Gefährlicher Eingriff in der Strassenverkehr

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Moin,

mich würde interessieren wann „Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ vorliegt.

Folgende Geschichte ist mir gestern passiert

Ich fahre mit dem VM in Ginsheim auf der Dammstrasse um eine abendliche Runde durch´s Ried in Angriff zu nehmen. Die Dammstrasse ist ein beliebter Anfahrweg für Radfahrer aus der ganzen Gegend um am Rheindamm zu trainieren oder auch einfach nur ohne Autos bis zu 25 km fahren zu können. Der Weg hat in meiner Fahrrichtung Süd rechts eine Mauer wo sich gerne auch mal Leute hinsetzen und die Sonne geniesen. Ich fahr also gestern auf so eine Gruppe zu. Geschwindigkeit ca. 30 km/h und ich ziehe auf die linke Straßenseite um genügend Abstand nach rechts zu den Leuten zu haben. Ein paar Meter vor der Gruppe löst sich nun ein alter Mann mit Gehstock sich aus der Gruppe mach zwei Schritte nach vorne und streckt den Arm mit Gehstock wild fuchtelnd nach mir aus. Ich ziehe erschreckt nach links Richtung der seitlichen Begrenzung und ziehe den Kopf ein und hoffe an der Bedrohung vorbei zu kommen. Kurz hinter dem Mann halte ich an springe aus dem VM und schreie meine Aufregung aus mir heraus. Was das solle, ob er noch ganz normal ist, und halte aber trotzdem noch mehrere Meter Abstand. Aus der Gruppe lösen sich nun der Enkel würde ich sagen, und meint ich solle mich nicht so aufregen und meine Hände runter nehmen mit denen ich wild gestikulierend meiner Aufregung Platz machte. Der junge Mann schlägt dann meine Hände runter worauf ich zu meinen VM gehe und die 110 anrufe. Man schickte eine STreife vorbei die alles aufnahm, die aber keinen gefährlichen Eingriff sah und auch keine Ordnungswidrigkeit. Muss ich erst an der Mauer enden bevor man etwas macht oder muss ich anstatt auszuweichen den Mann einfach über den Haufen fahren um mich zu schützen???? Ich finde das der §315 eindeutig sagt

Bereiten von Hindernissen, § 315b Absatz 1 Nummer 2 StGB​

Die zweite Begehungsform des § 315b Absatz 1 StGB erfasst das Bereiten von Hindernissen im Straßenverkehr. Hierunter fallen Einwirkungen auf den Verkehr, die den ungehinderten Verkehrsfluss stören können. Dies trifft beispielsweise auf das Errichten von Absperrungen zu[23], auf das Werfen von Steinen auf eine Autobahn[24] und auf das Stoßen eines anderen Menschen auf eine Straße[25]. Auch das Unterlassen des Beseitigens eines Hindernisses fällt unter den Tatbestand, wenn der Täter rechtlich verpflichtet ist, das Hindernis zu beseitigen. Eine solche Pflicht kann beispielsweise für einen Lkw-Fahrer entstehen, der Fracht auf einem Verkehrsweg verliert.[26]

Verkehrsteilnehmer können in tatbestandsmäßiger Weise ein Hindernis bereiten, indem sie ein anderes Fahrzeug ausbremsen, etwa um dieses zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen[27] oder um einen Auffahrunfall zu provozieren[28]. Ebenfalls tatbestandsmäßig kann es sein, einem anderen mithilfe des eigenen Verkehrsmittels den Weg zu versperren.[29]

Ich bin auf eure Meinung gespannt, ich bin ja auch kein Rechtsanwalt auch wenn ich die Worte normalerweise ganz gut auslegen kann

Danke Gruss Bonsai
 
Hi @Bonsai ,
wie das Ganze rechtlich aussieht, weiß ich absolut nicht. Allerdings hatte ich vielleicht schon mal was Ähnliches. Damals mit dem DF auch auf nem Radweg unterwegs meint mich ein mir entgegenkommender Radfahrer komplett zum Stillstand bringen zu müssen, indem er mit dem Rad auf mich zukam und sich vor mich querstellt. Er meinte ich hätte mit meinem „Auto“ hier nix verloren. Er hat sich wohl ermächtigt gefühlt mal für Ordnung zu sorgen und war dann etwas kleinlaut als er erfahren hat, dass das ein Fahrrad ist.
Was ich damit sagen will… Mit nem Velomobil wird es vermutlich noch viele Jahre dauern bis Menschen das als Fahrrad erkennen und nicht meinen etwas regeln zu müssen. Tatsächlich finde ich es andererseits auch schwierig wenn sich gar keiner mehr darum kümmern würde, dass in freier Wildbahn „Unrecht“ geschieht. Schön wäre es halt, wenn diese Einflussnahme so ablaufen würde, dass das im Rahmen bleibt und keiner gefährdet wird. Mich hat das damals auch ziemlich aufgeregt. Letztlich wurde ich ja zum Stillstand gebracht und habe durch mein Einlenken einen Schaden für beide Seiten vermieden. So ging es Dir ja auch. Ich finde Du hast das erstmal gut so gemacht!
Grüße,
Christian
 
Ich würde gleich die Polizei hinzuziehen, denn die ist letztlich auch eher dazu befugt oder hat die mediale Reichweite, Ottonormalbürger über Verkehr und Fahrzeuge zu informieren.
 
Ich kann dir so gut nachfühlen, wie oft erlebte ich zu Beginn meiner VM-Zeit solche Situationen auf dem längstem Teilstück meiner Pendlerstrecke, dem R4. Wie oft wurde mir mit Knüppeln gedroht, einmal sogar mit einem Messer. Vermutlich haste eher noch das Glück, dass es nicht zur Gegenanzeige kommt und die Gruppe den Spieß umdreht. Die "Der böse Velomobilfahrer hat uns gedroht"- Masche.
Auf jeden Fall tut es mir für dich leid. Du bist ein toller Kerl mit viel Anstand und stehst am Ende als böser Mensch da.
Trotzdem, versuche es abzuhaken. Solche Situationen kommen leider immer wieder mal
 
Ja, abhaken. Und immer wieder daran denken Abstand zu halten (hattest Du ja). Zu oft biegt ein Radler unvermittelt links ab ohne sich umzusehen, rennt Hund/Kind/Opa quer über den Weg oder ähnliches. Wenn noch andere Leute unterwegs sind fahr ich meist nicht über 30, so flott sind auch die Rennräder. Und trotzdem ist es "dieses Teil" das die Leute erschreckt, zu schnell ist oder durch pure Existenz belästigt. Ist halt so...

Gut, dass nix ernstes passiert ist.
 
Puh, wenn ich so was lese, bekomme ich echt n Hals. Ich hatte kürzlich auch so was auf der Bahntrasse. Einfach nur ätzend
 
Man braucht selbst nen Gehstock, klare Sache ;)
Hättest Du den Oppa umgefahren, hättest Du gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen... :sick:
Spucks aus - nicht Schlucken! - und fahr weiter.
Gruß Krischan
 
Man schickte eine STreife vorbei die alles aufnahm, die aber keinen gefährlichen Eingriff sah und auch keine Ordnungswidrigkeit.
Hätte ich anders erwartet. Ob's jetzt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung oder was anderes war, sollen die Polizisten klären. Aber dass es noch nichtmal 'ne OWi ist, jemandem einen Stock in den Weg zu halten und den so zu heftigen Auweichamnövern zu zwingen, ist mir neu.
Was wäre es denn gewesen, wenn der Opa das auf der Straße mit einem Auto gemacht hätte - auch "nichts"? :unsure:

Und der "junge Mann" darf dir gern erzählen, dass Du die Hände runternehmen sollst, aber nicht draufhauen. DAS hat mir schon vor 25 Jahren ein Polizist erzählt, als in seiner Gegenwart ein älterer Mann mir mit seinen Händen 5cm vor dem Gesicht herumgefuchtelt und das Rumpelstilzchen gemacht hat, weil ihm meine Meinung zu Fahrradhelmen nicht gefallen hatte.
 
Ich bin auf eure Meinung gespannt, ich bin ja auch kein Rechtsanwalt auch wenn ich die Worte normalerweise ganz gut auslegen kann
Ja, es ist ein gefährlicher Eingriff. Nein, Du kannst nichts machen. Du hast keine Zeugen, die aussagen wollen, Du hast keine Filmaufzeichnung, Du wirst keinen RA finden, der fuer do wenig Streitwet tätig werden wird. Und ja, beim Auto wuerde es genauso laufen.
 
Das ist genau das was mir auf den Keks geht. Nix passiert und Du bist immer der Dumme, ob Du nun gegen die Wand fährst beim Ausweichen oder einfach draufhälst und den alten Mann umfährst oder die Polizei rufst.....keine Chance
 
Haben die Ordnungshüter das Männlein wenigstens ermahnt?
Oder macht er das aus Lust am Drama morgen gleich wieder?
Dann bringt Deine Intervention was und allein aus Mangel an Freude am Rausfahren für solche Sachen werden sie den Vogel ins Gebet nehmen.

Wer zuerst fünf Punkte hat
genau ;) Man muss drüber lachen können:)
Gruß Krischan
 
Das hat mich auch immer auf dem Radweg gestört, vor allem dieser gefühlt rechtsfreie Raum. Nach meinem Umstieg auf ein 45 er und auf die Straße war dann schlagartig Ruhe.
Leider sind nicht alle Straßen für VM geeignet.
 
Nix passiert und Du bist immer der Dumme, ob
Nein, das glaube ich nicht.
Mich haben mal 2 Leute angehalten und rueckwärts Richtung Radweg geschoben. Ich hab die Polizei gerufen. Damit hatten die nicht gerechnet. Die dachten, dass sie sowas machen könnten, nun ruft der die Polizei - Mist. Sind dann bevor die Polizei eintraf abgehauen. Ich hab keine Anzeige erstattet. Nicht weil ich denen die nicht gegönnt hätte, sondern wegen meiner Erfolgsaussichten und den Triumph fuer sie, wenn ich gescheitert wäre. So konnte ich sie ein paar Wochen im Ungewissen lassen und sie haben mal die Erfahrungen gemacht, dass sie nicht tun und lassen können was sie wollen.

Alternative Sichtweise Deines Falles: Im Alter verliert man seine Hemmungen. So auch geschehen bei dem Mann mit dem Krueckstock. Der Enkel kennt seinen Opa und versucht zu deeskalieren, damit Du nicht die Polizei rufst und er eine Anzeige bekommt. Könnte man das nicht so sehen? Ich war nicht dabei.
 
Fangen wir mal ganz simpel an: Du hast die Polizei gerufen und willst eine Anzeige erstatten. Die MUSS der Polizist aufnehmen. Ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet der Staatsanwalt, nicht aber der Wachtmeister vor Ort...
 
Fangen wir mal ganz simpel an: Du hast die Polizei gerufen und willst eine Anzeige erstatten. Die MUSS der Polizist aufnehmen. Ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet der Staatsanwalt, nicht aber der Wachtmeister vor Ort...
Korrekt. Leider gibt es sehr viele Polizisten, die dieses Recht für sich herausnehmen, keine Ahnung von StVO haben und auch ansonsten nicht gerade durch ihre Qualifikation auffallen.
Strafanzeige kann man aber natürlich immer stellen (z.B. online), insbesondere beim "Herunterschlagen der Hände" handelt es sich um einen nicht unerheblichen Tatbestand, und die Zeugen in Blau hattest Du ja gerufen (wenn sie schon zu sonst nichts getaugt haben).
Rechtsfreier Raum - ja, leider wird das immer übler, und von daher finde ich gutplazierte Anzeigen wichtig, auch wenn "nichts passiert ist".
Jeder kann mal unaufmerksam sein und was doofes machen, Vorsatz ist dagegen eine andere Nummer.
 
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