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Mitte April habe ich an einem Radtourenleiterseminar des ADFC teilgenommen. Von einer Meldepflicht ist nie die Rede gewesen.Weiß jemand von euch, ob und ab wieviel Personen längere/mehrtägige Radtouren meldepflichtig sind? Wie sind die rechtlichen Bestimmungen?
ich denke die Absätze 1 und 3 fallen ja schonmal weg.§29 Übermäßige Straßenbenutzung
Die einzige Institution, der ich in dem Zusammenhang was melden würde, wäre die Versicherung, die mit dem ADFC zusammenarbeitet.
Angemeldet haben wir nichts und ich glaube das ist auch nicht nötig solange man nicht besondere Rechte als geschlossener Verband (§27 StVO) gelten machen möchte.
Was will die Polizei auch groß machen? Die Demo kann sie nicht auflösen, da es keine Demo ist. Verantwortlicher findet sich keiner, da man sich halt zuvällig getroffen hat. Versammlungsfreiheit herrscht eh. Die Polizei kann den Pulk höchstens in kleinere Grüppchen aufteilen. Alle verhaften wird auch schwierig...Eine Genehmigung habe ich noch nie eingeholt.
Zitat von der Seite: http://home.arcor.de/h./h.g.demme/rad&recht.htm
Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren.
Touristische Veranstaltungen, sprich Radtouren, sind daher meiner Meinung nach nicht meldepflichtig.