Hallo Thomas,
danke. Der viel zu früh verstorbene Herr Kettler zeigt dort auf, dass die StVO aufgrund fehlender Fahrtrichtungsanzeigern an Fahrrädern eigentlich keine Fahrtrichtungsänderungsanzeige bei Radfahrern vorsieht. Zitat: "Genau genommen trifft die Anzeigepflicht Radfahrer daher nicht." Er nennt einige Urteile, in denen Radfahren vorgehalten wurde, nicht angezeigt zu haben. Die beiden des BGH sind zudem aus den 50ern, war darauf schließen lässt, dass das Nichtanzeigen in der Rechtssprechung keine große Rolle spielt.
In den weiteren Ausführungen bestätigt er meine Rechtsauffassung, dass das Anzeigen nur verlangt werden kann, wenn man sich damit nicht selbst gefährdet.
Gruß, Klaus