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für VMs? ich gucke...da gibt es genaile Anleitungen für solche Fälle
Neeeeeeee.........für Lack-etc.-schäden aller Art.für VMs? ich gucke...
Sag das nicht so abfällig...Achso meinste das...
Dann vermute ich mal, dass Du das nicht mit einer Waage machst, sondern per Volumen?Man rühre einen kleinen(!) Tropfen Epoxy an. Nicht mehr! Und Mischungsverhältnis exakt befolgen.
Erstmal KEINEN Anwalt einschalten (Kosten). Den Verwarnbescheid bekommst du vom Ordnungsamt, dagegen dann Widerspruch (mit Verweis auf die Verwaltungsvorschrift, Breite des Radweges usw.) einlegen. Das bearbeitet dann ein Sachbearbeiter der Stadt, die Rennleitung ist mit ihrer Meinung da völlig außen vor. Ein Kollege hat in WOB so eine Verwarnung wegen Nichtbenutzung des Radweges abwehren können. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, mußt du dann gucken, ob du weiter kämpfen willst... Aber erstmal ohne Anwalt probieren.Verwarnungsgeld wegen nicht-benutzung des Radweges. Jetzt werde ich einen Anwalt einschalten.
Wirst Du nicht bekommen, das ist in der Verwaltungsvorschrift so formuliert:Und warum nicht gleich nen Anwalt? eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Beachte: "In der Regel" "nach den Umständen des Einzelfalles"23
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
Dann hilft nur das Wegklagen des blauen Lollies... Aber hat nicht mal jemand aus dem Forum versucht, eine Sondererlaubnis bei Stadt/Landkreis zu beantragen, um einen bestimmten Radweg nicht benutzen zu müssen? Kostet Geld und ist nur für eine bestimmte Zeit gültig, wenn es überhaupt klappt.eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Falls dein Widerspruch Erfolg hat, hast du ja den Einstellungsbescheid vom Ordnungsamt. Vielleicht beeindruckt der dann mehr als der Ausdruck der Verwaltungsvorschrift.Hab keinen Bock, dass ich in zwei Wochen wieder so ne Diskussion habe.
Ohne Eigenbeteiligung? Dann kannst du auch einen Anwalt bemühen.Im Übrigen bin ich natürlich Verkehrs-Rechtschutzversichert.
So würde ich auch argumentieren. Guck auch mal HIER, da war @Sutrai mit einem Widerspruch erfolgreich.Daraufhin habe ich obigen Satz zitiert mit dem Hinweis, ich sei davon ausgegangen, daß die Ausnahme auf mich zutreffe.