Zuerst stimme ich
@Reinhard zu. Mit weniger Nebensächlichkeiten und ein paar Absätzen im Text wäre die ganze Sache viel weniger anstrengend zu lesen.
Mir war auch bisher nicht bewusst, daß auf Parkplätzen nicht die StVO gilt. Aber die Behauptung, daß es so sei macht Sinn, denn warum sonst gibt es Parkplätze, an denen das an der Einfahrt extra dran steht, daß sie dort gilt! Wenn es der Betreiber also extra festlegen muss.......
Ansonsten sehe ich schon auch eine gewissen Teilschuld bei Dir. Du hast Dich provozieren lassen und bist bewusst neben einem SUV hergefahren.
So was hätte ich mich aus Prinzip schon nicht getraut, obwohl ich eine große Fahne am Trike habe.
Daß der Fahrer des SUV die Kollision nicht mitbekommen hat, kann ich mir durchaus vorstellen. Heutzutage sind die meisten Fahrzeuge sehr gut gekapselt. Wenn der Fahrer dann auch noch das Radio an hat, war's das.
Die Aussage der Polizei.... da gebe ich Dir absolut Recht! Geht gar nicht!
Die Idee von
@1Hz mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist da sicher der beste Weg.
Hast Du eine Privathaftpflicht? Die müßte doch einen Beistand bereitstellen
Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber einem anderen in Haftung steht.
Meine Haftpflicht zahlt also nur dann, wenn ich bei jemand anders einen Schaden verursacht habe und das nicht vorsätzlich geschehen ist.
Rechtsbeistand wird nur von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt.