Trikes müssen auf dem Radweg fahren?

a. andere Straßen benutzen (die meisten Radwege findet man sicher als Hauptverkehrsstraßen, oft, nicht immer sind Parallelen eine Alternative).
b. vorsichtig benutzen
c. Fahrbahn benutzen, insbesondere, wenn ich Gründe für Unzumutbarkeit sehe.
d. Möglichkeiten ausschöpfen, die Benutzungspflicht wegzubekommen.

d würde ich immer machen, a bis c hängt von den örtlichen Begebenheiten ab, eine Festlegung ist nicht möglich, da ich nicht alle Radwege in HH kenne und somit nicht weiß, was typisch ist.
 
Moin!

c. Fahrbahn benutzen, insbesondere, wenn ich Gründe für Unzumutbarkeit sehe.
d würde ich immer machen, a bis c hängt von den örtlichen Begebenheiten ab, eine Festlegung ist nicht möglich, da ich nicht alle Radwege in HH kenne und somit nicht weiß, was typisch ist.

c.) bringt Dir in Hamburg heftige Autofahrer-Aggro ein (schon, wenn es nicht mal eine Benutzungspflicht gibt). Mein Eindruck ist außerdem, daß vom STVO-Standpunkt der Radweg auch dann zumutbar ist, wenn man nur Kriechgeschwindigkeit fahren kann ... das kam ja im Thread-begründenden Urteil zum Ausdruck.

d.) ist das einzige, was ich bisher noch nicht versucht habe. Ironischerweise werden die Radwege an den Hauptverkehrsstraßen (und auch an einigen nicht so wichtigen Verbindungen) von der benutzungspflichtigen Hochbordführung einfach auf die andere Seite derselben Autos parkenden Autos als benutzungspflichtiger Radstreifen wieder in die Türschlagzone verlegt wird.

Aus meiner Sicht kalkuliert die Stadtplanung die STVO-Untreue der Bürger einfach als "verkehrsraumvergrößernden" Faktor ein und scheut Konflikte, die sich bei Verringerung des Kfz-Parkraums ergeben würden. Daher die "ERA-konformen" Radwege (vielleicht eher "ERA-Mimikry"), die durch Falschparker verunsichert werden, die man mit einem einfachen Blumenkübel fernhalten könnte - aber nicht tut.

Tschüs!

Hein
 
Der direkte Weg von meiner Haustür in das Zentrum der Stadt weist soviele Frust- und /oder Gefahrenstellen auf, dass ich die Hälfte der Zeit den verkehrsberuhigten Umweg nehme. Nur die Hälfte der Zeit, da der Fahrbahnuntergrund zum Teil eher eine Schlagloch-Schotter-Feldmatsch-Hundeauslauf-Piste ist und ein weiterer Teil des Weges über eine enge, unübersichtliche, von Bäumen überschattete Straße mit Tempo 30 führt, diese allerdings als Schleichweg von vielen übermotorisierten Fahrzeugen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit genutzt wird.
Je nach Uhrzeit und Witterung also das geringere Übel wählen. Vor einigen Jahren, allerdings noch aus der Perspektive des Up, kam mir die Situation deutlich entspannter vor. Seitdem hat sich die Verkehrsführung für Radfahrer deutlich verschlechtert:
1. Druckknopfampeln an zwei kurz aufeinanderfolgenden Autobahnauffahrten die ein mitschwimmen mit den nachfolgenden Ampelphasen unmöglich macht (sofern nicht ein vor mir wartender Radfahrer passgenau für grünes Licht sorgt).
2. Anschließender fahrbahnbegleitender Radweg mit zwei kurzen 90 Grad Doppelbögen (einer mit beginnendem und begleitendem Schutzgeländer zwischen Radweg und Gehsteig) um Parkraum zu schaffen sowie die obligatorische Bushaltestelle zu ermöglichen.
3. Ende des fahrbahnbegleitenden Radwegs unmittelbar hinter einer leichten Rechtskurve. Hier führt eine rote Bodenmarkierung stumpf bis zur beginnenden Parktasche, die Spurbreite der Straße ist dort ohnehin reichlich knapp, da traute sich wohl keiner einen "Schutzstreifen" aufzupinseln, nachher düst noch einer in den Gegenverkehr.
4. Der restliche Weg ist seit geraumer Zeit aus Lärmschutzgründen auf Tempo 30 limitiert und überwiegend leicht abschüssig. Eigentlich formidable, da pedaliere ich locker mit (könnte sogar überholen ;-), wenn nicht für so viele Blechbüchsentreiber mein notwendiger Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Überholzwang auslösen würde, mit anschließendem Ausbremsen versteht sich.
So schwanke ich in meinen Bemühungen und in meinem Verhalten als Straßenverkehrsteilnehmer eines mehrspurigen, unmotorisierten Gefährts zwischen Selbsterhalt und Fremdenschutz (die Fahrer denen ich an die Gurgel gehen könnte kenn ich in der Regel nicht), Stressaufbau und Stressabbau (ist das dann eigentlich Intervalltraining?) und erwische mich immer häufiger bei der Frage: Wann kam der Moment als das alles kippte? Hat sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsführung so dermaßen verschlechtert oder hat sich meine Sicht auf die Dinge entsprechend verändert?
 
Moin!

Wann kam der Moment als das alles kippte? Hat sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsführung so dermaßen verschlechtert oder hat sich meine Sicht auf die Dinge entsprechend verändert?

Ich habe nicht das Gefühl, daß es irgendwann mal gut war. Je nachdem, auf welches Jahr in der Vergangenheit Du Dich beziehst, ist heute aber der Verkehr sehr viel dichter:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split#textpart-3

Tschüs!

Hein
 
vom STVO-Standpunkt der Radweg auch dann zumutbar ist, wenn man nur Kriechgeschwindigkeit fahren kann ...
Das ist in der Tat so, es gibt kein Recht auf schnell fahren, auch wenn viele Autofahrer das glauben.
Aber eigentlich kannst du alles was nicht ERA-komform ist als unzumutbar ansehen. Insbesondere ist es auch unzumutbar, wenn du den Radweg vorher zu Fuß begehen müsstest um herauszufinden ob er befahrbar ist. Speziell in HH brauchst du mit der Annahme eigentlich nie auf den Radweg, weil die Dinger ständig irgendwo im nichts enden oder sehr abenteuerlich mit der Fahrbahn vereinigt werden.
in Hamburg heftige Autofahrer-Aggro
Das dagegen passiert mir ziemlich selten, ich werde vielleicht einmal im Monat aus einem Autofenster angepöbelt. Mit dem VM eher noch weniger.
 
Moin!

Insbesondere ist es auch unzumutbar, wenn du den Radweg vorher zu Fuß begehen müsstest um herauszufinden ob er befahrbar ist. Speziell in HH brauchst du mit der Annahme eigentlich nie auf den Radweg, weil die Dinger ständig irgendwo im nichts enden oder sehr abenteuerlich mit der Fahrbahn vereinigt werden.

Das ist auch mein Problem mit den ERA-Mimikry-Radwegen ... die werden eben nicht nach ERA, sondern nach "wo eben gerade Platz ist" geführt und wechseln dementsprechend ERA-widrig laufend zwischen Hochbord und Fahrbahn. Genau an den Übergangspunkten ergeben sich dann immer nette illegale "Bonus-Parkplätze", auf denen jahraus, jahrein immer das gleiche Anwohner-Auto steht und mit seinen Türöffnungsradien den kompletten Radweg abdeckt.

Da versagt dann sogar die "Weich ich eben illegal auf den Gehweg aus"-Taktik, weil man diesen Übergang nehmen muß, will man sich nicht völlig von der Radweg-Führung lösen.

Diese Übergangsstellen sind sicherheitstechnisch aber ohnehin schon kritisch, denn im Anfangsbereich einer Bordstein->Fahrbahn-Führung kann ich nicht stramm links im Streifen fahren, weil ich dort überrschend für die Kraftfahrzeuge auf die Straße komme und eigentlich stramm rechts fahren müßte, um nach links einen Sicherheitsabstand zu haben.

Das Problem ist einfach vorherzusehen und wäre mittels eines billigen städtischen Blumenkübels einfach zu lösen, aber es gibt bei Straßenumgestaltungen wohl so viel Stunk von organisierten Anwohnern, daß der Stadt die unsichere Situation lieber ist. Wen interessiert schon die Sicherheit von Radfahrern?

Da der Hochbord->Fahrbahn-Wechsel gern vor Ampeln durchgeführt wird, um ERA-ähnlich über die Kreuzung zu kommen, ist es jedesmal besonders ärgerlich, wenn man von einem Falschparker auf Kriechgeschwindigkeit heruntergezwungen wird, damit es nicht ganz so schlimm ist, falls man tatsächlich von seiner Tür getroffen wird, weil man dadurch regelmäßig die Grünphase verpaßt.

Tschüs!

Hein
 
Gilt der seitliche Mindestabstand zu geparkten Fahrzeugen auf Radwegen eigentlich nicht?

OLG Köln, 1.4.1992, 11 U 234/91
https://web.archive.org/web/20130521145659/http://critical-mass-hamburg.de/OLGK92.htm

Zitat daraus:
[...] Sie durfte grundsätzlich darauf vertrauen, sich als Radfahrerin auf dem Radweg ungefährdet bewegen zu können. Auf vorschriftswidrige Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer brauchte sie sich nicht generell einzurichten, sondern nur, wenn dafür besondere Veranlassung bestand. Ein konkreter Grund zur Besorgnis lag auch nicht etwa schon in dem Umstand, daß in einem neben oder, wie hier, verbotswidrig sogar teilweise auf dem Radweg haltenden Fahrzeug jemand auf dem Beifahrersitz saß. Denn in solchem Falle ergab sich für die Zeugin aus § 14 StVO eindeutig das Vorrecht, das der Aussteigende zu respektieren hatte. Die angeblich zunächst einen Spalt weit geöffnete Tür hat die Zeugin nach eigener Aussage nicht bemerkt; die Bekl. hat dazu auch keinen Beweis angeboten. Daraus kann der Zeugin aber ebenfalls kein Vorwurf gemacht werden. Ein Radfahrer wäre überfordert und normales Vorankommen auf Radwegen wäre nicht mehr möglich, wenn von ihm verlangt würde, jedes am Straßenrand stehende Fahrzeug so genau zu beobachten, daß ihm auch spaltbreit offenstehende Türen nicht entgehen könnten. Bei der normalen Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Radfahrers ist so etwas unmöglich, erst recht, wenn zugleich von der anderen Seite her ständig mit einer Gefährdung durch auf den Radweg laufende Fußgänger gerechnet werden muß. Schließlich ist auch nicht ersichtlich, daß die Zeugin W. der von der Bekl. aufgestoßenen Tür noch hätte ausweichen können, da sie sich bereits neben dem Wagen des Zeugen K. befand und außerdem rechts des Radwegs eine Baumreihe stand. [...]
 
Hallo,

danke für das Urteil. Beachtet aber bitte, dass es ein Vierteljahrhundert alt ist, ob Richter heute noch so urteilen würden?

Gruß, Klaus
 
Beachtet aber bitte, dass es ein Vierteljahrhundert alt ist, ob Richter heute noch so urteilen würden?

Das wurde Richtern zumindest bis in die jüngste Vergangenheit empfohlen. Im Straßenverkehrsrecht-Standardwerk von Hentschel/König/Dauer aus dem Jahr 2013 wird angegeben, dass Radfahrer auf dem Radweg keinen Abstand von am Bordstein parkenden Kfz halten müssen. Als Quelle wird das OLG Hamm in der Zeitschrift "Verkehrsrechtliche Mitteilungen" von 1970 (!) angegeben.
 
Zurück
Oben Unten