Brainstorming: 4-Rad Velomobil

Ich möchte so ein Teil zum Pendeln als Autoersatz nehmen. Also nur leicht geschwitzt morgens in der Arbeit ankommen. Niemand wird hier ernsthaft der Meinung sein, dass man mit 100W Eigenleistung mit einem 4rädrigen Aerodynamisch nicht ganz perfekten und mit Pedelec-Antrieb 40kg schweren 25km/h-Velomobil dauerhaft 40km/h fahren kann.
Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.

Mir ist das zu wenig. Ich möchte auch verschnupft und bei Gegenwind noch entspannt mit 40-45km/h in die Arbeit fahren können.

Wenn ich es mir richtig geben will versuche ich mit 60km/h zurück zu fahren. Genau so mache ich es jetzt mit dem Pedelec auch.

Das hört sich sehr nach Twike an.
Warum hast Du keins, was stört Dich?

Gruß,

Tim
 
Das hört sich sehr nach Twike an.
Warum hast Du keins, was stört Dich?

Gruß,

Tim

Hallo Tim,

der Vergleich zum Twike hinkt schon etwas, das ist viel schwerer größer und >45km/h, das Konzept ist aber sicher nicht schlecht.

Es steht Dir doch frei ein 4rädriges Velomobil ohne oder mit 25km/h Pedelec Antrieb zu erwerben. Aber massentauglich als Autoersatz ist es nicht.
Autoersatz muss nicht bedeuten, dass man Moped fahren kann, aber es muss die Möglichkeit geben mit einer Erkältung entspannt in die Arbeit zu pedalieren, sonst muss ich genau dann wieder ins Auto steigen...

Wenn das Velomobil mit kräftigem Muskeleinsatz statt 43km/h-46km/h läuft ist das für mich genug Ansporn ordentlich mit zu helfen. Ich mache also trotzdem Sport und drücke so den Stromverbrauch.

Ich fahre übrigens einen Sunrider mit 45km/h Zulassung. Ein Vierrädriges Gefährt wäre mir aber lieber :)
 
Sorry für die leichte Gehässigkeit, aber das liest sich wie Twike, aber solo.
Ja, halb so groß, halb so schnell und ein Viertel des Gewichts. Das Twike finde ich ein tolles Konzept und es macht zu zweit sicher viel Spaß. Aber um alleine zur Arbeit zu fahren, ist es zu groß und zu schwer und dadurch ist der Anteil der eigenen Trittleistung zu klein. Außerdem ist es zu teuer.

Wir müssen uns im gesetzlichen Rahmen bewegen und da gibt es nur die 45km/h Zulassung die ich als Sinnvoll erachte. Natürlich darf man damit nicht auf den Radweg, wenn man da aber rücksichtsvoll fährt und man dem Fahrer auch noch ansieht dass er strampelt, dann sagt da in der Regel niemand was.

Weiterhin ist die Strafe, sollte man mit dem 45km/h Gefährt auf dem Radweg hochgenommen werden eher überschaubar.
Ganz im Gegensatz zu ich habe ein 25km/h Velomobil mit E-Antrieb und das läuft zu schnell. Das wird richtig teuer!!!

Ich möchte so ein Teil zum Pendeln als Autoersatz nehmen. Also nur leicht geschwitzt morgens in der Arbeit ankommen. Niemand wird hier ernsthaft der Meinung sein, dass man mit 100W Eigenleistung mit einem 4rädrigen Aerodynamisch nicht ganz perfekten und mit Pedelec-Antrieb 40kg schweren 25km/h-Velomobil dauerhaft 40km/h fahren kann.
Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.

Mir ist das zu wenig. Ich möchte auch verschnupft und bei Gegenwind noch entspannt mit 40-45km/h in die Arbeit fahren können.

Wenn ich es mir richtig geben will versuche ich mit 60km/h zurück zu fahren.
Genau das ist auch mein Anliegen.
 
Ich fahre übrigens einen Sunrider mit 45km/h Zulassung. Ein Vierrädriges Gefährt wäre mir aber lieber :)
Du sprachst von Pedelec, ich war von einem Einspurer mit 45 km/h-Zulassung ausgegangen. Mit Deinem Lastenheft wäre das Twike halt die beste Lösung, kein Sunrider schafft 60 km/h, das Twike halt schon.
und drücke so den Stromverbrauch.
Jedem seine Motivation. Für die Cents würde ich nicht buckeln. Vielleicht, wenn sonst die Reichweite nicht weit genug reichen würde.

dadurch ist der Anteil der eigenen Trittleistung zu klein.
Das gilt schon bei Deinem Lastenheft, wenn es der Realität angepasst ist, daher für mich kein Unterschied zum Twike.

Gruß,

Tim
 
Das hast Du falsch verstanden, 60km/h steht nicht im Lastenheft. Wenn ich auf dem Rückweg versuche 60km/h zu fahren kann ich mich auch mit dem Sunrider auspowern obwohl der einen Gasgriff hat wo man garnicht treten müsste :)

P.s.: Einspurer mit 45km/h Zulassung hab ich auch schon den dritten, kann ich empfehlen, seitdem ich Pedelec fahre, fahre ich mehr denn je :)
 
Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.
Aber nur, wenn es bergauf geht oder die Aerodynamik völlig daneben ist.

Ich hätte gerne - egal ob Vierrad oder nicht - ein mitlenkendes Abschleppgestänge ala NL, aber gut gedämpft, damit sich unsynchrone Tretbewegungen nicht aufschaukeln.

Grüße,
André
 
Hier ist auch gleich eine 45 km/h Betriebserlaubnis zu nennen, die optional vom Hersteller angeboten werden sollte.
Ab 1.1.2016 müsste eine 45 km/h Betriebserlaubnis vom Hersteller nach VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 angeboten werden:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=EN
(Wer den Text zur alten Verordnung in Word von mir bekommen hat bekommt auch den der neuen ;-)
Eine Zulassung nach alter EU-Verortung scheint zumindest in 2016 im Rahmen einer Übergangsregelung noch möglich.
Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung sind weiterhin Fahrräder und nicht betroffen.
 
Ab 1.1.2016 müsste eine 45 km/h Betriebserlaubnis vom Hersteller nach VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 angeboten werden:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=EN
Das ist insofern falsch, weil es dort um eine Typgenehmigung (ergo die s.g. S-Pedelecs mit COC) geht. In dem Text steht nämlich auch ...
Diese Verordnung gilt nicht für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen.
... was viel sinnvoller ist bei den geringen hiesigen Stückzahlen (auch Akkurad oder Leiba haben nur Einzelgenehmigungen, also eine KKR-Betriebserlaubnis).

Wer den Text zur alten Verordnung in Word von mir bekommen hat bekommt auch den der neuen ;-)
Es wäre sinnvoller, in Zeiten der Krypto-Trojaner nicht ausrechnet Word, Excel o.ä. zu nehmen ...
 
Ich wünsche mir für den nächsten Autosalon in Genf einen Stand den sich Velomobiel.nl, Velomo.eu und Intercitybike.nl zusammen teilen um dort der Weltöffentlichkeit ihre vierrädrigen Gefährte zu präsentieren. Dürfte interessant werden was die Zeitungen danach schreiben...
 
Hat denn schon mal jemand die Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Überwachung (AKE) zur KKR-Einzelbetriebserlaubnis gesehen?
Damit hätte man dann ja einen Katalog zum "Abarbeiten"
 
Bei der Fülle der Beiträge weiß ich jetzt nicht mehr ob das Thema" Bremsen an mehrspurigen Fahrrädern " schon angesprochen wurde, denn in der (österreichischen) Fahrradverordnung heißt es unter
mehrspurige Fahrräder : " die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken."
Ich denke in D wird es nicht anders sein . Daher vermutlich die 2 Scheibenbremsen die man im letzten Blogbeitrag hinten am QV sehen kann. Alle Neukonstrukteure würden vermutlich gut daran tun 4 Bremsen schon einzuplanen , denn mit einem vierrädrigen Vm sollte man schon alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten gerade was die Sicherheit betrifft, denn damit ist man noch mehr "bunter Hund" als mit einem 3rädrigen.
 
heißt das: für mich in österr. kann im Falle eines Unfalles es dann heißen: Mitschuld, weil das Trike nur vorne 2 Bremsen hat, und hinten keine ?
 
Danke (ist schon peinlich!) aber ich hatte die 4 Bremsen Lösung nur mit der 45kmh Einzelgenehmigung in Verbindung gebracht.
heißt das: für mich in österr. kann im Falle eines Unfalles es dann heißen: Mitschuld, weil das Trike nur vorne 2 Bremsen hat, und hinten keine ?
Geht eigentlich daraus hervor , und das gilt auch für alle Velomobile die keine HRBremse haben (einige haben ja , glaube ich, eine Art Alibibremse montiert).
Eine Verkehrskontrolle wird wahrscheinlich (bei mir war es jedenfalls bis jetzt so) aus Unkenntnis des genauen Textes der Fahrradverkehrsordnung nichts beanstanden (außer den üblichen Argumenten...)aber im Falle eines Unfalls könnte es tatsächlich eng werden.

§ 2
Text
Mehrspurige Fahrräder

§ 2. Die Bestimmungen des § 1 gelten für mehrspurige Fahrräder mit folgenden Maßgaben:

1.

es müssen jeweils zwei Rücklichter und Rückstrahler in gleicher Höhe so angebracht sein, dass sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen;

2.

die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken;

3.

wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss abweichend von § 1 Abs. 1 Z 7 für jede beförderte Person lediglich ein eigener Sitz vorhanden sein.

§ 3
Text
 
@Kulle Kann ich mir nicht vorstellen, denn die zweite Person HAT ja einen eigenen Sitz auf der Zweisitzer Sitzbank.
Es geht darum, daß du dein Fahrzeug ungehindert durch den Verkehr chauffieren kannst, d. h. es sollte dir möglichst niemand auf dem Schoß, den Schultern oder sonstwo sitzen.

;) Minikettwiesel
 
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