es wurde versucht, mit der angeblichen Illegalität von VMs, eine Begründung zu finden, warum es doch OK ist mit einem Kleinkraftrad auf einem Radweg zu fahren.
Eigentlich wollte ich nicht mehr zu dem Thema schreiben, aber so verdreht möchte ich diese Aussage dann doch nicht stehen lassen.
1.
bin ich mir völlig im klaren, dass ich nicht auf einen Radweg darf und ich konstruiere mir dafür auch keine eigene Auslegung zurecht.
Worst Case ... 10 - 20 Euro?
2.
Habe ich nur darauf hingewiesen, das die Beleuchtung der meisten VM's nicht den geltenden Vorschriften entspricht und diese somit ein
nicht für den Straßenverkehr (da gehören auch die Radwege zu
) zugelassenes Fz
sind.
Worst Case ... das Fz wird sichergestellt?
Die Diskusion habe ich nicht angefangen und da meine Beleuchtung der StVo entsprechen muss habe ich daran auch gar kein Interesse.
Daraus zu drehen, das ich damit mein, (vielleicht) nicht korrektes befahren eines Radweges, rechtfertigen möchte, ist lächerlich.
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Das mein Fz bei diesem Streckenprofil jedem HPV-Fahrer minimum 20 Minuten abnimmt, wird jeder bestätigen, der mein Fz kennt (das wird an keiner Stelle <40km/h fahren).
Das ein HPV dabei weniger CO² abgibt, lasse ich bei Vegetariern noch stehen, wenn er nach der Fahrt weniger als 1 Minute und 45 Sekunden warm duscht.
Das man mit so einem Fz einen Radweg (was meines Wissens ohne das Schild
sogar erlaubt ist) nutzt, wenn die Landstraße zur Bundesstraße wird, kann man genau so argumentieren, wie ein VM-Fahrer, der den schlechten Radweg nicht nutzen möchte (in beiden Fällen kann man sagen: fahr mit angepasster Geschwindigkeit).
Ich habe es so verstanden, dass
@FFM hauptsächlich ein Fz zum pendeln und nicht für die Freizeit sucht.
Da halte
ich, bei dem Streckprofil (400 ... 500hm?), ein 45er VM für das Sinnvollste.
Gruß Jörg