- Beiträge
- 5.428
AW: Nutzlast und Toleranzen
Zum Thema, wie auch von anderen noch einmal betont, finde ich Aufforderungen, Angaben zum zuläsigen Gesamtgewicht bzw. zur Zuladung getrost zu ignorieren, ziemlich verantwortungslos, da Du ja selber gesagt hast, daß Du keine Erfahrung hast, wie Fahrräder ausgelegt werden. Gerade wenn Du 15 Jahre lang nur in einem relativ engen Bereich gearbeitet hast, solltest Du Dir vergegenwärtigen, daß die Basis, auf der Du Deine Vermutungen anstellst, doch etwas dürftig ist.
(Extrembeispiel: kannst Du Dir vorstellen, daß es Großserienhersteller gibt, die auf eine Endkontrolle verzichten, weil es billiger ist, ein paar defekte Geräte auszutauschen, als alle Geräte zu testen? Wäre so etwas bei einem ULF oder Zeppelin denkbar?)
Je länger ich als Ing. arbeite, umso mehr lerne ich, wie viel ich noch nicht weiß ...
Na ja, wenn man seinen Ingenieur raushängt (als ob man schier der einzige hier im Forum wäre), dann ist das irgendwie schon nicht gerade unbedeutend ...Ich bin übrigens, auch wenn es hier nicht wichtig ist, ordnungsgemäßer deutscher Dipl.Ing.(FH) Maschinenbau.
Was willst Du uns damit sagen? Ich hätte da eher ein nur erwartetHabe sogar in Bayern ... studiert
Zum Thema, wie auch von anderen noch einmal betont, finde ich Aufforderungen, Angaben zum zuläsigen Gesamtgewicht bzw. zur Zuladung getrost zu ignorieren, ziemlich verantwortungslos, da Du ja selber gesagt hast, daß Du keine Erfahrung hast, wie Fahrräder ausgelegt werden. Gerade wenn Du 15 Jahre lang nur in einem relativ engen Bereich gearbeitet hast, solltest Du Dir vergegenwärtigen, daß die Basis, auf der Du Deine Vermutungen anstellst, doch etwas dürftig ist.
(Extrembeispiel: kannst Du Dir vorstellen, daß es Großserienhersteller gibt, die auf eine Endkontrolle verzichten, weil es billiger ist, ein paar defekte Geräte auszutauschen, als alle Geräte zu testen? Wäre so etwas bei einem ULF oder Zeppelin denkbar?)
Je länger ich als Ing. arbeite, umso mehr lerne ich, wie viel ich noch nicht weiß ...
Na ja, Wikipedia sagt dazu Folgendes, was sich auch mit meinem bisherigen Kenntnisstand deckt:Falsch. "Ingenieur" darf sich jeder nennen, geschützt ist lediglich "Dipl.-Ing.".
Daher finde ich, daß ich mich durchaus korrekt, wenn auch vielleicht nicht ganz umfassend ausgedrückt habe.Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen. Absolventen früherer Ingenieurschulen dürfen nach landesrechtlicher Regelung die vormals verliehene staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) führen und im Rahmen eines Nachdiplomierungsverfahrens beim für die zugrundeliegende Ausbildung zuständigen Kultusminister unter bestimmten Voraussetzungen den akademischen Grad Dipl.-Ing. (FH) erhalten.