AW: Es werde Licht! 2.0
Ein paar Anmerkungen zur Diskussion über die PWM-Dimmung im Straßenverkehr (ab 6.10.):
Es gibt keine Sehenden und Nichtsehenden. Jeder kann gepulstes von kontinuierlichem Licht unterscheiden, wenn er die Rückleuchten der Fahrzeuge nicht fixiert, sondern den Blick rasch darüber hinweggleiten lässt: statt einer Lichtspur sieht man eine Reihe leuchtender Punkte oder kurzer Striche, an der sich sogar das Tastverhältnis abschätzen lässt.
Ich halte es durchaus für möglich, dass das Erscheinen eines Fahrzeugs mit gepulster Beleuchtung beim flüchtigen Blick eher ins Bewusstsein dringt. Das würde dafür sprechen, auch Tagfahrleuchten zu pulsen.
Anders als bei Ansteckblinkis mit ihren ca. 3 Hz kann ich den Eindruck, dass man bei gepulsten Rücklichtern die Entfernung schlechter einschätzen kann, nicht teilen, da der ruhende Blick die Taktung nicht wahrnimmt.
Wenn die Autoindustrie mit neuer Lichttechnik beim KBA vorstellig wird, wird diese eilfertig durchgewunken.* So sind gepulste Leuchten an Autos Fakt, ihr Anteil zunehmend. So wie das Tagfahrlicht. Auch wenn letzteres nicht Vorschrift werden sollte, fahren immer mehr Autos damit herum. Wohl kaum ein Autokäufer fragt sich, ob er anderen damit auf die Nerven geht. Das gleiche bei gepulstem Rücklicht. Ist es typisch für Radfahrer, das zu tun? Haben diejenigen der letzten Beitragsschreiber, die PWM-Dimmung ablehnen, sich von ihrem RMK (Radfahrerminderwertigkeitskomplex) leiten lassen? Fragen über Fragen.
Verstehen kann ich die Ablehnung am ehesten, wenn man als Radfahrer in einer Gruppe unterwegs ist. Dafür könnte man ein zweites, schwächeres und nicht gepulstes Rücklicht vorhalten. Redundanz kann ohnehin nicht schaden.
*Xenon-Gasentladungsscheinwerfer mit ihrer kleinen Austrittspupille sind in dieser Hinsicht eine ganz andere Hausnummer.