Denn niemand kann einen Richter daran hindern, sich dumm zu stellen. Und damit ist zu rechnen.
Na, siehst du - dann hilft es unserem TE Hans und seine Frau nur moderat, deine Auffassung der Kausalkette auszudiskutieren, sofern diese nicht rechtlich Wirkung entfaltet.
Aus Urteilen in der Vergangenheit, welche exakt solche Mehrspurerausnahmen der Benutzungspflicht umfassten, resultierte, dass die Auffassung der Kausalkette ohnehin kaum einen Richter interessierte.
Selbst Fakten und Nachweise zum Zustand des Radwegs waren nur teilweise und/oder geringfügig von Bedeutung.
Aber: Sie waren immerhin etwas von Bedeutung. Hier sollte im Fall von einer gerichtlichen Auseinandersetzung angesetzt werden: der Radweg war / ist unzumutbar, weil ..
Argumente hierfür lassen sich viele finden, mit findigem Anwalt gar noch mehr. Mit ausreichend Bildmaterial (bspw. auch, um sich gegen verfälschendes Bildmaterial aus Amts- oder Polizeizuständigkeit abzusichern!) ergänzt.
.. und auf einen guten Handel (in der politfreien Zone: bloß nichts systemisches anrühren aber wenigstens ein paar Prozente rausholen) zu hoffen.
Es sollten mehr als ein paar Prozente zu erzielen sein. Letzte Urteile, welche ich als "Teilnehmer" oder Angehöriger mitbekam, resultierten aufgrund von Anwalt und Präsentation/Ausarbeitung der Faktenlage in spezifischem Urteil.
Nicht aufgrund von Auffassungen der Kausalkette.
Edit: Wenn vor dem Gerichtstermin die Möglichkeit besteht, ein Umdenken bei / mit Polizei und Verwaltungsakt zu erzielen, sehr gut - unbedingt versuchen. Ich kann aus dem Thread nicht erkennen, wie weit es fortgeschritten ist und welche Interventionsmöglichkeiten schon genutzt wurden (ohne es hier zu schreiben bspw.).