StVZO wird überarbeitet

Hallo,
Bei den Juristen bedeutet grundsätzlich, dass es grundsätzlich auch Aussnahmen gibt.
mfg
Günter
 
Zu den "weniger hilfreichen" Mitteln zähle ich auch querliegende Fahnenmasten o.Ä. auf dem Gepäckträger (an Einspurern / Trikes). Beachtlicher Einschnitt ins eigene Fahrgefühl, wenig effektiv.

warum?

Ich hätte gerne eine automatisch ausfahrende / ausklappende Pool Noodle.

die Nudel ist mir zu störrisch, zu wenig alltagstauglich, bei Ankunft quasi nicht [diebstahlsicher] unterzubringen.
War der Wunsch nach "automatisch" ernst gemeint? Vermutlich ... kein Smiley zu finden ...
Wie, wann, in welchen Situationen sollte diese Automatik auslösen?

Ich fahre seit über einem Jahr mit einer selbstgebauten Klapplösung, die dieser hier


recht nahe kommt und meine Ergebnisse / Erfahrungen sind wirklich sehr überzeugend.
(Scheibenwischerarm + Kinderfähnchen, waagerecht auszuklappen, ca. 600mm über das Lenkerende hinaus, also 900mm ab meiner Fahrspur beim Einspurer)
Deshalb interessiert mich Deine ablehnenden Haltung wirklich sehr, @TitanWolf
 
ca. 600mm über das Lenkerende hinaus, also 900mm ab meiner Fahrspur

Damit wird nicht einmal die Hälfte des vorgeschriebenen Mindestabstands eingefordert, bringt in meinen Augen also gleich gar nichts. Alles unter einem Meter fühle ich mich durch den Überholenden bedrägt. Aber was soll´s, bei uns kennt ja teilweise nicht mal die Polizei die Regelung bzw. hält sich nicht dran. :mad:
 
Damit wird nicht einmal die Hälfte des vorgeschriebenen Mindestabstands eingefordert,

korrekt
rein rechnerisch betrachtet
ich fürchte, Du verkennst 1. das Psychologische ... und 2. die tatsächliche Reaktion, die ich regelmäßig(!) erlebe ; - )
Besonders evident wurde es, als mein Provisorium kaputtging und ich wieder mehrere Wochen *ohne* unterwegs war und nun endlich wieder *mit*.
Der Unterschied ist gewaltig! Ich fahre häufig die sehr stark und schnell(!) befahrene B420 mit sehr starkem LKW-Verkehr.

Dein Einleitungssatz liest sich so, als glaubtest Du, die Automobilisten (und LKWs) führen mit 1mm Abstand am Ende meines Wimpels vorbei.
Das tun sie nicht.

bringt in meinen Augen also gleich gar nichts.

Interessant! Auf wie viele gefahrene Mm mit einem solchen Abstandhalter kannst Du zurückblicken? Wie lang ist Deiner? ; - ) Und wo / Wie befestigt?

Alles unter einem Meter fühle ich mich durch den Überholenden bedrägt.

Ja, das sehe ich ähnlich. Ich mache noch eine kleine Unterscheidung ob inner- oder außerorts (und der Gesetzgeber ja neuerdings auch), aber ich denke, wir reden vom genau Gleichen.

Aber was soll´s, bei uns kennt ja teilweise nicht mal die Polizei die Regelung bzw. hält sich nicht dran. :mad:

ja; insbesondere im ländlichen Raum; dort gibt es exakt drei Erklärungsmuster, warum jemand Rad statt Auto fährt: 1. der ist noch keine 18 Jahre alt. 2. Der kann sich kein Auto leisten (finanziell) und 3. Lappen versoffen.
Ach nee, mich gibt's ja auch noch: Also 4. Der is' bekloppt.

Wie auch immer, der Aut[omobil]ist fühlt sich uns überlegen. Wir Radler sind Menschen zweiter oder dritter Klasse.

BTT: Meine endgültige Lösung soll 800mm über das Lenkerende (Sattelrad) hinausragen; vllt auch nur 750mm weil etwas ansteigend.

Dir ist bewusst, @ramacz, dass ich bereits mit meiner jetzigen 600mm-Variante, die Dir zu zurückhaltend ist, im illegalen Bereich unterwegs bin? Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge dürfen die 1000mm Breite nicht überschreiten. Meine Netto-Silhouette ist etwas mehr als 600mm; mit Wimpel also 1200mm.
Meine Argumentation im Polizei-Diskussionsfalle wäre, dass ich es als Ladung deklariere und die ist ordentlich markiert (Fähnchen am Ende). Aber da mein Konstrukt fest am Velo montiert ist, ist das nicht ganz klar, ob ich damit auch durchkommen werde.
Auch will ich nicht unnötig provozieren. Ich / mein Wimpel werde/n bereits jetzt bisweilen als Provokation aufgefasst, so mein Eindruck.
Und da habe ich 700 - 800mm als Schmerzgrenze ausgemacht, freue mich aber über andere Erfahrungen!
Also? Wie sind die Deinen, @ramacz?

Edith meint noch: Der Wimpel / Abstandhalter vom vcd / ADFC Bonn (verlinktes Video hier obendrüber) ist noch mal kürzer; der scheint das Lenkerende nur um 400mm zu überragen; das wäre mir auch klar zu wenig. Mein aktueller hat also 50% mehr.
 
In § 67 der StVZO werden die leichtechnischen Anlagen für Fahrräder mit mehr als 1 m Breite geregelt. ;)
 
Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge dürfen die 1000mm Breite nicht überschreiten.
Was #Urs damit ausdrücken wollte ist das für Fahrräder ab einer breite von 1 Meter je zwei Scheinwerfer & Rücklichter erforderlich sind. Was bei einem Einspurer schwer zu realisieren ist vorallem wenn die Positionen der Lichter der STVO konform sein soll.
 
Du darfst deine Ladung auch mit Schrauben sichen ;)

..., die meines Wissens werkzeuglos(!) zu betätigen sind. Sobald zu Werkzeug brauchst, gilt "das Dingen" als Bestandteil des Fahrzeuges.
So mein Kenntnisstand aus den Neunzigern(?)
@Klaus d.L. ist das noch so, oder hat sich da auch was geändert?

das soll aber nicht das Problem sein; knuffige Handschrauben gibt es ja reichlichst ...
 
hast du mal den dazugehörigen Paragraphen zur Hand?

Danke @Klaus d.L.

im besagten §67 StVZO findet sich auch dieser Passus, ...

Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen.

... zu dem ich folgende Frage habe:
Ich verstehe den Paragraphen so, dass er mich mittels des Begriffes "paarweise" zwar dazu verpflichtet, die Scheinwerfer und Rücklichter auf der gleichen Höhe anzubringen, nicht jedoch, dass beide Scheinwerfer und beide Rücklichter baugleich sein müssen. Richtig?

Meine Idee wäre nämlich die, meinen eigentlichen Scheinwerfer vom Steuerrohr 120mm nach rechts zu verlegen. Der ist dann für das Licht auf der Fahrbahn zuständig (leicht nach links orientiert). Den linken (immer in Fahrrichtung gesehen) würde ich als Leichtgewicht doppelt ausführen und am Fahnenende montieren wollen, nach vorne weiss, nach hinten rot. Das mit der gleichen Höhe sollte ich hinbekommen. Bei meinem Fähnchen sähe es halt so aus, dass die linke Beleuchtungseinrichtung wild auf- und abhüpft, was übrigens für ein Sicherheitsplus halte, weil Manche/r denkt, da sei "was passiert".
Unter "in dubio pro reo" betrachtet, sollte ich doch mit zwei unterschiedlichen Leuchten durchkommen, oder kann ich das vergessen, weil wir hier nicht im Strafrecht sind?
 
die meines Wissens werkzeuglos(!) zu betätigen sind. Sobald zu Werkzeug brauchst, gilt "das Dingen" als Bestandteil des Fahrzeuges.
So mein Kenntnisstand aus den Neunzigern(?)
Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber selbst wenn ... nimmt man halt einen Schnellspanner ;)
 
Was #Urs damit ausdrücken wollte ist das für Fahrräder ab einer breite von 1 Meter je zwei Scheinwerfer & Rücklichter erforderlich sind.

Ja, sorry, dass ich Euch zum Interpretieren meiner Überlegungen nötige ; - )
Ich bin gedanklich zweigleisig unterwegs:
  • Variante 1:
Ich bau' mir den Abstandhalter so, dass er am Tage als Ladung durchgeht und in der Nacht stutze ich das Dingen so zusammen, dass ich die 1000mm maximale Breite einhalte.
Damit verzichtete ich in der Nacht auf das wundervolle Sicherheitsfeature in seiner raumgreifenden Ausführung. Dann wäre ich ziemlich genau so unterwegs wie im Bonner Video zu sehen: 60cm Velo + 40cm Wimpel.

  • Variante 2:
Ich statte das Dingen mit einer Leuchte aus, deren Anbringung auch Einfluss hätte auf die Positionen der beiden radfesten Leuchten, die beide (vorne wie hinten) gute 100mm nach rechts wandern müssten, was vermutlich etwas bedenklich aussehen wird, aber hey .... ist der Ruf erst ruiniert ...

Natürlich präferiere ich am kürzesten Tage des Jahres (sic!) klar die beleuchtete Variante. Wäre jetzt Juni, schriebe ich hier vermutlich anders ; - )

Tacheles:
Da die Variante 1 ja schon zu Ende gedacht ist, bitte hier jetzt idealerweise nur noch Rückmeldungen zu diesen rechtlichen Fragen in Bezug auf die Variante 2 mit der paarweisen Beleuchtung.
 
Ich fürchte du verrennst dich gerade. Wenn deine Fahne fester Bestandteil des Fahrrades wird, dann müssen überholende zu dieser Außenkante 1.5m Abstand einhalten...
Seinen wir jetzt nicht so kleinlich ;)
Das Ding hilft wirkungsvoll (ich würde da noch eine Wolframspitze dran machen, dann hätte ich auch gerichtsfeste Beweise :giggle:) gegen Überholen bei Gegenverkehr
 
Ich fürchte du verrennst dich gerade.

*Das* empfinde ich jetzt wirklich als eine *sehr* bemerkenswerte Rückmeldung. Vor allem Dein Schluss daraus, ich "verrennte" mich da in was.

Seinen wir jetzt nicht so kleinlich ;)

Nee neee, die Kritik greife ich gerne auf, erlaube mir aber genau die gegenteilige Argumentation:

Die letzte StVO-Novelle verpflichtet die Aut[omobil]isten außerorts nun 2m Sicherheitsabstand beim Überholen einzuhalten.
Ist das "auf der Straße" angekommen? Wird das praktiziert?
Natürlich nicht, wie wir täglich feststellen können.
(Die widerrechtlichen Überholvorgänge meiner Person auf dem Sattelrad oder auf dem ElliptiGo sowohl auf der B48 als auch auf der B420 überwiegen die korrekten bei weitem! Weit über 50%! Wenn ich das fehlende Blinken vor dem [minimalen] Ausscheren - wenn ich ohne Fähnchen unterwegs bin - mitrechne, komme ich auf über 90%. Kein Witz. )

Um täglich ca. 100 Strafanträge auszufertigen, fehlt mir die Zeit. Auch glaube ich weder an deren Erfolg noch an deren [nachhaltige] Wirkung.

Also?
Sorge ich konstruktiv (sic!) für Abhilfe.
Das schulde ich nicht nur meinen Eltern, die schon einen Sohn im Straßenverkehr verloren haben (ich bin quasi sein "Ersatz") sondern auch mir selbst und meinem Überlebenswillen!

Wenn deine Fahne fester Bestandteil des Fahrrades wird, dann müssen überholende zu dieser Außenkante 1.5m Abstand einhalten...

Vermutlich verblüfft es Dich und manch Andere/n hier: Genau *das* findet tatsächlich statt! Kein Witz!
Mein Erklärungsmuster sieht aus Sicht des Kraftfahrers so aus:

Hmmm, was is' jetz' döööös? Der legt Wert auf Abstand? Allahopp (pfälzisch für: na denn...) muss ich halt abwarten, bis keiner entgegen kommt. So; jetzt ist frei.

Und jetzt wo er schon auf 1/5 seiner Ausgangsgeschwindigkeit runtergebremst hat und er "die große Lösung" auspacken muss, also Überholen unter Zuhilfenahme der Gegenfahrbahn, dann hält er tatsächlich die 200cm zu meinem Wimpel(!) ein. Ehrlich! Das ist meine Erfahrung!
Der Überholvorgang wird also bewusst durchlaufen; der -> "Autopilot" wird kurz aus seinem easy going gerissen. Das ist meine Lebensversicherung, quasi.
Und ich setz' noch einen drauf: Dadurch, dass er ohnehin schon diesen en-passant-Modus verlassen hat, klappt's plötzlich auch mit dem Blinken! OK, da kommt dann der Eigennutz ins Spiel, weil er dem nachfolgenden Verkehr mitteilen möchte, dass er hinter einem "Hindernis" herzuckelt.

Und auf dieses Blinken lege ich allergrößten Wert! Ich habe im Velomobil - noch ohne Wimpel - echte Paranoia, dass mich bei einem von hinten näherndem Pulk von Autos, das erste [zu] knapp und ohne Blinken überholt und beim zweiten Auto muss der Fahrer gerade ganz dringend eine Whattsapp schreiben und "huch!" bin ich tot.
Nicht "gesehen" - Ihr kennt das ....

Das was Du forderst, @Gwynfor, hatte ich beim Anfertigen meines Fähnchens gar nicht beabsichtigt. Da war noch meine Idee: Ich werde permanent mit 60 - 80 cm Abstand überholt. Jetzt bau' ich mir so einen Wimpel und dann kommen zwischen mich (also ohne Wimpel) und den empirischen ~70cm noch 80cm Wimpellänge dazu, dann hab' ich in Summe immerhin 1,50m, für außerorts nach wie vor noch zu wenig, aber immerhin.
De facto habe ich nun 3m Überholabstand. Ein Traum! Damit hatte ich selbst nicht gerechnet. Leute, probiert's aus. Es ist wirklich so!

Und: Es wird sehr selten gehupt; da hatte ich auch anderes erwartet. Wirklich sehr selten. 1x auf 300km vllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber warum so kompliziert?
Ich würde eine Poolnoodel in auffälliger Farbe nehmen, diese auf das gewünschte Maß einkürzen (vielleicht vorher mit der Länge experimentieren) und quer auf den Gepäckträger schnallen. Als Diebstahlsicherung meiner LADUNG(!) nehme ich werkzeuglos zu öffnende Kabelbinder (den kleinen Hebel zum Öffnen finden Vandalierer eh nicht, wenn man ihn an die Unterseite dreht; ist aber im Falle einer Kontrolle durch die Rennleitung jederzeit zu öffnen). Als Positionslicht im Dunkeln kann man dann entweder preisgünstig so ein leuchtendes Hundehalsband dranmachen, oder man organisiert sich was Ordentliches, was nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtet.
 
Aber warum so kompliziert?

findest Du?
Ich habe es wieder neu gestrafft, nachdem ich zwischenzeitlich bei ... egal
Also KISS - keep it simple stupid - gehört zu meinen obersten Design-Prinzipien.
Dein Plädoyer für die gemeine pool noodle greift IMO aber klar zu kurz:

Ich würde eine Poolnoodel in auffälliger Farbe nehmen, diese auf das gewünschte Maß einkürzen (vielleicht vorher mit der Länge experimentieren)

die Experimentalphase bzgl. Länge habe ich weitestgehend abgeschlossen und halte 80cm ab Lenkerende für meine Belange ideal.
Und wenn mein fertiges Konstrukt so funzt, wie erhofft, kann ich es um ca. 28cm einholen. Und das jederzeit während der Fahrt.
Dann steht es also nur noch 52cm über.
Das ist immer noch zu breit - etwa um an der Ampel zur Linie vorzufahren? Dann klappe ich es hoch î : - )


und quer auf den Gepäckträger schnallen.

... der 1. daraufhin seiner Funktion beraubt / dauerhaft blockiert wäre; 2. links könnte ich keine Tasche einhängen (bei mir in über 50% der Fahrten dabei)
und 3. ist IMO das nervigste: Ich muss immer "englisch aufsteigen", also das rechte Bein über den Lenker schwingen - und: Beim Absteigen daran denken(!), es wieder vorne rum zu machen, das Absteigen, und genau das habe ich sehr häufig vergessen, als ich mit meinem ersten Provisorium - Scheibenwischerarm auf dem Gebäckträger - unterwegs war. BTDT
Und das Dingen war immerhin so weit vorne verbaut, dass ich den Träger noch vollumfänglich nutzen konnte. Taschen einhängen sowie on top was unter die Federklappe klemmen.
IIRC ist dieses erste Provisorium genau daran kaputt gegangen: Ich habe es mehrfach beim Absteigen mit dem rechten Bein erwischt und runtergedrückt.
Inzwischen bin ich am Steuerrohr unterwegs und die finale Lösung wird wohl ans Oberrohr kommen, unmittelbar hinter dem Steuerrohr.

Als Diebstahlsicherung meiner LADUNG(!) nehme ich werkzeuglos zu öffnende Kabelbinder (den kleinen Hebel zum Öffnen finden Vandalierer eh nicht, wenn man ihn an die Unterseite dreht; ist aber im Falle einer Kontrolle durch die Rennleitung jederzeit zu öffnen).

Der Vandale reißt seitlich ab, Deine pool noodle wie auch mein Konstrukt.
Wer destruktiv sein möchte, findet einen Weg.
Bei Tesla hat man nun die "Antwort" im Design des Cybertrucks "gefunden".
Mein Weg ist das nicht.
Vandalensicheres Design und ein leichtes Velo schließen sich gegenseitig aus. </isso>

Als Positionslicht im Dunkeln kann man dann entweder preisgünstig so ein leuchtendes Hundehalsband dranmachen

Deine noodle macht doch schon unmittelbar nach "Montage" schlapp und gibt der Schwerkraft nach; nur durch ihr Eigengewicht. Und da jetzt auch noch Lämpchen bei? Und die ganz am Ende? Ich brauche zwei. Ein Scheinwerfer und ein Rücklicht. Und die UV-Strahlung leistet ihr Übriges, um die von Hause aus schon schlappe Nudel weiter runter (sic!) zu ziehen.
Neee neee neeee! </sorry>

oder man organisiert sich was Ordentliches, was nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtet.

Dein Ernst jetzt?
Beim eigentlichen tool soll ich pfuschen, beim Ausarbeiten dann plötzlich seriös werden?

Und über den Luftwiderstand haben wir noch gar nicht gesprochen. Auf meiner üblichen Einkaufstour bin ich regelmäßig mit 70km/ unterwegs; mit dem ElliptiGo über 50km/h. Gutes Stichwort: Wo bringe ich Deine noodle beim Elli unter? </neeeneeeneee>

Ich mag nicht beratungsresistent rüberkommen, aber eine *gewisse* Ästhetik schwebt mir halt schon vor ....

Oder anders: @Velo-Phil: Sag mir bitte, an welcher Stelle ich [zu] kompliziert bin, Deiner Einschätzung nach. Vielleicht habe ich einfach Deinen Punkt noch nicht verstanden ...
 
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