Unfall... jetzt hats meine Frau erwischt

Eine "pauschale Mitschuld" ist extrem selten. Dass ein Gerichtsurteil dennoch eine Mitschuld festlegen kann, auch gegen bestehende Gesetze, Vorschriften, Sinnhaftigkeiten .. ist hier im Forum bereits mehrfach Diskussionsaspekt gewesen. Nach Gerichtsurteilen. Mit Teilschuldurteilen.

Daher halte ich es für vollständig angemessen, sämtliche eine Unzumutbarkeit des Fahrradwegs bestärkende Aspekte zu dokumentieren und einzureichen / vorzulegen. Haarklein.
 
Eine "pauschale Mitschuld" ist extrem selten.

Eine pauschale Mitschuld ist generell rechtsungültig. In jedem Rechtsbereich ist jeder Richter verpflichtet, nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu urteilen und dies auch erkennbar zu machen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtsungültig, sogar, wenn er dennoch richtig beurteilt hätte, also eine Schuld tatsächlich gegeben ist.

Solche Kausalprobleme sind zunächst einmal auch nicht ungewöhnlich. Andere ... Andere. Das gibt es noch viel komplexer. Beispiel Steuerrecht. Wenn Du da die Paragraphen liest, denkst Du zuerst, dass der Bezug ein völlig anderer ist. So wie hier. In der Ausbildung zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt und Steuerberater wird dann auch zur Hilfestellung eine Prüfungsreihenfolge quer durch alle Paragraphen vermittelt. Und ich habe schon oft genug mit Rechtsanwälten, Steuerberatern & Co. an einem Tisch gesessen um die Kausalbezüge auseinander zu nehmen. Das ist auch für diese Personengruppen alles andere als leicht, denen kräuseln sich da die Gehirnwindungen. Und erklärt sich oftmals erst durch den Rechtsrahmen. Also zum Beispiel genau durch solche Ausschlusskriterien, wie ich sie hier angewendet habe. Nämlich dass eine zunächst verstandene Kausalkette in eine absurde und rechtlich unhaltbare Situation führen würde. Also kann sie nicht stimmen.
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einen fähigen Anwalt
Dazu habe ich schon was geschrieben :D
 
Nämlich dass eine zunächst verstandene Kausalkette in eine absurde und rechtlich unhaltbare Situation führen würde. Also kann sie nicht stimmen.
Das ist deine Auffassung der Kausalkette. Wenn du diese problemlos gerichtlich kippen kannst, freuen sich viele Fahrradfahrer über das Ergebnis. Dass selbst Fakten und Gesetze keine Garantie für ein angemessenes Urteil sind, ist bekannt.

Argumente, Nachweise, Fakten für die eigene Position sammeln und darlegen, wieso bspw. in diesem Fall eine Teilschuld nicht haltbar ist, ist ein guter Start. Dazu ein guter, themenaffiner Anwalt.
 
Wenn du diese problemlos gerichtlich kippen kannst

Da gibt es nichts zu kippen. Das ist ja der Trick.

Gäbe es keine Ausnahmeregelung, würde eine Klage direkt auf das ursprüngliche Gesetz, also die Radwegbenutzungspflicht, zielen. Diese würde dann auch fallen. Da es aber eine Ausnahmeregelung gibt, würde ein Angriff lediglich die Ausnahmeregelung betreffen. Und diese ist rechtlich zunächst unangreifbar, da sie vollständig, wie von mir beschrieben, schlüssig ist. Sie kommt aber trotzdem nicht zum tragen. Weil das kaum einer versteht. Und wenn das mal einer versteht, stellt sich das Problem der Prozessführung. Denn niemand kann einen Richter daran hindern, sich dumm zu stellen. Und damit ist zu rechnen.

Angreifbar ist die Verwaltungsvorschrift in einem Punkt. Nämlich der unsauberen und missverständlichen Formulierung. Es wäre Aufgabe der Fahrradverbände, dies zu tun. Nicht meine. Unser Recht trägt bereits meine Handschrift und ich habe teuer dafür bezahlt. Meine Bürgerpflicht ist erfüllt.
 
Dazu habe ich schon was geschrieben :D
Ja, das hast Du:
In der Regel wird ein Anwalt entlang der politischen Komponente beraten. Es sei denn, es ist ein politisch motivierter Anwalt.
Einen Rechtsanwalt zu finden, der seiner Berufsbezeichnung im Wortsinne folgt (sich als Anwalt des baren Rechts versteht), wird sehr schwierig. Einen Rechtslastenhändler hingegen findet man in jedem Dorf. Doch so einer wird herzlich wenig Interesse am Angriff gegen eine politische Komponente (auf der schwachen Seite) zeigen, weil ihm das den zukünftigen Handel in seinem Einzugsgebiet nachhaltig vermasseln kann (und i.d.R. wird, wenn er nicht gerade ganz am Anfang seiner "Karriere" steht). Daher bleibt wohl nur, der soeben zuletzt ausgesprochenen Empfehlung von @TitanWolf zu folgen und auf einen guten Handel (in der politfreien Zone: bloß nichts systemisches anrühren aber wenigstens ein paar Prozente rausholen) zu hoffen.
 
Absolut richtig.

Ich würde zunächst das Gespräch mit der Polizei suchen. Hierbei ist wichtig, sehr freundlich und auf Konsens bedacht zu sein. Das zieht sich durch alle Verfahrensschritte. Ist das nicht erfolgreich, dürfte der Verwaltungsakt der Polizei angreifbar sein und dies wahrscheinlich auch der nächste Schritt. Das muss man aber dynamisch sehen. Auch dürfte es sinnvoll sein, wenn subtil verständlich wird, dass ggf. die Benutzungspflicht als Gesamtes in Frage steht, sollte eine andere Interpretation als die von mir dargelegte zum tragen kommen. Im Idealfall verstehen die das selber, halten das für ihre eigene Idee. Und lassen es nicht darauf ankommen.

In jedem Zug ist es wichtig, die Reaktionen einzufangen und entsprechend dynamisch zu reagieren.
 
Denn niemand kann einen Richter daran hindern, sich dumm zu stellen. Und damit ist zu rechnen.
Na, siehst du - dann hilft es unserem TE Hans und seine Frau nur moderat, deine Auffassung der Kausalkette auszudiskutieren, sofern diese nicht rechtlich Wirkung entfaltet.
Aus Urteilen in der Vergangenheit, welche exakt solche Mehrspurerausnahmen der Benutzungspflicht umfassten, resultierte, dass die Auffassung der Kausalkette ohnehin kaum einen Richter interessierte.
Selbst Fakten und Nachweise zum Zustand des Radwegs waren nur teilweise und/oder geringfügig von Bedeutung.

Aber: Sie waren immerhin etwas von Bedeutung. Hier sollte im Fall von einer gerichtlichen Auseinandersetzung angesetzt werden: der Radweg war / ist unzumutbar, weil ..
Argumente hierfür lassen sich viele finden, mit findigem Anwalt gar noch mehr. Mit ausreichend Bildmaterial (bspw. auch, um sich gegen verfälschendes Bildmaterial aus Amts- oder Polizeizuständigkeit abzusichern!) ergänzt.
.. und auf einen guten Handel (in der politfreien Zone: bloß nichts systemisches anrühren aber wenigstens ein paar Prozente rausholen) zu hoffen.
Es sollten mehr als ein paar Prozente zu erzielen sein. Letzte Urteile, welche ich als "Teilnehmer" oder Angehöriger mitbekam, resultierten aufgrund von Anwalt und Präsentation/Ausarbeitung der Faktenlage in spezifischem Urteil.
Nicht aufgrund von Auffassungen der Kausalkette.

Edit: Wenn vor dem Gerichtstermin die Möglichkeit besteht, ein Umdenken bei / mit Polizei und Verwaltungsakt zu erzielen, sehr gut - unbedingt versuchen. Ich kann aus dem Thread nicht erkennen, wie weit es fortgeschritten ist und welche Interventionsmöglichkeiten schon genutzt wurden (ohne es hier zu schreiben bspw.).
 
Hierbei noch etwas: anstatt mit Aussagen um sich zu werfen ist es besser, Fragen zu stellen. Und zwar dergestalt, dass das Gespräch an einen Punkt kommt, wo der Gegenüber die Frage nicht mehr beantworten kann. Das ist der Punkt, wo die anfangen, nachzudenken. Auch wenn sie das in ihrer Reaktion nicht zeigen.
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Aus Urteilen in der Vergangenheit

Was meinst Du, wie viele Urteile es in meinen Fällen zuvor gegeben hat? Und trotzdem hat meine Rechtsausfassung sich durchgesetzt. Reaktion eines Landesgerichtes: Dies widerspricht gängiger Rechtspraxis und bestehenden Rechtsgrundsätzen. Aber ihre Argumentationslinie ist derart zwingend, dass wir nicht anders können, als ihr zu folgen. Da dies aber gängiger Rechtspraxis und bestehenden Rechtsgrundsätzen widerspricht, können wir dies im Vorfeld des Gerichtsverfahren in diesem Punkt nicht zu 100% zusichern, so wie in allen anderen von Ihnen vorgetragenen Punkten. Ein Verfahren wäre nötig.

Die Gegenseite hat daraufhin zurückgezogen.
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Hier sollte im Fall von einer gerichtlichen Auseinandersetzung angesetzt werden: der Radweg war / ist unzumutbar, weil ..

Das Problem könnte dann sein, dass dies abgelehnt wird. Warum? Weil es nicht von Belang ist. Denn die Benutzungspflicht gilt nicht für mehrspurige Fahrräder. Der Klageansatz ist falsch. Dies wäre eher ergänzend anzubringen, eher als Stütze der Hauptargumentation. Im Sinne von wenn dann sonst. Was sowieso die ganze Argumentationslinie kennzeichnet. Mithin also nur als: ersatzweise beantrage ich anzuerkennen ...
 
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Was meinst Du, wie viele Urteile es in meinen Fällen zuvor gegeben hat? Und trotzdem hat meine Rechtsausfassung sich durchgesetzt.
Prima, eine Garantie für spezifische Urteile bei weiteren Gerichtsverfahren liefert uns oder dem TE das allerdings nicht. Und selbst dir nicht - für etwaige weitere (hoffentlich nicht notwendige) Gerichtsverfahren.
 
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Doch. Da ist alles enthalten. Wie gesagt, erst mal das Gespräch und den Konsens suchen.

Noch etwas: in solchen Fällen kommt es oft darauf an, wie ernst es einem ist. Diese Ernsthaftigkeit wird ausgetestet. Indem versucht wird, einem die Hoffnung zu rauben. Dies wird dann final gerne im erstinstanzlichem Urteil getestet. Dieses wird zu diesem Zwecke gerne besonders haarstreubend und teuer ausfallen. Damit man aufgibt. In dem Moment weißt Du, dass Du gewonnen hast. Und wenn Du jetzt ins Rechtsmittel gehst, wirst Du ernst genommen. Außerdem steht zu erwarten, dass man dies gar nicht zuende ausfechten möchte, da man verlieren würde und sich dann Rechtskonsequenzen ergäben. Also lässt man das ggf. lieber, damit alles beim Alten bleiben kann.

Pokerspiele.
 
Wenn du meinst, du hast einen universell nutzbaren Argumentations(rechts)weg zu für dich positiven Gerichtsurteilen gefunden, ist das prima.

Gestatte mir bitte meine Zweifel daran.. ;) Ist hier alles OT.
 
Naja. Ich hatte zwei Knollen wegen rot über die Ampel. Jeweils 100 Euro. Kurz hintereinander. Nach einem netten Brief habe ich nie wieder etwas davon gehört.
 
Das ist nicht allzu schwer.. dafür gibts Foren für Tipps und Tricks, um (teils sehr gerechtfertigte) Strafen/Gebühren zu umgehen.
Wenn ein Urteil in letzter Instanz bspw. vor dem BVerwG oder BGH zu deinen Ungunsten gefällt wird, da die Gegenpartei das gleiche Spiel wie du treibt, bleibt von einer "Universallösung" für günstige Gerichtsurteile nichts übrig.
Pech haben kannst du immer. Auch bei Pokerspielen - egal, wie gut du bist. Für mich OT hier.. Unterhaltung gerne.
Und trotzdem hat meine Rechtsausfassung sich durchgesetzt.
Das ist eine Art von Universallösungs- oder Universalwegeproklamation, auch wenn evtl. nicht so gemeint.
 
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Ich würde zunächst das Gespräch mit der Polizei suchen. Hierbei ist wichtig, sehr freundlich und auf Konsens bedacht zu sein.
Bei mir hat eine Versicherung mal eine Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit angesprochen. Ich habe mich nicht weiter mit der Versicherung befasst sondern der Polizei zum Vorwurf was geschrieben worauf die Sache eingestellt wurde (wie so viele Verfahren). Damit konnte die Versicherung sich auch nicht mehr darauf berufen.
 
Es gibt auch keine Universallösung. Man muss jeden Fall auf sich selber aufbauen. Auf die konkreten Umstände des Einzelfalles. Mit dem arbeiten,was tatsächlich vorliegt. Diese sind hier gar nicht ausreichend bekannt.
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Pech haben kannst du immer.

Eher nicht. Jedes Unrecht beinhaltet eine Lücke. Die gilt es zu finden. Auch eine schwere Türe hat nur einen kleinen Schlüssel nötig.
 
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Ich bin selbst bei grün nie über Ampeln gefahren, das macht Beulen ins Blech verbiegt den Lenker.

Bei uns in der Gegend fahren wir dran vorbei oder drunter durch.

:)
 
Wie wäre es mal mit einer Petition zum Thema? Am besten gleich an mehrere Stellen, also Bundestag, Bundesrat, Landestag, Verwaltungsgericht, Polizei, die Parteien? Das wäre, was ich im Rahmen oben angesprochener Gesprächsführung mal tun würde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

oben benannter Absatz ist aus meiner Sich nicht verständlich. Auch ist zu beobachten, dass in zahlreichen Forendiskussionen offenkundig Unklarheit hierzu besteht. Sei es in Fahrradforen oder auch in politischen Foren wie Zeit, Spiegel, etc. Es kann aber nicht zielführend sein, wenn eine derart alltägliche Fragestellung, die genauso gut klar formuliert werden könnte, zu solchen Unklarheiten führt.

Daher beantrage ich, a) mich aufzuklären und b) im Weiteren Rechtsklarheit durch eine verbesserte Formulierung zu schaffen oder zumindest alle Möglichkeiten hierzu auszuschöpfen.

"Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;"

Hier die Unklarheiten aus meiner Sicht:

Die Vorraussetzung für eine Radwegnutzungspflicht ist die lichte Breite. Diese bezieht sich aber nur auf einspurige Fahrzeuge, nicht auf mehrspurige. Andere Fahrräder wie Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Da sie breiter sind. Jetzt kommt wieder "andere Fahrräder".

a) also andere Fahrräder als andere Fahrräder (was Einspurer wären)?
b) oder sind wieder die anderen Fahrräder im Sinne von mehrspurigen Fahrrädern gemeint?

Wenn a) Dann könnten einspurige bzw. alle Fahrräder auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg unzumutbar ist. Und die Benutzungspflicht würde generell nicht für Fahrzeuge gelten, die zu breit für Radwege sind, da diese ausdrücklich laut Definition nur auf Einspurer ausgelegt sind. Der Staat muss mehrspurige Fahrzeuge generell ausschließen, weil laut seiner Eigendefinition von Fahrradwegen diese zu schmal sind. Er muss dies nicht nur wegen der Rechte der Fahrer der mehrspurigen Fahrzeuge, sondern auch wegen der Rechte der Fahrer von einspurigen Fahrzeugen. Sonst sind die Radwege auch für die Einspurer unzumutbar, da von zu breiten Fahrzeugen befüllt. Der Staat kann und darf keine Definition erlassen, in der er zu breite Fahrzeuge auf zu enge Wege zwingt, noch mal weniger, wenn direkt daneben ja eine ausreichend breite Fahrbahn vohanden ist. Das wäre in sich schlüssig und entlang realer Anforderungen. Aber warum ist das dann so falsch verständlich formuliert?

Wenn b) Dann gäbe es keine Ausnahme für normale Fahrräder sondern nur für mehrspurige Fahrräder und solche mit Anhänger, die aber, obwohl zu breit für Radwege, trotzdem keine Rechtssicherheit mehr hätten. Einspurige Fahrräder hingegen müssten laut Verwaltungsvorschrift auch dann den Radweg nutzen, wenn dieser nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist. Was besonders in der anstehenden Jahreszeit interessant und gefährlich werden dürfte und teils sogar dazu führen würde, dass man gar nicht vorankommt. Das kann unmöglich gemeint sein da der Staat Bürger nicht einfach Unzumutbares aufzwingen kann. Eine Rechtsfolge dürfte die generelle Rechtsungültigkeit der Radwegnutzungspflich sein. Sowie massenhaft Haftungsfälle. Und dann hätte die grammatikalisch korrekte Formulierung lauten müssen: "solche anderen Fahrräder" oder ähnlich, um den Bezug eindeutig herzustellen. Da steht aber nicht "solche" oder ähnlich.

Worauf bezieht sich also dieses "andere Fahrräder" in der Wiederholung?

Hochachtungsvoll
...
 
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