Polizei mit ungewöhnlichen Methoden ... (war: Gut oder doch nicht?)

Hallo,

Das Stoppen innerhalb der Sichtweite gilt, wenn niemand vor dir ist.

Nein, laut StVO §3 "Geschwindigkeit" gilt das jederzeit und immer. Und auch §4 "Abstand" sagt, der Abstand muss so groß sein, dass man auch dann anhalten kann, wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich gebremst wird. Gebremst werden kann es auch durch einen Unfall.

Der Abstand zum Vordermann muss mindestens "halber Tacho" sein, bei 50 km/h also 25 Meter (innerorts soll sogar "viertel Tacho" reichen, weil die Fahrer alle sowieso immer bremsbereit sind...)

Ja, da gab es mal ein höchstrichterliches Urteil, es gibt aber zahlreiche Urteile, die mehr Abstand fordern. Ich würde micht also darauf nicht verlassen. Mit halbem Tachoabstand erspart man sich ein Bußgeld, aber nicht unbedingt die (Mit-) Schuld beim Unfall. Ich erinere an den Kinder-Senioren-Hilfsbedürftigen-Schutzparagrafen 3(2a). Ich fürchte, wir müssen hier sauber unterscheiden zwischen "ausreichendem Abstand" bei Messungen durch die Polizei und "ausreichendem Abstand" in Urteilen einen Auffahrunfall betreffend.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

Aber nur, wenn der Vorausfahrende einen zwingenden Grund dazu hatte! Da gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile, die bei Bremsen ohne zwingenden Grund dem Vorausfahrenden eine Teilschuld zugesprochen haben.

Da benötige ich keinen Richter für, das steht im Klartext in §3(2). Aber wie kann ich hinter einem Kfz erkennen, welcher Grund da auf der Fahrbahn ihn zu starkem Bremsen veranlasst? Einen neben dem Einstieg liegender Kanaldeckel ist für mich verdeckt, eine Eispfütze auf trockener Fahrbahn auch, Metallschrott, ein dicker Ast, ein größeres Tier (Reh, Wildschein, Bernhardiner) ...
Selbst ein rennendes Kind auf dem rechten Gehweg kann für mich noch unsichtbar, aufgrund eines geschlagenen Hakens für meinen Vordermann ein Grund zu bremsen sein. Ich erinnere mich an eine Fahrschulsituation, in der ein Fußgänger unverimttelt vor mir auf die Fahrbahn trat. Mein Fahrlehrer versuchte eine Vollbremsung, die ihm misslang, weil ich das Bremspedal bereits bis zum Anschlag durchgetreten hatte. Ein hinter mir fahrendes Kfz hätte den Grund für meine Vollbremsung nciht einmal erahnen können.

Gruß, Klaus
 
Oder wir treffen im Forum auf sie und müssen mit denen über den neuen vorgeschriebenen EU Super-XXXXXXL ZufußgehendePersonen-Reflektor diskutieren.
Das wird so oder so kommen - und zwar spätestens wenn selbstfahrene Autos Gemeingut werden. Ich habe da neulich auf einer Konferenz einen Vortrag über ein Pilotprojekt in den USA gesehen, dessen Macher träumen davon, dass alle Fußgänger und Radfahrer in der Zukunft einen Transponder bei sich haben, damit das mit den selbstfahrenden Autos auch funktioniert. Ist natürlich noch schlimmer als die Westen... <grusel>

Cheerio,
Thomas
 
Hallo,

warum? Die meisten Menschen tragen doch bereits so etwas mit sich herum, nennen es aber Handy oder mobile.

Gruß, Klaus
 
Nein, laut StVO §3 "Geschwindigkeit" gilt das jederzeit und immer. Und auch §4 "Abstand" sagt, der Abstand muss so groß sein, dass man auch dann anhalten kann, wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich gebremst wird. Gebremst werden kann es auch durch einen Unfall.
Einen plötzlichen Halt am Brückenpfeiler unter das "plötzlich gebremst" aus §4 StVO fallen zu lassen ist wohl eine ziemlich freie Interpretation, und in §3 steht nur, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten können muss, aber nicht, von wo aus die zu messen ist bzw. dass die am Heck des Vorausfahrenden endet. In der Differenz zwischen Sichtweite und Abstand steckt für mich im Prinzip der Vertrauensgrundsatz.
Ich fürchte, wir müssen hier sauber unterscheiden zwischen "ausreichendem Abstand" bei Messungen durch die Polizei und "ausreichendem Abstand" in Urteilen einen Auffahrunfall betreffend.
Vielleicht auch nur zwischen §4 und §3 StVO. Bei Auffahrunfällen im Nebel oder hinter Kurven darf man meiner Meinung nach durchaus mal nach der Sichtweite fragen.


Viele Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Einen plötzlichen Halt am Brückenpfeiler unter das "plötzlich gebremst" aus §4 StVO fallen zu lassen ist wohl eine ziemlich freie Interpretation

Um einen Brückenpfeiler zu treffen, muss das Kfz i.d.R. die Fahrbahn verlassen, insofern ist das Beipsiel ungeeignet. Aber gemäß der Urteile, die ich kenne, wird man schuldig gesprochen, wenn man in einen Unfall hineinrauscht. Es heißt ncht umsonst "wer auffährt, hat Schuld".

Gruß, Klaus
 
Wenn man nachträglich in einen Unfall reinrauscht. Kollidieren 2 Autos direkt vor mir ist das anders. Ich glaube langsam du bastelst dir eine Privat-StVO zusammen und da lässt du dich auch nicht von Polizisten, Anwälten oder Gerichten beirren, wenn die anderer Meinung sind haben sie halt keine Ahnung.
 
Hallo Felix,

erstaunlicherweise wurde meine "Privat-StVO" bisher immer von den Vorgesetzten der irrenden Polizisten und, sofern konsultiert, von Verkehrsanwälten bestätigt.

Gruß, Klaus
 
Hier noch ein Netter Beitrag über Geisterradler (via Facebook)
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;)
 
warum? Die meisten Menschen tragen doch bereits so etwas mit sich herum, nennen es aber Handy oder mobile.
Sprich, nichts schlechtes an Mobiles die man nicht mehr abschalten darf (wegen der Verkehrsicherheit) und auf die man sich für seine eigene Sicherheit im Verkehr verlassen muß? Ich weiß nicht... (und über tracking etc. reden wir gar nicht erst).

Cheerio,

Thomas
 
Hallo Thomas,

ich wollte damit nur sagen, dass sich offenbar - und je jünger, desto eher - kaum noch jeman Gedanken darüber macht, jederzeit erreichbar und lokalisierbar zu sein. Warum sollten die sich über einen weiteren transponder oder eine entsprechende Verwendung der Telefondaten aufregen?
Ich persönlich schätze den Luxus der Unerreichbarkeit und trage mein Telefon i.d.R. ausgeschaltet bei mir.

Gruß, Klaus
 
Zu der Bremswegdebatte möchte ich noch Eines anmerken: Manche Autos bremsen besser als andere, und wenn du mit einer ollen Möhre unterwegs bist und vor dir latscht Einer mit seinem hypermodernen Firmenwagen mit Bremsassistent und allem Trullala voll in die Eisen dann kann man nur für dich hoffen dass du dir dieses Umstandes bewusst warest und einen größeren Sicherheitsabstand hattest als die Fausformel vorgibt.
Das ging mir vor einiger Zeit auch mit meinem musealen RR so, einer V-Brake hatte ich mit Weinmann Mittelzugbremse vorn und Altenburger Synchron hinten nichts entgegenzusetzen, bin nur knapp am Hinterrad vorbeigekommen.
Will sagen: Auch wenn die technischen Einrichtungen vorhanden und voll funktionstüchtig sind sagt das noch nichts über deren Qualität aus. Die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der Beleuchtung sind lächerlich gering, warum manche Leute es noch nicht einmal schaffen dieses Minimum zu erfüllen ist mir ein Rätsel. Aber wir sehen hier im Forum ein schönes Beispiel für eine völlig abstruse Geisteshaltung bei Wolf, der wohl irgendein Problem mit Reflektoren hat. Als ob ein paar Speichensticks irgendwelche Nachteile mit sich brächten - Die Dinger sind so gut ( aus allen Richtungen! ) sichtbar dass sie eigentlich noch Vorrang vor Reflexreifen haben sollten.
 
Aber wir sehen hier im Forum ein schönes Beispiel für eine völlig abstruse Geisteshaltung bei Wolf, der wohl irgendein Problem mit Reflektoren hat.

Geeeenau - und jeder, welcher mit zugelassenen Halogenlampen anstelle von LED-Lampen unterwegs ist, besitzt ebenfalls eine völlig abstruse Geisteshaltung, denn diese sind furchtbar ineffizient und nicht ökologisch genug! Rrrichtig! .. nicht. :whistle:

Du kannst Dir gerne Reflektoren an Dein Rad schrauben, bis das Ding 2 Kg mehr auf die Waage bringt - ich bevorzuge aktiv leuchtende Lampen (deren Effekt nicht bloss bei korrektem Einstrahlwinkel sowie ausreichender Beleuchtung durch Dritte auftritt). Mit völlig abstruser Geisteshaltung hat dies nichts zu tun - schon eher mit dem Aspekt, dass ich selbst bestimmen möchte, wann ich gut zu sehen bin und in welchem Moment (durch aktives Abschalten der leuchtenden Lampen) genau nicht.

Übrigens helfen Reflektoren bei Nachtfahrten ausserhalb Städten genau Null, um jene Dir entgegenkommende KFZ-Führer darüber zu informieren, dass dort jemand entgegenkommt, welchem die (oft zu hoch eingestellten) Frontlampen im Fernlichtmodus mit Blauschimmer z.B. die Netzhaut langsam sengend ablöst, auf dass einer anschließend 200 Meter Strecke fast blind entlangrollt.

Denn diese FernFunzeln werden nur DANN deaktiviert, wenn die KFZ-Führer eine HELLE entgegenkommende Lampe erkennen - bestenfalls aus 800 Metern Entfernung, sonst ist es zu spät! Doch ich bin mir nach mehreren Jahren des nächtlichen Radfahrens mit dieser Problematik natüüürlich sicher, dass Dir Reflektoren Deine Sicherheit (alleine schon dadurch, weiterhin etwas zu erkennen!) deutlich besser aufrecht erhalten und aktive Beleuchtung ein Teufelswerk sein muss.. :whistle:

Seltsam, dass Reflektoren (welche im Laufe der Zeit abfielen) mir zu keiner Zeit halfen oder meine Sichtbarkeit nie derart erhöhten, wie aktiv leuchtende Lampen.

Danke fürs Lesen - nun werde ich weiter völlig abstruse Dinge entwickeln, um auf Reflektoren ohne dadurch steigende Gefährdung verzichten zu können! :cool:

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer jetzt noch mit Glühobst unterwegs ist fährt entweder nur auf hell erleuchteten Straßen oder ist fürchterlich ignorant, um nicht zu sagen dumm.
Und die Speichereflektoren wiegen bestenfalls 18g, die dürften also gerade deine wohlgeformten Wadeln kaum belasten... :rolleyes:
Das mit den Reflektoren muß ich dir aber noch mal erklären: Die sind nicht dafür da, daß der Opa sein Fernlicht abstellt ( Gegenblenden ist übrigens auch eher kontraproduktiv und zumindest in D verboten ) sondern dafür, daß er dich aus größerer Entfernung sehen kann, und zwar auch dann wenn du vor ihm die Fahrbahn querst. Deine tolle LED-Lampe wird er nämlich aus dem 90°-Winkel kaum sehen können, deine Räder hingegen stellen dann eine sehr große leuchtende Fläche dar. Gibt's denn bei Euch keine Radler mit Speichenreflektoren an denen du das selber nachvollziehen kannst?
Bei uns gibt es eine Hauptstraße zwischen zwei Orten, 70 km/h, auf einer Seite davon mit Grünstreifen dazwischen ein leidlicher, gut beleuchteter (!) Radweg. Trotzdem fährt neulich wieder so ein Trottel mit seinem Fahrrad ohne Rücklicht in stockfinsterer Nacht auf der Straße umher. Immerhin hat er alle vorgeschriebenen Reflektoren am Rad und ist dadurch deutlich sichtbar. Und was machst du, wenn dein Licht ausfallen sollte? Für deine Überzeugung sterben? Denk mal drüber nach dass Opa vielleicht nicht mehr so gut gucken kann wie du und gerade deswegen mit Fernlicht fährt.
 
Tjo, schöne Verallgemeinerung ohne eine Ahnung von Alternativen zu haben, offenbar.

Es existieren weiterhin gute Halogenfahrradlampen, welche zugelassen sind (wem dies wichtig sein sollte..) und welche vielen zugelassenen LED-Lampen ausser in Sachen Haltbarkeit und Effizienz in nichts nachstehen.

Speichenreflektoren sind mit das Unnötigste überhaupt. Ich bin bis vor einigen Jahren täglich Rad gefahren und dies zu 80-85% im Dunkeln. Wenn Du jemanden querst, sieht er Dich VOR dem Queren - oder Du querst besser nicht, sondern wartest, bis er vorbei ist. Vom Straßenrand aus auf die Straße gerichtet ist jede halbwegs vernünftige Frontbeleuchtung super zu sehen (von der querenden Straße aus). :rolleyes:

.. sondern dafür, daß er dich aus größerer Entfernung sehen kann ..

Schwachfug. Meine dazumal (zu LED-Zeiten) zugelassene 5W Halogenbrennerlampe hielten die meisten Fahrzeuge für ein Motorrad (ohne zu der Zeit, trotz Rundreflektor und -Linse, geblendet worden zu sein, da sie gen Boden leuchtete). Somit reagieren sie auch wie auf ein Motorrad, sind vorsichtig, warten und drängeln/schneiden nicht. Mit Reflektoren machst Du Dich maximal lächerlich, da sie Dich erst aus 50m~ (und das auch nur, wenn sie darauf achten und es als das wahrnehmen, was es sein soll!) anhand der Reflektoren erkennen (was nicht aktiv abstrahlt, wird gerne übersehen, so meine Erfahrung).

.. Gegenblenden ist übrigens auch eher kontraproduktiv und zumindest in D verboten ..

Was nicht blendet, dafür jedoch deutlich und hell leuchtend erkennbar ist, ist gewiss nicht verboten. Und wenn Dir das Verbot so wichtig ist, kümmere Dich erst einmal um die gut 15-25% der KFZ, welche Dich entgegenkommend ab bestimmten Entfernungen auchh ohne Fernlicht und sogar auf einem Up blenden, weil ihre Beleuchtung mangelhaft ist.

Deine tolle LED-Lampe wird er nämlich aus dem 90°-Winkel kaum sehen können, deine Räder hingegen stellen dann eine sehr große leuchtende Fläche dar.

Meine LED-Lampen sind auch von der Seite sichtbar. Nebenbei gibt es genug zusätzliche (illegal) aktivierbare Beleuchtung, um "hochgefährliche Übergänge" zu entschärfen.. :rolleyes:

Gibt's denn bei Euch keine Radler mit Speichenreflektoren an denen du das selber nachvollziehen kannst?

Ich brauche nichts nachvollziehen zu können, ich nutze, was für mich aus der Erfahrung heraus (und gerade im Dunkeln) sinnvoll ist. Reflektoren gehören nicht dazu.

Bei uns gibt es eine Hauptstraße zwischen zwei Orten, 70 km/h, auf einer Seite davon mit Grünstreifen dazwischen ein leidlicher, gut beleuchteter (!) Radweg.

Unsere Radwege sind zumeist unbeleuchtet.

Trotzdem fährt so ein Trottel mit seinem Fahrrad ohne Rücklicht in stockfinsterer Nacht auf der Straße umher.

Und? Ist sein Leben, ist sein Risiko. Offenbar gefährdet er lieber sich, als andere Radfahrer oder Fussgänger, vorbildlich. Hätte er ein Rücklicht, würden die Reflektoren nicht mehr auffallen. Ist halt so.

Und was machst du, wenn dein Licht ausfallen sollte? Für deine Überzeugung sterben?

Lach, wenn ALLE meine Beleuchtungsmaßnahmen, legale wie illegale, ausfallen, dann rufe ich mir ein Taxi. :cool:

Ernsthaft: Wie oft kommt es vor, dass gut 15-20 LEDs verschiedener Klassen sowie dutzende Signalanzeigen mit mehreren Sicherungsakkumulatoren sowie Fallbackschaltungen ausfallen?

Aber ja, ich bin gerne bereit, für meine Überzeugung zu sterben, wenn es einen Sinn ergibt. Du nicht? (n) Nur in diesem Fall stellt sich die Frage überhaupt nicht. Wie ich schon schrieb: Deine Sichtweise auf Alternativen ist stark beschränkt.

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt's denn bei Euch keine Radler mit Speichenreflektoren an denen du das selber nachvollziehen kannst?

Ergänzend: ich fuhr die ersten ~1,5? Jahre (zumeist auf Schleichwegen) im Teilbereich einer Großstadt (Randgebiet) ohne aktive Beleuchtung durch die Straßen. Dafür waren die Reifenreflektoren seitlich noch ringsherum vorhanden, meine klemmbare Sattelstütze hatte einen roten Reflektor sowie die Pedale ebenfalls.

Es gab dennoch viele überraschte KFZ-Führer, welche den unsinnigen Reflektordreck NICHT wahrnahmen. Ich fuhr glücklicherweise so, dass sie mich nicht gefährden konnten(!), doch wenn KFZ 2 cm an mir (der am Randstreifen steht und sich wegdrückt) vorbeifahren oder die von Dir genannten Kreuzungen riskant wurden (zumeist in der Stadt, somit langsame Fortbewegung), war gut zu erkennen, wie überrascht/erschrocken die waren, dass neben ihnen plötzlich ein Radfahrer auftauchte (zwar in sicherer Zone, dennoch nervig).

Nachdem ich die ersten Aktivlampen montierte und die Reflektoren abfielen/abgerupft wurden, gab es solche Situationen nicht mehr. Es wurde wahrgenommen (und nicht für reflektierende Passantenbekleidung, Schilder, Zettel/Blätter, Schnee oder Leitplanken gehalten).

Es gibt nichts unsinnigeres an Fahrrädern als Reflektoren, wenn die aktiv leuchtende Beleuchtung sinnvoll aufgebaut wurde.

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

Wer jetzt noch mit Glühobst unterwegs ist fährt entweder nur auf hell erleuchteten Straßen oder ist fürchterlich ignorant, um nicht zu sagen dumm.

Oder sie / er fährt nur tagsüber, weil eh nachtblind, oder ist bettelarm. Die Umrüstung kostet ja nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch noch die Mechanikerstunde.

Gruß, Klaus
 
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