- Beiträge
- 3.412
Ich frage mich sowieso, wie ich ohne elektronisch und funktechnisch übermittelte Botschaften wie : "Ich bin gleich da...." so alt werden konnte.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Das Jahrzehntelang sture Beharren auf 3 Watt Candle-Light Dynamokraftwerken hat eben auch sehr stark dazu beigetragen, daß das Beleuchtungsthema von vielen Radfahrern nicht ernst genommen wird.
Die letzen Gesetzesänderungen bezüglich Batteri/Akku-Beleuchtung zeigen ja schon wieder, daß damit hauptsächlich Leute befaßt sind, die von der Materie rein gar nicht verstehen.
Im streng reglementierten Amerika gib es solche Vorschriften nicht. Da geht man davon aus, daß schon aus Selbstschutz Radfahrer bei Dunkelheit für ihre Sichtbarkeit sorgen. Das funktiniert offensichtlich. Ohne STVO Wellenlinie!
Sachbeschädigung
Um wieviel Mal höher als in D, NL, DK ist in den USA die Sterbewahrscheinlichkeit pro Fahrradkilometer? War der Faktor noch ein- oder noch zweistellig?
...oder wo so viel Luft abgelassen wurde, dass er auch beim Schieben walkt. Der durchschnittliche Dunkelradler fährt wahrscheinlich auch mit 5mm Restfederweg im Reifen noch weiter, daher muss man für den so weit ablassen, dass er beim Draufsetzen sicher auf der Felge rollt.Bleibender Schaden entsteht beim Luft ablassen ja nur, wenn man weiterfährt und den Mantel durchwalkt.
Im streng reglementierten Amerika gib es solche Vorschriften nicht. Da geht man davon aus, daß schon aus Selbstschutz Radfahrer bei Dunkelheit für ihre Sichtbarkeit sorgen. Das funktiniert offensichtlich. Ohne STVO Wellenlinie! Amerikanische Chlorhühnchen erobern gerade Europa. Mit dem Segen Derjenigen, die uns auch schon die Candle-Light Glimmer beschert haben.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke wo kein Schaden entsteht, ist auch keine Beschädigung vorgenommen worden.
Ich verstehe nur nicht, wieso die nicht statt Luftablassen eine Wiedervorführung im StVZO-konformen Zustand verlangen - ggf. mit Kaufbeleg für die Beleuchtung, damit nicht einfach das Lampenset in der Nachbarschaft weitergereicht wird.
Oder für PKW, die bei Nebel ohne Licht fahren und sich wie heute morgen erst 20m vor mir mit Tempo 40 aus dem Weiß schälen
Na, ich glaube ja daß Amerikaner als Erwachsene aus gewichtigen Gründern eher weniger Rad fahren. Kinder würden Nachts auf der Straße sofort verhaftet. Deshalb denke ich, liegt dort die Sterblichkeitsrate unbeleuchterter Radfahrer im Dunklen gemessen an der Gesamtbevölkerung viel niedriger, als die Sterblichkeitsrate dunkler Radfahrer am Tage.
Wenn man mit 2 * 30Km/h gegeneinander knallt, macht das keinen Spass. Es gibt auch in der Stadt genug dunkle Ecken.
So schlimm ist die Aktion nun auch nicht. Einen Platten kann man eh schnell haben und steht dann vor demselben Problem. Kreative Bestrafungen koennten Autofahrern auch nicht schaden. Die Geldbussen stoeren doch die wenigsten. Alleine die Punkte erschrecken ein wenig.
Ich bin ja mit der Beleuchtungskontrolle einverstanden.
Wir haben nunmal Regeln, die sinnvoll sind und auch gelten müssen.
Aber wir haben einen Bußgeldkatalog, und die Polizei kann doch die Auflage erteilen, das Rad innerhalb einer vernünftigen Frist mit funktionierender Beleuchtung im Revier vorzuzeigen ist. Oder täusche ich mich da?
ob nicht der Frank Elstner aus dem Busch hüpft und "verstehen sie Spaß?" fragt...
Wie soll das funktionieren? Es ist nicht vorgeschrieben dass an einem Fahrrad eine Beleuchtung sein muss, die braucht man nur im öffentlichen Straßenverkehr. Solange der Besitzer damit nicht auf der Straße fährt muss er auch nichts nachrüsten, sei es weil er nur auf abgesperrten Strecken (Radrennbahn, Bikepark, Forschungszentrum, Garten) unterwegs ist oder weil das Rad im Keller steht.Ich verstehe nur nicht, wieso die nicht statt Luftablassen eine Wiedervorführung im StVZO-konformen Zustand verlangen - ggf. mit Kaufbeleg für die Beleuchtung, damit nicht einfach das Lampenset in der Nachbarschaft weitergereicht wird.
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich finde das Luftablassen albern. Wenn mir der Polizist sagt "Du warst unbeleuchtet, deshalb laß ich dir jetzt die Luft raus", dann schaue ich mich erstmal um, ob nicht der Frank Elstner aus dem Busch hüpft und "verstehen sie Spaß?" fragt...
Kannst Du doch ausrechnen, bevor Du prophylaktisch zubeißt. Mit 1s Reaktionszeit und 6m/s^2 Bremsverzögerung kommt ein Anhalteweg für's Auto aus 40 km/h von knapp über der geschätzten Sichtweite von 20m heraus. Selber war ich mit 30-32 unterwegs, und die Straße ist zweispurig, das liegt meiner Meinung nach im grünen Bereich.War hier irgendjemand für die Sichtverhältnisse zu schnell?
Die sind aber eher selten mit 40 km/h unterwegs - von den Wildschweinen mit ihrer mangelnden StVO-Kenntnis mal abgesehen.Wildschweine, Kinder, parkende Kfz und verkehrsberuhigende Einbauten sieht man auch nicht früher als unbeleuchtete fahrende Kfz.
Weiß ich nicht genau. Hab allerdings schon von derartigen Auflagen gehört für Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurden - und finde das etwas besser als Luftablassen, weil danach ein für einige Fahrten ausreichendes Lampenset vorhanden ist, während die abgelassene Luft nur eine Fahrt lang "hält".Wie soll das funktionieren? Es ist nicht vorgeschrieben dass an einem Fahrrad eine Beleuchtung sein muss, die braucht man nur im öffentlichen Straßenverkehr. Solange der Besitzer nicht damit fährt muss er auch nichts nachrüsten.
Und was passiert wenn man dem nicht nachkommt? Dann wird das Rad stillgelegt? Wie muss ich mir das vorstellen, darf ich dann keine Lampen mehr montieren, oder wie wird die Benutzung unterbunden?
Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich finde das Luftablassen albern.
Entschuldige das verändern Deines Zitates Eisenherz,ne Quetschung der Ventileinschraubung mit der großen Wasserpumpenzange
Kannst Du doch ausrechnen, bevor Du prophylaktisch zubeißt. Mit 1s Reaktionszeit und 6m/s^2 Bremsverzögerung kommt ein Anhalteweg für's Auto aus 40 km/h von knapp über der geschätzten Sichtweite von 20m heraus.
Selber war ich mit 30-32 unterwegs, und die Straße ist zweispurig, das liegt meiner Meinung nach im grünen Bereich.
Die sind aber eher selten mit 40 km/h unterwegs - von den Wildschweinen mit ihrer mangelnden StVO-Kenntnis mal abgesehen.
Hab allerdings schon von derartigen Auflagen gehört für Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurden - und finde das etwas besser als Luftablassen, weil danach ein für einige Fahrten ausreichendes Lampenset vorhanden ist, während die abgelassene Luft nur eine Fahrt lang "hält".