Kräuterbutters Evo-K Thread

Lagern von "Gerümpel, Autoreifen, ...... Fahrrädern nicht gestattet"
Keine Ahnung wie das in Österreich ist, aber in D gibt es da Urteile zu, daß die Garage für Fahrzeuge ist, und Fahrräder gehören dazu. Zusätzliche Brandlasten (Reifen, Benzinkanister, Möbel) sind aber verboten.
Davon abweichend kann der Vermieter allerdings zusätzlich verbieten was er will, solange es vertraglich festgehalten ist. Ein Schild oder Aushang reicht nicht.
 
da drinnen stehen Papier und Restmülltonnen.. und neben den Restmülltonnen (große, für 72 Mietwohnungen) wäre Platz für 2 Velomobile...
stinkt halt (ob dann das K auch stinkt, wenns da tagelang steht ?)
Ich hätte eher da Bedenken, dass manche Zeitgenossen ihren Müll dann in deinem K entsorgen statt im Mülleimer. Ich könnte nicht ruhig schlafen
 
heute einen Aushang im Treppenhaus gesehen...
es ist so, wie ich es schon bei anderen Garagen gesehen habe: aus Feuerpolizeilichen Gründen ist das Lagern von "Gerümpel, Autoreifen, ...... Fahrrädern nicht gestattet"
(was ja hirnrissig ist.. da dürfen 50 Autos mit 50 Liter Benzin = 2500 Liter Sprit in der Garage stehen, aber ein Fahrrad ist wegen Brandschutzbestimmungen nicht erlaubt weil zu gefährlich)
Ja, maßlos hirnrissig, das mit den Fahrrädern. Es zeigt doch bloß wieder, welchen gesellschaftlichen Stellenwert das Fahrrad gegenüber dem Auto hat.
Neuzeitkomfortverwöhntes Primatenhirn hat das Fahrrad in diese Auflistung brandgefährlicher Güter eingereit. Nicht aus Fachwissen oder als dem Ergebnis akribischer sachlicher Recherche und Analyse, nein: aus Prinzip und primitivstem Gruppendenken, weil der Radfahrer — als allgegenwärtig anzutreffende und häufig (im Verkehr, dem neuzeitlichen Machtkampfspielfeld für viele Primaten schlechthin [denn dafür brauchts kein hartes Training oder gar Todesmut, um stärker zu sein]) als störend empfundene Minderheit — gemeinhin beliebt ist, bei bewusstlosen Primaten, all ihren Frust abzuladen. Da kann man sich mal wieder so richtig erheben und mächtig fühlen...wo man doch in Wahrheit so ohnmächtig ist und unfähig, sich mit sich selbst auseinander zu setzen. Nein, an sich selbst zu zweifeln ist unbequem. Auf sowas lässt sich neuzeitkomfortverwöhnter Primat nicht ein. Man müßte ja umdenken, sich auseinandersetzen, viel zu unbequem. Und plötzlich wäre man für sich selbst verantwortlich:eek: Nein, da macht Primat doch lieber weiterhin andere verwantwortlich (je anonymer, desto Scheinerfolg). Ob begründet oder unbegründet, Sinn oder Unsinn, sowas spielt dabei keine Rolle. Hauptsache man ist in der größeren Gruppe und findet genug Bestätigung aus ebendieser, dafür, daß doch die auserwählte Minderheit gefälligst schuld zu sein hat. Woran? Ist doch auch egal, Hauptsache nicht Primat selbstverantwortlich. Es soll ja einfach sein und bleiben...und erheben.

Letztlich: in jedem von uns steckt der kleine oder auch größere Primat. Doch nur die ganz unangekratzten Primaten, mit völlig selbstzweifelfreiem Ego, können auf so einen Schwachsinn kommen und ihn in solch unqualifizierter hirnrissiger Weise postulieren und verfolgen, wie es sich hier darstellt.
Das ist auch nichts anderes als Pegida.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Kraeuterbutter ,
und nein: auf keinen Fall will ich mein Haus zu einer Pension machen
auch -hat mir ein Bekannter vorgeschlagen - will ich keinen Heurigen draus machen
vollkommen OK, war lediglich ein Vorschlag, um den Garagenausgaben weitere Einnahmen zur Gegenrechnung gegenüberzustellen.
aber mit diesem "sondersgleichen" hab ichs vielleicht in den falschen Hals gekriegt und abwertend empfunden..
Das wäre ungünstig, wenn ich als Liebhaber makelloser und hochwertiger Produkte diese oder Probleme damit abwertend bezeichnen würde. :ROFLMAO: Es ist einfach eine Feststellung gewesen, keine Abwertung.
ich denke fast, dass ich NIRGENDS in Wien eine Garage für mein Velomobil "legal" finden werden
Glück gehört natürlich dazu.. doch vor allem gehört die Suche dazu. :)
heute einen Aushang im Treppenhaus gesehen...
es ist so, wie ich es schon bei anderen Garagen gesehen habe: aus Feuerpolizeilichen Gründen ist das Lagern von "Gerümpel, Autoreifen, ...... Fahrrädern nicht gestattet"
Derartige Aushänge sind leider übelster Schwachsinn. Doch ist der Eigentümer/Vermieter/die Eigentümerversammlung in der Lage, solche Reglements festzulegen, wenn sie es wollen..

Wie sie es begründen, ist irrelevant - hatte auch schon Eigentümerversammlungen, welche gegen den Willen meines Vermieters (des Eigentümers der Wohnung) beschlossen, dass NUR noch die von ihnen für 2€ das Stück verkauften, billigsten, ausbleichenden Klingelschildnamensschilder aufgeklebt werden dürfen, "um ein einheitliches Bild beizubehalten". Und alle abweichenden Namensschilder wurden vom Hausarschl.. ähh, Hausmeister fleißig abgerupft, alle 1-2 Wochen. Zum Glück blieb mir die Möglichkeit dazumal, mehrere hundert der Aufkleber kostenfrei anzufertigen. :whistle: Es hat ihm bestimmt viel "Freude" bereitet, bis er sie endlich dran beließ. :D

Bei Velomobilen lohnt sich das nicht direkt - wenn Du dort alle X Wochen das Velomobil ersetzen musst, wird das teuer. :eek:
nun gut.. ich kann davon ausgehen und hoffen, dass das Evo-K für ein Moped gehalten wird, und toleriert wird..
ich mir auch ein rotes Nummerntaferl basteln, dass ich nur in der Garage aufstecke, im öffentlichen Verkehr aber nicht verwende...
Machs Dir einfacher: Erwerbe bei eBay / Kleinanzeigenmärkten ein Mofa-/Mopedkennzeichen, gebraucht, abgelaufen. Kostet bestenfalls ~5-10€.

Das befestigst Du samt Halterung mittels innen ins Velomobil geklebten Neodymmagneten oder außen aufgebrachtes Klettband am Velomobil. Fertig. Ob es abgelaufen ist oder nicht: Irrelevant. Ein KFZ bleibt ein KFZ - auch, wenn es ein abgelaufenes Kenzeichen aufweist. Du bist nicht verpflichtet, Dein "Moped" zugelassen zu belassen.
.. eine andere Möglichkeit: es gibt bei der Wohnhausanlage eine Müllinsel, die von einer Betonmauer eingefasst ist..
mit einem Tor, und nur per Schlüssel zu öffnen..
Davon würde ich absehen. Nahezu garantiert wird irgendein missgünstiger Ars.. von Mieter Dir regelmäßig gegen das VM treten oder einen Mülleimer/-tonne mutwillig dagegenknallen. Oder - noch schlimmer: Bei der nächsten Sperrgutsammlung, wenn Du gerade Urlaub einlegst (ohne VM), ist das VM dann abtransportiert.

Viele Grüße
Wolf
 
ein Nummerntaferl basteln

so eins?
index.php

(von hier)
 
heute einen Aushang im Treppenhaus gesehen...
es ist so, wie ich es schon bei anderen Garagen gesehen habe: aus Feuerpolizeilichen Gründen ist das Lagern von "Gerümpel, Autoreifen, ...... Fahrrädern nicht gestattet"
Ich denke eine Hausverwaltung hat nicht das Recht solche Aushänge zu platzieren, wenn es darüber keinen Beschluss der Eigentümer gibt. Deine Vermieterin müsste dann dies in den Protokollen finden. Falls nicht gehört dieser Zettel einfach von der Wand gerissen
 
Ich denke eine Hausverwaltung hat nicht das Recht solche Aushänge zu platzieren, wenn es darüber keinen Beschluss der Eigentümer gibt.
Leider nein, zumindest in NRW gibt das die Rechtslage wieder:
§ 134 (4) SBauVO schrieb:
In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden.
Das OVG Münster hat diese Regelung (im Bezug auf Winterreifen) sehr eng ausgelegt:
Zweck dieser Regelungen ist es auch, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle der Entstehung eines Brands die Ausbreitung des Feuers - etwa durch das Übergreifen auf in der Nähe des Brandherds lagernde brennbare Stoffe - möglichst verhindert und so die Gefahr des Eintritts von Schäden in Folge des Brandereignisses begrenzt wird
Ähnliches hat sich für Fahrräder eingebürgert: Es geht nicht um den geringen Anteil brennbarer Stoffe am einzelnen Fahrrad. Vielmehr wird die Tiefgarage als Ganzes zu beurteilt, mit der Folge, dass die auf allen Stellplätzen gelagerten Gegenständen insgesamt nur eine unerhebliche Menge ausmachen dürfen.
Das Fahrrad eines Pendlers wird nicht anders als die Winterreifen (oder das Surfboard) der Nachbarn eingeschätzt.
Ein Mofa dagegen würde bei einer "Brandschau" nicht einmal mitgezählt - es ist ein Kraftfahrzeug und findet in einer Garage seinen legitimen Platz...
 
Ergo: Pedelec aufbauen/erwerben, Motor auf 50 km/h Abschaltung programmieren.. Unzugelassenes Kraftfahrzeug. Abstellen, fertig? ;)

Vor der Nutzung auf Pedelecgrenzwerte setzen... kein Kraftfahrzeug mehr.

Wird bloß schwierig, dies den Zuständigen klarzumachen. Ein gekauftes (abgelaufenes) Mofakennzeichen erleichtert es extrem.

Viele Grüße
Wolf
 
Das Fahrrad eines Pendlers wird nicht anders als die Winterreifen (oder das Surfboard) der Nachbarn eingeschätzt.
Die Frage ist doch: von wem? Und mit welchem Sachverstand? Wo ist das Gutachten dazu, das belegt, daß von einem Fahrrad mehr Brandgefahr ausgeht, als von einem KfZ? Insbesondere von einem abgemeldeten Kfz in einer TG, was dort, in abgeschlossener Parcelle, i.d.R. noch nicht einmal zugelassen sein muß (keine Versicherung, kein TüV, aber potentielle 70 Liter brennbarster Brennstoff und vielleicht sogar ein durchgerosteter Tank).

Also von wem stammt eine solche Einschätzung? Einzelrichter ohne jeden Sachverstand, der gerne seine persönliche Meinung in Urteilen verewigt?
Achso, nein ich vergaß: es ist ja keine Einzelmeinung, sondern gesellschaftlicher Konsens, Gruppen-Polung, jahrzehntelanger Erfolg der Kfz-Industrie, ganze Bevölkerungen auf das "Über-Alles-Recht" der heiligen Kuh "Auto" zu konditionieren.

Soweit es um brennbare Stoffe geht, ist es ja durchaus nachvollziehbar und sind gesetztlich übergeordnete Regeln m.M.n. sinnvoll. Doch was ist der stärkere Brandbeschleuniger je TG-Platz? Zwanzig Fahrräder oder ein Auto?
Wieviel Fahrradreifengummi passt in einen Autoreifen?
Wieviel Kunstoff-Komponententeile wievieler Fahrräder braucht es, um bloß das Amarturenbrett eines einzigen Autos zu zusammen zu extrudieren?

Aber die Geschichte mit der Gleichsetzung eines Fahrrades mit Gerümpel...naja, dazu habe ich mich bereits geäußert.
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist ein Kraftfahrzeug und findet in einer Garage seinen legitimen Platz...
Genau da haben wir es. Legitim ist, was heilig ist. Wir sprechen hier über Religion, da braucht es keine Objektivität.
Angeklagter: "Hä?!? Und was ist mit der Wahrheit? Aber das ergibt doch überhaupt keinen Sinn!"
Richter: "Sie müssen das nicht verstehen, sie müssen das glauben".
 
Soweit es um brennbare Stoffe geht, ist es ja durchaus nachvollziehbar und sind gesetztlich übergeordnete Regeln m.M.n. sinnvoll. Doch was ist der stärkere Brandbeschleuniger je TG-Platz? Zwanzig Fahrräder oder ein Auto?
Eine Tiefgarage in der keine Autos stehen dürfen ist allerdings Quatsch, dafür ist sie da! Und je weniger da noch rumsteht desto besser der Brandschutz. Soweit logisch, dass ein paar Räder die miese Situation im Falle eines Brandes wohl kaum nennenswert beeinflussen ist wohl egal...
 
Eine Tiefgarage in der keine Autos stehen dürfen ist allerdings Quatsch, dafür ist sie da!
Klar, bloß brennt eine Tiefgarage an und für sich ohnehin nicht bedeutend.. Stahlbeton.

Das, was im Brandfall brennt und zu fast 100% (kombiniert mit Brandstiftung als externem Einfluss evtl. noch) Brandursache ist, sind die Fahrzeuge. Das, worauf der Brandschutz Wert legen sollte, sind selbstverständlich diese.

Ob nun 20 weitere Gummireifen (verteilt) im Parkhaus stehen, wenn 50-100 PKW mit dem X-fachen an Gummi, Kunststoff, Benzin, Gas, evtl. Akkuzellen usw. drinstehen, dürfte sowohl dem Brandschutzverantwortlichen als auch der Feuerwehr im Brandfall egal sein.

Der Versicherung evtl. nicht - dann besteht jedoch die Möglichkeit, die dort Fahrräder abstellenden Mieter vor der Zustimmung auf eine Hausratversicherung/Haftpflichtvers. mit Abdeckung von Garagengut zu kontrollieren.

Weiteres Beispiel: Du kannst auch weitere Gummireifen in Deinen Wagen legen und dort parken oder einen (KFZ-)Anhänger mit Nummernschild dort hineinstellen, in welchen Du dann bspw. 10 Autoreifen und 5 Fahrräder stellst. Dann steht bloß "ein weiteres KFZ" im Parkhaus..

Ist ohnehin eine Möglichkeit: abschließbaren Kastenanhänger kaufen. In Parkhaus stellen. Alles, was Du unterbringen willst, dort abgeschlossen unterstellen. Fertig.

Doch wird die "Begründung" ohnehin nur einen wirklichen (und nachvollziehbaren) Grund aufweisen, von Brandschutz keine Spur: dass so etwas vermieden werden kann, ohne sich mit Mietern bzgl. deren Ordnungsignoranz herumschlagen oder die Geruchsbelästigung der Messianhäufigungen erst wegklagen zu müssen..

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Tiefgarage in der keine Autos stehen dürfen ist allerdings Quatsch, dafür ist sie da!
Grundsätzlich, klar. Habe auch nichts Gegenteiliges geschrieben.
Und je weniger da noch rumsteht desto besser der Brandschutz.
Trifft allenfalls zu, solange es den Mietern untersagt wird, nicht angemeldete Fahrzeuge dort aufzubewahren. Ansonsten kehrt sich diese Logik ganz schnell und mitunter mit wesentlichem Schwergewicht zur anderen Seite hin um (den Grund dafür habe ich weiter oben schon beispielhaft genannt).

Etwas anderes, als ein Kfz auf einen Mieterstellplatz oder in eine Tiefgarage auf Privatgrund abzustellen, kann bei uns in Deutschland (wie das bei @Kraeuterbutter in Österreich geregelt ist, weiß ich nicht) — je nach Landesbauordnung und Gemeindesatzung (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) — rechtlich unterschiedlich zu bewerten sein.
Es gibt Orte, da darf man den gemieteten Platz für etwas Anderes, was dem Zweck nach einem Kfz gleich kommt (z.B. Anhänger, Motorrad) nur solange nutzen, wie man nicht gleichzeitig Besitzer eines Kfz ist und damit in der Umgegend öffentlichen Parkraum belegt. Genau dafür wird nämlich dem Häuslebauer vorgeschrieben, wieviel Stellplätze er je Wohneinheit auf seinem Privatgrund mit zu erreichten hat, wenn er zu vermieten gedenkt.

Ganz grob gilt wohl je geschlossenem / abgetrenntem (Tief-)Garagen-Stellplatz:

alles was Fahrzeug ist (also auch Fahrrad oder Tretroller usw.) oder mit Fahrzeugwartung und -Pflege zu tun hat (auch wenn in einem Schrank aufbewahrt und auch PKW-Reifen der jeweils anderen Saison. Äußerst fragwürdig in diesem Zusammenhang das oben v. @Christoph S verlinkte Urteil des OVG Münster dazu. Es darf nicht Recht sein, was Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, was Recht ist. Und navh diesem Gesetz sollte Recht gesprochen werden [was natürlich nicht ganz einfach ist, bei der Vielzahl gleichzeitig zu berücksichtigender Gesetze. Muß das auch mal los werden, sonst denkt noch einer, ich habe bloß Juristen-Bashing im Sinn.]) und ordentlich — und nach allgemeinen Gepflogenheiten als belästigungsfrei wahrgenommen — aufbewahrt wird, gilt als zweckgebundene Nutzung, wenn und solange trotzdem noch Platz zum Einparken eines Kfz zur Verfügung steht.
Letzteres könnte unter Umständen bei einem VM knapp werden, je nach Garagengröße.

Wenn natürlich die Eigentümergemeinschaft Abweichendes geregelt und die Mieter vertraglich daran gebunden hat, so hilft wohl alles nichts, außer die weiter oben schon von jemand Anderem vorgeschlagene individuelle Ausnahmeerlaubnis einzuholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @keepsmiling ,
Trifft allenfalls zu, solange es den Mietern untersagt wird, nicht angemeldete Fahrzeuge dort aufzubewahren. Ansonsten kehrt sich diese Logik ganz schnell und mitunter mit wesentlichem Schwergewicht zur anderen Seite hin um (den Grund dafür habe ich weiter oben schon beispielhaft genannt).
so sehe ich das auch, allerdings kenne ich persönlich kein Verbot für die Abstellung von nicht angemeldeten Fahrzeugen in gemieteten / Anwohnergaragen.
.. nur solange nutzen, wie man nicht gleichzeitig Besitzer eines Kfz ist ..
Aber ob das gesetzlich vorgeschrieben ist? Oder eher regionalen Regeln entspricht, welche weit unter Bundes-/Landesebene stehen? Andererseits: Wenn der Stellplatz/die Garage gar nicht erst gemietet werden kann, sofern kein KFZ vorzuweisen ist.. dann ist das etwas anderes und im Ermessen des Vermieters. Seine Bedingungen, sein Mietvertrag. Hat natürlich mit Brandschutz o.Ä. nichts zu tun.
.. also auch Fahrrad oder Tretroller usw. ..
Hmm, Tretroller wird schwierig. Gesetzlich kein Fahrrad, eher Spielzeug. Wie Inlineskates oder Cityscooter (ohne E-Motor, denn sonst sind es unzugelassene KFZ, sofern sie nicht bei 6 km/h aka Anfahrtshilfe abriegeln.. Bürokratieland Deutschland). Es ist angestrebt, 2019 diese Art von Fahrzeuggattungen gesetzlich zu erweitern/ergänzen, wurde mir zugetragen.

Bei "Fahrrad" bin ich gleicher Meinung wie Du.
.. wenn und solange trotzdem noch Platz zum Einparken eines Kfz zur Verfügung steht.
Hmm. Segway? Gibt es noch kleinere KFZ, welche definitiv im notwendigen Rahmen als KFZ gelten? Muss ja keine Mittelklasselimousine sein, welche dort Platz findet.

Viele Grüße
Wolf
 
Zurück
Oben Unten