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Zu den "weniger hilfreichen" Mitteln zähle ich auch querliegende Fahnenmasten o.Ä. auf dem Gepäckträger (an Einspurern / Trikes). Beachtlicher Einschnitt ins eigene Fahrgefühl, wenig effektiv.
Ich hätte gerne eine automatisch ausfahrende / ausklappende Pool Noodle.
ca. 600mm über das Lenkerende hinaus, also 900mm ab meiner Fahrspur
Damit wird nicht einmal die Hälfte des vorgeschriebenen Mindestabstands eingefordert,
bringt in meinen Augen also gleich gar nichts.
Alles unter einem Meter fühle ich mich durch den Überholenden bedrägt.
Aber was soll´s, bei uns kennt ja teilweise nicht mal die Polizei die Regelung bzw. hält sich nicht dran.
hast du mal den dazugehörigen Paragraphen zur Hand?Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge dürfen die 1000mm Breite nicht überschreiten.
die §32 StVZO nennt 2,55 m Maximalbreite ausgenommen Schneeräumgeräte, Winterdienstfahrzeuge, sowie land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte. Diese Spezialfahrräder lasse ich mal außen vorhast du mal den dazugehörigen Paragraphen zur Hand?
Was #Urs damit ausdrücken wollte ist das für Fahrräder ab einer breite von 1 Meter je zwei Scheinwerfer & Rücklichter erforderlich sind. Was bei einem Einspurer schwer zu realisieren ist vorallem wenn die Positionen der Lichter der STVO konform sein soll.Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge dürfen die 1000mm Breite nicht überschreiten.
Du darfst deine Ladung auch mit Schrauben sichenWenn man es als Ladung deklarieren könnte (nicht fest montiert), dürfte das aber nicht gelten.
Du darfst deine Ladung auch mit Schrauben sichen
hast du mal den dazugehörigen Paragraphen zur Hand?
Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen.
Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber selbst wenn ... nimmt man halt einen Schnellspannerdie meines Wissens werkzeuglos(!) zu betätigen sind. Sobald zu Werkzeug brauchst, gilt "das Dingen" als Bestandteil des Fahrzeuges.
So mein Kenntnisstand aus den Neunzigern(?)
Ich fürchte du verrennst dich gerade. Wenn deine Fahne fester Bestandteil des Fahrrades wird, dann müssen überholende zu dieser Außenkante 1.5m Abstand einhalten...Meine Idee wäre nämlich die
Was #Urs damit ausdrücken wollte ist das für Fahrräder ab einer breite von 1 Meter je zwei Scheinwerfer & Rücklichter erforderlich sind.
Seinen wir jetzt nicht so kleinlichIch fürchte du verrennst dich gerade. Wenn deine Fahne fester Bestandteil des Fahrrades wird, dann müssen überholende zu dieser Außenkante 1.5m Abstand einhalten...
Ich fürchte du verrennst dich gerade.
Seinen wir jetzt nicht so kleinlich
Wenn deine Fahne fester Bestandteil des Fahrrades wird, dann müssen überholende zu dieser Außenkante 1.5m Abstand einhalten...
Hmmm, was is' jetz' döööös? Der legt Wert auf Abstand? Allahopp (pfälzisch für: na denn...) muss ich halt abwarten, bis keiner entgegen kommt. So; jetzt ist frei.
Aber warum so kompliziert?
Ich würde eine Poolnoodel in auffälliger Farbe nehmen, diese auf das gewünschte Maß einkürzen (vielleicht vorher mit der Länge experimentieren)
und quer auf den Gepäckträger schnallen.
Als Diebstahlsicherung meiner LADUNG(!) nehme ich werkzeuglos zu öffnende Kabelbinder (den kleinen Hebel zum Öffnen finden Vandalierer eh nicht, wenn man ihn an die Unterseite dreht; ist aber im Falle einer Kontrolle durch die Rennleitung jederzeit zu öffnen).
Als Positionslicht im Dunkeln kann man dann entweder preisgünstig so ein leuchtendes Hundehalsband dranmachen
oder man organisiert sich was Ordentliches, was nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtet.
die leider nur 40 cm seitlich überstehen darf, wenn sie so dünn ist. Irgendwo hatten wir die Diskussion schon mal, bitte erst nachlesen, bevor Ihr weiterschreibt.Als Diebstahlsicherung meiner LADUNG(!)