Aber ich hatte doch Vorfahrt...

bei mir siehts ähnlich aus: unvermindert weiter kurbeln und auf Kurs bleiben, aber an den Bremshebeln schon mal den Druckpunkt suchen...
 
Die guten alten 10 Gebote, Gebot Nummer 8.
Leute die mit mir Rad fahre und das mit mir noch nie oder selten gemacht haben, halten mich danach meistens für irre und lebensmüde.
Hat bisher eigentlich ganz gut geklappt, nur wenn der Wunsch nach einem neuen Fahrrad auf Versicherungskosten zu groß wird, lasse ich mich schonmal wegrammen...einmal bisher, muss man nicht wiederholen.
 
Glückwunsch zum relativ glimpflich überstanden Unfall mit einem LKW! Gute Besserung und wenig Stress bei der Regelung der Schäden.

viele Grüße

Christoph
 
Darüber sprach ich mit besagter Anwaltsnichte...
Frag lieber nochmal einen Bekannten der Anwaltsnichte oder eine Zahnarztfrau, ich hatte schon mehrere links-vor-rechts-Unfälle und immer 100% Schuld für den der von links kam. Klar, es gibt andere Fälle, z.B. wenn man mit 100 da langfetzt und/oder die Sicht sehr schlecht ist, aber das war hier ja wohl nicht der Fall!
 
Aber mir dem Fahrrad sieht das bei mir so aus, als ob ich jedem, der mir die Vorfahrt nimmt sofort in die Seite semmeln werde.
Nun, jeder verhält sich eben anders; aber da Fahren mit dem Klein-Kfz., (kein Pkw), eine bestimmte Verhaltensweise erfordert, weil man als motorisierter Verkehrsteilnehmer sonst gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern fast automatisch schuld hat, besteht für mich kein Grund, die dadurch erlangte Erfahrung bei Teilnahme am Straßenverkehr auf nicht-motorisierte Weise nicht anzuwenden.

Hier in der Region hat es den böswilligen Spruch, daß auf dem Friedhof unter den Bäumen im Schatten, Leute liegen, die Vorfahrt hatten; dieses bekam ich hier in der Region nach dem letzten Unfall in 2018 zu hören, wo mir ein wartepflichtiger Pkw das damlige Quad geschrottet hat.

In die Fahrkünste anderer Verkehrsteilnehmenden setze ich daher und seither grundsätzlich kein Vertrauen mehr; da halte ich eben eher an, auch wenn ich das rein rechtlich nicht müsste.
 
Frag lieber nochmal einen Bekannten der Anwaltsnichte
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich nicht um die Nichte eines Anwalts, sondern um eine meiner Nichten, welche schon seit vielen Jahren Anwältin ist, und eine erfolgreiche noch dazu.

Speziell aus dem Verkehrsrecht weiß sie Dinge zu erzählen, da schlackern demjenigen, der noch an Recht und Gesetz glaubt, die Ohren. Nur ein Beispiel: Schon gewusst, dass man beim Schild "Wildwechsel" ganz gehörig Probleme bekommt, wenn man schneller als ca. 70 - 75 km/h fährt und es zu einem Wildunfall kommt? Denn auch wenn dieses Schild an einem Streckenabschnitt außerorts steht, auf dem keine Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist, so wird doch regelmäßig davon ausgegangen, dass alles über eben diesem Geschwindigkeitsrahmen von 70 - 75 km/h "nicht angepasst" war. Kann teuer werden, wenn die Versicherung dann nur anteilig den Schaden zahlt.
 
Wenn man bei einem Warnschild seine Fahrweise genau 0 gegenüber der anpasst, wie sie unter besten Bedingungen erlaubt wäre, ja dann braucht mans auch nicht hinstellen.
 
Wenn man bei einem Warnschild seine Fahrweise genau 0 gegenüber der anpasst, wie sie unter besten Bedingungen erlaubt wäre, ja dann braucht mans auch nicht hinstellen.
Korrekt. Weiß wohl nur kaum jemand, dass das so gehandhabt wird, denn Fälle mit diesem Hintergrund hat meine Nichte wohl zu Hauf. Merke ich selber auch täglich auf meiner Arbeitspendelstrecke, wenn ich mit dem Auto fahre. Wildwechselbereiche durchfahre ich dabei gleich 2 Stück und halte mich an die rund 70 km/h, werde dabei aber IMMER bedrängt oder mit wildesten Manövern überholt. Da dort auf der Landstraße ansonsten keine Beschilderung steht bzw. lustigerweise beide Male ca. 100 Meter vor dem Schild Wildwechsel eine vorher geltende Begrenzung auf 70 km/h, die wegen Wohnbebauung und einigen Einmündungen angeordnet ist, aufgehoben wird (!) wird dort halt von den meisten 100 km/h gefahren.
 
Frag mal nach Dunkelheit und Regen...
Ja, auch ein interessantes Thema, bei dem viele erst vor Gericht drüber nachdenken. Nachts gilt auf deutschen Autobahnen nämlich de facto eine Geschwindigkeitsbegrenzung (bis auf die wenigen beleuchteten Abschnitte, die es hier in D gibt) wegen der Regel, innerhalb der Sichtweite anhalten können zu müssen. Das bedeutet bei Dunkelheit innerhalb der Reichweite des Abblendlichtes und damit (da dieses, korrekt eingestellt, max. 100 Meter weit reichen sollte) max. ca. 120 km/h (Anhalteweg bei Gefahrenbremsung 80 - 100 Meter, da die Reaktionszeit mitzählt).
 
Wär es nicht so, dann könntest Du auch gleich die Fahrerlaubnis an Blinde verteilen.
 
Leute.... hier geht es doch um einen Unfall bei dem die Vorfahrt genommen wurde. (Auch wenn der HInweis auf die implizite Geschwindigkeitsbeschränkung bei Wildwechselwarnung für die Momente des Dosentreibens hilfreich ist)

Warten wir doch einfach ab, was @ManniF berichtet, wie das ganze ausgeht (hoffentlich ohne jegliche Folgeschäden und mit einem neuen VM!!)
 
Autsch, gute Besserung. Zum Glück ist Dir nicht mehr passiert! Ich hätte da befürchtet, daß sich ein LKW Dein Fahrzeug auch unter die Front rollen/knautschen könnte. Zum Glück (im Unglück) hat es Dich weggeschleudert.

Zu den den "jetzt muss er aber mal bremsen" anmäkelden und rechtzeitiges Bremsen fordernden:
Das sind Gedankengänge, die laufen so schnell ab, da ist zu spät zum bewussten Handeln. Da geht nur noch instinktiv, wenn das nicht rechtzeitig kommt, knallt es...
Hab ich genau so erlebt, Radweg für beide Richtungen freigegeben, mit Fahrbahn direkt neben Bordsteinkante, ich linksseitig:
Da kommt mir ein E-Bike entgegen, ich saß auch auf einem,i ch schön nach rechts rüber, das ging so bei 25+25km/h:
-der fährt aber weit in der Mitte -jetzt muss er aber mal Platz machen -oh Schei..BOOM
Ich: Rückwärts auf die Landstraße gefallen, Platzwunde unterm Auge wo sein Visier einschlug, Schnittwunde an Finger, 4 Stiche.
Wäre da grad ein Auto gekommen, würde ich jetzt Harfe spielen.
Er: Das tut mir total leid, ich habe Sie gar nicht gesehen, ich weiß gar nicht warum. Das mehrmals auch als meine Frau dazu kam zum Abholen mit dem Bulli.
Das war der ultimative Test für mein gelasertes Auge nach Netzhaut Riss und Ablösung keine 1,5 Monate her. Hält :)
Nächster Tag Telefonat wegen Versicherung: warum haben Sie nicht gerufen, sind Sie überhaupt rechts gefahren, Schäden am Rad ja aber Verdienstausfall, nein das sehe ich aber nicht ein (Bin selbständig, Schreinermeister, keine Angestellten)
Aber ich schweife ab: Da denkst Du in 1-2Sekunden drüber nach, weil Du vorher nicht damit gerechnet hast, dermaßen übersehen zu werden und dann ist es zu spät!
An dem Fahrrad+Fußgänger überweg hier quasi vor der Haustür rechne ich immer damit und hab auch immer Zeit zu bremsen. Da weiß ich aber auch, daß in vielleicht 40%der Fälle sonst ohne Bremsung über den Haufen gefahren würde. Trotz verschobener Halteline, Stoppschild und Drempel steht da auch ein Geisterrad...aber ich schweife wieder ab...
Ich würde versuchen, daß Velomobil mit geringstem Restwert kaputt geschrieben zu bekommen. (Und dann ein neues kaufen und das andere einem Bastler zu verkaufen ... ich wusste da ggf einen ;-) )
 
Nachts gilt auf deutschen Autobahnen nämlich de facto eine Geschwindigkeitsbegrenzung
Da gerade nicht nach § 18, wenn man nicht alleine ist:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
 
zu spät zum bewussten Handeln. Da geht nur noch instinktiv, wenn das nicht rechtzeitig kommt, knallt es...
Genau dies lässt sich üben.

Eine der wichtigsten Schritte ist, sich beim normalen Fahren immer wieder anzuschauen, was schief gehen könnte.

Wenn man so bei möglichen Probleme Problemen noch mind 2 Fluchtwege (Hupen? Bremsen? Ausweichen?, etc...) hat,ist man recht sicher unterwegs.
Wenn es nur mehr einen Ausweg gibt's sollte man überlegen defensiver zu fahren, um wieder eine Option dazu zu bekommen.

Kommt auss der Fliegerei, passt für mich aber auch ganz gut in den Straßenverkehr.

Gruß, Harald
 
Das funktioniert aber im Straßenverkehr nicht, wenn einer von hinten oder von der Seite kommt bleibt gar keine Option.
 
Da gerade nicht nach § 18, wenn man nicht alleine ist:
Sichtfahrgebot gilt für den Ersten der Kolonne. Jemand hinter ihm könnte schneller fahren, aber nicht lange.

Das funktioniert aber im Straßenverkehr nicht, wenn einer von hinten oder von der Seite kommt bleibt gar keine Option.
Diese Szenarien sollten ja eigentlich Teil der Überlegung sein, die man immer wieder anstellt, bevor's akut wird.
Ist beim Szenario "ich werde von hinten überrollt" zugegebenermaßen schwierig, wenn man nicht gleich ziehen und dort gar nicht fahren will. In Rechtskurven außerorts kann "Ich fahre weiter links" eine Maßnahme sein, das verschafft zumindest allen potentiell Beteiligten etwas mehr Zeit.
 
Zurück
Oben Unten