Dashcam

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Hallo zusammen.
Nachdem mich am Dienstag fast ein SUV platt gemacht hat denke ich über die Anschaffung einer Camera
(soll an das Zox ) nach Welche Modelle sind empfehlenswert?
Anschaffungskosten?

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
Also ich bin ja mit meiner ION Air Pro ganz zufrieden… Gibt es mittlerweile für <100€ (y)
 
Hallo zusammen,
ich dachte eher an dieses
Cycliq Unisex fly12 CE
oder ein ähnliches Modell.

mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
Hi,
ich habe seit zwei Wochen eine Cycliq Fly12 CE.

Bisher gefällt mir:
  • Sehr gute Bildqualität. Bei Tageslicht sind Nummernschilder anderer Autos glasklar zu erkennen.
  • Sehr einfache Bedienung.
  • Akustische Betriebszustandkontrolle.
  • Sehr lange Akkulaufzeit (bei meinen täglichen Fahrten zur Arbeit brauche ich nur 1x/Woche laden).
  • Vollautomatisches Sichern des Videomaterials bei einem Unfall. - Wichtig für den Fall, dass es einen so erwischt hat, daß man z.B. die Cam nicht mehr bedienen/abstellen kann.
  • Robustes Gehäuse.
  • Mit einer Lenkerhalterung aus Alu sitzt sie SEHR stabil und steif am Rad, so daß man problemlos auf die elektronische Bildstabilisierung verzichten kann (dann ist der Bildwinkel etwas größer).
  • Die Konfiguration über die Smartphone-App funktioniert hervorragend.
Was mir nicht so gefällt:
  • Videos können nicht über die App angeschaut werden (wg. BlueTooth connection). Man muß dazu immer die Speicherkarte herausnehmen und per Card-Reader auf einem anderen Gerät anschauen.
    Für unterwegs habe ich mir da einen microSD-Card-Reader im ultra-Micro-format zugelegt, den ich in der Geldbörse immer dabei habe. Damit kann man dann relativ einfach die Videos z.B. auf dem Smartphone anschauen.
  • Die mitgelieferte Lenkerhalterung scheint etwas schwach ausgelegt zu sein. Ich habe sie erst gar nicht montiert, sondern gleich zu einer aus Metall gegriffen.
  • Wer die mitgelieferte Fangleine benutzen will, vermisst an der Lenkerhalterung eine sinnvolle Befestigungsmöglichkeit. Momentan tüdel ich sie zwei, drei mal um den Sockel und stecke dann die Kamera drauf. Funktioniert, ist kaum Aufwand, erscheint aber verbesserungsfähig.
Ich hatte natürlich - quasi zur Premiere - gleich zwei Fälle, in denen ich von PKW-Fahrern übel gefährdet wurde. Die glasklaren Aufnahmen davon vermitteln das Gefühl im Ernstfall ein sehr aussagekräftiges Beweismittel in der Hand zu halten.
In einem Fall fuhr ich in einer Engstelle, an deren Ende eine PKW-Fahrerin kurz wartete und dann doch wild in meine Richtung gestikulierend und schimpfend losfuhr, so daß mir nur noch scharfes Bremsen und Ausweichen zwischen zwei parkende Autos blieb.
Auf den Aufnahmen davon ist nicht nur der ganze Ablauf und das Nummernschild zu erkennen, sondern man kann bei der Frau auch die Schimpfworte von den Lippen ablesen. Vor Gericht sicher ein Fest....
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für den guten und umfassenden Bericht. Ich habe noch nicht verstanden, wie Du die Dashcam am VM montiert hast. Könntest Du dazu nochmal was schreiben?
Ich fand bisjetzt die Kamera von @Jupp am überzeugendsten, hatte aber wegen fehlender Alternative und des Preises bislang eine Entscheidung vertagt...

Grüße Ivo
 
Vor Gericht sicher ein Fest....

Sooo sicher ist das vermutlich gar nicht. Erlaubt ist ja u.a. nur die Schleifenlösung, also ständiges Überschreiben der Aufnahme. Wie lange eine Schleife dauern darf ohne Datenschutzrechtlich beanstandet zu werden weiß ich nicht. Der auf Video Aufgenommene hat möglicherweise Schmerzensgeldanspruch wenn die Aufnahme nicht erlaubt war. Da muss das Unfallopfer ausrechnen, ob es sich dann noch lohnt Schadenersatz zu fordern. Was auch möglich ist: der auf Video aufgenommene beantragt die Löschung der unerlaubten Aufnahme. Dann gibt es ein Wettrennen wer sich zuerst durchsetzen kann: das Unfallopfer mit dem Antrag die Videoaufnahme verwenden zu dürfen, oder der Unfallverusacher mit dem Antrag auf Löschung des Videos.
 
....sollte, sofern es noch kann, darauf hinwirken, dass dass Ermittlungen gegen ihn (den Geschädigten mit der Dashcam)
aufgenommen werden, dann kann das Film-Material verwendet werden, niemand kann auf löschen klagen, aber es findet eine Verwertung statt, die nicht zu seinen Ungunsten ausfallen dürfte.
Diese Auswertung wiederum kann, bei eindeutiger Shuldlage für den Verursacher auch nicht folgenlos bleiben
 
Erlaubt ist ja u.a. nur die Schleifenlösung,
Erwägungsgründe Nr. 18 der DSGVO: Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich
Bisher hatte ich meine Kamera eigentlich nur
a) bei Strecken mit Erinnerungswert fürs spätere sentimentale Nachradeln in Seniorenheim und/oder
b) als Gedächtnisstütze fürs private Hobby Openstreetmap oder Verkehrsplanung
dran. Für kurze Strecken im Alltag war ich meist zu faul, die dranzuschrauben ...

Nachdem ich kürzlich nach 2,5a wieder in meiner alten Heimat war und das sogar mit Rad und ich die Kamera wirklich nur wegen a) und b) mitlaufen lassen wollte, aber an 4 Tagen 4 "Beifänge" auf Band landeten, werde ich wohl die Tage mal ausprobieren, ob diese meine Argumentation auch tragfähig ist ...:whistle:
 
Hallo oDKo
lad doch mal einige Filme oder einen von der Dascam hoch so kann man sich über die Qualität ein Urteil erlauben.
mfg
und GOOD BIKE
Gerd
 
Wenn man die DashCsn Aufnahmen als Beweismittel nehmen möchte, dass wäre es ja eigentlich sinnvoll, d,ass diese 360Grad aufhahmen macht,

Gibt es solche in halbwegs klein?
Das Teil müsste dann auch irgend wie “zu oberst“ fixiert werden, schwierig, wenn man das nicht auf dem Helm machen will.
Hat jemand eine Idee ?
 

Anderer Meinung:
Nach Auffassung des BGH betrifft die Datenverarbeitung beim Einsatz von Dashcams den öffentlichen Raum und ist daher nicht als ausschließlich persönlich oder familiär anzusehen (BGH, VI ZR 233/17 Rn. 22; EuGH, Urteil vom 11.12.2014, Rs. C?212/13, ECLI:EU:C:2014:2428, Rn. 33). Die Haushaltsausnahme, die nunmehr in Art. 2 Abs. 2 lit. c) DSGVO verankert ist, greift deshalb nicht.

Quelle:
www.zpoblog.de/?p=6527

Siehe auch diese Anmerkung bei Juris, hinter dieser weiterleitung von dejure:
https://dejure.org/ext/bd59b540a8b044e697ba122bd8564cde
 
Siehe auch diese Anmerkung bei Juris, hinter dieser weiterleitung von dejure:
https://dejure.org/ext/bd59b540a8b044e697ba122bd8564cde
Die Fly 12 CE hat einige Elemente des "Privacy by Design" implementiert:
Die Aufnahme erfolgt in Segmenten (z.B. 5 min), die, wenn sie keine weitere Verwendung haben, automatisch wieder überschrieben werden. Wenn ein Unfall passiert und die Kamera eine signifikante Lageveränderung (z.B. Seitenneigungswinkel > 60°) erkennt oder durch Drücken einer gesonderten Taste, wird das aktuelle Segment automatisch vor dem weiteren Überschreiben gesichert (durch setzen eines später wieder aufhebbaren Schreibschutzes).
Damit sollte eigentlich die Verhältnismäßigkeit der Aufnahme in Bezug auf Dritte einigermaßen gewahrt sein. Aber das ist letztlich ein Punkt, der sicher in Zukunft durch Gerichte noch genauer ausgestaltet wird.

Für mich liegt aber der Verwendungsgrund der Kamera gar nicht primär in der Verkehrsüberwachung. Den Ausschlag zum Kauf der Fly 12 gaben eigentlich zwei andere Punkte:
Ich wollte eine einfach zu bedienende Actioncam haben, die eine sehr lange Akkulaufzeit hat, damit ich längere Touren für private, sportliche Zwecke aufnehmen kann. Für mich interessante Segmente werden gesichert, und dann später beim Videoschnitt verwendet.
Zum zweiten wollte ich zusätzlich zu meiner fest installierten Lichtanlage (am Rahmen) eine lenkermontierte Lampe für schwierig ausleuchtbare Streckenabschnitte (z.B. Wälder) haben.
Die Fly 12 erfüllt beide Anforderungen in einem Gerät.

Als rein optionale Anwendung sehe ich die Beweissicherung bei einem Unfall. Auch hier bietet die Fly12 durch die Sensorik eine sinnvolle Funktion, die wohl zur Zeit keine andere Kamera bietet.
Bei der Beweissicherung sind für mich höchstens Fälle interessant, in denen mir ein Sach- oder gar Personenschaden entstand. Das Videomaterial käme aber auch nur dann in Frage, falls sich der Unfallhergang nicht anderweitig beweisen ließe. An der Beweissicherung von Ordnungswidrigkeiten oder Bagatellen habe ich keinerlei Interesse.
Letzteres war auch tatsächlich ein Punkt über den ich relativ ausführlich nachgedacht habe und den ich für mich eindeutig beantworten kann. Die Beschäftigung mit OWis, begangen durch andere, bringt nur Frust und führt zu Nichts. Ich verwende meine Zeit lieber für erfreuliche Dinge.

Mit den weiter oben erwähnten Fällen habe ich mich nur deswegen beschäftigt weil ich natürlich neugierig war, wie weit die Aufnahmen im Ernstfall überhaupt brauchbare Informationen geben. Die Segmente sind natürlich gleich nach der Sichtung wieder überschrieben worden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da geht's um anlasslose Aufzeichnungen.

Ich glaub der Anlass spielt keine Rolle. Der Anlass, sein Haus zu schützen, ist jedenfalls nicht ausschließlich „persönlich oder familiär“ und damit verboten. Entscheidend scheint der Ort zu sein:

Soweit sich eine Videoüberwachung [...] auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten auf diese Weise verarbeitet, kann sie nicht als eine ausschließlich „persönliche oder familiäre“ Tätigkeit [...] angesehen werden.

Aufnahmen wären dann nur erlaubt, wenn sie innerhalb der ausschließlich persönlichen oder familiären Sphäre erfolgen.
 
Besser jeder läuft mit einer Dashcam rum, als ein Rechtssystem, wo Otto Normalbürger nix mehr versteht ...
 
Entscheidend scheint der Ort zu sein:
Im Zitierten geht's um feste Überwachungsanlagen, noch mal ein anderes Thema.
Nun, ich werde demnächst Erfahrungen damit haben, nachdem ich gestern einen Brief mit einer Sammlung von Anzeigen eingeworfen habe.
War kürzlich in der alten Heimat zwecks Klassentreffen und hatte das Normalrad mit, um an 4 Tagen davor/danach noch bissele die Stadt anzuschauen, was sich in 2,5 Jahren so tat, und auch abzuradeln für's persönliche Archiv und OSM-Verbesserungen und an allen 4 Tagen passierte anzeigenswertes, nicht nur der übliche Alltagswahnsinn ... Das war mir dann etwas zu viel und überwand so die Schwelle, mal aktiv zu werden ...
 
Im Zitierten geht's um feste Überwachungsanlagen, noch mal ein anderes Thema.

Im Zitierten stehen Sätze, die nach meinem Eindruck über den Einzelfall hinaus allgemeine Gültigkeit haben. Eine Anwaltskanzlei sah das zumindest im Jahr 2015 ähnlich, im Zusammenhang mit Kamera-Drohnen, auf Grundlage des von mir zitierten Urteil:
Es kommt nicht nur darauf an, dass zu persönlichen Zwecken erhoben wird, sondern auch dass die Datenerhebung nur innerhalb der sozialen Sphäre des Erhebenden stattfindet!
Quelle:
https://www.ferner-alsdorf.de/daten...n-durch-private__rechtsanwalt-alsdorf__20222/

Ganz allgemein noch dieser Hinweis zu unerlaubten Aufnahmen, die aber im Zivilprozess verwendet werden dürfen:
das Bußgeld für den Verstoß gegen den Datenschutz wird angeblich nicht im Bagatellbereich liegen:
https://www.jurion.de/news/384094/V...ess-Greger-zum-Urteil-des-BGH-vom-15-05-2018/
 
Das ist doch veraltet, sonst wären Fotos nur noch bei geschlossener Gesellschaft erlaubt.

Ich hab noch nichts von Bußgeldern für Urlaubsfotos gehört.
 
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