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Du meinst, er sei besser als Drogenbeauftragter qualifiziert?ch stelle mir gerade Jan Ullrich als Radbeauftragten der Bundesregierung vor....
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Du meinst, er sei besser als Drogenbeauftragter qualifiziert?ch stelle mir gerade Jan Ullrich als Radbeauftragten der Bundesregierung vor....
Mhmm, im Radfahren scheint der doch ganz gut gewesen zu sein?Radbeauftragter kann nur einer werden, unser Fahrradminister a.D. Andi Scheuer.
Nach oben buckeln, nach unten treten?Mhmm, im Radfahren scheint der doch ganz gut gewesen zu sein?
Es geht um VwV-StVO Punkt 23:Dies wäre mir neu, weiß jemand mehr dazu?
Interessant finde ich, wie Anhänger nur für Kraftfahrzeuge definiert werden.Da hätt ich noch was historisches
Wenn du uns erzählst, wo die den Schnipsel gefunden hast...Oder gibt es an einem andere Ort wo diese Definitionslücke (ggf. implizit) gefüllt wird?
Das Wörtchen "Fahrrad" macht den Unterschied, Vorschriften für Fahrradanhänger stehen in §67a StVZO, insofern muss es sie zumindest geben.Oder gibt es an einem andere Ort wo diese Definitionslücke (ggf. implizit) gefüllt wird?
Wenn du uns erzählst, wo die den Schnipsel gefunden hast...
Ah, interessant, mein Schnippsel im Portemonnaie als Kopie aus der VwV-StVO zur Radfahrnovelle 1997 behauptet, es stünde auf S. 811 statt 809 ...Da hätt ich noch was historisches - wem haben wir es zu verdanken:
Anhang anzeigen 277460
Der Paragraph ist halt dehnbar wie Kaugummi... Mich hat man vors Gericht gezerrt, weil ich mit meinem Milan keinen 80cm Pflasterkombiweg, welcher linksseitig entlang ging und nur 600m lang war, nicht benutzt habe. Den waren die Gesetze, ich zitiere den Richter "vollkommen egal!", denn, ich zitiere wieder : "Radfahrer gehören auf den Radweg!"...
Die gab es doch: Radfahrer gehören GRUNDSÄTZLICH auf den Radweg (fußaufstampf), BASTA!bedarf das wohl mindestens einer guten Begründung
Richtig. Der Richter wurde nämlich, weil sein Kollege die Treppe runter gefallen ist, am 23.12. ans Gericht beordert und musste extra seinen Urlaub unterbrechen um so einen Mist zu verhandeln... Da lässt er die Wut dann an diesem komschen Verkehrshindernis aus und fährt danach mit seinem 180000€ Protz-KFZ von Dannen.Die gab es doch: Radfahrer gehören GRUNDSÄTZLICH auf den Radweg (fußaufstampf), BASTA!