Dashcam

Wie lang ist denn dann "länger"?

Alles was länger dauert als für eine Unfallrekonstruktion nötig. So fünf Minuten vielleicht.
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Das würde z.B. bedeuten, das geschätzte 50% aller aus dem europäischen Raum stammenden YouTube Videos, die seit Inkrafttreten der DSGVO aufgezeichnet wurden, verboten sein müßten. Oder anders formuliert: jeder, der ein im öffentlichen Raum aufgenommenes Video dort hoch lädt, müßte nun mit einer Ahndung respektive schwerer Geldbuße rechnen. Wo sind die hundertausenden Kläger? Kommen die noch? Oder wird hier nur ein riesen "Experten"-Wind um nichts gemacht?

Oder es ist so wie mit Falsch-Parken: eigentlich verboten und man müßte mit Ahndung rechnen. Aber vielfach von den Offiziellen ausdrücklich geduldet.
 
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