen sie auch durch etwas größere zusammenhängende Flächen verdeckt werden.

Jede Art von Abdeckung erzwingt diese Zusatzleuchten. Sogar die dünnen Speichen.

Das Thema wird für mich durch den Versicherungsgedanken und die Schuldfragen erst so richtig ernst. Bisher war ich tatsächlich immer nur im Sinne einer guten bis sehr guten Sichtbarkeit in Dämmerung und Nacht unterwegs und habe zum Beispiel viele Reflektoren angebracht, die nicht nur hervorragend reflektieren, sondern auch noch schön aussehen. Dabei war es mir egal, ob sie zugelassen sind oder nicht. Aber jetzt?

Die Speichenreflektoren habe ich beim MadMax eingebaut, weil ich sie witzig fand. An jede Speiche, so wie es die StVO vorschreibt. Beim Draufdrücken geht es, beim Fahren nicht. Denn der Schwund war ganz ordentlich. Und gut sah es, genau genommen, auch nicht aus. Da fehlt nur noch ein reflektierender Einkaufskorb hinten drauf. Die trike´sche Hollandradromantik feiert ihre Urständ!

Standardreflektoren sind die hässlichsten Teile aller Lösungen und verabschieden sich mit Freuden aus dem erzwungenen Dienst. Insbesondere die ovalen Einheitsdinger, welche inzwischen nahezu ausschließlich im Markt zu kaufen sind, entwickeln regelrechte Aversionen gegen Speichenräder. Links und rechts der Fahrradwege legen sie beredtes Zeugnis ab für den Unsinn mancher Vorschriften.

Inzwischen gefallen mir nur noch Weißwänder oder Reflexfolien auf den Felgen. Erstere sind zugelassen, nach einigen Fahrten - vor allem im Winter, wenn sie am meisten gebraucht würden - aber kaum noch zu sehen. Die Reflexfolien auf den Felgen sind nicht zugelassen, liefern aber meiner Ansicht nach das beste Ergebnis.


Bleibt im Falle eines Falles nur noch die wahre Ausrede, man habe sich für eine sichere Lösung entschieden, weil die vorgeschriebenen Speichenreflektoren bei einem selbst - wie auch den Leidensgenossen - nicht gehalten hätten, wofür sie bestimmt seien. Wird wahrscheinlich aber wohl wenig nutzen. Also: hoch erhobenen Hauptes trotz liegender Position zum eigenen Tun stehen. Unbill gehört ja irgendwie sowieso zum Leben der Pedaldreher, oder?

Grüße aus Reflexion
Martin
 
Denn der Schwund war ganz ordentlich.
Insbesondere die ovalen Einheitsdinger,
Schon seltsam, wie unterschiedlich die Erfahrungen sind. Wie schon weiter oben erwähnt, habe ich über Jahre und an mehreren Rädern keine großen Verluste an Speichenclips gehabt. Auch die einfachen Reflektoren, die du zu ständig links und rechts der Radwege liegen siehst, haben in meinem Haushalt immer jahrelang gehalten, bzw. halten immer noch.
Und was schön ist oder nicht liegt sowieso im Auge des Betrachters.

Dirk
 
Ich wollte mir extra deswegen beim nächsten Reifentausch auf die Conti GP 4000 SII mit „Reflex“ umsatteln. (25- und 28x622) Hatte auf dem Challange Fujin immer vorne und hinten ein Marathon Racer - mit BackReflex Streifen drauf. Bislang war meine Info das dann der StVZO genüge getan ist, oder?
https://www.continental-reifen.de/fahrrad/reifen/rennrad/grand-prix-4000-s2

In der dunklen Jahreszeit noch aktiv unterstützen mit gescheiter Beleuchtung, Kleidung, Warnweste etc. mach ich natürlich trotzdem... ;)

(Im richtigen Winter fahr ich diese genannte Kombi oben dann natürlich nicht - da sattele ich dann aufs Trike um - vorne 2x Tryker 406, und hinten 559 Marathon Racer - alle drei haben ebenfalls „BlackReflex“ Streifen)
 
Sind die zugelassen.....

Nein, bisher nicht.

.....kurz davor oder werden sie das niemals werden?....

Wer weiß das schon?

Um mal die Ausgangsfrage aufzugreifen:

Wurde von @Klaus d.L. klar und hinreichend beantwortet. (#20)

...habe ich über Jahre und an mehreren Rädern keine großen Verluste an Speichenclips gehabt. ...Auch die einfachen Reflektoren.... haben in meinem Haushalt immer jahrelang gehalten, bzw. halten immer noch....

"Die traditionellen gelben Kunststoff-Reflektoren kranken häufig an dem Mangel zu spröden Materials und technisch unseriöser Befestigungselemente. Die Folge: Sie lösen sich, üblicherweise während der Fahrt, und verhelfen nun nicht mehr zu besserer Sichtbarkeit. Noch schlimmer: Sie können sich in der Vorderradgabel querstellen, das Laufrad blockieren und dem Fahrer einen bösen Sturz bescheren." Zitat ADFC zu "Speichenreflektoren.

Das ist auch meine Erfahrung. @Klaus d.L. berichtet identisches. Nun, vielleicht fährst Du nicht bei jedem Wetter, insbesondere nicht im Winter. Oder Du hast einfach Glück.

Und was schön ist oder nicht liegt sowieso im Auge des Betrachters.

Stimmt. Geht aber nur, solange sie dran sind....


@welverwiesel, ich meine es nicht böse. Aber diese Dinger haben mich schon haufenweise geärgert.
Was bei der Kombination von zugelassenen Speichenreflektoren mit nicht zugelassenen letztlich rechtlich herauskommt, wäre eine prinzipielle Frage.
Im Zweifel Ärger, möchte ich behaupten. Denn auch bei anderen Verkehrsmitteln erlischt durch nicht zugelassene Bauteile die Betriebserlaubnis. Unabhängig davon, ob sie zusätzlich oder ausschließlich Verwendung finden.
Pfeif drauf, sagt der Rebell in meiner bürgerlichen Hülle....ich bin zu alt für solchen Kleinkram!
 
Ja, die Speichen reichen.
Ich meinte den Beweggrund dafür, in diesem Fall Zusatzleuchten zu fordern. Ist es tatsächlich die minimale Abdeckung durch die Speichen, oder ist es der Umstand, dass es in dem Fall zwangsläufig auch leicht schräge Blickrichtungen gibt, aus denen Reifen und Felge vor dem Rücklicht liegen und für eine deutlich größere Abdeckung sorgen?

Genau das ist es nämlich, was an Fahrrädern die beliebten roten Glühwürmchen aus bestimmten Winkeln unsichtbar macht, wenn sie an den Sitzstreben montiert sind.
 
In #20 find ich nix... Ich hab mal hingeschrieben, falls ich Antwort bekomme, poste ich sie hier. Falls jemand besser formuliert, kann er ja ebenfalls nachfragen.
Mich wundert der German award und der Eurobike award, wenn es in D keine Zulassung gibt...

Hi flectr-team,
do the flectrs have a permission to be driven in Germany instead of reflectors with German StVO-permission?
Thanks for answering,
Christian

Gruß Krischan
 
And here is the answer to the first question:

Thanks for your mail.
FLECTR ZERO has no approval for STVZO as yet and for this reason we do not sell it to your home country.

Best regards
Anna
Flectr.bike

Am 30.10.17 um 17:07 schrieb FLECTR (Shopify)

Gruß Krischan, der ohne Wellen-K federleichte Folie verklebt ;) und sich n Pin in "piep" freut xd
 
Hatte auf dem Challange Fujin immer vorne und hinten ein Marathon Racer - mit BackReflex Streifen drauf. Bislang war meine Info das dann der StVZO genüge getan ist, oder?
Korrekt, denn:

StVZO §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern schrieb:
[...]
Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
  1. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
  2. Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
  3. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.
[...]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
 
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