Unterwegs mit Trike und Bahn

AW: Unterwegs mit Trike und Bahn

Hallo,
... durchs Emsland nach Emden, von hieraus ist die Planung offen....

könnte also sein das es euch in den Bereich VBN (Vekehrsbetriebe Bremen Niedersachen) verschlägt. Dort hatte ich kurz vor dem letzten Fahrplanwechsel noch eine Auseinandersetzung mit dem Schaffner eines RE (Bremen -Nordenham).

Ich war dort mit meinem gefalteten Faltlieger unterwegs, und da in der DB gefaltete Räder nicht mehr verpackt werden müssen, war er auch unverpackt. Der Schaffner klärte mich dann auf, daß im VBN ein Liegerad immer ein Liegerad ist unabhängig davon ob es gefaltet ist oder nicht und das ein Liegerad im VBN 2 Fahrradkarten braucht. Meine Rückfrage bei der Fahrradhotline der DB ergab das der Mann damit recht hat.

Meine weiteren Farten habe ich jetzt trotzdem gefaltet, unverpackt und ohne Fahrradkarte/n gemacht, denn der empfindliche Schaffner fährt nicht mehr im VBN sondern bei der DB Niedersachen, denn die DB hat bei der Ausschreibung die besagte Strecke an die Nordwestbahn verloren.

Die RE Züge von Nordeich über Emden Oldenburg Bremen Verden nach Hannover (alle zwei Stunden) sind übrigens Doppelstockwagen mit großer Tür in den Fahrrad/Mehrzweckbereich (Steuerwagen, hinten bei FAhrt in Richtung Hannover). Zum Berufsverkehr oder zu Fußballspielen würde ich das mit Liegerdreirädern aber lassen...

zu den anderen Zeiten war ich da auch schon mit der Rikscha drin...

Gruß Heiko
 
Rauswurf oder...

..., im schlimmsten Fall gibt es einen Rauswurf...
Was aber auch nicht so toll ist; besonders wenn z.B. der nächste Zug erst Stunden später oder am folgenden Tag erwartet werden darf.

Oder den Rauswurf etwas erschweren:
Manches Mal kann man sein Rad auch so weit hinten in einer großen Fahrradmenge verbauen, dass vor einem ev. Rauswurf erst viele Räder den Zug verlassen müssten.
Wer ohne Fahrradkleidung fährt, könnte sich auch etwas weiter von seinem Rad entfernen (ggf. noch in Sichtweite). Ich hoffe einfach mal, dass Räder nur mit dem Besitzer rausgeworfen werden ? :eek:
Gruß, Martin D.
 
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Es gibt aber bei der DB dann doch wieder Ausnahmen, die vermutlich aber nur wenige hier treffen werden. In der Broschüre "Mobil trotz Handicap" (2010) findet man das:
1.2. Gehbehinderte Menschen

Wenn Sie sich nur unter erschwerten Bedingungen oder mit besonderen Hilfsmitteln bewegen können, helfen wir Ihnen vielleicht mit diesen Angeboten:
[...]
- Einstiegshilfen wie Rollstuhlrampen in vielen neuen Nahverkehrszügen.
- Unentgeltliche Beförderung orthopädischer Hilfsmittel.
- Beförderung von Dreirädern und Liegerädern mit einer Fahrradkarte.
[...]

Die Hilfen für Menschen mit Sehbehinderungen im Einzelnen:
[...]
- Erhebung nur einer Fahrradkarte für Tandems
[...]

An den DB Automaten erhalten Sie neben Fahrkarten zum Normalpreis auch Spar- und Aktionspreise, alle Angebote der Nachtzüge, Zeitkarten, Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Tickets (auch mit Fahrradkarte), [...]

3.2.4. Fahrräder

Sollten Sie ein Fahrrad, ein Tandem, Liegeoder Dreirad dabeihaben, wie sie vor allem von behinderten Menschen genutzt werden, brauchen Sie stets nur eine Fahrradkarte. Diese kostet für die Züge des Nahverkehrs 4,50 Euro als Fahrrad-Tageskarte und für die reservierungspflichtigen IC/EC-Züge 9,– Euro bzw. 6,– Euro mit BahnCard.

In einigen Regionen bzw. Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme kostenlos.

[...]

Sollten Sie ein Laufrad, Microbike oder ein Dreirad besitzen, das nicht der ISO-Norm entspricht, oder ein Tandem beziehungsweise einen nicht falt- oder zerlegbaren Fahrradrollstuhl, so kann dieses Gerät ausschließlich im Rahmen der Fahrradmitnahme und somit nach den jeweils hierfür geltenden Tarifen transportiert werden.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/dbregio/behinderte/MDB75193-mobil_mit_handicap_bf.pdf (auf http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/broschuere_handicap.shtml)

N
 
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Hallo, einige Formulierungen findet man auch im Sozialgesetzbuch 9 wieder, in der Bröschüre der Bahn ist EINIGES; DASS IM gESETZ PRÄZISE AUFGEBRÖSELT WIRD; GANZ ALLGEMEIN gehalten.
Für mich heißt dass, das ich mit meinen Anthro + Fahrkarte, mit der Bahn fahren darf. In meinem Schwerbeh.-Ausweis habe ich 70% Behinderung und Buchstabe "G", wie Gehbehinderung, vermerkt.
Für Dein Suchen: Danke.

Tschüss
 
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Mein Senf dazu:

Leitra in der Bahn

Im Regionalzug: 2 Zugbegleiter teilen mir mit, dass ich solch ein Fahrzeug nicht mitnehmen darf, aber da es ein ruhiger Samstag war (Schlecht- bzw. Leitrawetter), lassen sie mich aber trotzdem weiter mitfahren. Bisher habe ich auch nur jeweils eine Fahrradkarte gelöst. Alle anderen Zugbegleiter waren an der Leitra sehr interessiert.

IC in Dänemark. 1. Zug: Das geht nicht. -> 30 min Warten auf den nächsten Zug. 2. Zug: Die passt doch gar nicht rein. Nach Beweis des Gegenteils konnte ich doch mitfahren (von Svenstrup nach Nyborg).

In Lübeck musste ich mit der Leitra mal umsteigen, eigentlich Treppe rauf und runter zum nächsten Bahnsteig. Ein Mann von der Aufsicht holte einen Mitarbeiter von der Bahnsicherheit, der mich über die Gleise zum Nachbarbahnsteig begleitete.

Fazit:

Bis auf einen IC mit Reservierung, aber zu enger Tür (Ex-Interregio) bin ich noch in jeden Zug gekommen, den ich benutzen wollte.

Tipp für mäßig enge Türen: Beim Einsteigen mit Tadpole vorwärts die Fuhre um 90° zur Seite kippen, reintragen und dann für das Heck mit Sitz die Fuhre wieder aufrichten. Klappt sogar bei der Leitra (fast immer).

Archetyp
 
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So hier mal die Bedingungen der DB:

8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige,
nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger
beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.


Leider kennen die Zugbegleiter das selber nicht so genau.
Auch die Unsitte zwei Fahrkarten für ein Tandem zu verlangen traf ich immer wieder an. Als ich die Beförderungsbedingungen herauszog, war das Thema meist erledigt. Die zitierte Broschüre für gehandicapte Menschen läßt ja großzügigerweise auch nur eine Fahrkarte für Tandems zu, was eigentlich bereits gilt.
 
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@raimi
Es wird noch besser, reibe dir schon mal die Hände. Fertig? OK. Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn:
2.2.2 Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis können ein nachfolgend aufgeführtes Hilfsmitel (i) Dreirad, (ii) Liegedreirad, (iii) langes Laufrad (> 1200 mm) oder (iv) nicht trennbarer Fahrradrollstuhl (Handbike) abweichend von Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises unentgeltlich mitführen, sofern in den Zügen ausreichend Platz vorhanden ist. Die Bestimmungen nach Nr. 8.4.3 BB Personenverkehr bleiben davon unberührt.


[...]


2.2 Normalgepäck
Zur Beförderung als Normalgepäck sind Gegenstände zugelassen, die in Koffern, Reisetaschen, Reisesäcken, Rucksäcken, Leichtmetall- oder Kunststoffboxen verpackt sind, sofern diese eine Länge von 1,50 m, einen Umfang von 3,00 m sowie ein Gewicht von 30 kg nicht überschreiten. Die Preise enthält die Anlage.

2.3 Sondergepäck
Zur Beförderung als Sondergepäck sind ferner zugelassen: (i) Kinderwagen, (ii) Krankenfahrstühle bis zu einem Höchstgewicht von 100 kg, (iii) sonstige orthopädische Hilfsmittel, (iv) verpackte Sportgeräte mit einer Länge von max. 3,00 m und einem Gewicht von max. 30 kg, (v) verpackte Fahrräder mit und ohne elektrischen Zusatzantrieb, jedoch keine Tandems, Dreiräder, Liegefahrräder oder Fahrräder mit Verbrennungsmotoren. Die Preise enthält die Anlage.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB87737-gesamtdatei_fassung_07_03_2011.pdf (PDF) (auf http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_fahrkarten.shtml)

Da diese Regelungen für dich und andere meiner Meinung nach - sie stehen in den AGB - verbindlich sind, dürften die Aussagen aus dem Handicap-Flyer damit hinfällig sein. Wenn wir mit der Bahn fahren, akzeptieren wir ja die AGB - steht auf den Tickets drauf. :D

N
 
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@raimi
Es wird noch besser, reibe dir schon mal die Hände. Fertig? OK. Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn:http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB87737-gesamtdatei_fassung_07_03_2011.pdf (PDF) (auf http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_fahrkarten.shtml)

Da diese Regelungen für dich und andere meiner Meinung nach - sie stehen in den AGB - verbindlich sind, dürften die Aussagen aus dem Handicap-Flyer damit hinfällig sein. Wenn wir mit der Bahn fahren, akzeptieren wir ja die AGB - steht auf den Tickets drauf. :D

N

Da reibe ich doch glatt meine Hände mit.:D btw 90% G B(egleitperson) Da erkläre ich das Trike zum Begleiter,:rolleyes: und rechne Notfalls die Ersparnis für die DB AG vor. Bisher habe ich die DB gemieden....

walter
 
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Hallo,

....Da diese Regelungen für dich und andere meiner Meinung nach - sie stehen in den AGB - verbindlich sind, dürften die Aussagen aus dem Handicap-Flyer damit hinfällig sein. Wenn wir mit der Bahn fahren, akzeptieren wir ja die AGB - steht auf den Tickets drauf. :D

N

Deiner Meinung kann ich mich nicht anschließen.

Jetzt kenne ich den handycap-Fyer nicht,

...aber auch andere Reisende sind bei ihrem Handgepäck oder ihren Traglasten (das hießt bei der DB so und das ist das was Reisende auf ihrer Reise dabei haben) nicht an die Bedingungen aus der Reisegepäckbeförderung gebunden die oben als 2.2 Normalgepack und 2.3 Sondergepäck erwähnt wurden.

2.2 Normalgepack und 2.3 Sondergepäck ist Gepäck das von der Bahn von Haus zu Haus befördert wird dazu wird es z.B. auch von Paketdiensten mit Lieferwagen befördert. Logisch das das eine andere Anforderung ist als das nach dem der Beitragsstarter hier gefragt hatte. Der wollte doch seine Räder dabei haben und auch selber ein- und ausladen usw.

Gruß Heiko
 
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Heiko,

diese Diskrepanz sehe ich nicht so. All das was die DB AG als Transportmittel zubilligt, fällt mMng. nicht unter diese Gepäckregel.

Als ich das letzte mal mit der Bahn fuhr, gab es im RE sogar Radständer. Freifläche wie für Rollis im ÖPNV. Für einen Einspurer völlig problemlos nutzbar. Aber das war auch vor Mehdorn und Grube. :rolleyes:

Ein Bekannter war im vergangenen Jahr in der Schweiz unterwegs, da wurde der Fahrer des Anschlussbusses über das "Sondergepäck" per Funk informiert, der stand dann zur Verladung bereit. Nur als Anmerkung zum Thema Service/Dienstleistung. Betonung auf Leistung.
 
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Beim RMV z.B. könnte ich, wenn Platz ist, sogar ein VM kostenlos im Bus mitnehmen - die Beförderungs- und Tarifbestimmungen gäben es zumindest her.

Sicher?
Im 41 kb PDF des RMV "Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV"
http://www.rmv.de/coremedia/generat...HRK__SONST__Fahrradmitnahme,property=data.pdf
steht:
"Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems [...]. Alle [...] sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."

Die Bedingungen des RMV für die Mitnahme von Pedelecs haben sich in den letzten Monaten geändert - sie dürfen jetzt mitfahren.

Alte Version (Auszug):
"Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."
Das ist noch so in einem 41 kb PDF der VGF FFM nachzulesen:
http://www.vgf-ffm.de/fileadmin/data_archive/Fahrgastservice/Fahrradmitnahme.pdf
Der PDF-Link ist von hier:
http://www.vgf-ffm.de/de/presseinfo/mobilitaet-fuer-alle/fahrradmitnahme/

Neue Version (Auszug):
"sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen (Pedelecs). Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen."
 
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Hallo,
Heiko,

diese Diskrepanz sehe ich nicht so. ...

das ich mit meinem Beitrag hier Hinweise fördere wie gut das in der Schweiz geht...

...da hätte ich ihn lieber nicht geschrieben. Da will der Themenstarter doch gar nicht hin (oder doch? über Emden?)

Da ich nicht nur in der Schweizer Bahn sondern auch bei der DB, und das unabhänging vom jeweiligen Bahnchef, mein Liegerad in jedem Zug mitnehme (auch ICE) habe ich da einiges an Erfahrungen sammeln können. Ob diese Unterscheidung, auf die ich hingewiese habe, so richtig ist finde ich interessant.

Mehdorn und, andere Bahnchefs, haben, mit ihren Entscheidungen Richtung Fahrradvermeidung in der Bahn, sicherlich dazu beigetragen das ich mein Liegerad bahntauglich gemacht habe. Das Gegenstück dazu, die Bahn (Liege-) Fahradtauglich zu machen ist für mich keine Option mehr seit dem mir klar wurde das ich dann auch den Preis, der dieser Leistung angemessen ist, bezahlen müßte. Auch diese Möglichkeit dürfte der Themenstarter für seinen Urlaub nicht mehr haben.

Von den Fahrradherstellern bahntaugliche Räder zu fordern halte ich für erfolgversprechender als von der DB Fahrradtransport zu Nostalgiepreisen. Zu weiteren Abweichungen vom Ursprungsthema möchte ich mich jetzt hier nicht mehr hinreißen lassen...gerne allerdings in den passenden Fäden.

Gruß Heiko
 
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Ich fasse es tatsächlich nicht, hat der VBB doch die radspezifischen Bestimmungen der S-Bahn Berlin übernommen, dort gilt nämlich schon viel länger, daß ein Fahrrad nur 2-rädrig sein darf. So viel Rückständigkeit hatte ich dem VBB nicht zugetraut.

Sie schließen damit nicht nur Triker aus, (die S-Bahn von Berlin nutze ich deswegen schon jahrelang nicht mehr), sondern auch alle jene, die Dreiräder fahren, weil sie in Echt Gleichgewichtsstörungen haben und mit einem 2-Rad sofort umkippen würden. Dreiräder gibt's ja nicht nur in der Liegevariante, sondern eben auch für die herkömmliche Sitzweise. Und von denen haben wir hier im Ort schon wenigstens 5.

Anderseits entscheidet das Betriebspersonal des jeweiligen Verkehrsunternehmens, und die DB befördert wie auch CityNightLine Trikes, freilich je nach Platzangebot, uneingeschränkt.
 
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Hallo,

1.) In den AGB steht unter 2.2.2 welche Fahrzeuge die Schwerbehinderten mit "G" o. "aG", ab 70% Behinderung, mitnehmen können. Unter anderem LiegeDREIräder.

Wer weiter sucht wird dann auch finden, dass Schwerbehinderte einen Rabatt von 50% auf die Bahncard 25/50 bekommen können (Punkt 2.4.2.ff). Gleiches gilt für Personen ab 55 Jahren.

(Ich seh die DB in völlig neuem Licht).

Tschüss
 
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Kleine Korrektur: die Bahncard 50 gibt es für Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit zum halben Preis. Für Personen ab 60, nicht ab 55, gibt es sie ebenso zum halben Preis. Die Angaben zu den Schwerbehinderten stimmen so weit.

Archetyp, der doch noch knapp 5 Jahre auf die günstige Variante warten muss
 
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HaliHallo,

ich hatte bisher keinerlei Schwierigkeiten mein Trike in einen Zug zu verladen und mit einem Zusatzticket zur Personenfahrkarte befördert zu werden. Ich habe dieses letzetes Jahr in Bayern (falsche Ecke für den Fragesteller) mit dem Bayernticket und auch in MeckPom (liegt etwas neben der Strecke) ausprobiert. In MeckPom wurde mein Trike sogar auf Schiffe des ÖPNV verladen um über den See zu kommen.

Möge euch allen die Sonne auf den Bauch scheinen
 
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So hier mal die Bedingungen der DB:
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.

Da für mich mit 30% und ohne "G" wohl die normalen Beförderungsbedingungen gelten stellt sich die Frage was "besondere Züge" sind.

Hat eventuell auch schon jemand Erfahrungen mit den Bedingungen in Österreichischen Zügen. Im Sommer wollten wir eventuell mal den Donauradweg fahren und mit dem Upright würde ich das nicht überleben.
 
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Hallo Tino

2Hat eventuell auch schon jemand Erfahrungen mit den Bedingungen in Österreichischen Zügen. Im Sommer wollten wir eventuell mal den Donauradweg fahren und mit dem Upright würde ich das nicht überleben.

Je Person ist ein Fahrrad erlaubt, sofern man auch eine Fahrrad-Tageskarte (dzt. 3,?? €) hat.
Während des Berufsverkehrs sollte (oder darf) man auch kein Rad mitnehmen, speziell im Einzugsbereich von Wien.

In den Doppelstockzügen gibt es immer an einem Ende ein Fahrrad-, Kinderwagen-, Rollstuhlabteil.
In den Talent-Zügen gilt das oben genannte.
Ich lasse aus Vorsichtsgründen mein ICE-Trike bzw. ZR auch im Zug nicht unbeaufsichtigt.
Im Wiener Stadtverkehr kenne ich die Beförderungsbedingungen selbst nicht gut genug, um Infos zu geben.

Liegende Grüße

Dieter
 
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