Velomobil und Hügel/Berge

trotzdem hat das Auftauchen von 10.000 Elektroscootern (die sind langsamer als ein VM, brauchen viel weniger Platz als ein VM) für riesen AUfregung in den Medien gesorgt, mit Wunsch des Verbotes etc..
Das war aber sicherlich ein anderes Konzept: Miet-Dingsbumse, die dann unbenutzt in der Gegend rumflogen und die Bürgersteige versperrten. Leute, die mit den Dingern durch die Fußgängerzonen bretterten.
 
das mit HPV ist doch nur ne Ausrede...
Nein, das ist die Definition! 14-jährige auf Fahrrädern können 15-jährige, die gerade den Mopedführerschein gemacht haben, überholen, denn die Geschwindigkeit ist nicht das worauf es da ankommt.

Das bringt uns zurück zu den Radwegen. Entweder man steht auf dem Standpunkt dass Fahrräder schnell genug für die Fahrbahn sind, dann sollte man mit einem 45er aber erst recht nicht auf einen Radweg. Oder man ist der Meinung Fahrräder seien so langsam dass sie spezielle Wege brauchen. Auch dann sollte man die Wege nicht mit dem 45er benutzen.
 
... denn die Geschwindigkeit ist nicht das worauf es da ankommt.

Das bringt uns zurück zu den Radwegen. Entweder man steht auf dem Standpunkt dass Fahrräder schnell genug für die Fahrbahn sind, dann sollte man mit einem 45er aber erst recht nicht auf einen Radweg. Oder man ist der Meinung Fahrräder seien so langsam dass sie spezielle Wege brauchen. Auch dann sollte man die Wege nicht mit dem 45er benutzen.
Sorry, aber die Logik musst du mir noch mal erklären.

Gruß Jörg
 
muss nicht auch immer der Radweg an sich betrachtet werden unabhängig von was erlaubt ist und was nicht?
Ich würde mit einem 45e s-pedelec nie und nimmer vollgas auf einem 1 Meter breiten Radweg rumbrettern, auf einem 4-5 m breiten Radweg (z.B. asphaltierter Landwirtschaftlicher Weg entlang einer Bundesstraße) wahrscheinlich schon...
Die elenden 25er E-Bikes können dank völlig fehlender Fahrrad Fahrpraxis der Fahrenden auch ganz legal auf dem Radweg nerven, aber wohl anderes Thema
 
Die elenden 25er E-Bikes können dank völlig fehlender Fahrrad Fahrpraxis der Fahrenden auch ganz legal auf dem Radweg nerven, aber wohl anderes Thema
tja.. die elenden Pedelecs mit lauter unfähigen, ungeübten Fahrern..

a) auf den meisten Pedelecs sitzen geübte Fahrer, die um nix schlechter fahren als andere Radler..

und auf den b) Pedelecs wo ungeübte sitzen: na endlich mal fahren die überhaupt Fahrrad.. ist doch schön wenn die von der couch oder gar aus dem Auto gelockt werden - toll wenn ältere Leute nochmal für sich das Radfahren so entdecken..

die Geschichte der ganzen Pedelec-Fahrer die jetzt ins Gebirge fahren und sich bergab dastessen, weil sie bis dahin nur Rücktritt gewohnt waren..
usw..

also ich fahr ja doch nicht wenig Rad, von Touristen überfüllte Stadt bis hin in die Alpen oder auch in anderen Ländern..
aber diese ganzen "unfähigen" Pedelec-Fahrer - mir möchten sie so nicht begegnen..

keine Ahnung wo die alle rumfahren

aber gut: Liegeräder fahren auch nur schräge Typen mit Sandalen und 25cm langen Bart wo die Suppe von letzter Woche noch drinnen ist...
 
Sorry, aber die Logik musst du mir noch mal erklären.
Ich bin der Meinung Radfahrer gehören auf die Fahrbahn, aus bekannten Gründen, logischerweise gilt das dann noch viel mehr für 45er!

Es gibt allerdings auch Menschen die das anders sehen, und lieber Abstand von KFZ haben. Auch das spricht gegen 45er auf Radwegen.
 
Ich sage es nohmal etwas deutlicher: Ich bin selbst einer, der sich abundzu mal Seitenthemen verliert, aber ich denke, zu S-Pedelecs auf Radwegen reicht das für diese Stelle.

Wir können festhalten, dass ein S-Pedelec mit höherer Motorleistung beim Bergsteigen sehr hilft und dass man es nicht so effizient bauen muss, also auch Reifen für weniger befestigte Wege draufziehen kann. Bergab wird dieser weniger effiziente Bau auch nicht stören, weil beide bremsen müssen und damit gleich schnell fahren. Innder Ebene hat man mit der nötigen Bauweise und geringerem Fokus auf Effizienz wohlmöglich eine niedrigere Reisegeschwindigkeit, aber immer noch bessere Beschleinigung.
Ob man mit dem S-Pedelec früher ankommt, ist also vom Streckenprofil und der Eigenleistung abhängig. Auf jeden Fall kann man ein S-Pedelec mit weniger Eigenleistung fahren, es kann also entspannter sein. (Man kann natürlich auch die selbe Eigenleistung reinstecken.)
Ob das zu sehr vom Prinzip abgeht, dass man das Fahrzeug aus menschlicher Leistung bewegt oder ob man damit zufrieden ist, ein ultraleichtes, sehr kleines elektro-mensch-hybrides Fahrzeug zu fahren, können wir wohl noch jedem selbst überlassen.


mit dem S-Pedelec Wege zu fahren, die nicht explizit dafür freigegeben sind, ist zu komplex, das hier auszudiskutieren, da es nur bedingt mit dem Thema zu tu tun hat und die Seiten so fest sind, dass es keine Einigung geben wird, nachdem jetzt alles gesagt wurde. Hier meine Zusammenfassung:
Rechtlich gelten S-Pedelec als Kraftfahrzeuge und muss man die Ruten entsprechend wählen. Wenn die Behörden festlegen, was für Verkehrsteilnehmer einen Weg nutzen dürfen, dann gehen sie für Fahrräder von City- und Treckinkrädern mit einer Länge von 1,8m, Breite von 60-70cm an der breitesten Stelle dem Lenker, Gewicht von 15kg zzgl Fahrer und Geschwindigkeiten von 10h20km/h aus. Sch ellere Rennräder, und breitere Mounts sind schon meist nicht vorgesehenen. Lastenräder und Liegeräder sowieso nicht, erst recht in mehrspuriger Ausführung. Ein Velomobil kann je nach Modell, Bedingungen und Fahrer auch mal 50-70km/h fahren, wiegt 18-35kg, ist 2,3-2,8m lang, ist nicht an der breitesten Stelle nicht viel breiter, aber auf mehr Fläche so breit und bat eine breite Spur. Ein S-Pedelec-Velomobil hat die selben Abmessungen, ist vielleicht 10kg schwerer, kann i.d.R. bis 45km/h dem HPV-Velomobil davon fahren, darüber hinaus wird es meist angehängt. Ein 45er Motorroller hat gut den Platzbedarf eines Fahrrades, ist schwerer als ein Vomobil und halt um die 45km/h schnell. Ein Motorrad hat noch etwas mehr Platzbedarf, ist viel schwerer und viel schneller. Ein Auto ist riesig und mega schwer und so ziemlich so wie ein Motorrad.
Jedes dieser Fahrzeuge kann 10km/h fahren. Nur die mehrspurigen können deutlich langsamer fahren. Mit einem HPV mag mancher nicht abbremsen, weil die menschliche Energie begrenzt und kostbar ist. Mit Motor neigt mancher zum schnellen Fahren, weil es ihn keine menschliche Energie kostet.

Meine Analyse: Wenn ein Motorroller und S-Pedelec nicht fahren darf, weil es zu schnell ist, dann sollte das Velomobil auch nicht dürfen. Wenn ein Velomobil darf, weil es ja langsam fahren kann, sollte ein S-Pedelec-Velomobil auch dürfen, weil es auch langsam fahren kann. Wenn es auf die Fahrweise des Fahrers ankommt, ist es egal, was von beiden er fährt. Wenn es auf die Umweltbelastung ankommt, dann ist das HPV-Velomobil tatsächlich dem Hybrid-Velomobil vorraus. Allerdings können Pedelec und S-Pedelec identisch gebaut sein, nur unterschiedlich gedrosselt und abgeriegelt. Ausschlaggebend wäre die Größe des Akkus und das Verhältnis aus menschlicher und elektrischer Energie. Diese können nur in groben Tendenzen angenommen werden.
Die Unterscheidung zwischen üblichem Fahrrad und üblichem Pedelec ergibt für die Gesetzgebung einigermaßen Sinn, weil fast alle S-Pedelecs schneller gefahren werden als fast alle Fahrräder, aber die Feinheit der Regelung hat ihre Grenzen. Velomobile sind in keiner Regel je berücksichtigt worden. Ich denke also, wo man S-Pedelec und Elektroroller nicht duldet, sollten auch HPV-Velomobile nicht hingehören. Wo Velomobile in angemessener Fahrweise hingehören, sollten S-Pedelec und Elekreoroller bei angemessener Fahrweise auch kein Problem sein.
Allerdings muss auch die Möglichkeit einer Alternative berücksichtigt werden: Sollte das Fahrzeug auf der Fahrbahn fahren? ShLedelec und Elektroroller können auch bei gewissen Steigungen noch ihre 45km/h oder etwas weniger fahren. Damit sind sie außerorts immernoch viel langsamer als fast alle KFZ. Ein HPV kann aber bergauf auch mal nache Schrittgeschwindigkeit fallen, gerade schwere Velomobile. Man kann also sagen, dass S-Pedelec, Motorroller und Velomobil alle auf Wegen für Radfahrer nicht angemessen sind, dass aber für HPV-Velomobile keine Fahrbahnpflicht angeordnet werden kann und sie deshalb auf Radfahrwegen gedurlet wersen müssen. (Und weil es schwer ware, sie per Definition von üblichen Fahrradern zu trennen.)

Ich kann also jede Handhabung einigermaßen akzeptieren, klar ist für mich aber, dass alle, die nicht übliche Fahrräder fahren, sich denen und ggf. Fußgängern absolut anpassen müssen.

Ich hoffe, dass das als offenes Schlusswort einer unlösbaren Diskussion taugt und wenn nicht, sollten wir das woanders weiterführen.
 
Wenn ein Motorroller und S-Pedelec nicht fahren darf, weil es zu schnell ist, dann sollte das Velomobil auch nicht dürfen.
Es geht nicht um die Geschwindigkeit, nur darum ob es einen Motor hat. Da ist die Trennung, denn es gibt auch bestimmte Radfahrer die schneller sind als bestimmte Autos. Trotzdem zählen diese Radfahrer nicht als Kraftfahrzeuge und die Autos nicht als Fahrräder.
 
Es geht nicht um die Geschwindigkeit, nur darum ob es einen Motor hat. Da ist die Trennung, denn es gibt auch bestimmte Radfahrer die schneller sind als bestimmte Autos. Trotzdem zählen diese Radfahrer nicht als Kraftfahrzeuge und die Autos nicht als Fahrräder.
In dem Fall gelten dann aber auch die Richtlinien für die Beleuchtung.
Und dann darfst du mit deinem Fahrrad werde auf der Straße, noch auf dem Radweg fahren.
;)

Gruß Jörg
 
So, wie können das hier weiter diskutieren:
 
@HFKLR du kennst das ja aus eigener Anschauung - die 15km Distanz zwischen unsren Wohnorten ändert die Problematik ja nicht. Wie andernorts schon geschrieben: Wenn chronische Blechkutscher auf einmal auf ein "Fahrrad" umsteigen und sich genauso idiotisch verhalten wie in der Blechbüx, kann nichts gutes dabei rauskommen.....

Grüsse, duncan

...der nichts davon hält, an pedalgetriebene Fahrzeuge Motoren ranzubasteln.....
 
Das Kfz-Verbot auf Feld- und Waldwegen hat auch was mit deren Lärm zu tun, Stichwort: Schutz des Wildes.
Aber auch mit der Geschwindigkeit von Kfz, auf die die Feld- und Waldwege selten ausgelegt sind, weder vom Ausbau her, noch von den "waldtypischen Gefahren" her (runtergefallene Äste etc.), für die die üblichen Verkehrssicherungspflichten nicht gelten.
In dem Artikel wird seitens des Forstes behauptet, auf Waldwegen gelte ein generelles Limit von 30 km/h, aber wie ich dort schon damals kommentierte, stand das nur in einer Verwaltungsvorschrift, die nur für Staatsforten gültig werden könnte, so sie in Auflagen reingeschrieben würde für Befahrungsgenehmigungen. Im übrigen ist diese Vorschrift inzwischen verschollen, wohl aufgehoben ...?
Beim Lärmschutzargument könnte man S-Pedelecs gut ausnehmen.
Beim Gefahrenargument könnte man ein Limit korrekter festlegen.
Das würde aber auch die Pedelecs und Nichtmotorisierten treffen, die bisher frei entscheiden dürfen, ob sie über runtergefallene Äste stürzen wollen ...
Damit wären in Feld und Wald die Probleme gelöst,
Bei Radwegen könnte man es ähnlich machen (Tempolimit, aber dann bitte mit der Regel, dass die, die schneller als bspw. 30 wollen, dann nicht mehr drauf müssen.) Tübingens OB macht das so (Das Klammerargument entfällt beim ersten Fall, weil es zum Radtunnel keine Fahrbahn gibt ...)
 
Hat sich zwischendurch mal jemand den Track mit brouter, Komoot und Co. oder gar im real-life-mode angeschaut? Wäre vielleicht mit mehr Erkenntnisgewinn für die Ausgangsfrage verbunden.
 
Hat sich zwischendurch mal jemand den Track mit
Ja, @wormwood hatte das vor ein paar Seiten geschrieben und erwähnt, dass ihm die örtlichen Ortskenntnisse für eine detailiertere Betrachtung fehlen.

In dem Fall gelten dann aber auch die Richtlinien für die Beleuchtung.
Und dann darfst du mit deinem Fahrrad werde auf der Straße, noch auf dem Radweg fahren.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Kannst du das bitte mal mit Paragraphen belegen?
 
Es geht nicht um die Geschwindigkeit, nur darum ob es einen Motor hat. Da ist die Trennung, denn es gibt auch bestimmte Radfahrer die schneller sind als bestimmte Autos. Trotzdem zählen diese Radfahrer nicht als Kraftfahrzeuge und die Autos nicht als Fahrräder.
nein...
es geht sehr wohl um die Geschwindigkeit..

ein und das selbe Rad wurde und wird bereits als Pedelec verkauft sowie als S-pedelec..

sobald es aber schneller als die 25km/h fährt (z.b. wegen Software) ist es kein Pedelec mehr... und wird (Spiegel, Ständer, Rahmenzulassung, ...) und darf dann nimma auf den Radweg

also ganz klar ist die Geschwindigkeit das absolut wichtigste Unterscheidungsmerkmal
das wird auch immer so kommuniziert, in den Medien etc..
 
Wenn chronische Blechkutscher auf einmal auf ein "Fahrrad" umsteigen und sich genauso idiotisch verhalten wie in der Blechbüx, kann nichts gutes dabei rauskommen.....

idiotisches Verhalten gibts bei PKW, Pedelec, Fahrrad und HPVlern gleichermassen..
das hat wenig mit der Fahrzeuggattung zu tun
 
also ganz klar ist die Geschwindigkeit das absolut wichtigste Unterscheidungsmerkmal
Nein, die Zulassung. (In D) Ein S-Pedelec gehört zu Kleinkrafträdern mit Nummernschildzwang, ein Pedelec ist ein Fahrrad.
(und es gibt noch ein paar Zwischenstufen: Leichtmofa, Fahrrad mit Hilfsmotor (Verbrenner))
 
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