Corona-Virus

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Es geht aber doch nicht um den grundsätzlichen Nutzen von Masken, sondern um die Frage "Nutzen wozu?" und "Ist der Aufwand noch angemessen?"

Kurz vor dem Lockdown habe ich beispielsweise darüber nachgedacht, ob ich meine Masken bei der Arbeit aufsetzen sollte, habe aber stattdessen bestimmte (Risiko-) Kunden nicht mehr bedient und auch riskantere Teiltätigkeiten nicht mehr durchgeführt.

Und auch jetzt sollte man sich schon fragen, ob wir in den Regionen, die bereits seit einiger Zeit komplett oder nahezu Corona-frei sind, immer noch die gleichen Maßstäbe anlgen müssen wie hier im Ballungsgebiet. Und wir müssen und fragen, wie groß der Nutzen in welcher Situation wirklich ist. Und zwar vor dem Hintergrund, dass die Reproduktionszahl bereits vor dem Lockdown unter 1 war - was einen ganz groben Hinweis darauf geben dürfte, welche Maßnahmen einen nur geringen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie gehabt hatten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch an das weit weit oben zitierter Poster der WHO erinnern, in dem aufgeführt worden ist, welche Maßnahmen viel brächten und welche nicht.
 
Zum Thema Herdenimmunität: Zumindest in NL sind wir noch weit davon entfernt. Die Untersuchungen unter Blutspendern (7000 Freiwillige) ergaben in der ersten Aprilwoche ~3% Menschen mit Antikörpern und in der 2.-3. Maiwoche ~5,5% (noch nicht ganz fertig, kann noch um +/-0,5% schwanken).
 
Ich bin in Deutschland wo es keinen Lockdown gab. Dafür musste man auf andere Methoden setzen um die Verbreitung zu verringern, wo es geht Abstand halten und sonst wenigstens die Flugweite verringern war die Taktik. Das hat wohl ziemlich gut funktioniert.
 
Ich bin in Deutschland wo es keinen Lockdown gab.

Wie nennst du es denn wenn:
- bis auf Lebensmittel- und Hygienegeschäfte alle Geschäfte schließen müssen,
- Zahlreiche Gewerbe schließen müssen,
- Versammlungen jeder Art verboten sind,
- die Menschen sich nur noch in einem 15 km um ihren Wohnsitz bewegen dürfen,
- zum Verlassen der Wohnung triftige Gründe (Versorgung, Arbeit mit Präsenzpflicht, Sport, Pflege von Angehörigen, Arztbesuche) zwingend erforderlich sind,
- jegliche private Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Hausstand oder Kernfamilie gehören verboten sind,
- alle Kitas und Schulen geschlossen sind,
- die Spielplätze mit Gittern abgesperrt sind,
- massiv Bußgelder auch gegen Privatpersonen bei Verstößen verhängt werden,
- die Polizei in den Parks patroulliert?

Ich nenne das Lockdown.

viele Grüße

Christoph
 
bis auf Lebensmittel- und Hygienegeschäfte alle Geschäfte schließen müssen,
Geöffnet waren hier anfangs:
Einzelhandel für Lebensmittel,
Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte,
Apotheken,
Sanitätshäuser,
Drogerien,
Tankstellen,
Banken und Sparkassen,
Poststellen,
Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
der Zeitungsverkauf,
Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
Hofläden und Raiffeisenmärkte
Das wurde dann angepasst: Fahrradwerkstätten durften öffnen, Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios und Massagepraxen mussten schließen.
Nachzulesen hier

Ich nenne das Lockdown.
Ein Lockdown ist eine Ausgangssperre. Wir hatten stattdessen Kontaktverbote.
Du darfst die gerne Lockdown nennen, sind halt keine Ausgangssperre, siehe auch vorigen Link.

Gruß,

Tim
 
Ein Lockdown ist eine Ausgangssperre. Wir hatten stattdessen Kontaktverbote.

Wir hatten hier in Sachsen und in Bayern definitiv eine Ausgangs- und Kontaktsperre. Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftige Gründe war verboten. Treffen mit Menschen (Ausnahme Kinder und Lebenspartner), die nicht im eigenen Haushalt wohnen waren verboten. Die Ausgangssperre war im Vergleich zu Spanien, Frankreich und Italien milde, weil die triftigen Gründe recht weit gefasst waren. Aber es gab sie inkl. Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 km.

»Grundsätzlich gilt auch bei uns in Sachsen nach wie vor: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählen weiterhin der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen.

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

1. § 2 Abs. 1 VO:
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Bußgeld: 150 Euro

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356

viele Grüße

Christoph
 
Wir hatten hier in Sachsen und in Bayern definitiv eine Ausgangs- und Kontaktsperre.
In Bayern gab es definitiv keine Ausgangssperre, nur eine Ausgangsbeschränkung. Das hatte ich Dir schonmal geantwortet, hier noch einmal hieraus, was alles erlaubt war:
(4) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
(5) Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren

Gruß,

Tim
 
Geöffnet waren hier anfangs:

Das war hier enger gefasst:
Einzelhandel für Lebensmittel, der selbstproduzierenden und vermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetriebe, der Hofläden, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, des Zeitungsverkaufs sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen, Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschuler-zeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf

Aber du hast insofern recht, dass Banken, Post, Zeitungsläden, Tierbedarf und Gartenmärkte (mit eigener Prod.), Tankstellen und Fahrzeugwerkstätten zusätzlich zu Hygiene (Gesundheit) und Lebensmittel offen hatten. Es war halt das aller notwendigste des täglichen Bedarfs + selbstprod. Gartenmärkte (warum auch immer).

viele Grüße

Christoph
 
Ein Lockdown ist eine Ausgangssperre. Wir hatten stattdessen Kontaktverbote.
Wir hatten Ausgangsbeschränkungen. Als die in Kraft traten, fuhren Polizei- und Feuerwehr-PKW mit Lautsprechern durch die Städte und haben Bandansagen abgespielt, bei denen aufgezählt war, was noch erlaubt ist. Sport und Spazierengehen war nicht dabei. Das hat für etwas Irritation gesorgt und wurde anschließend in anderen Medien damit erklärt, dass die Ansagen auf 30s Länge beschränkt sind.
 
Wir hatten Ausgangsbeschränkungen. Als die in Kraft traten, fuhren Polizei- und Feuerwehr-PKW mit Lautsprechern durch die Städte und haben Bandansagen abgespielt, bei denen aufgezählt war, was noch erlaubt ist. Sport und Spazierengehen war nicht dabei. Das hat für etwas Irritation gesorgt und wurde anschließend in anderen Medien damit erklärt, dass die Ansagen auf 30s Länge beschränkt sind.
In Baden-Württemberg flog nur der Zeppelin-NT, um aufzupassen. Der Bevölkerung wurde zugetraut, sich selber zu informieren.

Gruß,

Tim
 
In Bayern gab es definitiv keine Ausgangssperre, nur eine Ausgangsbeschränkung. Das hatte ich Dir schonmal geantwortet, hier noch einmal hieraus, was alles erlaubt war:

Na dann vergleich mal mit Italien:
Offen sind nur die absolut unabdingbaren Einrichtungen, also Lebensmittelläden, Apotheken, Arztpraxen, Banken und Postämter, sowie einige wenige mehr, über deren unverzichtbaren Nutzen man vielleicht verhandeln könnte, etwa die Tabakläden.

Nach einer Woche hat sich das eingespielt. Wobei: Italiens Innenministerium schiebt noch immer täglich nach, was mit den einzelnen Verordnungen genau gemeint ist. Was ist mit Joggen, mit Fahrradfahren, was mit Spazieren, den Hund ausführen? Die Grundregel lautet so: Niemand verlässt das Haus, außer er hat einen sehr wichtigen, unaufschiebbaren Grund wie Essen einkaufen, Arztbesuch, Arbeit, die sich nicht im Home-Office verrichten lässt.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-italien-leben-1.4846908

Nochmal die Formulierung aus Sachsen, das die Regeln ziemlich analog zu Bayern hatte:
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählen weiterhin der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356

Bayern
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

(3) Triftige Gründe im Sinn des Abs. 2 sind insbesondere:

  1. 1.die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  2. 2.die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
  3. 3.Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (insbesondere Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 2); nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
  4. 4.der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. 5.die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  6. 6.die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  7. 7.Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
  8. 8.Handlungen zur Versorgung von Tieren.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Erkläre mir bitte den wesentlichen Unterschied. Nur weil ein MP sagt: "es gibt keine Ausgangssperre sondern nur Ausgangsbeschränkungen", muss das noch lange nicht wahr sein. Schließlich hatte 1961 auch "niemand die Absicht eine Mauer zu errichten."

Polizeiliche Durchsetzung erfolgte hier auch ein paar Bsp.:
https://www.l-iz.de/melder/polizeim...-Allgemeinverfuegung-am-Cospudener-See-323605
https://www.t-online.de/nachrichten...icht-mehr-allein-auf-der-parkbank-sitzen.html
https://www.mdr.de/sachsen/corona-bussgelder-strafen-polizei-kontakt-beschraenkungen-100.html

viele Grüße

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkläre mir bitte den wesentlichen Unterschied.
Hier ist z.B. einer: In Italien wurden fast alle Firmen geschlossen, in Deutschland wurden nur Einzelhändler und Kontaktberufe geschlossen.
Ich bekam mehrfach Post von Industriefirmen, die um Nachweis baten, daß sie essentiell notwendigen Firmen Bauteile liefern, damit sie wieder öffnen dürften.
Oder aus Deinem Link: Einkaufen nur allein, Einlassbegrenzungen in Supermärkte, Masken- und Handschuhpflicht. Maskenpflicht gabs bei uns erst mit den Lockerungen.
Die landesweiten Kontrollen - ich wurde erst nach Lockerung auf der Fahrt zu meinen Eltern kontrolliert - weil ich den für Radfahrer freigegebenen Forstweg in Sigmaringen ignoriert hatte.

Ergo: In Deutschland wurden Kontakte außerhalb der Familie begrenzt, in Italien das komplette Land.

Gruß,

Tim
 
Moin Tim,
Ergo: In Deutschland wurden Kontakte außerhalb der Familie begrenzt ..
und natürlich Firmen in ihren Mitarbeiter- und Kundenkontakten, Zielsetzung von Home Office als Alternative, reisende Händler oder Vertreter ..

Einschränkungen in DE sind/waren nicht ohne.. doch keinesfalls vergleichbar mit kompletten Lockdowns anderer Länder oder Landesteile. Selbst, wenn die Auswirkungen für einen Mitbürger vergleichbar liegen, ist keine vergleichbare Komplettquarantäne gegeben.

Schon, dass sich Bundesländer die Regeln selbst zurechtlegen können(!), wie sie es gerne wollen.. Bayern mit härteren Kontrollen / Kontaktsperren, andere Bundesländer mit eher milden Vorgehensweisen, dito bzgl. der Strafmaße, einige Bundesländer beließen es bei Verwarnungen, solange nur privat Vorschriften gebrochen wurden, andere gingen rigoros vor..

Das alles entspricht nicht einem kompletten landesweiten Lockdown.

Freundliche Grüße
Wolf
 
Ergo: In Deutschland wurden Kontakte außerhalb der Familie begrenzt, in Italien das komplette Land.

Richtig, aber am Kern, der Frage ob es Ausgangssperren (Lockdown) gab oder nicht vorbei. Wenn man die klassische Definition anlegt, gab es diese:

Verbot auszugehen (1a), das Haus, die Wohnung, die Kaserne zu verlassen.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Ausgangssperre

Das Wort Ausgangsbeschränkungen ist Coronaneusprech eine von Herrn Kurz eingeführte und von Herrn Söder und Co. übernommene Differenzierung, die ich ablehne, weil sie in meinen Augen ein übler Euphemismus und nur dem Framing der Regierungen dient ist.

Zur Unterscheidung von Ausgangssperren mit ausnahmslosem Ausgehverbot und der Situation, in der es (weitreichende) Möglichkeiten gibt, das Haus zu verlassen, sprachen die österreichische Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie von Ausgangsbeschränkungen (siehe unten). Diese sprachliche Differenzierung wurde in Folge von anderen Bundesländern und von den Medien übernommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangssperre?wprov=sfla1

Das die Härte unterschiedlich war habe ich auch nie angezweifelt.

viele Grüße

Christoph
 
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