Alleweder von LKW gestreift

AW: Alleweder von LKW gestreift

Ich selbst hatte im September einen Unfall mit eindeutiger Schuldfrage. Der Unfallgegner ist lieb und nett - aber die Versicherung nicht. Der Schaden ist immer noch nicht vollständig beglichen. Den Schriftverkehr übernimmt ein Anwalt.
Das ist vielleicht dein Fehler gewesen, bei mir haben die Versicherungen immer alle Forderungen beglichen bevor ein Anwalt sich damit befasst hat.
Beispiel: Motorrad vor 6 Jahren für 3750 € gekauft, Versicherung überweist 5000 € kurz bevor ich, wie angekündigt, nen Anwalt beauftrage.

Bloß nicht die gegnerische Versicherung nach einem Gutachter fragen!!!
Lieber einen eigenen beauftragen.
Den muss die Versicherung dann aber nicht bezahlen, oder?

Felix
 
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Hi,

so wie es nette und weniger nette Unfallgegner gibt, gibt es auch nette oder weniger nette Versicherungen. Freu Dich, dass Du es ohne Anwalt geregelt bekommen hast. Auch ich habe mich zunächst mit der Versicherung persönlich in Verbindung gesetzt. War auch notwendig, da sie nicht selbstständig auf mich zugekommen ist.

Ferner ist ein Anwalt auch hilfreich bei der Festlegung der Höhe des Schmerzengelds, des Nutzungsausfalls ...

Und nochmals nett und weniger nett: Natürlich gibt es nette und weniger nette verunfallte Liegeradler. Du bist sicher einer der netten. :D Und ich? :rolleyes:
Aber es war doch nett von mir, die Versicherung um die nötigen Formulare zu bitten oder:D

Viele Grüße,
Christian

Das ist vielleicht dein Fehler gewesen, bei mir haben die Versicherungen immer alle Forderungen beglichen bevor ein Anwalt sich damit befasst hat.
Felix
 
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Hallo Peter,

habe ich auch gesehen ... glaube aber eher nicht, dass das was taugt. Es gibt aber ein Rückgaberecht ...
 
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Bloß nicht die gegnerische Versicherung nach einem Gutachter fragen!!!
Lieber einen eigenen beauftragen.

Den muss die Versicherung dann aber nicht bezahlen, oder?
Doch. Bei eindeutiger Schuldfrage am besten Rechtsanwalt und Sachverständigen gleich selbst beauftragen, die gegnerische Versicherung muss die Kosten für beide übernehmen. BTDT.
 
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Deine Geschichte ist für mich persönlich jedenfalls mal wieder die Rechtfertigung dafür, wo es irgend möglich ist die Rad- und Witschaftswege zu nutzen.
Bitte nicht einzelne Unfälle als Belege für ein statistisches Risiko nehmen!

Zudem gehen Unfälle im Längsverkehr, zu denen dieser gehört, oft noch glimpflich aus. Schwerwiegende Folgen haben für Radfahrer dagegen oft Unfälle mit ab- und einbiegenden Kfz, vor allem mit rechtsabbiegenden Lkw, wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt. Wer sich davor schützen will, der fährt am besten dort, wo er Knotenpunkte, besonders die unübersichtlichen, vermeidet: auf der Fahrbahn.
 
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Bitte nicht einzelne Unfälle als Belege für ein statistisches Risiko nehmen!
Für meine persönliche Situation und Fahrstrecke gilt das aber nicht. Und nichts anderes habe ich geschrieben.
Jeder muß das für sich beurteilen, Pauschalierungen helfen nicht. Und wo ich es für mich verantworten kann, fahre ich natürlich auch auf der Straße :eek:

Die wenigen Punkte, wo es auf dem Radweg unübersichtlich wird (vier bis fünf auf 25km, davon nur 3km innerorts), fahre ich noch aufmerksamer, zur Not langsam und versuche für die Träumer, Telefonierer und Popler mitzudenken. Das schließt auch ein, das ich grundsätzlich bereit und willens bin, auf meine Vorfahrt zu verzichten.

Unfälle passieren, und meist müssen die Falschen die Konsequenzen tragen. Ich möchte nicht dazu gehören.

Aber das gehört hier eigentlich nicht her ;)

Markus
 
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Klingt ganz gut, was das Ergebnis angeht. Allerdings würde mich interessieren, wie genau das gelaufen ist. So wie sich das liest, hat man dem LKW-Fahrer vor Ort die Bilder gezeigt und er hat nachgegeben. Interessant wäre, was die Bilder wert wären, wenn es vor Gericht geht.
 
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Sagst Du, weil Du selbst schon Beweise mit solchen Bildern vor Gericht geführt hast oder weil Du ein entsprechendes verfahren beobachtet hast?
 
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Ich hatte in dem Zusammenhang ein paar Dinge gelesen (Einbruchdiebstahl, Einstieg wurde durch Kamera gefilmt, Täter hat nach Ansicht des Films klein beigegeben).

Selber habe ich keine Erfahrung damit. Allerdings gucke ich auch keine amerik. Gerichtsfilme ...
 
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Reinhard schrieb:
Allerdings gucke ich auch keine amerik. Gerichtsfilme ...
Sorry, aber nachdem was ich hier in Deutschland schon zum Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen erlebt habe, hätte ich mich über ein paar harte Fakten gefreut. Amerikanische Gerichtsfilme haben damit rein garnichts zu tun.

Reinhard schrieb:
(Einbruchdiebstahl, Einstieg wurde durch Kamera gefilmt, Täter hat nach Ansicht des Films klein beigegeben)
Außerdem bringt es nicht das Geringste, dauernd die gleiche Situation anzuführen. Klar dürfte der größte Teil der Täter nach Vorspielen des Bildmaterials den Schwanz einziehen. Wenn Anwalt und/oder Täter nicht ganz dumm sind, erfolgt erstmal keine Aussage.

Was mich besonders interessiert ist, was ein Anwalt vor Gericht daraus macht und inwieweit es Möglichkeiten gibt die Echtheit, bzw. die Beweiskraft solcher Aufnahmen anzuzweifeln.

Ich denke das ist ein legitimes Anliegen und die Antwort eines Juristen oder Richters, sowie Hinweise auf Urteile/-sbegründungen wären hier von Interesse.

P.S. @Reinhard: Überdenk den letzten Satz Deines letzten Posts nochmal aus der Perspektive eines Admins.
 
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Was mich besonders interessiert ist, was ein Anwalt vor Gericht daraus macht und inwieweit es Möglichkeiten gibt die Echtheit, bzw. die Beweiskraft solcher Aufnahmen anzuzweifeln.

Mich auch, aber ich stell mir auch vor, das ein kleines Filmchen im Gerichtssaal doch sehr überraschend sein wird. :D

Aber wieso eigentlich Gericht: vermutlich wird es in den meisten Fällen zu keiner Verhandlung kommen, weil schon vorher aufgrund des Films das Problem gelöst sein wird. Ich denke da bspw. an Filmaufnahmen der Polizei auf Autobahnen mit anschließender "Vorführung".

Letztendlich nützen Dir aber auch keine Meinungen von Juristen, weil jeder Fall doch wieder anders ist.

Die Ursprungsidee ist ja erstmal, überhaupt den Sachverhalt dokumentieren zu können. Davor steht aber noch die Technik und die Frage, ob das überhaupt so klappt wie gedacht.
 
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Hallo Zusammen,

da es jetzt schon über zwei Monate her ist, dass ich meinen Allewederunfall hatte, wollte ich kurz den weiteren Verlauf schildern.
Mit der Versicherung gab es einige Telefonate, bis dann nach ca. 2 Wochen ein Sachverständiger den Schaden aufnahm. Nach weiteren zwei Wochen hat sich dann noch ein KFZ-Sachverständiger das Alleweder angeschaut. Dieser war sehr in Ordnung. Die Versicherung ist seinem Gutachten in allen Punkten gefolgt und hat den vollen Schaden übernommen. Auch für den Ausfall während der Reparatur bekam ich die Kosten erstattet. Schlußendlich kann ich sagen, dass die Versicherung und vorallem der Sachbearbeiter sehr in Ordnung waren. Mein Alleweder ist jetzt wieder voll einsatzfähig.

Grüße Bulli
 
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