StVZO wird überarbeitet

Radbeauftragter kann nur einer werden, unser Fahrradminister a.D. Andi Scheuer. :whistle:
Schon ganz anders hört es sich an, wenn man "Radbeauftragter" von Google Translator auf französisch voelesen läßt...
 
Zumindest scheint er ein "Erweckungserlebnis" gehabt zu haben, als er versucht hat, die Strecke vom Abgeordnetenhaus zur TU per Rad zurückzulegen.
 
Nn einem aktuellen Podcast von NTVzum Velomobil ist beschrieben, dass ein VM ein Sonderfahrzeug ist und damit von der Radwegenutzungspflicht ausgenommen ist. Dies wäre mir neu, weiß jemand mehr dazu?
 
Der Paragraph ist halt dehnbar wie Kaugummi... Mich hat man vors Gericht gezerrt, weil ich mit meinem Milan keinen 80cm Pflasterkombiweg, welcher linksseitig entlang ging und nur 600m lang war, nicht benutzt habe. Den waren die Gesetze, ich zitiere den Richter "vollkommen egal!", denn, ich zitiere wieder : "Radfahrer gehören auf den Radweg!"...
 
Da hätt ich noch was historisches
Interessant finde ich, wie Anhänger nur für Kraftfahrzeuge definiert werden.
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Ist ein Fahrradanhänger also kein Anhänger, sondern im Fall der Nutzung nur ein Teil eines Fahrrades mit mehr als 2 Rädern?

Oder gibt es an einem andere Ort wo diese Definitionslücke (ggf. implizit) gefüllt wird?
 
Der Paragraph ist halt dehnbar wie Kaugummi... Mich hat man vors Gericht gezerrt, weil ich mit meinem Milan keinen 80cm Pflasterkombiweg, welcher linksseitig entlang ging und nur 600m lang war, nicht benutzt habe. Den waren die Gesetze, ich zitiere den Richter "vollkommen egal!", denn, ich zitiere wieder : "Radfahrer gehören auf den Radweg!"...

Es ist ja auch so dämlich formuliert...
"Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen"

Sie sollten also nicht beanstandet werden...wenn aber doch? Der Spielraum scheint ja gegeben zu sein. Abgesehen davon kann man dann jeweils über die Zumutbarkeit diskutieren.
 

Das Soll drückt eine klare Absicht des Gesetz- oder Verordnungsgebers aus. Das sollte auch ein Gericht nicht ignorieren.
Wenn entgegen dem Soll entschieden wird, bedarf das wohl mindestens einer guten Begründung, warum nicht dem gefolgt wird, was der Verordnungsgeber vorgibt.
 
Die gab es doch: Radfahrer gehören GRUNDSÄTZLICH auf den Radweg (fußaufstampf), BASTA!
Richtig. Der Richter wurde nämlich, weil sein Kollege die Treppe runter gefallen ist, am 23.12. ans Gericht beordert und musste extra seinen Urlaub unterbrechen um so einen Mist zu verhandeln... Da lässt er die Wut dann an diesem komschen Verkehrshindernis aus und fährt danach mit seinem 180000€ Protz-KFZ von Dannen.
 
Gibt es noch eine Möglichkeit, das zu kippen? Rechtsbeschwerde möglich?
edit: wohl zu spät, lese grad 23.12.
 
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