Ja, vor allem denen, die nur sich selbst auf Koste aller anderen schützen wollen und sich damit hinter der Regierungsmeinung verschanzen. Die sind es denen Empathie abgeht. Zum Beispiel mit den Kindern und Jugendlichen, die nur in geringem Ausmaß zur Pandemie beitragen, aber so mit am stärkesten zu leiden haben. Zum Beispiel mit den Menschen in Pflegeheimen, die man im letzten Winter reihenweise hat krepieren lassen und denen man den Schutz explizit verweigert hatte, obwohl man die Mittel dazu gehabt hätte.
Dass unsere Regirung sich weigert, sogar einen qualitativen Pfad heraus aus der Pandemie zu planen, ist eigentlich der beste Beleg für meine oben geäußerte Einschätzung. Schon früh im letzten jahr hatte ich ja mehrfach die Befürchtung geäußert, dass man diese Pandemie für andere politische Zwecke ausnutzen wolle, die mit der Bekäfung der Krankheit wenig bis gar nichts zu tun haben. Diese Befürchtung hat sich in der Verganenheit leider immer wieder bestätigt. Und amit stehe ich nicht allein:
Dr. Hans-Joachim Maaz, Arzt, Psychiater, Psychotherapeut, Psychonanalytiker, langjähriger Vorsitzender der „Deutsche Gesellschaft für analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologie“ diagnostiziert eine „Kollektive Angststörung von nationaler Tragweite ... ,wobei vor allem kritische Stimmen ausgegrenzt bis diffamiert werden. Der Angstkomplex lässt zunehmend eine autoritär-totalitäre Normopathie entstehen.“
Leute, besinnt Euch doch endlich wieder auf Euch selbst.
„Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise waren intensiv und vielfältig, und ihre rechtsstaatliche Aufarbeitung ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Und die Erosion unserer Freiheitsrechte hat auch keineswegs mit der Corona-Krise begonnen, sondern wurde durch die Pandemie lediglich erheblich beschleunigt. (…) Auch das allgemeine legitime Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, rechtfertigt nicht jeden Grundrechtseingriff. Nutzen und Schaden müssen stets in einem angemessenen Verhältnis stehen, und die Beweislast für das Vorliegen der Verhältnismäßigkeit trägt der Staat. Schwerwiegende Freiheitsbeschränkungen aus bloßer Vorsorge sollte es künftig nicht mehr geben. (…) Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden. Es wurde nicht generell, aber doch teilweise ziemlich irrational, widersprüchlich, kopflos und im Übermaß reagiert.“
Wer sagt das? Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts (Die Welt, 6.10.21)