Moin.
Bin selbst Polizist in NRW (Bielefeld) beim Verkehrsdienst, d.h. spezialisiert auf alle Verkehrsarten (Fußgänger bis Schwerlasttransport).
KEIN Polizist kann über alles, was ihm täglich begegnet, umfassend informiert oder geschult sein. Dafür ist die Bandbreite einfach zu groß.
Daher gibt es bei der Polizei halt die vielen Spezialbereiche.
dass sie ein "Ufo" dass sie wahrscheinlich noch nie gesehen haben nicht einordnen können.. mein Gott..
kann ich ihnen nachsehen
Aber wenn man als Polizist von einer Nische keine Ahnung hat, muss man sich das halt auch mal eingestehen und nicht die Kontrolle auf biegen und brechen in die Richtung steuern, dass die Polizei am Ende wieder "gewonnen" hat.
Dann ist es halt bei der Kontrolle so, dass ich mal einen Verkehrsteilnehmer ziehen lassen muss, mich nachträglich informiere, und er dann beim nächsten Mal "dran" ist.
@Jag
Die Mängelliste kannst du dir schön an die Pinnwand hängen und vergessen.
Das ist nur ein Hinweis der Polizei an die Straßenverkehrsbehörde, dass ein Kraftfahrzeug Mängel hat.
Dann kann die Straßenverkehrsbehörde weitere Maßnahmen anordnen (einfordern des Nachweises der Mängelfreiheit, Entsiegelung der Kennzeichen, Entziehen der Zulassung, Untersagung des Betriebes des Kfz).
Aber das kann das SVA (Straßenverkehrsamt) nur bei zulassungspflichtigen Kfz. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen haben sie halt keine Handhabe. (z.B. bei Motorrollern mit Versicherungskennzeichen).
Das SVA bekommt das Original der Mängelliste von der Polizei und wird wahrscheinlich über deren Unfähigkeit die Hände überm Kopf zusammenschlagen.
Zum: "Sie schieben dann":
Das ist ein Verwaltungsakt. Die Polizei beschneidet dich in diesem Fall in deinen Grundrechten, hier sogar unrechtmäßig.
Ich möchte gerne mal an solche "Kollegen" geraten und es dann auf die Spitze treiben. Denn wenn du doch weiterfährst, müssen sie die Kiste halt sicherstellen. Legt man dagegen ausdrücklich Widerspruch ein, wirds eine Beschlagnahme, die nur ein Richter anordnen darf. Der will dafür natürlich eine einwandfreie Begründung von der Polizei hören. Könnte hier schwierig werden.
Dann braucht man vor Ort eine andere Mobilitätsform, also mit Taxi zum Bahnhof oder ähnliches.
Alle Kosten inkl. Zeitaufwand kann man sich bei einer solchen
rechtswidrigen Maßnahme der Polizei schön einfordern.
Dass es dafür hinterher für die Kollegen ein Donnerwetter geben wird, dürfte klar sein.