Polizei mit ungewöhnlichen Methoden ... (war: Gut oder doch nicht?)

Ich frage mich sowieso, wie ich ohne elektronisch und funktechnisch übermittelte Botschaften wie : "Ich bin gleich da...." so alt werden konnte.
 
Hallo,

mich würde interessieren, ob die Radfahrer auch darauf hin untersucht wurden, ob sie eine Luftpumpe dabei haben. Wurden die Ventile entwendet? Oder nahmen die Erwischten es nur deshalb gelassen, weil sie - nach der ersten Ecke - ihre Pumpe zur Hand nahmen? Ist es eigentlich erlaubt, einem so gemaßregelten Radfahrer seine Pumpe zu leihen oder macht man sich wegen Strafvereitelung strafbar? Muss ich als Tankwart einschreiten, wenn er bei mir Luft holt? Woran erkenne ich, dass die Luft durch die Staatsmacht und nicht durch einen dummen Jungen abgelassen wurde?
Warum liegt das Bußgeld für fehlende Beleuchtung so niedrig, wenn das Radeln ohne so gefährlich ist, dass Sachbeschädigung ein adäquates Mittel ist, es zu verhindern?
Warum darf die Polizei ihre Dienstfahrräder mangelhaft ausrüsten und dennoch damit herumfahren?

Das Jahrzehntelang sture Beharren auf 3 Watt Candle-Light Dynamokraftwerken hat eben auch sehr stark dazu beigetragen, daß das Beleuchtungsthema von vielen Radfahrern nicht ernst genommen wird.

Kann man es überhaupt ernst nehmen in Zeiten, wo Tagfahrlicht bei Kfz die Wahrnehmung von Fußgängern und Zweiradfahrern erschwert (höhere Unfallzahlen in Österreich nach Einführung der Tagfahrlichtpflicht) und nachts überhelle Bremslichter und zu hoch eingestellte Scheinwerfer alle Verkehrsteilnehme periodisch blenden, wobei die Kfz-Scheinwerfer zudem oft nur einen Tunnelblick zulassen?

Die letzen Gesetzesänderungen bezüglich Batteri/Akku-Beleuchtung zeigen ja schon wieder, daß damit hauptsächlich Leute befaßt sind, die von der Materie rein gar nicht verstehen.

Sie zeigen vor allem große Mängel im Leseverständnis dieser Leute. Selbst wenn ich überhaupt keine Ahnung von der Technik hätte, wäre mir aufgefallen, dass dort nur Mist steht, und als Jurist sowieso.

Im streng reglementierten Amerika gib es solche Vorschriften nicht. Da geht man davon aus, daß schon aus Selbstschutz Radfahrer bei Dunkelheit für ihre Sichtbarkeit sorgen. Das funktiniert offensichtlich. Ohne STVO Wellenlinie!

Um wieviel Mal höher als in D, NL, DK ist in den USA die Sterbewahrscheinlichkeit pro Fahrradkilometer? War der Faktor noch ein- oder noch zweistellig?

Sarkastische Grüße
Klaus
 
Sachbeschädigung

Bleibender Schaden entsteht beim Luft ablassen ja nur, wenn man weiterfährt und den Mantel durchwalkt. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke wo kein Schaden entsteht, ist auch keine Beschädigung vorgenommen worden. Ein Autofahrer müsste sein Auto zurücklassen, insofern kann der Radler noch froh sein. Ich habe neulich mal mein VM den Großteil meiner 11 km geschoben/gezogen. Nicht lustig...
 
Dunkelradler haben auf der Strasse nichts zu suchen und über Luftablassen sollten sie noch froh sein, ein Bußgeld würde ich auch begrüßen. Warum soll man nur die anderen Bestrafen oder die die was viel schlimmeres getan haben. Fahren ohne Licht bei Dunkelheit ist verboten und gefährlich! also muss man dagegen vorgehen!
Wir Radfahrer dürfen nicht nur immer auf die Autofahrer schimpfen sondern müssen als Vorbild voranfahren.

Tom
 
Um wieviel Mal höher als in D, NL, DK ist in den USA die Sterbewahrscheinlichkeit pro Fahrradkilometer? War der Faktor noch ein- oder noch zweistellig?

Na, ich glaube ja daß Amerikaner als Erwachsene aus gewichtigen Gründern eher weniger Rad fahren. Kinder würden Nachts auf der Straße sofort verhaftet. Deshalb denke ich, liegt dort die Sterblichkeitsrate unbeleuchterter Radfahrer im Dunklen gemessen an der Gesamtbevölkerung viel niedriger, als die Sterblichkeitsrate dunkler Radfahrer am Tage.
 
Bleibender Schaden entsteht beim Luft ablassen ja nur, wenn man weiterfährt und den Mantel durchwalkt.
...oder wo so viel Luft abgelassen wurde, dass er auch beim Schieben walkt. Der durchschnittliche Dunkelradler fährt wahrscheinlich auch mit 5mm Restfederweg im Reifen noch weiter, daher muss man für den so weit ablassen, dass er beim Draufsetzen sicher auf der Felge rollt.
Die Aktion an sich lässt mich eher kalt. Ich verstehe nur nicht, wieso die nicht statt Luftablassen eine Wiedervorführung im StVZO-konformen Zustand verlangen - ggf. mit Kaufbeleg für die Beleuchtung, damit nicht einfach das Lampenset in der Nachbarschaft weitergereicht wird. Es hat nur einen schalen Beigeschmack, dass solche kreativen Ideen nur bei Radfahrern umgesetzt werden. Derartige Kontrollen könnte es durchaus auch mal für Handy am Steuer geben, bei denen das Gerät eine Woche später auf der Wache abgeholt werden kann. Oder für PKW, die bei Nebel ohne Licht fahren und sich wie heute morgen erst 20m vor mir mit Tempo 40 aus dem Weiß schälen - recht neue Audi oder Daimler, vermutlich war's der Lichtautomatik nicht dunkel genug.


Viele Grüße,
Stefan
 
Im streng reglementierten Amerika gib es solche Vorschriften nicht. Da geht man davon aus, daß schon aus Selbstschutz Radfahrer bei Dunkelheit für ihre Sichtbarkeit sorgen. Das funktiniert offensichtlich. Ohne STVO Wellenlinie! Amerikanische Chlorhühnchen erobern gerade Europa. Mit dem Segen Derjenigen, die uns auch schon die Candle-Light Glimmer beschert haben.

Dann warst Du nie in der selben Gegend in den USA wie ich. Das funktioniert gar nicht. Der Anteil der Dunkelradler duerfte bei 90% liegen. Ab und zu hat mal einer einen Reflektor, aber das war es auch schon. Und damit fahren sie auf Seitenstreifen, auf die man faehrt, wenn man auf ein Grundstueck will. Immerhin ist keiner von denen bei den ortsueblichen Platzregen unterwegens, denn dann sieht man als Autofahrer so gut wie nichts unbeleuchtetes.

In der Ferienzeit sieht man da neuerdings ein paar Fahrraeder den Strand entlang fahren. Aber auch fuer Alltagsfahrten wird es mittlerweile von einigen benutzt. Der Armut sei dank. Aber ich glaube nicht, dass sie sich teure Stecklichter kaufen koennen.
 
Hallo zusammen,

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke wo kein Schaden entsteht, ist auch keine Beschädigung vorgenommen worden.

Hatte nicht die Polizei laut Artikel selbst gesagt, diese Sachbeschädigung dürften sie vornehmen, um größeren Schaden abzuwenden?

Ich verstehe nur nicht, wieso die nicht statt Luftablassen eine Wiedervorführung im StVZO-konformen Zustand verlangen - ggf. mit Kaufbeleg für die Beleuchtung, damit nicht einfach das Lampenset in der Nachbarschaft weitergereicht wird.

Wenn die Nachbarschaft den (üblicherweise nicht personenbezogenen) Kaufbeleg mit herumreicht, hilft der überhaupt nicht. Wären die Damen und Herren in Uniform nicht der Meinung, Steckleuchten reichten, wäre das Herumreichen deutlich erschwert.
Wenn die Herrschaften es für so gefährlich halten, sollen die doch dafür sorgen, dass das Bußgeld spürbar weh tut und nicht in der Größenordnung eines Batteriesatzes liegt.

Oder für PKW, die bei Nebel ohne Licht fahren und sich wie heute morgen erst 20m vor mir mit Tempo 40 aus dem Weiß schälen

War hier irgendjemand für die Sichtverhältnisse zu schnell? Wildschweine, Kinder, parkende Kfz und verkehrsberuhigende Einbauten sieht man auch nicht früher als unbeleuchtete fahrende Kfz.

Na, ich glaube ja daß Amerikaner als Erwachsene aus gewichtigen Gründern eher weniger Rad fahren. Kinder würden Nachts auf der Straße sofort verhaftet. Deshalb denke ich, liegt dort die Sterblichkeitsrate unbeleuchterter Radfahrer im Dunklen gemessen an der Gesamtbevölkerung viel niedriger, als die Sterblichkeitsrate dunkler Radfahrer am Tage.

Womit die Einlassung, in den USA käme man ohne Belechtungsvorschriften aus, ad Absurdum geführt wird, denn natürlich benötigen Staaten, in denen Radfahrer niemals oder nur als große Ausnahme bei Dunkelheit fahren, keine Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung.
Wenn die nach meiner Erinnerung lascheren Beleuchtungsvorschriften in NL und DK zum Beispiel genannt worden wären, wäre das sinnvoller gewesen, denn dort wird nachts geradelt, wobei ich nicht weiß, wie viele dort warum verunglücken.

Gruß, Klaus
 
Wenn man mit 2 * 30Km/h gegeneinander knallt, macht das keinen Spass. Es gibt auch in der Stadt genug dunkle Ecken.

Naja. Geisterfahrerin gegen unbeleuchteten Rennradler. Was willst du da noch sagen?
Das ist wie Not gegen Elend. Hoffentlich nehmen es beide zum Anlaß, ein bischen nachzudenken.

So schlimm ist die Aktion nun auch nicht. Einen Platten kann man eh schnell haben und steht dann vor demselben Problem. Kreative Bestrafungen koennten Autofahrern auch nicht schaden. Die Geldbussen stoeren doch die wenigsten. Alleine die Punkte erschrecken ein wenig.

Ich bin ja mit der Beleuchtungskontrolle einverstanden. Wir haben nunmal Regeln, die sinnvoll sind und auch gelten müssen. Soweit sind wir uns einig. Aber wir haben einen Bußgeldkatalog, und die Polizei kann doch die Auflage erteilen, das Rad innerhalb einer vernünftigen Frist mit funktionierender Beleuchtung im Revier vorzuzeigen ist. Oder täusche ich mich da?

Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich finde das Luftablassen albern. Wenn mir der Polizist sagt "Du warst unbeleuchtet, deshalb laß ich dir jetzt die Luft raus", dann schaue ich mich erstmal um, ob nicht der Frank Elstner aus dem Busch hüpft und "verstehen sie Spaß?" fragt...

bergauf
 
Zugelassene Anstecklampen gibts im kompletten Set mit Rücklicht fürn 10er bei den Discountern,wer trotzdem so nachlässig ist und ohne Licht fährt hat es nicht anders verdient.Ich find die Aktion gut.
 
Hallo,

Ich bin ja mit der Beleuchtungskontrolle einverstanden.

Wäre ich auch, wenn es nicht wichtigere Baustellen gäbe und sich die Kontrollettis nicht bei jeder Sichtung durch mich so verhalten würden, als wären die Regeln für sie selbst außer Kraft.

Wir haben nunmal Regeln, die sinnvoll sind und auch gelten müssen.

Genau, für ALLE!

Aber wir haben einen Bußgeldkatalog, und die Polizei kann doch die Auflage erteilen, das Rad innerhalb einer vernünftigen Frist mit funktionierender Beleuchtung im Revier vorzuzeigen ist. Oder täusche ich mich da?

Nein, Du täuschst Dich nicht. Aber eine Gefährdung zu postulieren und das Fahrzeug einfach stillzulegen ist natürlich viel einfacher - und man steht in der Yellowpress besser da, als wenn man z.B. Autofahrer mit Bußgeldern belegt, die Überholverbote missachten oder Geh- und Radwege benutzen, um schneller voran zu kommen (von denen erlebe ich auf weniger als 8 arbeitstäglichen Kilometern bis zu 50!), wobei auch schon Streifenwagenfahrer als Täter dabei waren.

ob nicht der Frank Elstner aus dem Busch hüpft und "verstehen sie Spaß?" fragt...

Du hast dieses ehemalige TV-Unterhaltungskleinod aus den Zeiten Heinrisch Pumpernickels länger nicht gesehen, oder? Ich auch nicht, aber nach meiner Kenntnis ist die längst an einen wasserstoffblonden Karnevalskönig aus Köln-Porz übergegangen.

Gruß, Klaus
 
Ich verstehe nur nicht, wieso die nicht statt Luftablassen eine Wiedervorführung im StVZO-konformen Zustand verlangen - ggf. mit Kaufbeleg für die Beleuchtung, damit nicht einfach das Lampenset in der Nachbarschaft weitergereicht wird.
Wie soll das funktionieren? Es ist nicht vorgeschrieben dass an einem Fahrrad eine Beleuchtung sein muss, die braucht man nur im öffentlichen Straßenverkehr. Solange der Besitzer damit nicht auf der Straße fährt muss er auch nichts nachrüsten, sei es weil er nur auf abgesperrten Strecken (Radrennbahn, Bikepark, Forschungszentrum, Garten) unterwegs ist oder weil das Rad im Keller steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich finde das Luftablassen albern. Wenn mir der Polizist sagt "Du warst unbeleuchtet, deshalb laß ich dir jetzt die Luft raus", dann schaue ich mich erstmal um, ob nicht der Frank Elstner aus dem Busch hüpft und "verstehen sie Spaß?" fragt...

Aber echt. :D
Was für eine beknackte Idee!
 
War hier irgendjemand für die Sichtverhältnisse zu schnell?
Kannst Du doch ausrechnen, bevor Du prophylaktisch zubeißt. Mit 1s Reaktionszeit und 6m/s^2 Bremsverzögerung kommt ein Anhalteweg für's Auto aus 40 km/h von knapp über der geschätzten Sichtweite von 20m heraus. Selber war ich mit 30-32 unterwegs, und die Straße ist zweispurig, das liegt meiner Meinung nach im grünen Bereich.
Wildschweine, Kinder, parkende Kfz und verkehrsberuhigende Einbauten sieht man auch nicht früher als unbeleuchtete fahrende Kfz.
Die sind aber eher selten mit 40 km/h unterwegs - von den Wildschweinen mit ihrer mangelnden StVO-Kenntnis mal abgesehen.

Wie soll das funktionieren? Es ist nicht vorgeschrieben dass an einem Fahrrad eine Beleuchtung sein muss, die braucht man nur im öffentlichen Straßenverkehr. Solange der Besitzer nicht damit fährt muss er auch nichts nachrüsten.
Weiß ich nicht genau. Hab allerdings schon von derartigen Auflagen gehört für Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurden - und finde das etwas besser als Luftablassen, weil danach ein für einige Fahrten ausreichendes Lampenset vorhanden ist, während die abgelassene Luft nur eine Fahrt lang "hält".


Viele Grüße,
Stefan
 
Und was passiert wenn man dem nicht nachkommt? Dann wird das Rad stillgelegt? Wie muss ich mir das vorstellen, darf ich dann keine Lampen mehr montieren, oder wie wird die Benutzung unterbunden?
 
Und was passiert wenn man dem nicht nachkommt? Dann wird das Rad stillgelegt? Wie muss ich mir das vorstellen, darf ich dann keine Lampen mehr montieren, oder wie wird die Benutzung unterbunden?

Ich habe mal eine Polizisten gefragt, wurm man Räder mit offensichtlich seit ewigen Zeit nicht funktionierende Lichtanlage nicht konfisziert ... unverhältnismäßig.
Klar ist Luftablassen irgendwie albern. Hier wurde viel geschrieben, das die Polizei doch wichtiger Aufgaben hätte. In dem Zusammenhang finde ich "Luftablassen" gerade gut. Wirkt sofort und hält den bürokratischen Aufwand für Nachkontrolle auf einem Minimum.
Ich hätte auch nichts gegen ne Quetschung des Handys mit der großen Wasserpumpenzange, oder Markierung per 2kg Fäustel, wenn man damit, sich bewegend, im Straßenverkehr erwischt wurde, ist aber ganz sicher unverhältnismäßig
 
Licht muss nur ans geradelte Radel. Wenn man wieder ohne erwischt wird,gehts mit Verwarnung/Bußgeld von vorne los. Bei Sachbeschädigung muss (landläufig) was kaputt gehen, sonst ist es keine. Oder zB eine Verunreinigung muss sehr schwer zu beseitigen sein. Luftablassen per se ist keine Sachbeschädigung.
 
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich finde das Luftablassen albern.

Die Alternative dazu hatten sie ja auch angeboten. Es vor Ort irgendwo abzustellen. OK. Ich wuerde meine Raeder auch lieber nach Hause tragen als sie ueber Nacht an suspekten Orten abzustellen.
Die meisten werden sich aber bestimmt fuers schieben mit Luftablassen entschieden haben. Immerhin besteht ja noch die Hoffnung irgendwo ein Rad mit Pumpe zu finden.
 
ne Quetschung der Ventileinschraubung mit der großen Wasserpumpenzange
Entschuldige das verändern Deines Zitates Eisenherz:whistle:,
Aber für DIE aktuelle Fahrt wäre es das mit dem weiterradeln:(. Das ist dann aber so richtig Sachbeschädigung! Aber eben doch für den Verkehr wesentlich sicherer;).

Gruß
Reinhard
 
Hallo Stefan,


Kannst Du doch ausrechnen, bevor Du prophylaktisch zubeißt. Mit 1s Reaktionszeit und 6m/s^2 Bremsverzögerung kommt ein Anhalteweg für's Auto aus 40 km/h von knapp über der geschätzten Sichtweite von 20m heraus.

Genau, und Deinen Post habe ich so verstanden, als seist Du mit 40 unterwegs gewesen.

Selber war ich mit 30-32 unterwegs, und die Straße ist zweispurig, das liegt meiner Meinung nach im grünen Bereich.

Ich versuche mal Dich zu verstehen: Der unbeleuchtete war auf seiner Spur im Gegenverkehr unterwegs. Richtig? Gut, dann ist es ärgerlich und gefährlich, falls man links abbiegen will.

Die sind aber eher selten mit 40 km/h unterwegs - von den Wildschweinen mit ihrer mangelnden StVO-Kenntnis mal abgesehen.

Ich war davon ausgegangen, dass Du nicht entgegenkommende, sondern vor Dir fahrende Kfz meintest, die sind unbeleuchtet wesentlich unproblematischer als querende oder stehende Ob- oder Subjekte.

Hab allerdings schon von derartigen Auflagen gehört für Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurden - und finde das etwas besser als Luftablassen, weil danach ein für einige Fahrten ausreichendes Lampenset vorhanden ist, während die abgelassene Luft nur eine Fahrt lang "hält".

Beides ist ineffektiv: Was nützt das Lampenset, wenn es im Fahrradkeller liegen bleibt? Was nützt Das Luftablassen, wenn ich, kaum dass ich um die Ecke bin, wieder aufpumpe?
Wenn etwas effektiv sein könnte, dann eine Änderung des Bußgeldkatalogs mit höheren Kosten für Radeln ohne Beleuchtung im Dunklen und nicht einem einheitlichen Billigtarif für jeglichen Beleuchtungsmangel.

Gruß, Klaus
 
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