Touren - Gruppengröße

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Liebes Forum!
Weiß jemand von euch, ob und ab wieviel Personen längere/mehrtägige Radtouren meldepflichtig sind? Wie sind die rechtlichen Bestimmungen?
Ich freue mich über eure Antworten oder Tipps/Links in diesen juristischen Fragen.
 
AW: Touren - Gruppengröße

Moin,
Weiß jemand von euch, ob und ab wieviel Personen längere/mehrtägige Radtouren meldepflichtig sind? Wie sind die rechtlichen Bestimmungen?
Mitte April habe ich an einem Radtourenleiterseminar des ADFC teilgenommen. Von einer Meldepflicht ist nie die Rede gewesen.

Die einzige Institution, der ich in dem Zusammenhang was melden würde, wäre die Versicherung, die mit dem ADFC zusammenarbeitet.

Von meinem rechtlichen Empfinden her müßte aber eine Fahrraddemo, genau wie andere Demos auch, meldepflichtig sein.

Falls du Mitglied im ADFC bist, kannst du entsprechende Anfragen gratis bei der Bundesgeschäftsstelle loswerden.

Ich habe gerade das "Standardwerk" (Dietmar Kettler / Recht für Radfahrer) hervorgezaubert. Dort finde ich auch keine entsprechenden Hinweise auf die Meldepflicht.

Ich gehe davon aus, daß es keine Meldepflicht gibt.


Viele Grüße,

Ulle
 
§29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

§29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
 
AW: Touren - Gruppengröße

Moin Manuel
Wir haben die letzten Jahre einige Touren mit bis zu 20 Personen durchgeführt.
Angemeldet haben wir nichts und ich glaube das ist auch nicht nötig solange man nicht besondere Rechte als geschlossener Verband (§27 StVO) gelten machen möchte. Dort sind einige Bestimmungen, z.B. alle Teilnehmer als zusammengehörig kennzeichnen, zu beachten.
Dafür dürfte der letzte Teilnehmer des Verbandes z.B bei umschalten der Ampel auf Rot noch mit durchfahren . In wie weit das für Fahrradtouren sinnvoll oder notwendig ist mag jeder für sich entscheiden.
Wir haben keinen Gebrauch von diesen Regeln gemacht da sich die Gruppe,bestehend auf Vätern und Kindern, immer wieder auseinander zieht und dann doch etwas zerfällt.
Sehbaer hat ja schon auf §29 hingewiesen. Hier ein Link zum 27er
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-35099!2003

Viele Grüße
Lutz
 
AW: §29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

Moin,
§29 Übermäßige Straßenbenutzung
ich denke die Absätze 1 und 3 fallen ja schonmal weg.

Zur weiteren Erklärung verweise ich mal auf die Verwaltungsvorschrift für den §29. Dort steht was über Radrennen, Radmärsche und Mannschaftsfahrten, die erlaubnispflichtig sind.
Touristische Veranstaltungen, sprich Radtouren, sind daher meiner Meinung nach nicht meldepflichtig.

Viele Grüße,

Ulle
 
AW: §29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

Tachnochmalallezusammen,

ich habe vorhin zufällig jmd. vom ADFC gesprochen, der in ähnlicher Form diese Problematik mit dem ADFC-Rechtsreferenten Roland Huhn mal vor längerer Zeit besprochen hatte.
Es hieß, ab 100 Fahrradfahrern ist von einer Meldepflicht lt. § 29 auszugehen.

Da habe ich auch wieder was gelernt ;)

Viele Grüße,

Ulle
 
AW: Touren - Gruppengröße

Angemeldet haben wir nichts und ich glaube das ist auch nicht nötig solange man nicht besondere Rechte als geschlossener Verband (§27 StVO) gelten machen möchte.

Auch dafür muss man nicht anmelden und auch nicht besonders kennzeichnen, wir sind schließlich keine Kfz.
 
AW: Touren - Gruppengröße

Zitat von der Seite: http://home.arcor.de/h./h.g.demme/rad&recht.htm

Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO). Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
 
AW: Touren - Gruppengröße

Hallo Tourenleiter,
das mit dem geschlossenen Verband mag so stimmen, aber:
dann werden Ordner gebraucht, die die dann in den Verband drängenden Auto aufhalten. Wir von der Tour de Natur (bis zu 150 Radfahrer) haben so an die fünf Ordner, die an Ampeln und Einfahrten die hereindrängenden Autos mit sich und ihrem Rad aufhalten um dann wieder an die Spitze des Feldes zu rasen. Die Ordner tragen auf Wunsch der Polizei, die uns als Demo begleitet, Warnwesten. Die Ordner haben die Leute entsprechend einzuweisen. Es klingt hart, ist aber erforderlich, um Unfälle zu vermeiden!
Mit meinen bis zu 18 Leuten bei Familienradtouren mit kleinen Kindern habe ich auch so meine Last... meistens rasen sie unerlaubterweise an der Tourenführerin vorbei. Ein Glück das ich mich gerne an Flussradwegen bewege, wo wenig Autoverkehr ist. Da ist mir ein zweiter Tourenleiter am Ende des Feldes sehr willkommen, und evt. noch einer in der Mitte.
Und beim Frühstück werden noch mal die Fahrregeln durchgekaut...
Eine Genehmigung habe ich noch nie eingeholt.
Bini
 
AW: Touren - Gruppengröße

Eine Genehmigung habe ich noch nie eingeholt.
Was will die Polizei auch groß machen? Die Demo kann sie nicht auflösen, da es keine Demo ist. Verantwortlicher findet sich keiner, da man sich halt zuvällig getroffen hat. Versammlungsfreiheit herrscht eh. Die Polizei kann den Pulk höchstens in kleinere Grüppchen aufteilen. Alle verhaften wird auch schwierig... :D
Und an alle Strafzettel austeilen, wegen "Störung des Straßenverkehrs" oder "übermäßiges Nutzen der Straße" ist auch schwierig, weil bei 150 Leuten schnell mal das Papier ausgeht.
 
AW: §29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

Touristische Veranstaltungen, sprich Radtouren, sind daher meiner Meinung nach nicht meldepflichtig.

Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Noch gilt das Fahrrad nicht als Waffe. :D
 
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