Ein Betroffenheitsfaden - aber vielleicht ein lehrreicher

Jag

Beiträge
5.433
Hallo,
ich hatte ja schon mehrfach durchlauten lassen, dass ich einen Unfall hatte und dass ich darüber berichten werde, wenn die Sache abgeschlossen ist. Das ist jetzt der Fall. Wie die Sache ausgegangen ist, steht ja schon im Titel. Wer mehr lesen will, hier die ganze Geschichte:

Es war ein mal ein schöner Spätsommerabend. Velomobilist @Ich bog auf einen Supermarktparkplatz ein, um einmal auf ihn herumzufahren. So sparrte er sich das Aussteigen beim Wenden. Als er gerade herauffährt, kommt von links ein VolvoSUV, der ihm die Vorfahrt nehmen will (das meint zumindest @Ich, denn er hatte bisher geglaubt, dass auch auf Parkplätzen die Stvo und damit rechts vor links gilt). @Ich denkt: "So ein Ar***loch! Ich besteh jetzt auf mein Recht." Doch auch der Volvo fährt weiter. Und so fahren @Ich und der Volvo nebenher. Man muss wissen, dass @Ich, seitdem er Liegeradfahrer ist, oftmals so komische Gesten von seinen MitverkehrsteilnehmerInnen bekommt. Diese Gesten können sein: Tippen mit dem Zeigefinger an die Stirn; Hin- und herwinken, wobei der Winker die Handinnenfläche zu seinem Gesicht hält; Knappes Überholen mit Betätigung der Hupe; Verfolgung im Dunkeln mit anschließender Polizeikontrolle. Mittlerweile denkt @Ich, dass es an der quietschgelben Farbe seines Fahrzeugs liegt, welche wohl seine Mitmenschen aggressiv werden lässt. Zudem ist @Ich nicht unprovozierbar. Deshalb denkt @Ich diesem Augenblick ja auch "so ein Arschloch" und fährt neben dem Auto. Beide biegen nebeneinander um eine Kurve und fahren weiter die Parkreihen entlang, @Ich immer auf der rechten Seite. Und @Ich ist neugierig, wie lange das der Volvofahrer wohl so machen will, beschleunigt jetzt aber etwas, um ihn loszuwerden. Auf einmal sieht @Ich das Auto auf sich zügig drauf zu kommen. Es ist ihm schon klar, dass es eng wird, aber in den wenigen Sekunden oder Bruchteilen von Sekunden schafft @Ich noch zu denken: "Der Mensch beherrscht sein Auto; der weiß genau, wann er mit seinem Auto an mir vorbeikommt. Das ist nur eine aggressive Geste." Trotzdem versucht @Ich, nach vorne wegzukommen, aber viel kann er natürlich nicht ausrichten; er hat einen großen Gang drauf. Ja, aber leider ist nicht bloß eine aggressive Geste nur. Es macht einen großen Knall und das Heck des VMs wird seitlich versetzt. Der Volvo fährt auf die Hauptstraße, gibt Gas und ist weg. Natürlich ist das alles in voller Absicht geschehen, denkt sich @Ich. @Ich hat immer damit gerechnet, dass eines Tages mal einer kommt, der ihn "abschießt". Für diesen Fall hatte er sich geschworen, sich das Nummernschild zu merken. Doch es dauert einen kurzen Augenblick, bis er die Gummis seiner Haube offen hat und als er aus dem VM ist, sieht er den Volvo nur noch auf der Hauptstraße von der Seite. Was nun? Sich den Ärger in sich hineinfressen, dass jemand ihn absichtlich gefährlich geschadet hat und nun auch damit davon kommt? Oder die einzige Chance nutzen und ihm hinterherfahren. @Ich wählt zweites. Da @Ich sicher ist, dass das alles in voller Absicht geschehen ist, hofft @Ich, dass der Volvofahrer irgendwo in eine Seitenstraße gefahren ist, um dort den Schaden an seinem Fahrzeug zu begutachten. Deshalb schaut @Ich in jede Seitenstraße, so gut es geht, ohne abzubremsen. Er folgt aber weiter der Hauptstraße. Schließlich sieht er in der Ferne - in vielleicht 500 m - diesen Fahrzeugtyp nach links auf eine Tankstelle fahren. Da fährt natürlich @Ich hin und fragt dann den Fahrer an der Tanksäule: "Waren sie gerade auf dem E****Parkplatz?" Und er sagt: "Ja". "Dann haben Sie mich gerade gerammt." "Was hab ich?..." Und auf einemal erscheint das alles für @Ich in einem ganz anderem Licht. @Ich sucht nach gelber Farbe am Volvo, findet erst eine Stelle, die aber viel höher ist, als die Schramme an seinem Heck. Ok, hat er sich wohl geirrt. Nein, hat er sich nicht: An der rechten Seite seiner Stoßstange (seltsammerweise nur an der rechten Seite) ist gelbe Farbe - exakt in der selben Höhe wie bei @Ich. Der Volvofahrer behauptet, nichts bemerkt gehabt zu haben, und @Ich glabt ihm das. @Ich sagt: "Ich will Sie nicht bestrafen; ich will nur meinen Schaden ersetzt haben." Der Volvofahrer sagt: "Sie können mich garnicht bestrafen; Sie dürfen damit garnicht rumfahren." Naja geschenkt. Polizei kommt irgendwann. Der erste Satz von einem von ihnen: "Wenn Sie damit rumfahren, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn Sie umgefahren werden." Naja - auch geschenkt. @Ich möchte gerne, dass die Polizei eine Probe von der Farbe an der Stoßstange nimmt. Das will die Polizei nicht. Sie haben nichts mit dafür und sie werden ein Foto machen. Als @Ich sagt, dass er Klebeband mit hat und dass er jetzt einen Abdruck wird und die Polizei bittet, diesen zu verwahren, sagen sie: "Sind Sie die Polizei?" Und es sei Sachbeschädigung, wenn @Ich das Auto mit dem Klebestreifen berühre. Ja - soweit zu diesem Tag. Skizze vom Unfallhergang folgt noch.
 
Sachbeschädigung, wenn @Ich das Auto mit dem Klebestreifen berühre
????:oops:????
Wo wäre denn da der "Schaden"?
Was für Vögel z. T. bei der Polizei landen...
Mein lieber Herr Wachtelmeister!

nicht wundern, wenn Sie umgefahren werden.
Macht's nicht gerade besser.

Hat irgendjemand schon den Satz zu einem SUV-Fahrer gehört, wenn er mit sowas rumfahre, müsse er sich nicht wundern, wenn er jemanden umfährt?

Ich vermute, der Schaden liegt unter 5000,- und du findest daher keinen Anwalt?
Ergo wärst du weder
, noch selber Rechtsanwalt (wie von mir vermutet)...
Worst case!
ToiToiToi!
Aber: Ist der Sachverhalt denn strittig?
 
Dass das Hinterrad nicht mehr ganz rund ist, hatte @Ich noch am selben Tag gemerkt. Nach ein paar Tagen sah er dann auch die Ursache: Eine herausgerissene Speiche. @Ich lässt sich von Gingko ein neues Hinterrad bauen. Die Rechnung dafür schickt er dem Unfallverursacher. Nach ca. einer Woche bekommt er einen Anhörungsbogen von der Polizei betreffens der Fahrerflucht. Nach etwa wieder einer Woche ist dann ein Brief von einer Rechtsanwältin in seinem Briefkasten. Nun kann man sich unter Rechtsanwälte immer so schlecht was vorstellen. Deshalb lasst sie uns doch mal Rechtsanwältin Irina, die russische Kampfmaschine, nennen. Nicht falsch verstehen, es gibt auch hübsche russische Frauen. Aber nehmen wir mal an, dass unsere Rechtsanwältin eine Vergangenheit als Diskuswerferin hatte und es dabei bis zur Olympiasiegerin gebracht hatte. Ich will damit nur sagen, dass es eine äußerst kampfbereite Frau ist, die von der Natur (von wem denn sonst?) nicht zu wenig männliche Hormone abbekommen hat. Diese Rechtsanwältin bittet nun @Ich, sich mit der Schadensbegleichung zu gedulden, da es bei ihrem Mandanten um Wichtigeres ginge, nämlich um Fahrerflucht und damit verbunden um seinen Versicherungsschutz. Wenn er jetzt meine Rechnung bezahlen würde, dann wäre das ein Schuldeingeständnis. Also lässt @Ich mit sich reden und wartet ab. Irgendwann bekommt er von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das Verfahren wegen Faherflucht gegen - ach nennen wir ihn doch einfach mal Dr. H., und nehmen wir an, dass er Orthopäde ist und Rechtsanwältin Irin und Dr. H. sich schon vorher kannten, weil Irina Probleme mit ihrer Schulter hat, weil sie früher zu viel Diskus geworfen hat. Also dass dieses Verfahren eingestellt ist, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dr. H. vorsatzlos den Unfallort verlassen hat. Dann schaut @Ich auf sein Konto und stellt fest, dass da noch kein Geld eingegangen ist. Dann schreibt @Ich eine Email an Irina mit der Frage, wo das Geld bleibt. Und diese schreibt zurück: erstens: Dass das Verfahren wegen Fahrerflöucht eingestellt worden ist; zweitens: Dass sie Dr. H. noch der dahinterstehenden Versicherung empfehlen kann, was an @Ich zu zahlen; drittens: und zwar aus einer Reihe von verschiedensten Gründen; viertens: dass sie um mein Verständnis bittet; fünftens: dass keine Zahlung erfolgen wird. Ihr wisst ja bereits; dass man @Ich sogar provozieren kann und genau das geschieht jetzt: @Ich ärgert sich. Er kann die logische Kette nicht nachvollziehen: Verständnis aus einer Reihe von Gründen, die einem nicht genannt werden? Wie soll das gehen? Muss er jetzt noch jemanden, der eine Kristallkugel hat, besuchen? Hätte sie geschrieben, dass sie die Intressen der sie beauftragenden Parteien zu vertreten hat, dann hätte das @Ich verstanden. Aber vor allen Dingen ärgert ihn die Bestimmtheit der Aussage: Es wird keine Zahlung geben. Damit hat Irina direkt in eine Kerbe von ihm getroffen. Nun sieht @Ich keinen anderen Weg, als auch sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Gesagt, getan. Der Rechtsanwalt fragt @Ich nach dem Streitwert. 350 €. Oh nein, dafür kann er nicht arbeiten. Es geht nämlich nach dem Streitwert, denn nur einen Prozentsatz davon kann man als Anwaltskosten der Gegenseite in Rechnung stellen, wenn man denn gewinnt. Und außerdem reicht es nicht: gelbe Farbe zuviel an der Stoßstange und gelbe Farbe zuwenig am VM, dafür aber Abrieb von einer Stoßstange, leider einer Allerweltsstoßstange. Und Parkplatzunfälle - ganz schwierig. Dort gilt nämlich nicht die Stvo, sondern nur gegenseitige Rücksichtnahme.
Somit ist die Sache gegessen und Irina hat Recht behalten. @Ich muss diese bittere Pille schlucken und ist sich noch nicht sicher, welche Auswirkung das auf sein Weltbild hat. Im Moment fühlt er sich als zahloser rechtloser, der so ein komisches Ding fährt, das man aber auch umfahren darf, solange man es nicht übertreibt.
 
denn er hatte bisher geglaubt, dass auch auf Parkplätzen die Stvo und damit rechts vor links gilt
Wenn ich "bisher" lese, hoffe ich, daß du jetzt schlauer bist. Gilt auf Parkplätzen nämlich nicht! Das wurde doch in den letzten Jahren so oft in der Presse mit Gerichtsurteilen breitgetreten, daß ich glaubte, daß wüßte jeder, der sich in den Verkehr wagt. Das nach der Erstbegegnung Nebenherfahren neben dem SUV war ... naja ... suboptimal... Selbst wenn der Fahrer den Unfall anerkannt hätte, vermute ich sogar, daß du vor Gericht sogar >50% Teilschuld zugewiesen bekommen hättest.

Leg's unter "was gelernt" ab, Schaum vom Mund wischen und (jetzt vorsichtiger) weiterfahren. Tröste dich damit: Wenn's ein Oberklasse SUV mit lackierter Stoßstange war und nicht nur deinen Lack an der Staßstange hatte, sondern vielleicht noch einen Kratzer, dann hat der nämlich einen höheren Schaden als du.

Was aber gar nicht geht, sind die "damit dürfe sie überhaupt nicht", "brauchen sich nicht zu wundern" Kommentare :mad:
 
Ich hab ja den Faden: Ein lehrreicher Betroffenheitsfaden genannt. Und für mich war lehrreich, dass ich mich aufgrund meiner Vorurteile hab provozieren lassen. Vorurteile hat man und kann sich auch nicht aussuchen, welche. Aber dass ich mich hab provozieren lassen - das war der eigentliche Fehler. Wär mir das nicht passiert, dann hätte mir einfach so ein A****loch die Vorfahrt genommen und am nächsten Tag hätte ich mich schon nicht mehr dran erinnert. So hatte ich jetzt Gelgenheit, die Willkürlichkeit des Rechtssystems ein wenig kennen zu lernen. (Ich setze übrings große Hoffnung auf die Entwicklung künstlicher Intelligenz für die Rechtssprechung.)
 
Beileid zum Fall aber auch Aufforderung zum nachdenken.
die stvo gilt nicht auf privatgelände, auch wenn da ein Schild steht. Auf Parkplätzen und anderen gemeinsam genutzten Flächen gilt gegenseitige Rücksicht. Es gibt eine ganze Menge Straßenschilde. Welche nicht in der stvo vorkommen, und daher keine rechtliche Bedeutung haben. Z.b. Radfahrer absteigen, oder Rad abstellen verboten, oder frauenparkplatz.

ich darf natürlich Empfehlungen aussprechen und von meinem Hausrecht Gebrauch machen, aber eine Ordnungswidrigkeit ist das nicht, also kein Recht.

sich mit einem Auto um recht haben zu streiten ist keine gute Voraussetzung. AndererSeite zeigt das anwaltliche Schreiben, das treu und glauben nicht hilf, nett mit einem Anwalt geht nicht. Also warten bis die Fahrerflucht geklärt ist, ist nett. Gerade das ist doch der Antrieb.
sonst haken dran und genau wie du gesagt hast, lehrreich. Ich hätte vielmehr auch der Polizei gegenüber eine dienstaufsichtsbeschwerde angefragt und mir dazu Zeugen geholt. Denn die Fahrerflucht war ohne Schaden niedergeschlagen worden, mit Schaden ist das rechtlich ein ganz anderes Thema. Mir ist das auch schon passiert ein extrem leichter parkrempler hatte keine sichtbaren Schäden verursacht, allerdings waren im Plastiklüftungsgitter zwei nippel abgebrochen, schaden über 500 € da war es plötzlich eine Fahrerflucht.
da scheinen die Gerichte anders zu reagieren. Gruß arne
 
Ich setze übrings große Hoffnung auf die Entwicklung künstlicher Intelligenz für die Rechtssprechung.)
.... lieber nicht. Es gibt Untersuchungen zur k. I. und deren Auswirkungen, die gezeigt haben, dass in den USA Schwarzen per se schlechtere Heilungschancen eingeräumt wurden (weil Schwarzsein mit geringerem Einkommen, Gesundheitsstatus,... korrelliert) und sie deshalb z. B. auf Transplantationslisten nach unten rutschten. Insofern war die k. I. rassistisch, ohne dass das so beabsichtigt gewesen wäre.
Solche Algorhytmen haben den Nachteil, ständig angewendet zu werden, sodass jede ihrer Schwächen generell 'greift'.
Das Problem aus dem Beispiel ist übrigens weder den (auftaggebenden) Krankenkassen aufgefallen, noch den Softwareentwicklern, sondern Leuten von der Uni.
Wenn ich das richtig in Erinnrrung habe, meinten einige Bürgerrechtler, dass sie da vereinzelte Rassisten unter den Entscheidern vorzögen, da die nicht unbedingt Systemrelevant würden.
Solange k. I. nicht auch moralische Kategorien beinhaltet - lieber nicht....

Ansonsten wie
Leg's unter "was gelernt" ab
, auch, wenn das schwerfällt. Wär doof, wegen so was noch ein Magengeschwür zu riskieren... Immerhin bist du heilgelieben..
In der Hoffnung, dass das so bleibt,
nupsi
 
Straßenverkehrsordnung hin oder her, der Kraftfahrer ist gemäß der Schilderung schuldig. Problem könnte der Nachweis sein, wobei die Darstellung ja eher darauf schließen lässt, dass gar nicht wirklich bestritten wurde. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Kraftfahrzeugführer in einer höheren Verantwortung steht. Und dass er nichts mitbekommen haben will halte ich für begrenzt glaubwürdig. Man kann es nicht ausschließen, aber die Aussage ergibt nur Sinn, wenn er Dich die ganze Zeit gar nicht gesehen hat.

Das Verhalten der Polizei geht gar nicht. Da hätte ich Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Im Falle eines ggf. gegen den Unfallgegner verlorenen Gerichtsverfahrens bietet sich hier auch die Option, dann ersatzweise Schadensersatz von der Polizei einzuklagen, da diese die Beweissicherung verweigert hat und insgesamt durch ihre Voreingenommenheit zu deinen Ungunsten gewirkt hat. Man kann das Verhalten der Polizei auch als Strafvereitelung im Amt auslegen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde jedenfalls hätte ich wahrscheinlich auch schon deswegen gemacht, um entsprechend im Vorfeld bereits zu dokumentieren. Zielführend ist bei einer solchen Beschwerde, diese sehr freundlich und konstruktiv zu verfassen. Zweck ist letztendlich Bewustseinsschaffung sowie Dokumentation. Richtig geschrieben hätte diese auch eine positiven Einfluss auf die Frage der Unfallflucht nehmen können.

Wenn der gegnerische Anwalt was von abwarten bzgl. der Forderung erzählt, würde ich im Gegenzug ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Kostet um die 30 €. Dafür braucht man keinen Anwalt. Im Formular kann man dann auch ankreuzen, ob automatisch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll, wenn die Gegenseite die Schuld nicht anerkennt oder ob dann noch mal nachgefragt werden soll. Man geht also bis auf die 30 € erst mal kein Risiko ein. Die Gegenseite hier muss sich aber dann überlegen, ob sie lieber 350 € zahlt oder ggf. nach einem Gerichtsverfahren noch höhere Kosten sowie Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen will. Sollte man sich dann selber, da die Gegenseite doch abgelehnt hat, entschließen, ein Gerichtsverfahren zu führen, braucht man auch dafür keinen Anwalt. Es reicht völlig aus, aus eigener Sicht das Geschehen darzulegen. Auch das minimiert die Risiken. Der gegnerische Anwalt wäre ja wegen der geringen Schadenshöhe auch nicht so teuer und die Gerichtskosten auch nicht. Muss man halt abwägen.

Unbeschadet bleibt aber die richtige Erkenntnis, dass es nicht zielführend ist, sich provozieren zu lassen. Allerdings ist es auch nicht zielführend, sich als williges Opfer zu verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein Rechtsbeistand aufgrund zu geringem Streitwert seine Mitarbeit verweigern darf.

Hast Du eine Privathaftpflicht? Die müßte doch einen Beistand bereitstellen

Falls da wirklich keiner zu verpflichten ist.

Hier ein Aufruf ins Forum, da muss doch ein Anwalt im Forum sein, der auch nur des Rechtes wegen bereit ist @Ich zu vertreten.

Ich überweise @Ich 20€ wenn es darum geht Geld für nen Anwalt aufzutreiben weil der für Streitwert nicht Arbeiten möchte! Machen andere auch mit?

Ich fände es unerträglich wenn der Schädigende so ohne Not aus der Sache raus kommt.
 
Dienstaufsichtsbeschwerde

Was der Bewusstseinsschaffung sehr dienlich sein kann, ist, explizit auch darauf hinzuweisen, dass es einem nicht darum geht, einen Polizisten zu schädigen, da man für deren aufopferungsvollen Dienste generell dankbar sei und auch verstehen würde, dass es nicht immer leicht für die Polizei sei, alles richtig zu machen. Man kann das insofern auch Petition nennen. Bzw. muss man es als Bürger gar nicht benennen. Die staatlichen Organe sind dann verpflichtet, eine solche Eingabe in der Weise zu behandeln, die im Sinne der Eingabe zielführend ist.
 
Geld direkt für die Reparatur zu sammeln

Ich verstehe Deine intension,
Mir geht es darum das Recht einzufordern.

Mich Ärgert der Umgang der Menschen um @Ich mit Ihm.

Ich möchte nicht dazu beitragen, dass verständnissvolle Menschen einem anderen mit Geldmitteln unter die Arme greifen.

In dem Fall hätte @Ich in seinem Titel zu einem Spendenaufruf hingewiesen.
 
Mir geht es darum das Recht einzufordern.
Ausgehend von jetziger Situation wäre hierzu eine Eingabe wie oben beschrieben bei der Polizei zielführend. Neben dem Argument, dass das Verhalten der Polizei geeignet war, die Verkehrssicherheit zu verringern, kann man jetzt auch argumentieren, dass darüber hinaus jetzt ein Schaden entstanden sei, auf dem man sitzen bleibe. Hier auf die Polizei einzuwirken hat eine viel größere Wirkung als sie bei einemVerfahren gegen den Unfallgegner möglich wäre. Und es hilft, den Frust abzuarbeiten. Wobei sich das nicht in der Eingabe wiederspiegeln darf. Denn wenn es als Querulantentum wahrgenommen wird, reduziert das die Wirkung.

Und möchte man den Unfallgegner treffen, kostet das nur 30 € sowie das Ausfüllen eine Formulares. Siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Forderung mit Frist hat die Gegenseite überhaupt keine Verpflichtung zur Zahlung
Natürlich nicht. Aber sie muss, um das abzuwenden, widersprechen. Und dies muss sie in dem Bewusstsein tun, ein Risiko einzugehen. Das beinhaltet eine gewisse Auseinandersetzung. Kostet also schon mal Zeit und Nerven. Und auch ein Anwalt zur Beratung kostet in irgend einer Form. Selbst bei einem befreundetem Anwalt. Dann muss man nämlich einem Freund auf die Nerven gehen. Und wenn man dann hinterher nicht das Risiko eines Verfahrens eingehen möchte, hat man all das mit nur 30 € erreicht. So jemand überlegt sich in der Regel danach eher, wie er sich im Verkehr verhält.
 
Um das mal ins Bewusstein zu rücken:

Wenn man etwas erreichen will, muss man dafür nicht unbedingt ein Gerichtsverfahren führen. Und führt man es, muss man es nicht gewinnen. Ich habe schon einige Fälle gewonnen, obwohl ich das Gerichtsverfahren, dass dazu gehörte, verloren habe. Oder eben nur mit potentiellen Rechtsfolgen taktiert habe.

Free your mind. Think different. Darauf sind die Gegenseiten nicht vorbereitet. Und oft ohnmächtig dagegen.
 
Schade das der Bericht so unverständlich ist bzw. so schwer zu lesen.

Oder: Das bär es echt schwer ich zu lesen findet, weil ich nur ein Pseudonym ist und nicht ich ist und daher die Fälle nicht zu ich passt, wie man es erwarten würde wenn ich in der Ich-form schreiben würde aber nicht kann weil ich lieber ich ........ .

Aber Danke für den Beitrag
 
Volvofahrer behauptet, nichts bemerkt gehabt zu haben, und @Ich glabt ihm das
das ist alles zusammen keine schöne Geschichte, aber wahrscheinlich musst Du es damit ruhen lassen. Und davon ausgehen, dass er Dich nicht wirklich absichtlich rammen wollte, und dass er halt eine gute Anwältin hat.
 
Zurück
Oben Unten