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Ich möchte so ein Teil zum Pendeln als Autoersatz nehmen. Also nur leicht geschwitzt morgens in der Arbeit ankommen. Niemand wird hier ernsthaft der Meinung sein, dass man mit 100W Eigenleistung mit einem 4rädrigen Aerodynamisch nicht ganz perfekten und mit Pedelec-Antrieb 40kg schweren 25km/h-Velomobil dauerhaft 40km/h fahren kann.
Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.
Mir ist das zu wenig. Ich möchte auch verschnupft und bei Gegenwind noch entspannt mit 40-45km/h in die Arbeit fahren können.
Wenn ich es mir richtig geben will versuche ich mit 60km/h zurück zu fahren. Genau so mache ich es jetzt mit dem Pedelec auch.
Das hört sich sehr nach Twike an.
Warum hast Du keins, was stört Dich?
Gruß,
Tim
Ja, halb so groß, halb so schnell und ein Viertel des Gewichts. Das Twike finde ich ein tolles Konzept und es macht zu zweit sicher viel Spaß. Aber um alleine zur Arbeit zu fahren, ist es zu groß und zu schwer und dadurch ist der Anteil der eigenen Trittleistung zu klein. Außerdem ist es zu teuer.Sorry für die leichte Gehässigkeit, aber das liest sich wie Twike, aber solo.
Genau das ist auch mein Anliegen.Wir müssen uns im gesetzlichen Rahmen bewegen und da gibt es nur die 45km/h Zulassung die ich als Sinnvoll erachte. Natürlich darf man damit nicht auf den Radweg, wenn man da aber rücksichtsvoll fährt und man dem Fahrer auch noch ansieht dass er strampelt, dann sagt da in der Regel niemand was.
Weiterhin ist die Strafe, sollte man mit dem 45km/h Gefährt auf dem Radweg hochgenommen werden eher überschaubar.
Ganz im Gegensatz zu ich habe ein 25km/h Velomobil mit E-Antrieb und das läuft zu schnell. Das wird richtig teuer!!!
Ich möchte so ein Teil zum Pendeln als Autoersatz nehmen. Also nur leicht geschwitzt morgens in der Arbeit ankommen. Niemand wird hier ernsthaft der Meinung sein, dass man mit 100W Eigenleistung mit einem 4rädrigen Aerodynamisch nicht ganz perfekten und mit Pedelec-Antrieb 40kg schweren 25km/h-Velomobil dauerhaft 40km/h fahren kann.
Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.
Mir ist das zu wenig. Ich möchte auch verschnupft und bei Gegenwind noch entspannt mit 40-45km/h in die Arbeit fahren können.
Wenn ich es mir richtig geben will versuche ich mit 60km/h zurück zu fahren.
Du sprachst von Pedelec, ich war von einem Einspurer mit 45 km/h-Zulassung ausgegangen. Mit Deinem Lastenheft wäre das Twike halt die beste Lösung, kein Sunrider schafft 60 km/h, das Twike halt schon.Ich fahre übrigens einen Sunrider mit 45km/h Zulassung. Ein Vierrädriges Gefährt wäre mir aber lieber
Jedem seine Motivation. Für die Cents würde ich nicht buckeln. Vielleicht, wenn sonst die Reichweite nicht weit genug reichen würde.und drücke so den Stromverbrauch.
Das gilt schon bei Deinem Lastenheft, wenn es der Realität angepasst ist, daher für mich kein Unterschied zum Twike.dadurch ist der Anteil der eigenen Trittleistung zu klein.
Ich hoffe dass sich sich 20 Jahre später und durch die Beschränkung auf einen Fahrer und 45 km/h eine deutlich leichtere Lösung als das Twike bauen lässt.Das gilt schon bei Deinem Lastenheft, wenn es der Realität angepasst ist, daher für mich kein Unterschied zum Twike.
Ich fahre übrigens einen Sunrider mit 45km/h Zulassung. Ein Vierrädriges Gefährt wäre mir aber lieber
Aber nur, wenn es bergauf geht oder die Aerodynamik völlig daneben ist.Im Endeffekt wird man da zwischen 30km/h und der 25km/h Abschaltung herum schwanken. An schlechten Tagen mit Gegenwind sind es dann genau die 25km/h.
Ab 1.1.2016 müsste eine 45 km/h Betriebserlaubnis vom Hersteller nach VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 angeboten werden:Hier ist auch gleich eine 45 km/h Betriebserlaubnis zu nennen, die optional vom Hersteller angeboten werden sollte.
Das ist insofern falsch, weil es dort um eine Typgenehmigung (ergo die s.g. S-Pedelecs mit COC) geht. In dem Text steht nämlich auch ...Ab 1.1.2016 müsste eine 45 km/h Betriebserlaubnis vom Hersteller nach VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 angeboten werden:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=EN
... was viel sinnvoller ist bei den geringen hiesigen Stückzahlen (auch Akkurad oder Leiba haben nur Einzelgenehmigungen, also eine KKR-Betriebserlaubnis).Diese Verordnung gilt nicht für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen.
Es wäre sinnvoller, in Zeiten der Krypto-Trojaner nicht ausrechnet Word, Excel o.ä. zu nehmen ...Wer den Text zur alten Verordnung in Word von mir bekommen hat bekommt auch den der neuen ;-)
Danke (ist schon peinlich!) aber ich hatte die 4 Bremsen Lösung nur mit der 45kmh Einzelgenehmigung in Verbindung gebracht.@volker : Beitrag #1 ...
Geht eigentlich daraus hervor , und das gilt auch für alle Velomobile die keine HRBremse haben (einige haben ja , glaube ich, eine Art Alibibremse montiert).heißt das: für mich in österr. kann im Falle eines Unfalles es dann heißen: Mitschuld, weil das Trike nur vorne 2 Bremsen hat, und hinten keine ?
Also darf ich mit meiner durchgehenden Sitzbank nicht in Österreich fahren.wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss abweichend von § 1 Abs. 1 Z 7 für jede beförderte Person lediglich ein eigener Sitz vorhanden sein.