Reinhard
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Gab es bisher Schwierigkeiten damit? Meines Wissens nicht, daher nur ein theoretisches "Problem"."Lass es lieber."
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Gab es bisher Schwierigkeiten damit? Meines Wissens nicht, daher nur ein theoretisches "Problem"."Lass es lieber."
Wie ist es denn bei Handbikes? Müssen da an den Handgriffen auch Pedalreflektoren sein? Eigentlich schon, denn es sind ja Fahrräder.
Also könnte man die körperlich Eingeschränkten vorschicken, da ist man ja mit Diskreminierung immer ganz vorsichtig.
Wo steht das?...Absicht ankommt. Bei den Pedalreflektoren ist diese, das sie in Kombination mit der natuerlichen und fahrradtypischen Bewegung der Pedale das Fahrzeug als Fahrrad ausweisen.
Was die Absicht des Gesetzgebers Himmler war, will heute wohl keiner mehr wissen. Wem gehörten eigentlich die Patentgebühren der gemeinsamen Firma der SS und Ihres Hauptsturmführers Loibl, also der “Anton Loibl GmbH” nach dem Krieg?Bei den Pedalreflektoren ging es wohl nicht um Verkehrssicherheit sondern um die Patentgebühren an einen "Altgedienten"...
den Gedanken hatte ich auch schon öftersdann ist es doch gut, dass man am Velomobil keine Pedalreflektoren sieht, sonst würde man die Geschwindigkeit ja völlig falsch einschätzen.
Das mal ne coole Idee. Ich glaub sowas bau ich mir mal.Richtung ist nach vorne und hinten definiert
Die von Dir vorgeschlagene Lösung fährt Ingo Kollibay seit einigen Jahren. (Speichenreflektor mit Gummistück seitlich an Pedalen)
...
Da wirds bei vielen VMs schon echt eng.
Viel gravierender sind wahrscheinlich Falträder betroffen, wenn die kein Akkulich am Lenker, sondern Dynamolicht direkt über dem 406er Vorderrad haben. Wahrscheinlich trifft es auch Trikes, denn mein hoch gebautes Scorpion Plus erreicht nur wenig mehr als 40 cm Scheinwerferhöhe bei Montage über dem Tretlager. Und es gibt keinen Bestandsschutz.
Da zumeist nicht einmal blendende Asiafunzeln ohne jegliches Prüfzeichen beanstandet werden, sondern die Haltung lautet: "Froh sein, wenn Fahrradfahrer überhaupt eine Beleuchtung montiert haben!", sehe ich keine Probleme im Alltagsbetrieb.
Blöd ist die Minimalhöhe von 40cm für die vorderen Lichter.
Also, vielleicht verstehe ich ja gerade etwas völig flachs - aber ein Leuchte oberhalb eines 406er Laufrades sollte sich doch quasi implizit oberhalb von 40cm (40,6cm, um genau zu sein) befinden, oder? Oder meintest Du 355er Laufräder?Viel gravierender sind wahrscheinlich Falträder betroffen, wenn die kein Akkulich am Lenker, sondern Dynamolicht direkt über dem 406er Vorderrad haben.
Teils.Und es gibt keinen Bestandsschutz.
Wobei ich mich gerade frage, welcher Teil Absatz 2 ist (und welche Auswirkung die ganzen Paragrafen für meinen Bob Yak haben...).§ 67a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern schrieb:(6) Absatz 2 gilt nicht für Fahrradanhänger, die
vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht
werden.
Oder meintest Du 355er Laufräder?
Wobei ich mich gerade frage, welcher Teil Absatz 2 ist (und welche Auswirkung die ganzen Paragrafen für meinen Bob Yak haben...).
Hamm'se wohl aus der Wikipedia, da stand das bis eben auch ...Falsch, bei mehrspurigen. Hier wurden offenbar Dreiräder für zweispurig gehalten.