Polizei mit ungewöhnlichen Methoden ... (war: Gut oder doch nicht?)

Naja, beim Auto käme auch niemand auf die Idee das Fahren auf der falschen Strassenseite behördlich anzuordnen. :rolleyes:

Also in Bremen kenne ich zwei Wendehammer die falschherum funktionieren. So was kann einem auch als Autofahrer treffen. Der eine scheint laut google wieder in die richtige Richtung zu funktionieren. Sag niemals nie :whistle:
 
Hier in der Gegend gibt es auch so etwas in einem Gewerbegebiet; ein um einen Brückenpfeiler geführter Wendekreis, primär für Lkw.
 
So läuft das tatsächlich. Wobei viele "Starter" noch den Enthusiasmus besitzen, da aktiv zu werden und dann von ihrem Mentor mit solchen, wie von Dir gewählten, Worten ausgebremst werden. Wobei der Enthusiasmus mit steigendem Dienstalter sicher nicht ohne Grund nachlässt.
Letzteres mit Sicherheit, bei Ersterem kann ich nur den Kopf schütteln. Hierzulande ist die Polizei oftmals so ausgebucht daß man mindestens eine halbe Stunde für eine Unfallaufnahme warten muß ( wenn's schnell geht ), die Streife ist dann vom Nachbarrevier "ausgeliehen" und wenn es ganz dumm läuft noch von der Vorgängerschicht und entsprechend sauer wegen Überstnden. Ist ja kein Wunder wenn da Frust aufkommt, bei der Kundschaft und den Arbeitszeiten.
Ich frage mich immer wo denn die Führung die Leute für solche Aktionen hernimmt? Vermutlich BePo, Wachpolizei und Ordnungsamt zur Unterstützung.
 
Hallo,

Stecklichter darf man mittlerweile doch als Zusatzlicher verwenden. Eine merkwuerrdige Kombination, aber sie ist gesetzestreu.

Nein, diesbezüglich hat sich seit über 20 Jahren nichts geändert: Vorne genau ein Scheinwerfer und hinten ist zusätzlich zum vorgeschriebenen Rücklicht ein weiteres, auch im Stand leuchtendes, batteriebetriebenes erlaubt.

Meinen SON bin ich jahrelang mit Doppelscheinwerfer gefahren ohne das diese Kombination von der Polizei beanstandet wurde.

Überausrüstung pflegen die auch nicht zu beanstanden, und dass beide regelwidrig an einem Dynamo hängen und der dann wohlmöglich wahlweise 12 V spendiert, raffen die doch gar nicht. Mit dieser Kombi hatte ich sogar meinen Unfall, strahlender Sonnenschein, beide Scheinwerfer in Betrieb.

Wenn die Polizei nachts einen Autofahrer aus dem Verkehr zieht, weil er ohne Licht herumfährt - sei es nun, weil es defekt ist oder überhaupt nicht vorhanden ist - dann kann der Fahrer sich auf dem Boden wälzen, mit dem Fuß aufstampfen oder brüllen, dann ist die Fahrt zu Ende! Im Fall wird das Fahrzeug abgeschleppt, vielleicht sogar stillgelegt. Wenn ich das gerade richtig recherchiert habe, dann kostet das € 60, 1 Punkt und keinen Führerscheinentzug. Wenn man das mit dem Fahrrad vergleicht, dann haben die Fahrer mit luftleeren Reifen noch richtig Glück gehabt.

Früher hat der Verordnungsgeber vielleicht sogar nachgedacht und den Radfahrer deshalb mit einem geringeren Bußgeld bedacht, weil dessen Gefährdungspotential einfach viel geringer ist. Und was hier offenbar in Vergessenheit geraten ist: Die Radfahrer wurden vor die Alternative gestellt, dass man ihnen die Luft ablässt oder sie ihr Fahrrad anschließen und den Schlüssel bei der Polizei in Verwahrung geben. Insofern helfen da weder Ventilsicherungen noch Vollgummi noch Androhung körperlicher Gewalt gegen Polizisten. Die Fahrräder sollten stillgelegt werden, dem Besitzer wurde nur die Alternative angeboten, es beschädigt als Fußgänger mitzuführen, um es nicht später abholen zu müssen.

Wenn man immer so schön darauf beharrt, dass man als Radfahrer ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer ist, dann gilt das auch hier.

Gleichberechtigt hat mit gleich sanktioniert wenige zu tun. Strafen können auch bei gleichen Rechten unterschiedlich hoch sein, weil eben das Gefährdungspotential geringer ist. Berufskraftfahrer und Privatleute bzw. Busfahrer und Pkw-Fahrer z.B. unterscheiden sich ja auch bei gleichen Rechten in den zu erwartenden Strafen laut Bußgeldkatalog.

Nochmal: als Autofahrer käme hier doch auch niemand auf die Idee, nachts ohne Licht oder auf der falschen Straßenseite zu fahren.

Habe ich auch schon erlebt. Auch die Benutzung eines falschen Straßenteils (Geh- / Radweg) mit dazu.

Warum sollte man das mit dem Rad dürfen?

Verlangt ja keiner, aber die Strafe sollte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen und sich an den Bußgeldkatalog halten und nicht wenig kreativ verändert werden, nur weil einigen Uniformierten das Bußgeld nicht wirksam genug erscheint.

Gruß, Klaus
 
Diese Fragen stellt man sich hier teilweise auch, zumal es innerhalb weniger Monate die zweite Aktion ist. Im Sommer gab es die Aktion +5. Da hatte man die Flussquerung im Visier, Schwerpunkt "Geisterradler". Es ist fast sicher dass hier die BePo eingebunden ist. es ist ja gut, dass man Beleuchtungskontrollen durchführt. Zielführender wäre es aber, denen die erwischt werrden an Ort und Stelle ein Lampenset zu verkaufen. Die Händler beteiligen sich sicher gerne.
 
@Klaus d.L. eine Bitte, Du hast da jetzt verschiedene Leute aus dem halben thread zitiert, soviel erkenne ich, aber man sieht nicht, wen Du von wo zitierst. Könntest Du bitte, wenn möglich, mit den Forenfunktionen (beim Markieren erscheint üblicherweise ein kleiner "zitieren"-Knopf unten an der Markierung) zitieren? Dann steht der Autor des zitierten Textes und ein Link zur Quelle gleich mit dabei. Ausserdem werden zusätzlich die zitierten Leute benachrichtigt.
 
Aber aber
Er hat doch eine Alternative.
Ich bin nach meinem Unfall mit dem Fahrrad gefahren, mit Krücken an ihnen. Laufen könnte ich nicht. Welche Alternative hätte ich gehabt. Lässt man dann auch die Luft aus einem Rollstuhl raus. Oder bietet man ihm eine decke an. Was macht man wenn jemand Vollgummireifen hat.

Ich kann an deren Handlungen Die Befehligen keinen Verstand erkennen. Luftrauslassen ist klar eine Sa
Warum nicht auf die kriminelle Hand? Gefahrenabwehr.
Stimmt, mit einer Speiche ständig auf sein Ventil hauen. Dann ist ja sogar er schuld.
 
Heute bin ich auch in so ne Aktion geraten, gab Mecker wegen Klingel und Speichenreflektoren...

Warum haben die Kojaks keine Reflexstreifen?
 
Ich kenne keinen Mantel mit Refelxstreifen, der fuer den Sport entwickelt wurde.
Conti GP 4000 S2 in 25 mm und 28 mm mit Reflex-Streifen. 25er hab ich hier liegen; die 28er sollen demnächst auch endlich kommen.

Reflektierende Schriftzüge genügen den Anforderungen ja leider nicht; es muss schon der umlaufende Streifen sein, oder?
 
Ich kenne keinen Mantel mit Refelxstreifen, der fuer den Sport entwickelt wurde.
Ich frag mich warum das so ist, Optik? Neue Kojaks sehen ziemlich cool aus so in ganz schwarz, aber schon an einem alten Rad relativiert sich das ziemlich.

Ich werd mir mal wieder Gedanken wegen der elektrischen Klingel machen, ich möchte dass der Polizist bei der nächsten Kontrolle höher springt als beim Eignungsauswahlverfahren...
 
Es sind nur "hellklingende Ping Glocken erlaubt". Der Nutzen dieser tendiert gegen 0,garnix.
Dosentreiber hören ja kaum ein lautes Schreien direkt neben ihnen, ältere Leute können die Frequenzen nicht mehr wahrnehmen und jüngere haben sehr sehr oft Kopfhörer auf.
Meine hab ich abgeschraubt..unnützes Gimmik
 
Hallo Felix,

um Dir danach einen Zwanziger abzuknöpfen?
Das wird schwer da es für Klingeln keine Lautstärkebestimmungen gibt und sie sowiso nur bei Gefahr verwendet werden dürfen (für die Pingeligen: und vorm überholen ausserorts). Ist nicht mein Problem wenn er da drauf drückt...
 
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