Was wollen uns diese Schilder sagen?

Neue Sekte.
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Komm, es gibt schlechtere Religionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutlich in diesem Thread ein Klassiker, aber trotzdem nochmals, weil gestern auf dem Bähnleradweg auf Höhe Gündelwangen diese "staatliche Aufforderung zu einer Straftat" gesehen:
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Ja, es fehlt das Zusatzschild "Fahrrad frei".

Die Weiterfahrt mit dem Rad ist allerdingt keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit und kosten 15 bis 20 €.
Wenn es sich hingegen um eine Straftat handelte, wäre es in der Tat eine Frage wert, ob das Schild mit dem Hinweis auf den ausgewiesenen Fahrradweg dann explizit eine Aufforderung darstellt, eine Straftat zu begehen. Denn wenn ja, beginge in diesem Fall die Behörde selbst wiederum eine Straftat.
 
Vermutlich in diesem Thread ein Klassiker, aber trotzdem nochmals, weil gestern auf dem Bähnleradweg auf Höhe Gündelwangen diese "staatliche Aufforderung zu einer Straftat" gesehen:
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Nicht wirklich. Ich habe durch eine identische Beschilderung am Bodenseeradweg, die ich bei der zuständigen Verwaltung gemeldet habe, gelernt: Die Tatsache, dass eine Radroute ausgeschildert ist, bedeutet nicht, dass man diese durchweg auch BEFAHREN kann/darf. Es kann Abschnitte geben, auf denen das Rad geschoben werden muss. So dann auch hier. Die Routenbeschilderung gibt nur an, in welche Richtung man muss, um dem Radroutenweg zu folgen. Zitat aus der damaligen Korrspondenz mit der Verwaltung: "Bei einer Strecke, die per Fähre über einen Fluss führt, fahren Sie ja auch nicht mit dem Rad durch das Wasser."
 
Cool.
Sozusagen eine Autobahn, die auch ausgeschildert ist, bei der man auch zwischendrin mal anhalten und schieben muss. Logisch.
 
Ja, so habe ich auch argumentiert. Wurde dann aufgeklärt, dass diese Schilder ja keine Fahrbahn für Radfahrer markieren, sondern eben "nur" eine Routenmarkierung, also Richtungsangaben, seien. Daher könne man den Vergleich mit einer ausgewiesenen Fahrbahn für KFZ (Autobahn etc.) nicht gelten lassen, das sei ja ganz was anderes.
 
"Bei einer Strecke, die per Fähre über einen Fluss führt, fahren Sie ja auch nicht mit dem Rad durch das Wasser."
Wenn die Flussfähre schon als Beispiel dient, bei der brauchen weder der Autofahrer noch der Radler abzusteigen.
Aber wenn man es Radwanderweg nennt, dann kann man es zumindest keinen Etikettenschwindel nennen.
 
Wurde dann aufgeklärt, dass diese Schilder ja keine Fahrbahn für Radfahrer markieren, sondern eben "nur" eine Routenmarkierung, also Richtungsangaben, seien.
Das wäre also vergleichbar mit einer Richtungsangabe von einem Innenstadtring in eine andere Stadt, welche dann durch die Fußgängerzone führt, obwohl die Richtungsangabe für Autofahrer gedacht ist.

Ich bin gespannt, wie lange der Verkehrsplaner im Amt bleibt, welcher diese Schilder für Autofahrer aufstellen lässt.

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Eher stellt sich die Frage, ob die Radroute von Verkehrsplanern aufgestellt wurden, oder von einer anderen Organisation.
Wenn ich mich recht erinnere wurde bei uns der ADFC darum gebeten Radrouten auszuschildern. Wenn dann anschließend Verkehrsschilder geändert werden, interessiert es niemanden, ob da eine Radroute ausgeschildert ist.

War das jetzt OT, oder eine Erklärung, was uns die Schilder sagen?
 
Die Frage ist doch eher, wieso beschäftigt sich die Verwaltung überhaupt mit solchen Schildern :unsure:? Wer fährt denn in Zeiten von GPS so anachronistisch noch nach Schildern :unsure:? Da habe ich schon in meiner Jugend (da gab es karten aus Papier) nicht gemacht und die ist schon ein paar Jahrzehnte her.
Ist das jetzt das Aufhängen solcher Schilder + der ganze vorlaufende Aufwand eine Verschwendung von Steuergeldern und somit ein Fall für den Rechnungshof :unsure:?
 
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