Wo finde ich die Betriebserlaubnis für Fahrräder?

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Ich mach es ihnen ja garnicht zum Vorwurf. Die freundliche Polizistin hat im Telefonat mit irgendeinem Kollegen gesagt, das sieht aus wie ein UFO.
Du ... sorry ... aber, wenn du Jemand, der so offensichtlich noch nie was von diesen "UFOs" gehört hat, nicht die Begriffe -> Velomobil und Milan <- zum suchen gibst, brauchst du dich auch nicht wundern, wenn du eine Mängelkarte bekommst. ;)
 
OK, dort steht etwas von Kraftfahrzeugen, dann von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, dann noch von Fahrzeugen entsprechend Anhang sowieso, dort werden Fahrräder mit Motor (keine Pedelec!), Krafträder, Leichtfahrzeuge etc. aufgeführt, alles mit Motor.
Vergiss es einfach.
Für ein Fahrrad braucht man keine ABE.

wenn es über 25 fährt, dann braucht man eine Betriebserlaubnis.
Die Leute die Dich da belästigt haben haben wohl noch nie auf einem "normalen" Fahrrad mit Tacho gesessen und mal in die Pedale getreten oder sind nen Berg runtergerollt.
Sonst hätten sie sich ja auch ihrer Meinung nach selbst strafbar gemacht :X3: ....

Wenn DER MOTOR bei mehr als 25 km/h noch antreibt - bzw. ohne dass Du mittreten musst - , dann brauchst Du eine ABE und eine Zulassung.
Kein Motor = keine ABE und keine Zulassung.
Fertig.
 
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Das waren übrings Revierpolizisten. Ich weiß nicht, welche Aufgaben die eigentlich haben. Sicher, sich um die Belange der Bürger vor Ort zu kümmern.
Ich erwähne das nur, weil zu den Polizisten, gleich nachdem sie mich gestoppt hatten, 2 kleine Kinder kamen mit einem Vogel, der nicht fliegen konnte. Und die Kinder haben die ganze Zeit der Kontrolle zugeschaut, bis sie dann von der Polizistin weggescheucht wurden: "Geht mal hier weg, ihr habt hier nichts verloren." Die haben - zumindest mich - überhaupt nicht gestört. Nun weiß ich nicht, inwieweit Kinder in dem Alter schon alleine auf die Straße dürfen. Aber indem sie wegescheucht werden ist der Erziehungsberechtigte auch nicht auf einmal da.
 
Ja, aber ohne vermerkte Mängel.
Nur unten ist eine Kreuz: "durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr"
Nur unter Bemerkungen/ Ergänzungen steht handschriftlich: "§ 19 StVZO"
Ich würde mal bei der
Straßenverkehrsbehörde
anrufen und fragen was du tun sollst (und wer die behördlich angeortnete Prüfung eines Fahrrad bezahlt, wenn bei der Prüfung rauskommt, das es sich dabei um ein Fahrrad handelt).

Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle, bei der Polizeidienstelle vorbeifahren und Ihnen dein Rad mal zeigen.
Mit etwas Glück erinnert sich man sich bei der nächsten Überprüfung an dich und es dauert dann nur noch einen Funkspruch, bis du wieder fahren darfst.

Gruß Jörg
 
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irgendwie ist mir das alles hier im Moment zu sehr Polizisten-Bashing

ich hab selber 3 Polizisten im Freundeskreis und noch 2 im Bekanntenkreis
1 Freund ist seit paar Jahren bei der Cobra

und wenn man dann so sieht was die an Dienstzeiten haben, Leuten mit denen sie zu tun haben (Besoffene, Drogen, Randalierer, usw. usf.)
dann haben die meine Hochachtung und

dass sie ein "Ufo" dass sie wahrscheinlich noch nie gesehen haben nicht einordnen können.. mein Gott..
kann ich ihnen nachsehen
 
Das motorisierte Fahrzeuge ab 6kmh eine Betriebserlaubnis brauchen und Fahrräder keine sollten Grundlagen sein bzw. Allgemeinwissen sein.
Das alles über 25kmh ein Betriebserlaubnis haben soll wirkt wie spontan (Willkür?) ausgedacht.
Denn dann müßten alle Fahrräder eine BE haben weil die alle mühelos schneller fahren können, Muskulatur und Ambitionen vorrausgesetzt.
Ich denke mal das die beiden Dienstpersonen einen Einlauf benötigen.
 
Ja, es ist ärgerlich, wenn man von Polizisten kontrolliert wird, die offensichtlich Anordnungen treffen, die sachlich und rechtlich nicht zu begründen bzw. falsch sind, keine Frage. Ich würde auf dem Revier anrufen und abklären, was jetzt weiter zu tun ist. Kostet nochmal Zeit, wieder ärgerlich. Aber der Gewinn, wenn man als Velomobilfahrer und Radl-Exot freundlich bleibt ist hoch.
 
dass sie ein "Ufo" dass sie wahrscheinlich noch nie gesehen haben nicht einordnen können.. mein Gott..
kann ich ihnen nachsehen
Ja, ja, ja - tu ich doch auch. Aber sie sollen mich doch einfach in Ruhe lassen, wenn sie keine Ahnung haben - und mich nicht ernsthaft 60 km nach Hause schieben lassen.
 
ich wurde gestern 6 km von der Polizei "verfolgt", bis sie mich angehalten haben. Und nachdem das die letzten Kilometer meines Arbeitswegs waren, die ganz ausgezeichnet zum Schnellfahren geeignet sind, habe ich das auch gemacht (ich war für 2,3 Minuten knapp unter 70). Als ich angehalten wurde, war die Rede von allgemeiner Verkehrskontrolle, ich hab gleich gesagt, dass das ein Fahrrad ohne Motor ist, und der Akku nur fürs Licht und die Blinker ist. Dann waren die zwei jungen Polizisten zwar etwas baff, ich habe auf Ich habe auf die Aerodynamik als Grund für die hohe Geschwindigkeit verwiesen. Sie haben dann noch in die Kiste geschaut, ich hab Blinker und Bremslicht vorgeführt, aber damit war die Kontrolle vorbei.

Hab ich das jetzt richtig verstanden!? War das auf dem Weg nach Schwaig oder auf dem Weg nach Hause?
 
Deine (zwei?) Polizisten waren wohl ob der Geschwindigkeit so verwirrt, dass sie es für unmöglich hielten, dass das ein aussschließlich muskelkraftbetriebenes Fahrzeug sein könnte. Naja, vielleicht waren meine auch deswegen überzeugt, weil ich in Unterhose und Sportunterhemd vor ihnen stand...
Ich zitiere den Polizist, der mich bei Schneefall verschwitzt in dünnen Radklamotten neben meinem VM festgesetzt hat (Fluchtgefahr!...) um dann 15-20min der Zentrale erklären wollte, dass ich was höchst illegales mache und die Zentrale meinte "DAS IST EIN FAHRRAD!" , er es aber nicht raffte... "Sie sind über 60 gefahren! Dafür braucht man mindestens 10PS! Wo ist der Motor!?".
Da war ein richtiger Experte am Werk :p

@Kraeuterbutter : Hier wird nicht "die Polizei" gebashed, sondern explizit nur diese zwei Polizisten!
Das ist ein himmelweiter Unterschied, da nicht eine ganze Personengruppe über einen Kamm geschert wird, sondern nur zwei Exemplare, die sich wirklich sachlich heftig inkompetent zeigen und trotzdem ihre Machtbefugnisse "beweisen" müssen. 95% aller Polizisten die ich bisher kennen gelernt habe, waren vollkommen i.O. Unser Nachbar (Leiter der Einsatztruppe "Mitte") kam sogar hin und wieder auf eine Hopfenschorle vorbei und man hat sich im Garten mal angenehm unterhalten. Aber auch er meinte : "Es gibt überall Deppen, bei uns fallen Sie aber halt umso schneller auf... Und ich kann fast nichts dagegen tun, Beamte halt."
Gerade beim Thema Rechtsextremismus hat er sofort schlechte Laune bekommen, da zumindest in Gera ein nennenwerter Teil der Belegschaft solche Tendenzen aufweist und das auch Einfluss auf deren Arbeit hat. Er hat sich sehr dafür ausgesprochen, dass eine unabhängige Instanz die Polizei kontrolliert um solche Schwarzen Schafe aus zu sortieren, denn diese richten massiven Schaden am Image der Polizei an und er als Bezirksleiter darf die Suppe dann gern auslöffeln...

@RobertS : Da den Polizisten genau gesagt wurde, dass das ein Fahrrad ist, dann bitte vom TÜV fordern, dass eine Betriebserlaubnis für das Fahrrad ausgestellt wird, so wie es die Beamten wollten :p
 
Moin.
Bin selbst Polizist in NRW (Bielefeld) beim Verkehrsdienst, d.h. spezialisiert auf alle Verkehrsarten (Fußgänger bis Schwerlasttransport).
KEIN Polizist kann über alles, was ihm täglich begegnet, umfassend informiert oder geschult sein. Dafür ist die Bandbreite einfach zu groß.
Daher gibt es bei der Polizei halt die vielen Spezialbereiche.
dass sie ein "Ufo" dass sie wahrscheinlich noch nie gesehen haben nicht einordnen können.. mein Gott..
kann ich ihnen nachsehen
Aber wenn man als Polizist von einer Nische keine Ahnung hat, muss man sich das halt auch mal eingestehen und nicht die Kontrolle auf biegen und brechen in die Richtung steuern, dass die Polizei am Ende wieder "gewonnen" hat.
Dann ist es halt bei der Kontrolle so, dass ich mal einen Verkehrsteilnehmer ziehen lassen muss, mich nachträglich informiere, und er dann beim nächsten Mal "dran" ist.

@Jag
Die Mängelliste kannst du dir schön an die Pinnwand hängen und vergessen.
Das ist nur ein Hinweis der Polizei an die Straßenverkehrsbehörde, dass ein Kraftfahrzeug Mängel hat.
Dann kann die Straßenverkehrsbehörde weitere Maßnahmen anordnen (einfordern des Nachweises der Mängelfreiheit, Entsiegelung der Kennzeichen, Entziehen der Zulassung, Untersagung des Betriebes des Kfz).
Aber das kann das SVA (Straßenverkehrsamt) nur bei zulassungspflichtigen Kfz. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen haben sie halt keine Handhabe. (z.B. bei Motorrollern mit Versicherungskennzeichen).
Das SVA bekommt das Original der Mängelliste von der Polizei und wird wahrscheinlich über deren Unfähigkeit die Hände überm Kopf zusammenschlagen.

Zum: "Sie schieben dann":
Das ist ein Verwaltungsakt. Die Polizei beschneidet dich in diesem Fall in deinen Grundrechten, hier sogar unrechtmäßig.
Ich möchte gerne mal an solche "Kollegen" geraten und es dann auf die Spitze treiben. Denn wenn du doch weiterfährst, müssen sie die Kiste halt sicherstellen. Legt man dagegen ausdrücklich Widerspruch ein, wirds eine Beschlagnahme, die nur ein Richter anordnen darf. Der will dafür natürlich eine einwandfreie Begründung von der Polizei hören. Könnte hier schwierig werden.
Dann braucht man vor Ort eine andere Mobilitätsform, also mit Taxi zum Bahnhof oder ähnliches.
Alle Kosten inkl. Zeitaufwand kann man sich bei einer solchen rechtswidrigen Maßnahme der Polizei schön einfordern.

Dass es dafür hinterher für die Kollegen ein Donnerwetter geben wird, dürfte klar sein.
 
Polizeikontrolle gehabt. Die wollten mir mein V stilllegen und ich wollte wissen, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage. So genau konnten sie mir das auch nicht sagen, aber zumindestens bräuchte ich eine Betriebserlaubnis. Das stünde im §19 der STVZO. Ich versteh den Text da aber nicht und von Fahrrädern finde ich da auch nix. Angeblich bekomme ich jetzt eine Strafanzeige.
§19 bezieht sich auf nur auf Kraftfahrzeuge. 2017 ist endlich die Definition von Fahrrädern in die StVZO aufgenommen wurden
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2017

Zweiundfünfzigste Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom 18. Mai 2017

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die
zuletzt durch Artikel 172 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
8. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt:
㤠63a
Beschreibung von Fahrrädern​
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich
durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder
Handkurbeln angetrieben wird.“
Damit ist ein VM eindeutig ein Fahrrad. Du hast gar nichts zu befürchten.

Seit ich in McPom vor einigen Jahren bei einer Konrolle dies dem Beamten nicht klar machen konnte, habe ich den obigen Text mit in meinen "Radwegebenutzungszettel" (siehe Anlage) aufgenommen.
 

Anhänge

  • Radwegbenutzungspflicht_201707_hob.pdf
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Aber wenn man als Polizist von einer Nische keine Ahnung hat, muss man sich das halt auch mal eingestehen und nicht die Kontrolle auf biegen und brechen in die Richtung steuern, dass die Polizei am Ende wieder "gewonnen" hat.
Dann ist es halt bei der Kontrolle so, dass ich mal einen Verkehrsteilnehmer ziehen lassen muss, mich nachträglich informiere, und er dann beim nächsten Mal "dran" ist.
(y) So sollte es sein. Aber auch ich hatte wie oben beschrieben schon so einen Typ von "Hier bin ich der Boss und mein Wort ist Gesetzt". Aber die sind zum Glück eindeutig in der Unterzahl, einmal bei ca. 10 Kontrollen.
 
Ja, ja, ja - tu ich doch auch. Aber sie sollen mich doch einfach in Ruhe lassen, wenn sie keine Ahnung haben
Gerade, wenn ihnen etwas begegnet, was merkwürdig erscheint, sollten sie kontrollieren, finde ich.

Nach wie vor denke ich, auch an Hand deiner nachfolgenden Postings und deinen Äußerungen hier, dass die Kommunikation bei dieser Kontrolle auf beiden Seiten etwas unglücklich abgelaufen ist. Haken dran, fertig.
 
Nun weiß ich nicht, inwieweit Kinder in dem Alter schon alleine auf die Straße dürfen.
Es gibt in Deutschland dafür keine Altersgrenze. Wenn was passiert, egal wie alt das Kind ist, können evtl. (!) die Erziehungsberechtigten wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" belangt werden (und das bedeutet ganz was anderes, als die meisten denken, daher trifft dies eben in 99 % der Fälle NICHT zu und ggf. Geschädigte gehen leer aus, aber das ist ein anderes Thema), aber solange nix passiert dürfen Kinder jeden Alters natürlich auch alleine aus dem Haus.
 
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(y) So sollte es sein. Aber auch ich hatte wie oben beschrieben schon so einen Typ von "Hier bin ich der Boss und mein Wort ist Gesetzt". Aber die sind zum Glück eindeutig in der Unterzahl, einmal bei ca. 10 Kontrollen.
Aber das schlimme ist doch, daß auch die Vollpfosten eine Knarre haben und eigentlich immer einen auf Oberboß machen. Das ist m.E. immer ein Machtmißbrauch und wird doch auch auf der unbewaffneten Seite so erlebt. Sagt bloß, Ihr habt das noch nicht erlebt? Noch nie auf ner Demo gewesen?

Eigentlich müssten da echt andere Maßstäbe an das Verantwortungsbewußtseins schon bei Einstellung und Ausbildung gesetzt werden. Und daß hier in NRW tatsächlich Reul in 2020 eine wissenschaftliche Studie zu Rassismus in der Truppe ablehnt, ist mir auch unverständlich. Stellt Euch mal vor, die machen das hier und dann geraten die im Osten noch unter Zugzwang. Dann müsste ja was verändert werden dachach und dann auf einmal 30-40% der Stellen neu besetzt werden....
Aber das ist halt ggf ein grundsätzliche Problem, mit Menschen, die strenge Hierarchien und Kasperle Kostüme bei der Jobwahl berücksichtigen.
Ich hab immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich einen uniformierten Cop begegne, und das sollte doch anders sein, oder?
 
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