Ein Betroffenheitsfaden - aber vielleicht ein lehrreicher

Die StVO gilt, solange die Fläche öffentlich zugänglich ist. Gegenseitige Rücksicht ist die wichtigste Vorgabe der StVO (§1).
Ist es aber andererseits konform mit StVO (§1) gewesen, neben dem SUV herzufahren?

Unabhängig von dem für mein Bauchgefühl indiskutablen Verhalten der Polizei und auch dem indiskutablen Verhalten des Unfallgegners sehe ich schon eine gewisse Mitverantwortung am Hergang. Die allerdings das weitere Verhalten des SUFF-Fahrers in keiner Weise rechtfertigt.
 
Und davon ausgehen, dass er Dich nicht wirklich absichtlich rammen wollte, und dass er halt eine gute Anwältin hat.
Ja, das glaube ich ihm. Nur finde ich es blöd, dass daraus auch abgeleitet wird, dass man mir nix zahlen muss. Ist ungefähr so als wenn ich im Laden beim Rückwärtsgehen ein Regal umreiße und dann sage, dafür kann ich nix, weil ich hinten keine Augen habe.
Aber nein, so ist es natürlich nicht. Einer der vielen verschiedensten Gründe, weshalb die Anwältin eine Zahlung an mich nicht empfehlen kann, ist sicherlich, dass ich keinen Anwalt finden werde, der für den Streitwert tätig werden würde. Und ich denke nicht, dass ich ohne Anwalt irgendeine Chance auf Erfolg hätte.
Der Anwalt, bei dem ich heute war, hat mir empfohlen, dem Unfallverursacher noch ein paar Reifenkiller (weiß nicht wie die heißen) hinter die Reifen zu legen und damit die Sache abzuschließen. Ich hätte aber mehr Lust, einen Kanister Bio-Ethanol zu kaufen und damit Irinas Auto ...
Aber ich ziehe auch etwas positives aus dem Erlebnis, nämlich dass man vor rechtlicher Verfolgung ziemlich sicher ist, solange man nix zugibt.
 
Ist es aber andererseits konform mit StVO (§1) gewesen, neben dem SUV herzufahren?
Bestimmt nicht. Aber dass ich eine zeitlang nebenhergefahren bin, hab ich der Gegenseite nicht erzählt, kann also keine Rolle gespielt haben in der Beurteilung, ob mir eine Entschädigung zusteht. Es war auf jeden Fall nicht besonders klug von mir und hätte ich gewusst, in welcher Gefahr ich mich befinde, hätte ich es auch nicht gemacht. Ich hab meine Lektion gelernt.
 
weshalb die Anwältin eine Zahlung an mich nicht empfehlen kann ist sicherlich, dass ich keinen Anwalt finden werde, der für den Streitwert tätig werden würde.
Wenn der Unfallgegner einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist nicht erkennbar, ob der nun von Deinem Anwalt oder von Dir selber beauftragt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gegenseite von einer anwaltlichen Tätigkeit ausgeht. Diese muss sich also jetzt überlegen, ob sie ein Verfahren führen will oder nicht. Und das vor dem Hintergrund, dass sie sich über das eigene Unrecht bewusst ist. Der Ausweg: 350 € zzgl. der 30 € für den Mahnbescheid zahlen und gut ist.

Hättest Du das nach dem ersten Gespräch gemacht, wäre die Erfolgsaussicht sehr groß gewesen. Aber auch jetzt. Die Anwältin hat Dich über den Tisch gezogen. Sie traut Dir mithin nicht zu, so einen Mahnbescheid selber in Auftrag zu geben. Also geht sie, wahrscheinlich auch ohne groß darüber nachzudenken, von anwaltlicher Tätigkeit aus. Und von Substanz. Der Mahnbescheid aber wird gar nicht bei ihr eingehen.

Wie war eigentlich das Gespräch mit der Anwältin? Bei ihr im Büro? Und trotz konkretem Termin musstest Du noch etwas warten, wofür sie sich natürlich entschuldigte? Und ihre Sitzposition war etwas höher als Deine? Oder nur schriftlich? Oder telefonisch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Rechtsanwältin bittet nun @Ich, sich mit der Schadensbegleichung zu gedulden, da es bei ihrem Mandanten um Wichtigeres ginge, nämlich um Fahrerflucht und damit verbunden um seinen Versicherungsschutz. Wenn er jetzt meine Rechnung bezahlen würde, dann wäre das ein Schuldeingeständnis.
Versicherungsschutz? Bei 350 €? Da ist es besser, das selber zu bezahlen, weil die Erhöhung der Prämie einem teurer zu stehen kommt.
Schuldeingeständnis? Im Gegenteil! Zunächst einmal sind das zwei verschieden Angelegenheiten. Die Frage der Schadensregulierung und die Frage Unfallflucht. Hätte er den Schaden anstandslos reguliert, hätte er bzgl. der Unfallflucht ja darauf verweisen können, wenn dies nicht stillschweigend sowieso vermutet worden wäre, dass er ja den Schaden sofort reguliert hätte, da er nun mal nicht zu denen gehört, die sich ihrer Verantwortung entziehen.

So weit so gut. Die hat Dich also von A bis Z belogen. Warum glaubst Du ihr eigentlich den Stuss, den sie Dir zuletzt erzählt hat? Obwohl er Dir ja selber schon spanisch vorkam?
 
Ja, das glaube ich ihm.
Ich nicht. Und alles, was sonst von dem Typen kam, inklusive der "Anwältin", die ja noch nicht mal mandiert war, war nicht nur unglaubwürdig sondern gelogen. Und er entzieht sich seiner Verantwortung.

Hier kann man auch mit genau diesem Hinweis, dass er offenbar zu denen gehört, die sich mit Lug und Trug der Verantwortung entziehen, Widerspruch gegen den Entscheid bzgl. Fahrerflucht einlegen. Kostet nichts. Oder an passender Stelle damit drohen.
 
Aber diese Argumente hatten wir doch schon mal alle auf dem Tisch, im älteren Faden zu dem Thema. Einzig und allein die Verfahrenseinstellung und das neben dem SUFF herfahren waren für mich neue Informationen.

Den Vorschlag mit dem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid finde ich übrigens gut.
 
gerichtlichen Mahnbescheid
kann das nicht der andere auch?
also 2000 Eur Rechnung für Austausch der Stoßstange, weil Kratzer dran waren.
Es ist für mich nicht eindeutig, wer jetzt Schuld hat, wegen der geltenden gegenseitigen Rücksicht auf Parkplätzen.
 
Es ist für mich nicht eindeutig, wer jetzt Schuld hat
Der aktuelle Stand der polizeilichen Ermittlungen ist doch, dass nicht auf Fahrerflucht plädiert wird, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Fahrer tatsächlich nichts gemerkt hätte. Auch ansonsten ist der gesamte Tenor, dass dies gar nicht zur Debatte steht. Die Schuldfrage ist völlig klar.
 
Hmmm, was sag ich nu ohne mich gleich in sämtliche verfügbare Nesseln zu setzen.
Wir haben ein fremdes Privatgelände das als Parkplatz erkennbar ist und auch so genutzt wird.
Nun nutzt jemand diese Gelände als Spielwiese und verhält sich nicht der üblichen Gewohnheit entsprechend. Auf einem Parkplatz erwartet man Parkplatzsuch- und Ruhenden Verkehr.
Nun kollidiert ein anderer Nutzer, der den Platz bestimmungsgemäß nutzen möchte, mit dem Spieler.
Der Nutzer mit der mißbräuchlichen Nutzung und dem untypischen Verhalten macht nun einen Terz, holt sich moralische Unterstützung, Lob und Mitleid in seiner Blase. Für Kinder unter 10 Jahren kein untypisches Verhalten und auch so zu erwarten.
Für einen erwachsenen Menschen, ich nenns mal, wunderlich.
Fällig wäre ein Hausverbot, der Grundstückseigentümer hat das Hausrecht, und der Ausgleich des angerichteten Schadens. Und zwar des Schadens der durch die mißbräuchliche Nutzung entstanden ist.
Pupertäre Kraftmeierei ala "ich fahr nebenher und geb nicht nach" zeugt von Mängeln im Sozialverhalten, vor allem noch auf fremden Grund.
Bin ich irgendwo als Gast versuche ich möglichst wenig lästig zu fallen, also ich im Rahmen meiner Möglichkeiten, und nicht den anderen Gästen meine Verhaltensformen aufzuzwingen.
 
Noch zwei Gründe zur Schuldfrage: zum einen hat weder der Fahrer noch seine "Anwältin" etwas in dieser Richtung angedeutet. Und das hätten die getan, wenn die Möglichkeit bestanden hätte. Und wer aufmerksam gelesen hat, dem ist das Schuldeingeständnis des Fahrers nicht entgangen.
 
Was soll ich machen außer daraus meine Lehren ziehen?! Zu den Lehren gehört z.B. auch, dass ich mich beim Türöffnen, wenns mal in der Parklücke etwas eng ist, mich nicht mehr schere, wenn meine Tür am Nachbarfahrzeug antrifft. Ich geb nix zu und kann sowieso keiner einklagen.
 
Wir haben ein fremdes Privatgelände das als Parkplatz erkennbar ist und auch so genutzt wird.
Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelände, welches von @Ich in gleicher Weise finanziert wird. Nämlich jedes mal, wenn er einkaufen geht. Auch spielt er da nicht. Er nutzt es als Wendemöglichkeit. Angesichts des Kraftverkehres geht das teils nicht so gut, da dieser sehr viel Platz beansprucht und gefährlich ist. Hierzu auf einen Parkplatz auszuweichen, ist absolut legitim und vernünftig. Unabhängig davon berechtigt das niemanden, ihn abzuschießen. Und so, wie offenbar überlesen wurde, dass der Fahrer ein Schuldeingeständnis ausgesprochen hat, wurde offenbar auch überlesen, dass er damit auch eine Absicht nahegelegt hat. Unabhängig aber auch davon bleibt das Sachbeschädigung, die entsprechend reguliert werden muss.
 
Ich weiß auch nicht, was das sachlich für einen Unterschied machen würde, wenn ich vorher eingekauft hätte und danach an dieser Stelle gerammt worden wäre.
Aber gut, kann ja jeder sehen wie er will. Mir ging es in erster Linie nicht um Geld, mir ging es darum zu sagen, Stopp, so geht das nicht. Auch wenn ich etwas übersehe, bin ich dafür verantwortlich, weshalb ich mir größte Mühe geben werden, nichts zu übersehen. Aber das interessiert offensichtlich nur mich und dieses Intresse dan aus eigener Tasche zu finanzieren hab ich auch keine Lust.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgrund der recht wirren Darstellung, Texte ohne Absatz und überflüssigen Nebensächlichkeiten (Russin etc.) fällt es zumindest mir schwer einen Kommentar in die eine oder andere Richtung abzugeben … Außer, dass Thema ist hier eigentlich überflüssig.
 
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