Bei Schienen oder Gegenverkehr leider oft nicht möglich.
Dann muss man die Schienen überqueren oder warten. Man kann auch zwischen den Schienen fahren. Die Straßenbahn muß dann warten.
Wird bei einer Kollision dem Radfahrer nicht auch eine Mitschuld angehängt?
Korrekt. Sowohl der Radfahrer, der den vorgeschriebenen Abstand zum ruhenden Verkehr nicht eingehalten hat, als auch der Autofahrer, der sich nicht vergewisstert hat, daß er niemanden beim Türöffnen gefährdet bekommen eine Teilschuld.
Die aktuelle Situation ist ja der Tod des Radfahrers in Berlin durch den Fahrer eines Diplomatenfahrzeugs. In dieser Situation kann keiner zur Rechenschaft gezogen werden. Aber das entsprechende Land hat sein Bedauern ausgedrückt.
Merke: Diplomatenfahrzeuge weit umfahren, egal mit welchem Fahrzeug.
Wir hatten in der Fahrprüfung am Ende das Fahrzeug zu verlassen, und wer da den Schulterblick nicht drauf hatte, durfte die Prüfung gleich nochmal machen. Einen ungeschickten Griff zum Öffnen der Tür kann man leider genauso weglassen wie die Erinnerung daran, auch ohne diesen zu schauen, ob jemand kommt.
Mit dem holländischen Griff schaut man ja gar nicht zwingend, ob man jemanden gefährdet, das muß man schon bewusst machen. Wenn es aber als Erinnerung daran dient zu schauen, kann es von Vorteil sein.
Ich habe den Blick nach hinten verinnerlicht und brauche dafür keinen holländischen Griff.
Gruß,
Tim