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Vermieterin läuft Amok und fordert das das Trike (Mungo evo2) auch Nachts drausen abgestellt wird, da es kein Rad sei.
Gibt es da Erfahrungen in gleichen Fällen und vieleicht schon Gerichtsurteile das es eben doch ein FAHRRAD ist und nicht sonst irgend was?
Vermieterin läuft Amok und fordert das das Trike (Mungo evo2) auch Nachts drausen abgestellt wird, da es kein Rad sei.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Liegerad01.phpHiernach ist "Fahrrad" jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.
Unstrittig nimmt das Trike im Keller mehr Platz ein als ein "normales" Rad.
Sag das mal der Vermieterin von Struffel...na dann stell mal ein richtiges Hollandrad oder einen beachcruiser neben ein Mungo (oder gar ein MadMax). Der Unterschied der Außenmaße ist minimal.
Bei der Planung von Fahrradkellern kann man von einer benötigten Stellbreite von 60cm (bei versetzter Anordnung der Lenker 35cm!) je Rad ausgehen.
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Vermieterin läuft Amok und fordert das das Trike (Mungo evo2) auch Nachts drausen abgestellt wird, da es kein Rad sei.
Gibt es da Erfahrungen in gleichen Fällen und vieleicht schon Gerichtsurteile das es eben doch ein FAHRRAD ist und nicht sonst irgend was?
Hier gibt’s auch ein Problem mit Vermieter gegen abstellen von VM.
oder sich 'nen neuen Mieter suchen ...
alles was das Holland- oder Klapprad Deiner Vermieterin auch hat.
Was soll das denn sonst sein?
Versperrt das Trike durch seine Breite irgendwelche Wege?
Ohne Einsatz einer Flex wird man da ein Mungo nicht reinkriegen.