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So irrelevante Details wie Bremsen, funktionierende Lenkung und ausreichenden Sitz
Und da es bei der Erfindung um ein aerodynamisch günstiges Liegerad ging (siehe Anspruch des Patents), war es nicht erforderlich, die Bremsen zu erwähnen, da diese nicht im Zusammenhang mit der Körperhaltung des Radlings stehen.für die Erfindung irrelevante Details
Und daß die im Ausführungsbeispiel beschriebene Lenkung nicht funktioniert oder der Sitz nicht ausreichend ist (ausreichemd wofür?), ist lediglich eine Behauptung.
Zu Deinem Beispiel kann ich ohne nähere Details nichts sagen; da es aber bei den Patentanwälten wie bei praktisch allen Berufsgruppen ebenso gute wie schlechte gibt, ist ein Patent, dessen Ausführungsbeispiel nicht funktioniert, kein Beweis für Deine Behauptung, daß so etwas mit Absicht gemacht wird.
bewußte Fehler sind mir bisher noch keine untergekommen.
Sondern?Hab ich auch nicht behauptet.
Patentskizzen werden ja absichtlich so abstrahiert, daß die abgebildeten Geräte nicht funktionieren,